Artikel 1

  • Ersteller Turquoise
  • Erstellt am
Also das LI jammert sich durch den Text mit Mimimi.
Es sind ständig und nur alle Anderen Schuld.
Schuld an irgendwas. Es läuft nicht beim LI.
Schuld sind die Anderen, ist wohl "die Gesellschaft"

Was soll das?
 
Verletzung der Menschenwürde kannst Du mMn heute an allen Ecken und Enden beobachten. Davon handelt mein Text. Ich will aber jetzt nicht jedes einzelne Beispiel darin erklären müssen.

Ich fürchte auch, das wird dir nicht gelingen.

Mal plakativ formuliert: wenn mir eine Frau einen Korb gibt, verletzt mich das in meiner Würde.

Sie verstösst damit aber nicht gegen Artikel 1.

Ich kann auch damit nicht vor das Verfassunggericht ziehen und mein Recht einklagen.

Verstehst du?

*Keines* deiner im Text genannten Beispiele verstossen gegen Artikel 1 in juristischen Sinne.

Mein Problem mit dem Text ist einfach:

alles steuert auf die ultimative, titelgegebene Zeile hin:

und du hast viele Namen - und sie glauben an dich
und an deine nette Artikel-1-Lügengeschicht

aber: keines der Beispiele in deinem Text sind Verstösse gegen Artikel 1, und keines der Beispiele sind auch nur ansatzweise ein Beleg dafür, dass Artikel 1 eine "Lügengeschicht" ist.

Daher hat dein Text ein massives Logikproblem. Es ist schlicht unlogisch.

Es sei denn, man missversteht bewusst, was mit "Würde" im Artikel 1 gemeint ist.
 
Verletzung der Menschenwürde kannst Du mMn heute an allen Ecken und Enden beobachten. Davon handelt mein Text.
Ach so? Das lese ich überhaupt nicht in Deinen Zeilen!
Ich lese da nur das Jammern von jemand, der meint, dass die Welt ihm irgendwas schuldet.
Typische Looser Lyrik.
Kann man auch bringen imo, aber nicht mit dem arrogant und exzentrisch (narzistisch?) formulierten Vorwurf, dass an allem eigenen Elend, der eigenen Unzufriedenheit mit Erreichten praktisch das Land, die Gesellschaft, die Gesetze schuld sind.

An keiner Stelle fasst sich Dein LI an die eigene Nase.

Also das Besingen und Beklagen des momentanen beschissenen Lebens ist ja im Blues zB gebräuchlich.
Aber selbst da würde man dem LI wohl kopfschüttelnd einen Blick in den Spiegel vorschlagen.
 
*Keines* deiner im Text genannten Beispiele verstossen gegen Artikel 1 in juristischen Sinne.
Da hast Du den Kern der Sache erkannt: Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden, weil es keine juristische Definition von Würde gibt.

Und genau deshalb ist Artikel 1 "eine Lügengeschicht": angeblich der Ur-Same, aus dem der Baum unseres Rechts wächst, von Stamm und Wurzel (Grundrechten) zweigt sich alles andere Recht ab (Äste, Zweige, Blätter) und die Früchte des Baumes wären eine gerechte, menschenwürdige Gesellschaft.

In Wirklichkeit sorgt Artikel 1 nur für Good Vibrations; wenn es hart auf hart kommt, ist Pustekuchen. Was man aber nicht einklagen kann, besitzt auch keine rechtskräftige Verbindlichkeit. Es ist dann leider nur der Schutzanstrich einer Gesellschaft, die sich in moralischer Selbstbeweihräucherung gefällt.


