SoulFrontier
The Voice
- Registriert
- 22.01.06
- Beiträge
- 12.086
- Reaktionen
- 7.497
- Punkte
- 36.672
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Verletzung der Menschenwürde kannst Du mMn heute an allen Ecken und Enden beobachten. Davon handelt mein Text. Ich will aber jetzt nicht jedes einzelne Beispiel darin erklären müssen.
und du hast viele Namen - und sie glauben an dich
und an deine nette Artikel-1-Lügengeschicht
Ach so? Das lese ich überhaupt nicht in Deinen Zeilen!Verletzung der Menschenwürde kannst Du mMn heute an allen Ecken und Enden beobachten. Davon handelt mein Text.
Da hast Du den Kern der Sache erkannt: Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden, weil es keine juristische Definition von Würde gibt.*Keines* deiner im Text genannten Beispiele verstossen gegen Artikel 1 in juristischen Sinne.
Was es vor allem nicht gibt: eine ideale Gesellschaft oder Gesellschaftsform.Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden, weil es keine juristische Definition von Würde gibt.
wenn es hart auf hart kommt, kann man ihn nicht einklagen. Was man aber nicht einklagen kann, besitzt auch keine rechtskräftige Verbindlichkeit
Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden
In Wirklichkeit sorgt Artikel 1 nur für Good Vibrations; wenn es hart auf hart kommt, kann man ihn nicht einklagen. Was man aber nicht einklagen kann, besitzt auch keine rechtskräftige Verbindlichkeit. Es ist dann leider nur der Schutzanstrich einer Gesellschaft, die sich in moralischer Selbstbeweihräucherung gefällt.

diese Bestrebungen, also alles und jeden ganz individuell zu betrachten und zu gewichten, erleben wir aktuell, und es führt in die Atomisierung all dessen, was wir als geübtes Miteinander kennen.

Das ist nur die Theorie. In der Praxis braucht das BVG nur kurz mit den Schultern zu zucken und zu sagen; Klage nicht angenommen oder nicht zuständig - oder es lässt Dich am ausgestrecken Arm jahrelang auf der Warteliste vergammeln.Viele Worte, aber nichts davon ist Realität:
https://www.bundesverfassungsgerich...ngsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html
Identitätspolitik, siehe Wolfgang Thierse und Gesine Schwandiese Bestrebungen, also alles und jeden ganz individuell zu betrachten und zu gewichten, erleben wir aktuell, und es führt in die Atomisierung all dessen, was wir als geübtes Miteinander kennen.
Kannst du mir ein Beispiel nennen?
Ich checks grade nicht![]()
Das ist nur die Theorie. In der Praxis braucht das BVG nur kurz mit den Schultern zu zucken und zu sagen; Klage nicht angenommen oder nicht zuständig - oder es lässt Dich am ausgestrecken Arm jahrelang auf der Warteliste vergammeln.
Die Zeile mit den Schrauben sortieren z.B.: da habe ich einen Russlanddeutschen getroffen, der war ausgebildeter Maschinenbauingenieur. Aber sein Abschluss wurde hier nicht anerkannt.
Nein, garantiert nicht. Das soll keine politische Diskussion werden.Beispiele bitte?.
Doch, das hat alles damit zu tun.Aber ich wiederhole mich: das hat nichts mit Artikel 1 zu tun.
Doch, das hat alles damit zu tun.
War auch beim Schnitzel-Fred der Fall: Wenn's eng wurde, hat er nicht mehr geantwortet. artname hat öfters nachgebohrt, ohne dass er eine Antwort erhalten hat.Ich sehe aber: einlenken und zugeben, dass du dich geirrt hast, ist nicht deine Stärke.
Man kann Art. 1 GG auch nicht "einklagen", sondern u.a. vom BVerfGG (BVG ist die UBahn in Berlin) feststellen lassen, dass eine bestimmte staatliche Massnahme einen in seinen Grundrechten verletzt.
Die Voraussetzungen, dass eine Verfassunsbeschwerde angenommen wird, sind in der Tat sehr hoch. Mit Abstand die meisten Verfahren scheitern an der Zulässigkeit.
Das hat aber nichts mit Willkür zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.
Am BVG ist es aber so, wie an anderen Gerichten auch: jedem Richter steht immer auch ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Nichts ist da absolut determiniert. Aber damit nun gut.Die Voraussetzungen, dass eine Verfassunsbeschwerde angenommen wird, sind in der Tat sehr hoch. Mit Abstand die meisten Verfahren scheitern an der Zulässigkeit.
Du führst Dich ein wenig auf wie ein Staatsanwalt in einer TV-Sendung, der sich geschworen hat, den Angeklagten mal so richtig vorzuführen. Gleichzeitig wähnst Du Dich allein im Besitz der Wahrheit - verfährst also nach eben dem Muster das Du mir unterstellst. Prima Voraussetzungen für eine Diskussion.Du kannst entweder das annehmen, was man dir sagt - nämlich dass die Geschichten zu deinem Text nichts mit Artikel 1 zu tun haben, und daher ein massives Logikproblem vorliegt.
Oder alles abstreiten, und wahlweise behaupten, dass Artikel 1 nicht einzuklagen wäre (was nicht stimmt), oder wenn doch, dann die Gerichte bestimmt alles ablehnen, was nichts weiter als eine steile These ohne Beleg ist.
