Uploadfilter und Artikel 13 des neuen Urheberrecht der EU

  • Ersteller bartman4ever
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Wenn jemand dein Werk bei Youtube hochlädt, dann erkennt das Youtube und zahlt pro Aufruf an den Künstler. Jetzt müsste dich der Künstler daran beteiligen. Es ist also illegal hochgeladen aber die Kohle fliesst.
 
Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.
 
Ja, das rechtfertigt aber in keiner Weise Upload-Filter o.ä.
 
Wenn jemand dein Werk bei Youtube hochlädt, dann erkennt das Youtube und zahlt pro Aufruf an den Künstler. Jetzt müsste dich der Künstler daran beteiligen. Es ist also illegal hochgeladen aber die Kohle fliesst.

Um diesen Fall geht es gar nicht. Denn das ist mit Einwilligung der Rechteinhaber ja durchaus danach noch möglich. Dann ist das Hochladen von diesen Inhalten auch nicht rechtswidrig. Und dann ist es in der Tat eine Sache zwischen Label, Interpret und Urheber etc.

Was die Rechteinhaber brauchen, ist die rechtliche Möglichkeit zu verhindern, dass ungewollt ihre Inhalte auftauchen, bzw. in diesem Fall wenigstens eine rechtliche Handhabe bekommen, irgendjemand dafür in Verantwortung zu nehmen.
 
Wie sowas technisch gehandhabt wird, [...] sei einmal dahingestellt.
Ein Gesetz, das etwas fordert, das nicht nur aktuell technisch nicht möglich ist, sondern auch zeitnah nicht entwickelt werden kann, halte ich für eine sehr schlechte Idee. Und meinem Verständnis nach ist das hier der Fall.


das ist kein gesetz. das ist eine richtlinie.

es wäre wirklich schön, wenn leute vielleicht mal wieder zu der alten tugend zurückkehren würden, sich erstmal zu informieren bevor sie in eine diskussion einsteigen.

und jenseits einiger grenzfälle (z.b. erkennung von satire) ist youtube *längst* in der lage, nahezu alles was sie wollen automatisiert zu erkennen. und selbst das immer wieder herbeigezogene problembeispiel der satire ist eigentlich nur ein halbes, denn satire ist ja nun in der regel vieles, aber keine eins-zu-eins-kopie die so präzise und vollständig mit dem original übereinstimmt, dass ein maschineller algorithmus drauf anspringt. das ist dann im regelfall schon eher nur noch ein satirisch kommentiertes zitat.

und das ist fair enough - es wird fälle geben, die maschinell nicht perfekt zu lösen sind. aber man muss sich dabei folgende fragen stellen:

1. sind eine handvoll sonderanwendungsszenarien wie etwa "satirisch kommentiertes, aber ansonsten vollständig unbearbeitetes eins zu eins zitat" schützenswerter als das erstellen des kommentierten selbst? sind solche randszenarien so wichtig, dass man dafür die grundsätzliche existenz des urhebertums an sich infragestellen muss? fun fact: letzteres beisst nämlich schlussendlich auch den schöpfer solcher speziellen szenarien in den allerwertesten.
2. wäre es zuviel von youtube verlangt, wenn sie solche randszenarien bei denen die maschinelle verarbeitung nicht greift, leute einstellen? oder ist es nicht vielmehr so, dass ein grosskonzern wie google einfach so verwöhnt ist, alles maschinell erledigen zu können dass sie normale schlussfolgerungen wie "da fällt sehr viel arbeit an, also muss man viele leute anstellen" wie sie bei jedem anderen grosskonzern eine selbstverständlichkeit sind, einfach nicht ziehen wollen? müssen wir auf die strasse gehen und uns schützend vor den status quo stellen, dass google eine ungleich grössere gewinnmarge hat als mercedes benz, weil sie mit weniger menschlichen arbeitskräften auskommen? ist das irgendwie ein naturrecht von denen?
3. ich bin wie gesagt kein experte für die feinheiten des urheberrechts, aber ich bin in ein paar gruppen, wo genau diese dinge gerade von fachleuten diskutiert werden. und deswegen nochmal: man muss differenzieren zwischen titelgenauen abrechnungen und direkten lizensierungen bei klaren fällen von drittverwertung (das gema-idealszenario, welches übrigens für google technisch gesehen ein kinderspiel ist) und schwer greifbaren "dilemmas" wie ich sie z.b. in der analogie mit einer live-fernsehsendung beschrieben habe. im moment versucht google, mit einer mischform von bisschen pauschallizenz und jeder menge rechtlicher grauzone (mit rechtsrisiko komplett auf seiten der nutzer) zu operieren. das ist natürlich super für sie. für *sowohl* die gesellschaft/den user als auch urheber wäre es aber besser, richtiger und fairer, wenn sich das alles eins weiter nach links versetzt: also titelgenau abrechnung in den klaren fällen, und pauschallizenz dort, wo im moment rechtliche grauzone ist, und damit dann auch gewährleistete rechtssicherheit für den user.

