20ft Bürocontainer akustisch optimieren

ich hab das ja schon eingangs erwähnt, glaube ich, das eine Aussendämmung wesentlich klüger wäre, zumal auch besser zu realisieren und Platz-sparend Innen sowieso, jede Schale die ich innen draufklatsche nimmt ja den spärlichen Platz weg, zudem braucht ne gut dämmende Schale innen sicherlich 10 ck Dicke, Minimum...
Da kommen wir der Sache doch schon näher ;) Ich habe ohnehin vor im Nächsten Jahr noch von aussen was zu machen. Habe da an eine Holzverkleidung gedacht und auch noch zusätzlicher Dämmung von aussen... da könnte man dann auch eine zusätzliche Dampfsperre andenken.
 
wenn du den Container losgelöst deiner Absorber betrachtest, ist es alles wesentlich weniger stressig, durch die Absorber aber wirds interessant, du hast ja keine luftdichten Absorber, heisst, wenn die Luft hinter den Absorbern nicht bewegt wird, sammelt sich dort Feuchte, ganz langsam, aber stetig, du wirst diese nicht sehen, wohl auch nicht mal fühlen beim angrabschen, aber sie ist da und wandert in deine Absorber weiter, und dort wirds stockig/schimmelig

es ist der selbe Effekt als wenn du einen grossen Schrank vor eine kalte Wand Innen stellst, mit der Zeit schimmelt es dahinter, an Kältebrücken muss man darauf achten nichts davor zu stellen, grundsätzlich nicht, und zudem gut heizen/lüften, dein Container wird sicherlich eine einzige Kältebrücke sein, son Ding ist ja nicht als Behausung konstruiert, wund durch die Absorber machst du es leider noch schlimmer


ich sage immer wenn ich mit Kunden über Schimmel rede; man kann alles machen, egal ob falsch oder richtig, BIS es schimmelt, dann muss man handeln, es schimmelt nicht zwingend überall wo man sich nicht drum schert, aber es KANN
 
da könnte man dann auch eine zusätzliche Dampfsperre andenken.
aussen wirst du keine Dampfsperre benötigen , sowas brauchts nur Innen

du wirst wenn du die Kiste von Aussen dämmst auch das Dach dämmen müssen, dazu nehme am besten das übliche Zeuchs für Aufdachdämmungen, verplanke es mit Rauspundlatten und beklebe diese 2x mit Dachpappe, umlaufend Abtropfprofile aus Alu

an den Seitenwänden kannst du mit Styropor dämmen, ist am Günstigsten und Effektivsten, druff dann ne Armierung und einen Putz als Abschluss

bei genaueren Fragen, melde dich bei mir :)
 
... son Ding ist ja nicht als Behausung konstruiert...
Ursprünglich sicherlich nicht, allerdings werden die Dinger ja seit einiger Zeit als Flüchtlingsunterkünfte genutzt, auch bei Landwirten zur Unterbringung der Saisonalen Erntehelfer sind solche Container hoch im Kurs.

aussen wirst du keine Dampfsperre benötigen , sowas brauchts nur Innen

du wirst wenn du die Kiste von Aussen dämmst auch das Dach dämmen müssen, dazu nehme am besten das übliche Zeuchs für Aufdachdämmungen, verplanke es mit Rauspundlatten und beklebe diese 2x mit Dachpappe, umlaufend Abtropfprofile aus Alu

an den Seitenwänden kannst du mit Styropor dämmen, ist am Günstigsten und Effektivsten, druff dann ne Armierung und einen Putz als Abschluss

bei genaueren Fragen, melde dich bei mir :)
Auf dieses Angebot komme ich sicher gerne zurück, wenn es an die Planung geht...
 
Klingt in jedem Fall wie eine gut durchdachte Lösung... allerdings auch wie eine, die relativ viel Platz verbraucht. In meinem Fall also vermutlich so nicht wirklich umsetzbar, da ich schon mit den Absorbern recht viel Platz verliere. Ich frage mich allerdings, ob das bei meinen beschichteten Holzwändern auch so relevant wäre? Wir haben hier im Norden ja ohnehin schon eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit und im Sommer, bevor ich den Bautrockener hier hatte, habe ich hier auch schon mal 70% rel. Luftfeuchte gesehen... die Wände waren aber zu keinem Zeitpunkt feucht/beschlagen.
Das problem ist auch erst dann wirklich vorhanden, wenn die Wand bedeutend kälter ist, als die Innentemperatur. Dann kühlt die Luft im Absorber, an der Wand ab, das Wasser kodnensiert dann lokal und kann nicht mehr abdampfen. Das wäre also eher im Winter der Fall.

