Ich trau mich auch mal wieder

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Nachdem der letzte Upload mixtechnisch ja etwas kritisiert wurde, hab ich mich entschlossen, diesmal mit einer kleinen Beach Boys Hommage mich erneut dem strengen Urteil der Community zu stellen.

Viele Späße und danke für Feedback

Rainer


 
Eine Datei mit 32 Khz zu bearbeiten, ist schon eine Herausforderung. Du solltest Audio Dateien mit mindestens 44,1 Khz erstellen.
Die Kick am Anfang im 50 Hz Bereich ist viel zu laut und der Subbass sollte etwas begrenzt werden. Der Anfang ist etwas zu leise. Der Gesang ist viel zu sehr im Hintergrund. Der sollte auf jeden Fall lauter. Insgesamt sollte das Frequenzbild mit einem EQ bearbeitet werden. Gerade in den Mitten bei 600 bis 1200 Hz benötigt der Gesang eine 2 Db Anhebung. Der Obere Mittenbereich benötigt auch Anhebungen, um das Klangbild zu öffnen. Der Bereich bei 100 Hz sollte leicht angehoben werden, denn da versteckt sich ein knurriger Bass, der gehört werden will.
Der Bereich ab 12 Khz ist fast weggeschnitten. Da muss auf jeden Fall so knapp unter 10 Khz eine Anhebung durch einen HighShelf Filter angesetzt werden, damit man die oberen Frequenzen noch wahr nimmt.

Das Stück gefällt mir. Die Aufnahmequalität könnte aber wirklich besser sein.

Ich hab hier bei mir eine Bearbeitung des Stückes gemacht und versucht, da noch etwas rauszuholen, aber ich lade das nur auf Anfrage hier hoch.
 
Interessante Bearbeitung des Songs. Funktioniert, finde ich. Surf in Reggae drehen ist schon ein musikalisches Abenteuer.
 
Danke erstmal für das Feedback, das mit dem Mischen muß ich wirklich gestehen, da bin ich blutiger Anfänger, ich schieb mal hier was hoch und zieh da was runter, bis ich für mich finde, daß es gut klingt. Daß der Gesang zu weit in den Vordergrund kommt, mag durchaus sein, weil ich gerne die Stimmen besser rausholen will und die Musik eigentlich nur so einen Background Teppich bilden soll.
Das mit den 32 kHz ist glaub dadurch entstanden, daß ich die Datei noch mal als mp3 komprimiert hatte, weil ich keine 31 MB Datei hochladen wollte, das ist die ursprüngliche Datei
 

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  • 06-Fun.wav
    30,2 MB
Moin , das Ding swingt..die Stimme hat mir ein büschen zu viel Hall , toller Chor im HG..

Gefällt mir ..auch der Bass der der Stimmelodie folgt..geil:)

MfG
Chris
 
Mir schmeckt dieses Cover nicht.
Let it be! Es ist imo auch hart an der Grenze zum Erlaubten und würde wohl den verstorbenen Musikern alle Haare zu Berge stehen lassen.
Bitte schnell löschen.

Meine Güte, mach doch um Himmels Willen EIGENE Songs! Lass bitte die Songs anderer Menschen einfach in Ruhe. Bitte!!!
 
Mir schmeckt dieses Cover nicht.
Let it be! Es ist imo auch hart an der Grenze zum Erlaubten und würde wohl den verstorbenen Musikern alle Haare zu Berge stehen lassen.
Bitte schnell löschen.

Meine Güte, mach doch um Himmels Willen EIGENE Songs! Lass bitte die Songs anderer Menschen einfach in Ruhe. Bitte!!!
Ich kann Deinen Standpunkt verstehen. Die Versuchung fremde Werke zu adaptieren ist bei mir auch immer wieder da. Ich lasse es dann. Aus Respekt vor dem Original und im Falle der Beach Boys (bin ein Fan) bin ich auch dann ganz besonders unzufrieden mit dem Ergebnis.