@helge1973

Es beruhigt (und freut) mich, dass Du den Text verstehst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden, weil es keine juristische Definition von Würde gibt.
Was es vor allem nicht gibt: eine ideale Gesellschaft oder Gesellschaftsform.
Unser Zusammenleben ist in Vielem ein Kompromiss.
Und?
In welchem Land der Welt hat der Mensch mehr Rechte und Freiheiten??? ;)
 
wenn es hart auf hart kommt, kann man ihn nicht einklagen. Was man aber nicht einklagen kann, besitzt auch keine rechtskräftige Verbindlichkeit

Es gibt aber schon einige Urteile die sich auf den Artikel 1 berufen. Kann man googeln. Behandlung von Gefangenen etc...
Der Artikel hat mit Sicherheit viel Leid verhindert.

Für mich funktioniert der text - oder teile davon - als persönlicher Wutausbruch.
Daraus ein scheitern des Artikel 1 zu fabrizieren...aber das hat speedtom ja schon angesprochen
 
Artikel 1 kann überhaupt nicht juristisch eingeklagt werden

Natürlich kann man das. Das Verfassungsgericht ist zuständig dafür.

In Wirklichkeit sorgt Artikel 1 nur für Good Vibrations; wenn es hart auf hart kommt, kann man ihn nicht einklagen. Was man aber nicht einklagen kann, besitzt auch keine rechtskräftige Verbindlichkeit. Es ist dann leider nur der Schutzanstrich einer Gesellschaft, die sich in moralischer Selbstbeweihräucherung gefällt.

Viele Worte, aber nichts davon ist Realität:

https://www.bundesverfassungsgerich...ngsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

"Die Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden, durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten (vgl. Art. 1 bis Art. 19 GG) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103, Art. 104 GG) verletzt zu sein."

Du drückst dich immer noch um eine klare Antwort, welche der genannten Beispiele bei deinem Text gegen Artikel 1 verstossen.
 
ebenso wenig wie es ein sogenanntes christliches Weltbild gibt das als Fundament einer Verfassung taugt, wenn man es auf seine Beweislast abklopft, so gibt es die vielbesungene Würde des Menschen nicht paragraphengleich vorliegend und fest umrissen, kann es nicht geben

diese gern verwendeten und häufig schwurbeligen moralisch-ethischen Begriffe dienen idR nur, Dinge zu sagen, die man eigentlich nicht sagen/ausdrücken/umreissen kann, weil es für sie keine Begrifflichkeiten gibt die im Diskurs taugen

der ehrliche Mensch würde anstelle dessen vom Kompromiss reden, der im Moment den kleinsten Schaden verursacht :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
edit: solche Grundfesten sind immer Kompromisse die der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Einklang mit allgemeingültigen Bedürfnissen und Ansichten Ausdruck verleihen, und als Gesetzesfundamente hierzu dienen

wollte in einer durchindividualisierten Welt ein jeder sein ganz persönliches Befinden juristisch behandelt wissen, und seine ihm eigene Würde verletzt sehen weil man ihm persönlich nicht jeden Wunsch erfüllt, implodierte all dies im Nullkommanix. diese Bestrebungen, also alles und jeden ganz individuell zu betrachten und zu gewichten, erleben wir aktuell, und es führt in die Atomisierung all dessen, was wir als geübtes Miteinander kennen.

ein sehr spannendes Thema wie ich finde, und der Text ist für mich ne gute Grundlage darüber mal künstlerisch zu wirken.
 
diese Bestrebungen, also alles und jeden ganz individuell zu betrachten und zu gewichten, erleben wir aktuell, und es führt in die Atomisierung all dessen, was wir als geübtes Miteinander kennen.

Kannst du mir ein Beispiel nennen?
Ich checks grade nicht :bang:
 
Das ist nur die Theorie. In der Praxis braucht das BVG nur kurz mit den Schultern zu zucken und zu sagen; Klage nicht angenommen oder nicht zuständig - oder es lässt Dich am ausgestrecken Arm jahrelang auf der Warteliste vergammeln.

Also: ich rede hier nicht davon, was irgendwo geschrieben steht, sondern wie die Realität aussieht. Deshalb erzählt der Text ja auch eine Geschichte anhand mehr oder weniger realer Beispiele.