Edit: Viel zu spät geantwortet :D
 
Ursprünglich sicherlich nicht, allerdings werden die Dinger ja seit einiger Zeit als Flüchtlingsunterkünfte genutzt, auch bei Landwirten zur Unterbringung der Saisonalen Erntehelfer sind solche Container hoch im Kurs.
Ja. Die knallen die Dinger auch nicht mit Innendämmung voll und holen sich den Taupunkt in die Bude. Da wird halt gegengeheizt mit Fenstersteuerung, kost ja nix. Das bisschen Schimmel ist auch nicht wirklich schlimm, falls man nicht all zu empfindlich ist. Also gut heizen die Bude, dann passiert auch nix. ;)
 
Halleluja... der hintere Deckenabsorber ist fertig! Das waren jetzt auf ca. 2mx2,5m 260mm Klemmrock + Vlies + Molton + Verbretterung:
IMG_20211113_191645.jpg
Es gibt diesmal auch leider nur eine neue Messung, ohne verbretterung, nur bespannt konnte ich nicht machen, da das blöde Klemmrock nicht klemmen wollte, sondern mir permanent beweisen wollte, wie gut es doch das Thema Schwerkraft verstanden hat... damit musste ich von Anfang an auch die Verbretterung Stück für Stück mit anbringen...
Spectro_Deckenabsorber.png
Aktualisierte MDAT mit allen bisherigen Messungen findet Ihr im Anhang. Nächstes Update dann wieder, wenn die Seitenabsorber fertig sind.
 

Anhänge

  • FeelInc_history.zip
    5,6 MB · Aufrufe: 132
Sieht doch gut aus.
Aus dem Container scheint zum Schluss auch optisch ein schöner Regieraum zu werden.
 
Hab wieder ein Update, die Seitenabsorber sind jetzt fast fertig, sprich gefüllt und bespannt, aber noch nicht verbrettert:
IMG_20211119_125620.jpg
Befüllt sind die jetzt mit 260mm Klemmrock, in die Aussparung neben dem Schreibtisch kommen noch ER-Absorber. Ich habe wieder eine Zwischenmessung gemacht, wie üblich ohne vorher den Raum aufzuräumen, sprich es kann hier Noise und sonstige Ungenauigkeiten in der Messung geben:
Spectro_Seitenabsorber_bespannt.png
MDAT mit allen Messungen wie üblich im Anhang.
 

Anhänge

  • FeelInc_history.zip
    7 MB · Aufrufe: 141
Obwohl noch nicht fertig und ohne ER Absorber, bereits ab 700Hz glatt wie ein Baby Popo :bigup:
Ich bin mal auf das finale Ergebnis gespannt, weiß mit grau kommt übrigens auch sehr gut rüber :2up:
 
in die Aussparung neben dem Schreibtisch kommen noch ER-Absorber.
Müssen die Boxen da so stehen bleiben oder hast du noch etwas Spielraum?

Vermutlich nicht sehr viel weil ja sonst das Fenster schnell sehr zwecklos wird oder?

Denn man sieht schon, dass sich diese Kerbe bei 100 Hz (SBIR) jetzt langsam nach oben zieht, aber ich denke wenn du die Boxen da stehen lässt kann der ER Absorber der da hin kommt nicht sehr fett werden. Die Kerbe würde aber schon nach was fettem schreien... :)
Kann sein, dass du das ohne viel Spielraum mit der Speaker Position auch nicht ganz weg bekommst.
 
Etwas Spielraum mit den Boxen hab ich noch, allerdings nicht sonderlich viel, zumindest nicht zu den Wänden hin. Den Dip bei ca. 100Hz hab ich schon in den ganzen Messungen gesehen, meine Hoffnung ist, das der durch Boxen schieben noch weg geht. Was sich auch noch ändern wird, ist der Tisch, da kommt ein kleinerer hin, 40cm schmaler... vielleicht hilft das auch ein wenig. Die ER Absorber werden eine Tiefe von 150mm haben und mit Klemmrock gefüllt sein. Schaun mer mal, wir das am Ende aussieht, so oder so hab ich jetzt schon eine Akustik in den Raum, die mich bereits jetzt umhaut... in so einer Umgebung hab ich bisher noch nie gearbeitet, es kann also nur besser werden. Einziges "Problem" bis jetzt: Jetzt höre ich auf YouTube Aliasing raus...
 
Etwas Spielraum mit den Boxen hab ich noch, allerdings nicht sonderlich viel, zumindest nicht zu den Wänden hin. Den Dip bei ca. 100Hz hab ich schon in den ganzen Messungen gesehen, meine Hoffnung ist, das der durch Boxen schieben noch weg geht. Was sich auch noch ändern wird, ist der Tisch, da kommt ein kleinerer hin, 40cm schmaler... vielleicht hilft das auch ein wenig. Die ER Absorber werden eine Tiefe von 150mm haben und mit Klemmrock gefüllt sein. Schaun mer mal, wir das am Ende aussieht, so oder so hab ich jetzt schon eine Akustik in den Raum, die mich bereits jetzt umhaut... in so einer Umgebung hab ich bisher noch nie gearbeitet, es kann also nur besser werden. Einziges "Problem" bis jetzt: Jetzt höre ich auf YouTube Aliasing raus...