Aber: den hier nachgespielten und in der Rhythmik stark veränderten Song will der Autor als „Hommage“ verstanden wissen. Rechtlich mit der letzten Reform des deutschen Urheberrechts eine (in Grenzen) jetzt gesetzlich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubte Nutzungshandlung. Der Gesetzgeber wollte dabei den kreativen, spielerischen Freiraum sowie die Kommunikation mit neuen Ausdrucksmitteln fördern. Nicht natürlich eine Vermarktung und kommerzielle Plünderung fremder Werke oder Teile dieser Werke. Die Grenzen dieser neuen Fallgruppe „Ehrung“ kennt derzeit noch kein Mensch. Das ist der zukünftigen Rechtsprechung überlassen.

Was ist, wenn der geehrte Künstler die Ehrung, so wie sie ist, als „Kränkung“ versteht? Die Urheberpersönlichkeitsrechte soweit einzuschränken, so dass der Betroffene die „aufgedrängte“ Ehrung erdulden muss, finde ich auch seltsam.

Bitte um Entschuldigung, wenn ich langweile; alle diese Gedanken gingen mir nach dem Anhören des hier vorgestellten Songs durch den Kopf. Nur wollte ich das Fass nicht aufmachen.

Grundsätzlich ist es schön, dass alte Songs durch „Ehrungen“ nicht in Vergessenheit geraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versuchung fremde Werke zu adaptieren ist bei mir auch immer wieder da. Ich lasse es dann. Aus Respekt vor dem Original und im Falle der Beach Boys (bin ein Fan) bin ich auch dann ganz besonders unzufrieden mit dem Ergebnis.
Generell ist überhaupt nichts gegen das Nachspielen weltbekannter oder auch unbekannter Songs einzuwenden. Ich mache das selber, habe auch schon mehrfach Coversongs recordet und auch schon hier vorgestellt.

Das hier ist für mich jedoch leider verunglückt und eher das Gegenteil einer "Hommage".
Nun, mit negativen Reaktionen muss man immer rechnen, wenn man so einen Song stark verändert präsentiert.
Vielleicht bin ich ja der Einzige, der so empfindet. Who knows.
Ich bin nur ein kleines Licht und meine Meinung ist nicht relevant.
 
Hallo Soul,

Vielen Dank für deine Einschätzung und deinen Kommentar. Ich möchte hier um Gottes Willen weder den Beach Boys noch anderen Künstlern zu nahe treten, sondern es war eher als Experiment gedacht, wie man es auch machen könnte. Hätte ich jetzt nicht den Originaltext genommen, sondern etwas eigenes drauf gedichtet, wäre es für dich dann auch so nahe am Original, dass es als Cover gilt oder ist die ursprüngliche Idee des Songs eigentlich schon so verfremdet, dass man es nicht mehr oder nur schwer mit dem Original in Verbindung bringen kann? Wir machen solche Sachen ausschliesslich zum Spass ohne irgendwelche kommerziellen Hintergedanken. Ich möchte hier jetzt auch keine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, aber gibt es überhaupt eine klare Grenze zwischen Cover und doch mehr oder weniger ausgeprägter künstlerischer Ausdrucksfähigkeit?

Danke Rainer
 
Meines Wissens gibt's keine leicht einzuhaltende weil strikt formulierte Grenze, aber ich bin kein Jurist. Text, Melodie, Akkordprogression sind imo aber Gesetz, daran darf sich niemand vergreifen sonst zählt es als (genehmigungspflichtige) Bearbeitung.
Bei Deinem Cover ist das Original imo schon sehr verfremdet, wenigstens in Teilen.
Geld damit verdienen, also mit der Aufnahme, wäre eh ziemlich aussichtslos, egal wie gut oder schlecht das Cover ist.
Weil ja zB bei Youtube dafür keine Werbung vergütet wird. Generell ist mit Musik schwierig Geld zu verdienen.
Von daher keine Gefahr! Lol.
 
