Über jeder allgemeinbegrifflichen Menschenwürde steht zB die persönliche Entscheidung des Einzelnen, es ist zweifelsfrei unter jeder Würde im Kalten/unter der Brücke schlafen und vegetieren zu müssen, deshalb gibt es Hilfen für Obdachlose, entscheidet sich jedoch das Individuum gegen diese Hilfe, und wollte man es zwingen Hilfe anzunehmen, verletzte man seine individuelle Würde. Also lässt man ihm seine Würde.
Ein Beispiel wie ich finde, das dieses spannende Thema illustriert.
Jemand, der wie der Typ im Text, mit der Welt nicht klar kommt und Dinge machen muss, die ihn quälen, könnte sehr gut begründet seine individuelle Würde als verletzt anzeigen. Letztlich könnte er damit aber nicht beim BVG vorstellig werden, da man ihm mit der vereinbarten Mehrheits-Würde qua Grundgesetzt kommen könnte, versuchen kann er es aber er wird sicher nicht zugelassen mit seiner Klage.
ich zB leide an Schlagermusik, meine Würde ist verletzt wenn man mich via Radio dazu nötigt, diese zu hören
nun kann man sagen; ja dann schalt doch um du Dussel!
ja, aber ein Querulant würde antworten; warum soll ICH umschalten? ICH bezahle per Rundfunkbeitrag alles das mit, und es verletzt meine Würde
jeder ernstzunehmende Jurist würde hier einschreiten und dem Dussel die Haare waschen, aber nur deshalb, weil es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, wie dusselig der Querulant ist!
Der Querulant jedoch sieht das natürlich ganz anders, und sieht seine Rechte missachtet.
DAS ist der Punkt an dem es für mich spannend wird; wann beginnt ein Konsens ins beabsichtigte Gegenteil zu wirken?