Wenn das der einzige Dip ist der übrig bleibt dann wäre das auch gar nicht so schlimm. Für einen Dip kann unser Hirn sehr gut kompensieren. Wenns halt zu viele sind und die Kerbe zu weit wird dann hört man den Bereich halt schlichtweg einfach dann nicht mehr so gut.

Um abschätzen zu können, wie gut unser Hirn einen spezifischen Dip korrigieren kann einfach mal ein bisschen mit den verschiedenen Smoothing rum spielen. REW hat ja auch das Psych Smoothing was ja mehr oder weniger eine Art Verbesserung des 1/3 Oktave Smoothing sein soll, weil es smoothings variiert die der gehörten Frequenzkurve näher kommen sollen.

Wenn es die Bodenreflexion ist - was man ganz leicht raus finden kann indem man einfach zwischen Box und Mic eine Packung Steinwolle auf den Boden wirft und schaut ob sich der Dip hoch zieht, dann würde ich mir gar nix denken. Sogar der Northward Typ lässt die drin. Der hat mehrere High Profile Kunden als vermutlich jeder andere und kam in der Praxis zu der Erkenntnis das jedes mal wenn er diesen Floor Bounce weg gemacht hat, und die Kunden hören lies wie es sich mit und ohne diesen Dip anhört, diese das als unnatürlich empfunden haben wenn der korrigiert war.
 
Ich habe dein Projekt mit verfolgt, es sieht ja ganz gut aus. Aber die Gretchenfrage ist und bleibt hast Du eine Baugenehmigung. Der Container wird grundsätzlich nicht zu den "fliegenden Bauten" gezählt. Ich weiß wovon ich rede, wenn das Ding wieder zurück gebaut werden muss, ist die Kohle dafür platt und dass hätte dann Potenzial für eine echte Ehekrise.
 
@Caro wie ich schon am Anfang des Threads geschrieben habe, habe ich vorher mit den lokalen Bauamt telefoniert und genau das gefragt. Aussage des Bauamtes war, ich brauche dafür keine Baugenehmigung wegen der Größe. Die Bestimmungen hierfür sind von Landkreis zu Landkreis und stellenweise je nach Straße unterschiedlich. Bei so einem Vorhaben sollte man in jedem Fall vorher beim Bauamt anfragen, was ich gemacht habe.
 
Also. ich bin Bautechniker und arbeite seit über 25 Jahren für ein Ingenieurbüro für Bautechnik. Laut der Definition in § 76 Musterbauordnung (MBO) sind Fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden. Die BauVo NRW sagt folgendes aus:
"

§ 78 BauO NRW 2018 – Genehmigung Fliegender Bauten​

(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
(2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Diese Fliegenden Bauten sind Sonderbauten. § 54 Absatz 4 ist insofern nicht anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für
  1. 1.
    Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden,
  2. 2.
    Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben,
  3. 3.
    Bühnen, die Fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m,
  4. 4.
    erdgeschossige Zelte und betretbare Verkaufsstände, die Fliegende Bauten sind, jeweils mit einer Grundfläche bis zu 75 m2 und
  5. 5.
    aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m, sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, nicht mehr als 10 m beträgt.
(3) Die Ausführungsgenehmigung wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Hat die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.
(4) Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann bestimmen, dass Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nur durch bestimmte Bauaufsichtsbehörden erstellt werden dürfen.
(5) Die Ausführungsgenehmigung wird für eine bestimmte Frist erteilt, die höchstens fünf Jahre betragen soll, sie kann auf schriftlichen Antrag von der für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung zuständigen Behörde jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden. § 75 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Genehmigungen werden in ein Prüfbuch eingetragen, dem eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk zu versehenden Bauvorlagen beizufügen ist. Ausführungsgenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen.
(6) Die Inhaberin oder der Inhaber der Ausführungsgenehmigung hat den Wechsel ihres oder seines Wohnsitzes oder ihrer oder seiner gewerblichen Niederlassung oder die Übertragung eines Fliegenden Baus an Dritte der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen, die die Ausführungsgenehmigung erteilt hat. Die Behörde hat die Änderungen in das Prüf buch einzutragen und sie, wenn mit den Änderungen ein Wechsel der Zuständigkeit verbunden ist, der nunmehr zuständigen Behörde mitzuteilen.
(7) Fliegende Bauten, die nach Absatz 2 Satz 1 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen, technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Zelte und Tribünen, die in wechselnden Größen aufgestellt werden können, sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen. Das Ergebnis der Abnahme ist in das Prüfbuch einzutragen. In der Ausführungsgenehmigung kann bestimmt werden, dass Anzeigen nach Satz 1 nicht erforderlich sind, wenn eine Gefährdung im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht zu erwarten ist.
(8) Die für die Erteilung der Gebrauchsabnahme zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Auflagen machen oder die Aufstellung oder den Gebrauch Fliegender Bauten untersagen, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist, insbesondere, weil die Betriebssicherheit oder Standsicherheit nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder weil von der Ausführungsgenehmigung abgewichen wird. Wird die Aufstellung oder der Gebrauch untersagt, ist dies in das Prüfbuch einzutragen. Die ausstellende Behörde ist zu benachrichtigen, das Prüfbuch ist einzuziehen und der ausstellenden Behörde zuzuleiten, wenn die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände innerhalb angemessener Frist nicht zu erwarten ist.
(9) Bei Fliegenden Bauten, die von Besucherinnen und Besuchern betreten und längere Zeit an einem Aufstellungsort betrieben werden, kann die für die Gebrauchsabnahme zuständige Bauaufsichtsbehörde aus Gründen der Sicherheit Nachabnahmen durchführen. Das Ergebnis der Nachabnahme ist in das Prüfbuch einzutragen.
(10) § 70 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und 4 und Absatz 3 sowie § 83 Absatz 1 und 5 gelten entsprechend."