Da geb ich dir recht, mit Musik Geld zu verdienen, ist entweder durch einen saudummen Zufall, zur rechten Zeit am richtigen Ort oder harte Arbeit. Beide Risiken seh ich da erst mal nicht ;-)
 
Hallo Rainer,

sehr vereinfacht gesagt: Die Rechtsprechung zieht diese Grenze zwischen „Plagiat“ und einem gänzlich eigenen, neuem Werk nach dem Kriterium des Verblassens des Originals (oder von Teilen des Originals) hinter der Bearbeitung durch den Nutzenden. Verblasst das Fremde so hinter dem Eigenen, dass das Fremde einen völlig anderen Charakter annimmt, entsteht ein neues und eigens Werk des Bearbeiters. Die Interessen des Urhebers, dessen Werk genutzt wurde, werden dann nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt. Denn das Urheberrecht will nicht nur das „geistige Eigentum“ schützen, sondern auch Schranken zur Rechtsausübung der Urheberinnen und Urheber dann setzten, wenn die Entwicklung von Kunst damit blockiert wird und die Rechtsausübung aus der starken Stellung des Urhebers die Kommunikationsrechte (Kunstfreiheit) des Bearbeiters „abwürgt“.

Wie kann man feststellen, ob das Original in der Bearbeitung verblasst? Das ist dann Sache des Gerichts, das notfalls auf der Grundlage von Gutachten, diese Einzelfallentscheidung treffen muss. Das kann sehr schwer sein. Ich denke da an den ewig langen Streit im Fall von Kraftwerk „Metall auf Metall“. Dort wurden alle Register gezogen durch die Parteien. Jetzt geht es zwar „nur noch“ um Leistungsschutzrechte aber wie ich kürzlich gehört habe beruft sich der Beklagte auf die neue Regelung zur Hommage und die Sache geht zum EuGH.
 
Oh je, ok, dann verblasse ich lieber weiter in meinem Keller und mach weiter solche Sachen, ohne sie irgendwo hochzuladen und verlasse mich auf das Urteil der Mitsänger, ob es ihnen gefallen hat, das zu singen oder nicht. Trotzdem danke für die rege Beteiligung.

Grüsse Rainer
 
Hallo Rainer,

es gibt ja auch die Möglichkeit die Rechteinhaber des Songs zu fragen, ob Sie mit einer Veröffentlichung in einem bestimmten Medium für eine begrenzte Zeit einverstanden sind. Das habe ich schon mal so gemacht mit einem deutschen Titel und die beiden Rechteinhaber haben mir das Veröffentlichen ihres veränderten Titels auf meiner Website erlaubt.

Wenn es ein 1:1 Cover ist, dann kannst auch eine Lizenz über eine Verwertungsgesellschaft erwerben. Das kostet dann leider.

Viele Grüße
Christian
 
Hi Christian,

Danke für den Tip, aber für hobbymässiges Musizieren ist mir das ein bisschen zu viel Aufwand.
 
@Popchor Lass Dich nicht entmutigen. Ich finde es schon richtig gut, wie Du das umgesetzt hast.
 
Nein, nicht entmutigen lassen.

Nach meinem Verständnis ist der Song von Rainer ein Paradebeispiel für ein jetzt in engen Grenzen erlaubtes „Pastiche“ (= Hommage). So eine Veröffentlichung wie hier und in der Form und im Rahmen einer Auseinandersetzung mit fremden Werken ist ja ausdrücklich ohne vertragliche Lizenz mit der letzten UrhG-Reform angestrebt.

Hier ein verständlicher Artikel dazu:


Rechtsunsicherheit besteht, weil die Lockerung relativ unbekannt und neu ist und es bisher kaum Rechtsprechung dazu gibt bisher.

Viele Grüße
Christian
 
Wieso "auch trauen"? Ist doch ein schöner Song? Auch noch mit Backing-Frauen-Gesang, wie schön... Ist nur ein bißchen zu leise gemastert. Sonst sehr gut, hat mir gefallen. :)

Bei 2.00 ist der Hauptmännergesang ein bißchen zu leise und geht im Frauenchor unter. Dadurch versteht man nicht mehr, was er singt. Coole Orgel bei 2.30.
 
Meine Meinung dazu ist, das sich sogar die Beatles bei "All You Need is Love" nach einer Komposition von Sebastian Bach
als Grundlage bedienten.
Ohne Covers gäbe es die heutige Pop und Unterhaltungs Musik in Ihrer jetzigen Form überhaupt nicht.
Mir gefällt Deine Version sehr gut.
Verbesserungen sind immer möglich, und ich denke auch für ein Hobby Forum ist das Resultat schon sehr beachtlich.
 

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