E
Experte für eh alles
Bedroomproducer
- Registriert
- 18.12.24
- Beiträge
- 506
- Reaktionen
- 274
- Punkte
- 1.331
Eine Coverversion eines Songs wenn du alles selber einspielst und keine Originalteile verwendest ist erlaubt da es eine Vereinbarung zwischen YT und den Verwertungsgesellschaften gibt. Du verdienst aber nichts damit da alle Einnahmen die mit dieser Coverversion entstehen an den Urheber gehen.
Du musst deine Coverversion auch nicht bei den Verwertungsgesellschaften melden da YT mit der Content ID den original Song erkennt und jegliche Monetarisierung ( Werbeschaltungen usw ) an den Urheber fliesen.
Soweit das Grundsätzliche wenn deine Coverversion nur dazu bei YT ist das deine Freunde und der Rest der Welt sie hören kann.
Bei Songs die bei der GEMA gemeldet sind ist es auch kein Problem da GEMA die Nutzung für Social Media freigibt.
Bei Songs die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet sind ist es nicht so einfach da der Urheber Einnahmen durch Werbung usw nicht bekommen würde. Hier musst du vom Urheber explizit ein Nutzungsrecht anfragen und bekommen.
Da der Song bei keiner Verwertungsgesellschaft gemeldet ist hat das Original auch keine Contend ID und YT wird da nicht reagieren aber der Urheber kann wenn er deine Coverversion bei YT findet und du kein Nutzungsrecht hast deine Coverversion natürlich sperren lassen.
Wenn du deine Coverversion mit der Absicht damit Geld zu verdienen produzierst und veröffentlichen willst die über die Standards von YT und GEMA hinaus gehen ist es unumgänglich mit dem Urheber eine klare Vereinbarung zu treffen.
In Europa ist es einfacher den Urheber zu finden da das europäische Urheberrecht sehr strikt definiert ist.
In den USA ist es schwieriger da dort auch Produktionsfirmen oder Investmentgruppen Rechte übernehmen können und es oft nicht ersichtlich ist wer der Rechteinhaber ist.
Du musst deine Coverversion auch nicht bei den Verwertungsgesellschaften melden da YT mit der Content ID den original Song erkennt und jegliche Monetarisierung ( Werbeschaltungen usw ) an den Urheber fliesen.
Soweit das Grundsätzliche wenn deine Coverversion nur dazu bei YT ist das deine Freunde und der Rest der Welt sie hören kann.
Bei Songs die bei der GEMA gemeldet sind ist es auch kein Problem da GEMA die Nutzung für Social Media freigibt.
Bei Songs die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet sind ist es nicht so einfach da der Urheber Einnahmen durch Werbung usw nicht bekommen würde. Hier musst du vom Urheber explizit ein Nutzungsrecht anfragen und bekommen.
Da der Song bei keiner Verwertungsgesellschaft gemeldet ist hat das Original auch keine Contend ID und YT wird da nicht reagieren aber der Urheber kann wenn er deine Coverversion bei YT findet und du kein Nutzungsrecht hast deine Coverversion natürlich sperren lassen.
Wenn du deine Coverversion mit der Absicht damit Geld zu verdienen produzierst und veröffentlichen willst die über die Standards von YT und GEMA hinaus gehen ist es unumgänglich mit dem Urheber eine klare Vereinbarung zu treffen.
In Europa ist es einfacher den Urheber zu finden da das europäische Urheberrecht sehr strikt definiert ist.
In den USA ist es schwieriger da dort auch Produktionsfirmen oder Investmentgruppen Rechte übernehmen können und es oft nicht ersichtlich ist wer der Rechteinhaber ist.
