Song zb. mit Gitarre oder sonstigem Instrument covern auf YT, Instagram etc. - Urheberrechte tausendfach verletzt ?

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Hey Alle,


das Internet ist ja wirklich voll von selbsteingespielten Coversongs. Ob mit Gitarre, Blockflöte oder Gesang zum Instrumental des Orginals YT, Social Media. Überall, nicht immer ganze Songs, aber mir wird immer was angezeigt. Manchmal auch so Bassapielerinnen, die dann zum Orginalsong Bass playen.
In den vergangenen Jahren habe ich wiedersprüchliche Informationen dazu gelesen, aber auch eher nicht wirklich weiter verfolgt, weil andere Themen.

Müsste sowas nicht digital abrechenbar sein, also für die Urheber, wenn sogar Interpret und Titel genannt wird ? Gema sagt laut Google, dass man sich die Lizenz/Erlaubnis einholen muss.

Weiß jemand, wie es sich bei solchen selbstgespielten Coversongs verhält ?
Oder sind einfach tausend-/millionemfache Urheberrechtsverletzungen und es verfolgt nur niemand wegen der Vielzahl an Vergehen ?
Gibt es rechtliche Unterschiede, wenn ein Coversong vor der Kamera live eingespielt/aufgenommen und veröffentlicht wird im Vergleich zu sagen wir mal einen Coversong in der DAW arrangieren und auf Spotify usw. zu veröffentlichen ?

Habt ihr sowas schonmal gemacht und eine Abmahnung erhalten ?

Gruß und Danke
 

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Das hieße dann, das "live gespielte" Cover zunächst als Aufnahme über einen Distributor laufen/anmelden zu lassen, wo die korrekten Urheber vermerkt werden.
Soweit ja klar

Gehen wir von jeweils Teilstücken aus. 30 bis 90 Sekunden, die dann als "Live gecovert" auf Social Media stattfinden.
Musik über die über Distributoren laufen und released wurden, kann man bei den bekannten SM Diensten unter Musik als Hintergrund hinzufügen. So werden dann sicher die Tantiemen der Urheber erfasst.
Das Problem dabei wäre ja dann aber, dass man zwar die Musik als Hintergrund eingefügt hat, jedoch dies nicht mit synchron mit einem Video stattfinden kann.
Oder wenn man eben Video und Musik hochlädt, ohne die "Musik einfügen" Funktion, das System es nicht erfassen kann mit den Tantiemen ?
(oh Gott. .kann mir jemand folgen ? 😆 )
 
Mein Wissenstand ohne Gewähr der Korrektheit:

Cover sind immer möglich und legal, wenn an dem Song nichts Wesentliches verändert wird (Text, Akkorde, Melodie).

Veröffentlichungen auf Streamingplattformen sind kein Problem, da man ja die Urheber angibt und dann bekommen die eben die Tantiemen.

Völlig anders verhält es sich bei Veröffentlichungen auf Youtube. Wird die Musik mit einem Bild/Video verknüpft entsteht ein neues Werk. Deshalb sind Veröffentlichungen auf YT juristisch gesehen immer eine Bearbeitung und brauchen deshalb die Genehmigung des Rechteinhabers. Eigentlich. Aber die meisten Rechteinhaber sind zufrieden, wenn sie das Video zu ihren Gunsten monetarisieren dürfen. Ausnahmen gibt es, z.B. Eagles, da gibt es immer Ärger.
 
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Die Vermischung aus Bild und Ton macht aus dem Ton keine Bearbeitung.
 
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Die Vermischung aus Bild und Ton macht aus dem Ton keine Bearbeitung.
Sicher, der Ton ist keine Bearbeitung, aber der Ton ist nur noch ein Teil eines neuen Gesamtwerks. Das ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt.
 
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Und wenn es mein Bild ist?
 
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Das Vervielfältigungsrecht bedeutet, dass der Urheber selbst bestimmen darf, wie oft sein Werk veröffentlicht wird. Wenn du ein Werk bearbeiten oder umgestalten willst, brauchst du dafür die Erlaubnis des Urhebers. Wenn man ein Musikstück mit einem Video verbindet, dann ist es quasi ein Film. Es ist also eine Umgestaltung und keine reine Vervielfältigung.



Eine Veröffentlichung ist also nicht zulässig. Das Werk wird veröffentlicht, wenn es die Privatsphäre verlässt und für die Öffentlichkeit zugänglich wird. Wenn du das Video auf einem Videoportal wie YT oder einer Internetplattform wie Facebook hochladen willst, ist das nicht erlaubt. Dafür muss man sich die Nutzungsrechte einholen, und dafür ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zuständig.
 
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Wie gesagt, das ist m.W. der juristische Stand der Dinge. In der Praxis ist es bei YT meist problemlos, wenn man nicht den falschen Song covert.
 