Die Zeile mit den Schrauben sortieren z.B.: da habe ich einen Russlanddeutschen getroffen, der war ausgebildeter Maschinenbauingenieur. Aber sein Abschluss wurde hier nicht anerkannt. Also hat ihm die Behörde mit Mitte Fünfzig zu diesem Hilfsjob verdonnert. (Das Thema wie hierzulande mit Arbeitslosen oder teilw. auch Alleinerziehenden umgegangen wird, wäre allein Material für endlos viele Menschenwürde-Songtexte.)

Natürlich gibt es Urteile pro Menschenwürde. Aber Du kannst das nicht generell einklagen so wie z.B. generell Mord juristisch verfolgt wird.

Es gibt auch aktuell sehr viele Menschen, die die Menschenwürde verletzt sehen. Früher wurde z.B. immer argumentiert, die Verschleierung der Frau in islamischen Ländern verstößt gegen die Menschenwürde. Es gab hier sogar ein Vermummungsverbot. Und nun gilt das alles nicht mehr. Nun heiligt der Zweck die Mittel. Aber der Zweck hat noch nie die Mittel geheiligt. Der Weg zur Hölle war schon immer mit guten Vorsätzen gepflastert. Doch das nur nebenbei. Ich will darüber nicht diskutieren und darum konkret geht es in dem Text auch nicht.
 
Das ist nur die Theorie. In der Praxis braucht das BVG nur kurz mit den Schultern zu zucken und zu sagen; Klage nicht angenommen oder nicht zuständig - oder es lässt Dich am ausgestrecken Arm jahrelang auf der Warteliste vergammeln.

Du behauptest also tatsächlich, dass das Verfassungsgericht Verfassungsbeschwerden absichtlich nicht aufnimmt oder verbummelt?

Beispiele bitte?

Sorry, das klingt wie ein lahmes Rückzugsgefecht, weil deine Behauptung, Artikel 1 wäre nicht einzuklagen, sich als haltlos erweist.

Die Zeile mit den Schrauben sortieren z.B.: da habe ich einen Russlanddeutschen getroffen, der war ausgebildeter Maschinenbauingenieur. Aber sein Abschluss wurde hier nicht anerkannt.

Es ist tatsächlich ärgerlich, dass gewisse Berufsausbildungen/Meister/Diploma im Ausland nicht anerkennt werden. Keine Frage.

Aber ich wiederhole mich: das hat nichts mit Artikel 1 zu tun.
 
Doch, das hat alles damit zu tun.

Na, eben nicht. Weder die kleinen Kartoffel, das China-Billig-Gerät, die Bart-Hipster etc.

Ich sehe aber: einlenken und zugeben, dass du dich geirrt hast, ist nicht deine Stärke.

Du kannst entweder das annehmen, was man dir sagt - nämlich dass die Geschichten zu deinem Text nichts mit Artikel 1 zu tun haben, und daher ein massives Logikproblem vorliegt.

Oder alles abstreiten, und wahlweise behaupten, dass Artikel 1 nicht einzuklagen wäre (was nicht stimmt), oder wenn doch, dann die Gerichte bestimmt alles ablehnen, was nichts weiter als eine steile These ohne Beleg ist.

Wenn ich zum Beispiel einen Text schreibe und ihn "Säugetiere" nenne, aber der komplette nur von Echsen handelt, wäre ich froh, wenn man mich auf diesen Irrtum hinweist, bevor ich ihn veröffentliche. Nicht dein Ding, also offensichtlich.
 
Man kann Art. 1 GG auch nicht "einklagen", sondern u.a. vom BVerfG (BVG ist die UBahn in Berlin) feststellen lassen, dass eine bestimmte staatliche Massnahme einen in seinen Grundrechten verletzt.