das ist für *alle* besser. aber es reduziert halt googles überirdische margen um einige weitere kuchenkrümel, die sie bekanntlich so ungern hergeben.

und da stehen ganz viele ernsthaft (wenn auch in der regel aufgrund mangelhafter information) auf der seite von google. kann man sich nicht ausdenken.

anyway, das kann man ruhig offen so sagen: langfristiges ziel sind natürlich überhaupt keine uploadfilter, sondern einfach die internetgiganten behutsam an juristische realitäten (von ethischen ganz zu schweigen!) heranzuführen, auf dass sie sich langfristig daran gewöhnen, dass sie bei monetarisierung von content was abgeben müssen. details wie "wieviel davon ist titelgenau, wieviel ist pauschal" sind dabei nur das: details. es geht hier letztlich um grundsätzliche weichenstellungen für die zukunft, und die frage, schauen wir weiter zu wie das internet von einer handvoll quasi-monopolisten als goldgrube beerntet wird, oder schaffen wir faire spielregeln und rahmenbedingungen, bei denen alle was davon haben können.
 
Zuletzt bearbeitet:
@WMD du bekommst von YT eine weltweite kostenlose Werbung für dein Werk. Durch YT sind z.B. die Download und Plattenverkäufe jahrzehnte alter Musik und aktuellen unbekannten, kleinen Künstlern hoch gegangen, weil man durch YT überhaupt erst aufmerksam geworden ist. Ohne YT würdest du erst recht kein Geld verdienen. Immer mehr, auch größere Labels gehen dahin neue Album kostenlos als Stream bei YT reinzustellen um so eine große Hörerschaft zu erreichen. Viele kaufen dann die Musik nach. Und wenn dein Produkt gut ist,kannst du dich Live damit dumm und dämlich verdienen und brauchst nicht extra eine Marketingabteilung. Wir bekommen genügend Aufträge von Bands/Labels, die gerne wieder Geld für ein Studio ausgeben, um sich mit Qualität auf YT abzusetzen.

das uralte, und schon immer vollkommen falsche "but you get exposure!" argument... *seufz*

warum ist es falsch? weil es ausklammert, dass es sich um eine symbiose handelt.

stell dir mal vor, früher hätte ein mediengigant - sagen wir, MTV - auf einmal beschlossen, keinerlei zahlungen an künstler und VGs mehr zu machen. mit genau dem argument, was du hier bringst. ey, wir machen euch doch bekannt!

die antwort darauf ist: ja ey, aber ohne uns hättet ihr auch kein programm! ganz offenkundig ist das also kein ganz selbstloser akt, sondern du hast auch einen nutzen davon.

heisst: dürfen sich beide gegenseitig beeinander bedanken, weil jeder dem anderen jeweils nützlich ist. wie das bei einer symbiose eben so ist. und nirgendwo in dieser geschichte gibt es einen grund dafür, warum aber nur einer der beiden allen gewinn für sich behalten soll.
 
Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.

und die 2000er sind auch vorbei, napster und edonkey kommen so auch nicht wieder, und der komplett rechtsfreie raum, auf dem sich google, facebook & co eine goldene nase mit fremdem content verdient haben, der kommt auch nicht wieder.

siehste, das rückständigkeits-meme geht auch andersrum.
 
Offensichtlich ja nicht. Jedes Zitat oder Ausschnitt kann mir das Genick brechen.