Das mit dem Bauamt zu telefonieren halte ich für sehr naiv. Alle haben die Flut in Ahrweiler mit bekommen. Da ist folgendes passiert. Eine Zahnärztin hat Haus und Praxis verloren, ein befreundeter ÖbVI (Vermesser) hatte ihr angeboten, dass sie auf seinen Hof einen Doppelcontainer als Notunterkunft aufstellen kann. Das Bauamt hatte die üblichen Bedenken, in unserer Branche sprechen wir auch von Bauverhinderungsbehörden. Die Frau wollte wirklich nur für 3-6 Monate einen Übergang, dies hätte man als "fliegende Bauten" einstufen können, aber nein, es wiehert der Amtsschimmel. In welchem Bundesland steht den dein Container?
 
Der Container steht in Ostfriesland auf meinem eigenen Grundstück. Laut Bauamt brauchen wir hier für alles unter 25 cbm keine Baugenehmigung. Dieses Vorgehen wurde mir hier auch von diversen Nachbarn bestätigt, die Gartenhäuschen (als das wird es vom Bauamt hier angesehen) auf ihren Grundstücken haben. Die unter 25 cbm brauchten keine Baugenehmigung, die über 25 cbm schon, wobei auch das hier kein großer bürokratischer Akt war. Ich hab hier auch einen Nachbarn, der eine Baugenehmigung gebraucht hätte, aber ohne aufgestellt hatte. Das Ergebnis war nicht Rückbau, sondern 50€ Strafe und nachträgliche Baugenehmigung beantragen. Ich weiss, das sowas mit Behörden ganz anders laufen kann, habe aber gelernt, das hier die Uhren etwas anders ticken. Credo ist hier eher leben und leben lassen.
 
Es gibt wirklich solche und solche auf den Ämtern. Ich hab da auch viel beruflich mit zu tun und da schon beide extreme erlebt, leider die lockere Seite eher selten, aber hin und weider gibt es das. Am besten ist, wenn man das irgendwie schriftlich bekommt, das das ok ist für die. Schreib ne Email in der du das Telefongesüpräch nochmal zusammen fasst mit der Bitte um kurze Bestätigung oder ggf. Korrektur bis zum TAG xy. Das wäre ein Weg, um das einigermaßen fest zu zurren, sofern die Anfrage schon telefonisch gestellt wurde.

Denn es können dort auch Leute die Position wechseln. Wenn da ein Alteingesessener auf einmal durch einen etwas "überambitionierten" Jungspund ersetzt wird, dann interessiert den im schlimmsten Fall nicht, was da vorher für Telefonate geführt wurden. Falls es diese 25cbm Regelung gibt, dann ist die sicherlich irgendwo verschriftlicht. Das Stück brauchst du, mach dir ne Kopie.
 
Bis 30cbm kann auch in NRW ohne Baugenehmigung gebaut werden, jedoch nur als untergeordnete Bebauungen (Garage, Carport, Gartenhaus (keine Übernachtungen) z.B. in Kleingartenkolonien) Kein Wohnen oder eine Betriebsstätte usw.
 
@Caro damit sollte es doch auch kein Problem sein. Ist unter 25 cbm, ist keine Betriebsstätte und ich übernachte da auch nicht. Einrichtung besteht aus einem Stuhl, einen Schreibtisch und im Vorraum 2 Schränke für Ordner...
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben