Diese Nummer mit der Rechteübertragung müsste übrigens wirklich mal dezidiert betrachtet werden, denn das, was da steht, ist im Prinzip vollkommen kontraproduktiv, da es Leute eigentlich davon abhalten müsste, hier auch nur irgendetwas zu posten, was sich womöglich mal verwerten ließe.
Schreibe ich hier einen Text, hat Recording.de sofort das Recht, mit diesem Text alles anzufangen, was einem in den Kopf kommen mag.
Ist dann auch vollkommen egal, ob es ein Songtext ist, ein kleiner Gitarrenworkshop oder ein Equipment-Testbericht, Recording.de kann alles davon nehmen und es auf wirklich jede mögliche Art und Weise weiterverwerten, das Original darf sogar auch beliebig bearbeitet werden, der Urheber muss nicht einmal genannt werden.
Poste ich hier einen Song, ist es nicht anders. Die kompletten Verwertungsrechte liegen sofort bei Recording.de. Nein, nicht exklusiv, aber immerhin so, dass sich für ein hier gepostetes Werk bei Bekanntwerden der Rec.de-Veröffentlichung niemals eine andere professionelle Anlaufstelle dafür finden würde. Denn parallel zu irgendwelchen Verlagen und Co. dürfte Rec.de den Kram dann auch bei Spotify hochladen, für Remixe anbieten, usw.
Und wenn ich eine Reihe von Samples zur Verfügung stelle (mittlerweile kann man ja auch Wave-Files von ordentlicher Größe hochladen), dann kann Rec.de daraus eine Sample Library basteln und ich sehe nicht einen Cent.
Und auch wenn ich da rechtlich zu unbeschlagen bin, womöglich gilt das sogar dann, wenn die Daten der tatsächlichen Inhalte auf einem anderen Server gehostet werden. Denn sie werden per Verlinkung ja auch hier zur Verfügung gestellt und es ist nicht klar ersichtlich, dass in dem Fall andere Regeln gelten (auch wenn das natürlich zwingend so sein muss, denn man kann ja bspw. auch YT Links posten).
Unterm Strich steht für mich, dass dieser ganze Paragraf aus den Nutzungsbedingungen mMn einer gründlichen Überarbeitung bedürfte.
Und bevor jemand damit kommt: Dass es im echten Leben ja noch zu keinen Problemen geführt hat, spielt keine Rolle, denn solche AGBs müssen für alle Eventualitäten hinreichend verfasst sein.