Die Voraussetzungen, dass eine Verfassunsbeschwerde angenommen wird, sind in der Tat sehr hoch. Mit Abstand die meisten Verfahren scheitern an der Zulässigkeit.

Das hat aber nichts mit Willkür zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.
 
Man kann Art. 1 GG auch nicht "einklagen", sondern u.a. vom BVerfGG (BVG ist die UBahn in Berlin) feststellen lassen, dass eine bestimmte staatliche Massnahme einen in seinen Grundrechten verletzt.

Die Voraussetzungen, dass eine Verfassunsbeschwerde angenommen wird, sind in der Tat sehr hoch. Mit Abstand die meisten Verfahren scheitern an der Zulässigkeit.

Das hat aber nichts mit Willkür zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.

Genau so ist es. Und bevor eine Klage vor das BVG kommt, muss man alle vorigen Instanzen ausgeschöpft haben.
 
Die Voraussetzungen, dass eine Verfassunsbeschwerde angenommen wird, sind in der Tat sehr hoch. Mit Abstand die meisten Verfahren scheitern an der Zulässigkeit.
Am BVG ist es aber so, wie an anderen Gerichten auch: jedem Richter steht immer auch ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Nichts ist da absolut determiniert. Aber damit nun gut.

Du kannst entweder das annehmen, was man dir sagt - nämlich dass die Geschichten zu deinem Text nichts mit Artikel 1 zu tun haben, und daher ein massives Logikproblem vorliegt.

Oder alles abstreiten, und wahlweise behaupten, dass Artikel 1 nicht einzuklagen wäre (was nicht stimmt), oder wenn doch, dann die Gerichte bestimmt alles ablehnen, was nichts weiter als eine steile These ohne Beleg ist.
Du führst Dich ein wenig auf wie ein Staatsanwalt in einer TV-Sendung, der sich geschworen hat, den Angeklagten mal so richtig vorzuführen. Gleichzeitig wähnst Du Dich allein im Besitz der Wahrheit - verfährst also nach eben dem Muster das Du mir unterstellst. Prima Voraussetzungen für eine Diskussion. :)
 
Über jeder allgemeinbegrifflichen Menschenwürde steht zB die persönliche Entscheidung des Einzelnen, es ist zweifelsfrei unter jeder Würde im Kalten/unter der Brücke schlafen und vegetieren zu müssen, deshalb gibt es Hilfen für Obdachlose, entscheidet sich jedoch das Individuum gegen diese Hilfe, und wollte man es zwingen Hilfe anzunehmen, verletzte man seine individuelle Würde. Also lässt man ihm seine Würde.

Ein Beispiel wie ich finde, das dieses spannende Thema illustriert.

Jemand, der wie der Typ im Text, mit der Welt nicht klar kommt und Dinge machen muss, die ihn quälen, könnte sehr gut begründet seine individuelle Würde als verletzt anzeigen. Letztlich könnte er damit aber nicht beim BVG vorstellig werden, da man ihm mit der vereinbarten Mehrheits-Würde qua Grundgesetzt kommen könnte, versuchen kann er es aber er wird sicher nicht zugelassen mit seiner Klage.

ich zB leide an Schlagermusik, meine Würde ist verletzt wenn man mich via Radio dazu nötigt, diese zu hören :-D
nun kann man sagen; ja dann schalt doch um du Dussel!
ja, aber ein Querulant würde antworten; warum soll ICH umschalten? ICH bezahle per Rundfunkbeitrag alles das mit, und es verletzt meine Würde :)

jeder ernstzunehmende Jurist würde hier einschreiten und dem Dussel die Haare waschen, aber nur deshalb, weil es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, wie dusselig der Querulant ist!
Der Querulant jedoch sieht das natürlich ganz anders, und sieht seine Rechte missachtet.

DAS ist der Punkt an dem es für mich spannend wird; wann beginnt ein Konsens ins beabsichtigte Gegenteil zu wirken?
 

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