1. nur wenn du ein online content sharing service provider bist
2. genau deswegen solltest du *für* diese richtlinie sein. eines der hauptziele ist nämlich genau das, dass für rechtssicherheit beim user gesorgt wird, also googlefacebookundco mit pauschallizensierungsmodellen dergestalt in die pflicht genommen werden, dass sie dir als user rechtssicherheit gewährleisten müssen, anstelle - wie bisher - jegliches risiko auf dich abzuwälzen, während sie das geld damit verdienen.
 
für *sowohl* die gesellschaft/den user als auch urheber wäre es aber besser, richtiger und fairer, wenn sich das alles eins weiter nach links versetzt: also titelgenau abrechnung in den klaren fällen, und pauschallizenz dort, wo im moment rechtliche grauzone ist, und damit dann auch gewährleistete rechtssicherheit für den user.

das ist für *alle* besser. aber es reduziert halt googles überirdische margen um einige weitere kuchenkrümel, die sie bekanntlich so ungern hergeben.

Ganz genau so sieht es aus.

Das Problem und der Hauptgrund, warum die Leute aber deshalb auf die Barrikaden gehen, ist, dass man Angst hat, man könne in Zukunft YT und Co. nicht mehr so uneingeschränkt genießen. Und das mag auch der Fall sein.
Nur:
A) ist das ja bereits jetzt der Fall, denn die Anzahl an Werbeschaltungen auf YT hat im letzten Jahr wirklich ganz massiv zugenommen. Ohne wirklichen Grund - denn finanzielle Not darf man da kaum vermuten.
B) kann YT ja gerne versuchen, die zusätzlichen Abgaben über Dinge wie höhere Werbedichte zu kompensieren. Ob's klappt, hängt dann von der Kundschaft ab. In dem Moment, wo der Kunde wegklickt, weil die Werbung nervt, wird man das wohl nicht weiter "optimieren" können. Mir ist das jetzt schon für längere Videos zu nervig, sodass ich die lieber runterlade. Kann sein, dass YT auch das irgendwann zu verhindern weiß, dann bleibt's aber zumindest bei mir aus.

Wie dem auch sei, unterm Strich reden wir hier ja, was das Finanzvolumen für Google angeht, über weniger als die sprichwörtlichen Peanuts.
 
Lange Threads werden ja - vor allem, wenn sie kontrovers sind - schnell etwas unübersichtlich, was die Faktenlage angeht. Wäre vielleicht jemand so freundlich, noch einmal kurz zu skizzieren, für welche Art von Online-Portalen die ganze Chose gelten soll und vor allem auch für welche nicht?

Oben in #44 hatte ja der User @AndreasH dankenswerterweise einen Link zum gesamten 80-seitigen Text der Direktive gepostet (wovon Art. 13 ja nur ein Teil ist). Aber das ist mir im Moment zu viel Material, zumal ja der besagte Artikel 13 auch gleich zu Beginn Querverweise zu anderen Artikeln und Direktiven enthält, so dass er nur mit diesen Querverweisen nachvollziehbar werden kann.

Gerne auch mit der entsprechenden Textpassage aus Artikel 13. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm, dann werde ich mal schauen, wann ich das selbst durchackern kann.
 
Lange Threads werden ja - vor allem, wenn sie kontrovers sind - schnell etwas unübersichtlich, was die Faktenlage angeht. Wäre vielleicht jemand so freundlich, noch einmal kurz zu skizzieren, für welche Art von Online-Portalen die ganze Chose gelten soll und vor allem auch für welche nicht?

Oben in #44 hatte ja der User @AndreasH dankenswerterweise einen Link zum gesamten 80-seitigen Text der Direktive gepostet (wovon Art. 13 ja nur ein Teil ist). Aber das ist mir im Moment zu viel Material, zumal ja der besagte Artikel 13 auch gleich zu Beginn Querverweise zu anderen Artikeln und Direktiven enthält, so dass er nur mit diesen Querverweisen nachvollziehbar werden kann.

Gerne auch mit der entsprechenden Textpassage aus Artikel 13. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm, dann werde ich mal schauen, wann ich das selbst durchackern kann.


für ein halbwegs umfassendes bild reicht es, wenn man von dem 80 seitigen text in der hinteren hälfte die artikel 2, 9 und 13 liest. das sind die, um die es geht. genauer, es geht um artikel 13, aber artikel 2 und 9 enthalten definitionen und einschränkungen, wen das wie überhaupt betrifft. weswegen die wissentliche reduktion auf artikel 13 auch so eine miese sinnentstellende verkürzung ist, weil dadurch überhaupt erst ängste wie "was ist mit meiner kleinen seite flippersammlung.de, muss ich die jetzt zumachen?" geschürt werden konnten. (ein herzliches dankeschön für diesen mist nochmal an susan wojcicki, die sich wirklich richtig dolle ins zeug gelegt hat - in silicon valley ist man bestimmt stolz auf dich).