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  • #10
Veröffentlichungen auf Streamingplattformen sind kein Problem, da man ja die Urheber angibt und dann bekommen die eben die Tantiemen
so hatte ich es auch in Erinnerung und gelesen.
YT soll wohl ebenfalls die Rechte automatisch "verarbeiten".
Aber Facebook, Instagram und Konsorten da sind die Uploader wohl verantwortlich.

Dann müsste es ja theoretisch - keine Bearbeitung vorrausgesetzt - legal sein, wenn man ein Video von sich macht, wo der Song gecovert wird, davon dann die Audiodatei beim Distributor einreicht und unter Nennung der Urheber veröffentlicht. Erst dann das Video auf den Kanälen hochlädt und unter "Musik hinzufügen" den Song auswählen, den man eingereicht hat. Müsste man wohl nur die Musik lautlos stellen, sofern sowas geht, damit das synchrone Audio vom Video zu hören ist. Aber der korrekt eingereichte Coversong würde genannt.
Klingt erstmal für mich kompliziert aber korrekt 🤔
 
  • #11
Eben nochmal gelooked. Man könnte zb. bei Insgagram tatsächlichlich dann die hinzugefügte Musik komplett leise machen. Somit müsste das was im Video zu sehen bzw hören ist, völlig legal angemeldet und abrechenbar sein, oder habe ich an einer Stelle Denkfehler von thinking ?
 
  • #12
Eben nochmal gelooked. Man könnte zb. bei Insgagram tatsächlichlich dann die hinzugefügte Musik komplett leise machen. Somit müsste das was im Video zu sehen bzw hören ist, völlig legal angemeldet und abrechenbar sein, oder habe ich an einer Stelle Denkfehler von thinking ?
So was habe ich vor 4 Jahren schon mal vorgehabt. Ich glaube das Problem war, dass du die ausgesuchte Musik nur max. 30 Sekunden nutzen konntest und wenn dein Video länger ist, ist es dann stumm. Außerdem hatte er mir verboten das Video zum Song hochzuladen, weil es angeblich urhebrechtlich geschütztes Material beinhaltet (weil ich es vorher über Distrokid gepublisht hatte) und z.B. bei TikTok schalten die chinesen dann alles stumm.

Ärgerlich ist es, wenn du ein virales Video hattest und die Chinesen es stumm schalten (war bei mir so). Dann war es das mit der Reichweite :-) ... Der Algorithmus sagt: "No aufwendiges KI-Prompting - not important" :D ...
 
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  • #13
Ich glaube das Problem war, dass du die ausgesuchte Musik nur max. 30 Sekunden nutzen konntest und wenn dein Video länger ist, ist es dann stumm. Außerdem hatte er mir verboten das Video zum Song hochzuladen, weil es angeblich urhebrechtlich geschütztes Material beinhaltet (weil ich es vorher über Distrokid gepublisht hatte)
Habs grad mal ausprobiert. Hat funktioniert.
Habe 1 Minute den Boden gefilmt und auf dem Smartphone Musik von mir hinzugefügt. Dann auf Insta einen neuen Beitrag erstellt mit dem Video und von mir bereits veröffentlichte Musik hinzugefügt. Diese hinzugefügte releaste Musik als zusätzliche Tonspur dann komplett leise gemacht.
Video wird dann eine Minute abgespielt mit Orginal Video Ton und man liest aber dann eben die Musik und den Interpreten, die hinzugefügt wurde.
Wirkt irgendwie legal :D
Halt umständlich, weil vor Release die 60 oder 90 Sekunden Cover erst released werden müssen und man für jedes Video 14 Tage (Dauer bis Release)warten müsste, um es auf Insta zu veröffentlichen.
 
  • #14
Es gibt auch so Seiten wo man für 19.99 Dollar eine Lizenz zum Coverm erhalten kann. Ob das seriös ist, ist das eine. Das andere ist, es ist teuer :)
 
  • #15
Es gibt auch so Seiten wo man für 19.99 Dollar eine Lizenz zum Coverm erhalten kann. Ob das seriös ist, ist das eine. Das andere ist, es ist teuer :)
Ich habe auf Distrokid Cover Song LIcences für 1 Dollar pro Jahr für einige Cover gekauft. Finanziert sich aktuell noch selbst weil noch Geld reinkommt :D ...
 
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  • #16
Ich habe auf Distrokid Cover Song LIcences für 1 Dollar pro Jahr für einige Cover gekauft. Finanziert sich aktuell noch selbst weil noch Geld reinkommt :D ...
Ein Cover kann man doch über so Distributoren "gratis" veröffentlichen, wenn man die Urheber angibt und das Werk nicht im wesentlichen verändert/bearbeitet ?
Ist das bei Distrokid anders ?
 
  • #18
Och bild dir einfach deine eigene Meinung. Ich appende nur folgenden Screenshot:
1770907166093.webp
 
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  • #19
YT soll wohl ebenfalls die Rechte automatisch "verarbeiten".
Ja, er zeigt noch vor veröffentlichung an ob der Song geclaimt wird, welche Auswirkungen das hat und ob es Ländersperrungen gibt.
 
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