es lohnt aber auch, die anderen artikel bisschen zu überfliegen. da geht es zwar um andere dinge vom journalismus bis hin zu abandonware (!), aber man bekommt noch ein besseres gefühl dafür, in welchem geist dieses dokument entwickelt wurde, und wieviel mühe in klare differenzierung und die kommunikation der grundsätzlichen beweggründe investiert wurde.

auf jeden fall kommt man mit unter 10 seiten auf einen kenntnis-stand der deutlich über 99,99999% der bevölkerung (und leider auch 98% aller politiker, die sich damit eigentlich befassen sollten) liegt.

für eine so fundamentale grundsatzdiskussion wie die zukunft des künstlerdaseins im 21. jahrhundert ist das denke ich nicht gerade viel verlangt.
 
für ein halbwegs umfassendes bild reicht es, wenn man von dem 80 seitigen text in der hinteren hälfte die artikel 2, 9 und 13 liest. das sind die, um die es geht. genauer, es geht um artikel 13, aber artikel 2 und 9 enthalten definitionen und einschränkungen, wen das wie überhaupt betrifft.
Herzlichen Dank für die Gebrauchsanleitung zum Text, vor allem auch für die Info, dass Art. 2 und 9 zum Kontext gehören, den man auch kennen muss. Damit kann ich was anfangen.

Vielleicht noch zwei Randbemerkungen: Erstens ist es erstaunlich, dass trotz der vielen im Internet auffindbaren und meist sehr meinungsstarken Texte zu diesem Thema der tatsächliche Text des EU-Gesetzesentwurfs gar nicht so leicht zu finden ist. Bei der Berichterstattung darüber wäre ein Link dorthin doch eine Kleinigkeit. Zweitens ist mein bisheriger - und völlig subjektiver - Eindruck der, dass sich viele, die sich dazu äußern, die Arbeit nicht gemacht haben, das am konkreten Text des Art. 13 zu belegen. Das müsste aber sein, damit man weiß, wovon die Rede ist und man ggf. mal selbst nachlesen könnte. Sonst ist es keine Meinungsbildung, sondern Meinungsmache.
 
Zuletzt bearbeitet:
@bartman4ever
Klasse Video, gut erklärt und freut mich, dass das Thema hier endlich mal ankommt. Hatte letztes Jahr schon ein paar mal versucht das Thema anzusprechen, aber leider 0 Reaktion. Doch selbst wenn dieses neue Gesetz denn ratifiziert wird, diese Uploadfilter kann man leicht umgehen. Schätze mal das einige VPN Provider von diesen Gesetz profitieren. Die Urheber selbst ziehen leider die Arschkarte.
 
Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.

und die 2000er sind auch vorbei, napster und edonkey kommen so auch nicht wieder, und der komplett rechtsfreie raum, auf dem sich google, facebook & co eine goldene nase mit fremdem content verdient haben, der kommt auch nicht wieder.

siehste, das rückständigkeits-meme geht auch andersrum.

Seit wann bewegen die sich im komplett rechtsfreien Raum? Das ist vollkommener Unsinn. Unzählige Kleingeschäfte bis große Medienkonzerne sparen sich gigantisch viel Geld und Arbeit mit der kostenlosen weltweiten Marketing-Infrastruktur und verdienen sich dabei ein goldenes Näschen, genauso wie unzählige Künstler. Ich kann das polemische Gejammer nicht verstehen. Als ob der Dorfkünstler mit seinen "genialen" Song-Ideen jetzt dank Upload-Filter Geld verdienen würde. :D

Torrent-Börsen werden heute noch regelmäßig geschlossen, hat mit YT & Co. nix zu tun. Das Napster-Argument hier anzuführen ergibt einfach keinen Sinn, sorry. Wir sollten nicht vergessen, dass einmal implementierte oder dann doch verpflichtende Upload-Filter definitiv missbraucht werden.
 
Offensichtlich ja nicht. Jedes Zitat oder Ausschnitt kann mir das Genick brechen.

1. nur wenn du ein online content sharing service provider bist
2. genau deswegen solltest du *für* diese richtlinie sein. eines der hauptziele ist nämlich genau das, dass für rechtssicherheit beim user gesorgt wird, also googlefacebookundco mit pauschallizensierungsmodellen dergestalt in die pflicht genommen werden, dass sie dir als user rechtssicherheit gewährleisten müssen, anstelle - wie bisher - jegliches risiko auf dich abzuwälzen, während sie das geld damit verdienen.

Welches Risiko? Welche Rechtssicherheit? Hast du da ein konkretes und realistisches Beispiel? (ernst gemeinte Frage)
 
Mag sein, aber das ist doch das Problem der Plattformen und deren Geschäftsmodell, und nicht das des Urhebers, dessen Rechte verletzt werden.
Das ist ja mal ne richtig bescheuerte Einstellung.
"Scheiß auf Youtube ... müssen die die Seite halt dicht machen. Nicht mein Bier."

Zumal ich mich frage, wieso macht man bei solchen Plattformen halt?
Wieso haftet nicht auch gleich der Internet-Provider, wenn die Nutzer was illegales im Netz machen?
Wieso haftet nicht der Hersteller der Motorsäge, wenn jemand damit einen Kopf absägt?



@Nachtschicht
Sorry, aber das ist zu viel, um jetzt auf alles zu antworten.
Du könntest allerdings auch mal einen Gang runter schalten. Dein Hass auf Youtube ist mehr als deutlich und lässt dich wenig objektiv wirken.

Zum Thema Pauschalabgabe:
Das selbe schlug Christian Solmecke vor ... als Alternative zu Artikel 13.
Der Typ ist Anwalt mit Spezialisierung auf Medienrecht (müsste also ein bisschen Ahnung vom Thema haben), hat auch den kompletten Text durch seziert.

Und er ist offensichtlich der Meinung, daß auch kleine Plattformen von Artikel 13 betroffen seien (er selbst betreibt eine kleine Foto-Plattform, die er nach eigener Aussage vermutlich schließen müsste).
Und er ist offensichtlich der Meinung, daß so eine Pauschalabgabe eben genau nicht das ist, was Artikel 13 ermöglichen soll.

Davon mal abgesehen sind Pauschalabgaben aber auch nicht fair.
Zumal der meiste geklaute Content auf Youtube und Facebook von anderen Youtubern (oder Snapchattern) kommt.
Dürfen die dann von dir aus auch was vom Kuchen abhaben, oder nur Leute aus deiner eigenen Berufsgruppe?
So ganz uneigennützig ist dein Aktivismus hier ja wohl nicht.
 
Also wenn man als Songwriter kein Geld mehr verdient weil alles frei verfügbar bleibt, dann ist man nicht gut genug und hat Pech? Alles klar!
Du willst jetzt also allen anderen verbieten, ihre Musik frei anzubieten, oder was genau ist deine Vorstellung?

Glaubst du es sei hart, als Musiker Erfolg zu haben, weil jemand vielleicht unrechtmäßig deinen Song beim bösen Youtube hochläd?
Bullshit. Es ist hart, weil es ein extremes Überangebot gibt. Wenn du nur Durchschnitt bist, kannst du's direkt vergessen.

Wieso ist das Internet denn von Gesetzen befreit die es im echten Leben völlig selbstverständlich gibt?
Also ich wüsste jetzt nicht, daß im echten Leben ein Restaurant-Besitzer in's Gefängnis geht, wenn ein Gast einen anderen mit einer Gabel ersticht.

Genau dieser Logik folgt aber Artikel 13.
 
Findet ihr es jetzt zum Beispiel echt ok dass ich von youtube das ganze neue DreamTheater Album, von irgend einem Nutzer hochgeladen, runterladen kann ohne auch nur einen Cent dafür bezahlen zu müssen ? Hypothetische Frage, muss nicht beantwortet werden.
Ne, finde ich absolut Scheiße.

Deshalb brauchen wir auch bessere Gesetze, um genau solche Leute zu bestrafen (insbesondere wenn sie sich daran bereichern).
Ist doch absurd, daß die wahren Täter weiterhin davon kommen sollen. Tolle Message auf jeden Fall. "Hey, wenn ihr erwischt werden, ist nicht so schlimm ... blechen muss Youtube. Ihr könnt dann einfach den nächsten Kanal aufmachen und weiter Geld mit der Arbeit anderer verdienen."
 
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