H2O - Super Sound

@WMD: Ich glaube die Löschung leigt eher daran, dass die Auktionen von einigen Usern hier an eBay gemeldet wurden...
 
Nicht der Typ hat die Auktionen gelöscht, sondern eBay.

Käthe:
Zweiter... ;)
 
@WMD: Ich glaube die Löschung leigt eher daran, dass die Auktionen von einigen Usern hier an eBay gemeldet wurden...

och, das is ja schon fast wieder langweilig;)
wusste ja nicht dass das so schnell geht, ich hab keinen ebay account und hab auch keinen plan wie das da läuft deswegen dachte ich ja nur..
 
ja genau, lasst uns verdächtigungen aussprechen, das fehlt jetzt nur noch..

klar war der kleine blöd und auch n grund sich darüber mal auszulassen, und für jemanden der mit steinberg in geschäftsbeziehungen oder arbeitsverhältnis steht auch evtl noch n schritt weiter zu gehen.
wobei das steinberg, oder welcher firma auch immer, in etwa soviel bringt wie der bulle der nem 15 jährigen den joint wegnimmt.
machen die leute wohl nur fürs ego....

wie gesagt, mir kommts hier echt manchmal vor.. da fehlen mir die worte.
 
Erstaunlich ist die geringe Hemmschwelle und das fehlende Unrechtsbewusstsein einiger Kandidaten.
Keiner bricht in eine Bank ein und rennt dann auf die Straße und ruft laut "Ich wars" und holpert lautstark in die nächste Bank um das Geld einzuzahlen, wo vielleicht noch um jedes Bündle ein Papierdings ist wo darauf steht "Eigentum der Bank X, wurde geklaut".
 
BenS schrieb:

Vor nem Jahr oder so hat einer einfach frei verteilbare Freeware hergenommen, die zusammengepackt und das Bundle als Producing Essential auf eBay vertickt.
Klasse Idee und das war auch rechtlich im grünen Bereich, da er sich lediglich die Arbeit fürs zusammenstellen bezahlen ließ und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei dem Zeug um Freeware handelt.

Trotzdem laut Ebay-AGB verboten.

Was mich bei Ebay ein bisschen stört ist der Aufwand um AGB-Verstöße zu melden. Könnte man ruhig einfacher machen, aber irgendwelche Vollhonks klicken da garantiert einfach aus Spaß mal drauf - mehr Aufwand für die Administration.
 
4damind: natürlich hast du irgendwo recht, wobei dein beispiel in etwa so von der anderen seite aus hätte formuliert werden können:

opa lehnt auf seinem fensterbrett mit kissen und zeigt kleine kinder an die ohne helm mofa fahren ;)
 
4damind schrieb:
....
Keiner bricht in eine Bank ein und rennt dann auf die Straße und ruft laut "Ich wars" und holpert lautstark in die nächste Bank um das Geld einzuzahlen, wo vielleicht noch um jedes Bündle ein Papierdings ist wo darauf steht "Eigentum der Bank X, wurde geklaut".

naja, das gibts schon. jedenfalls so ähnlich.
die vr-bank einer 3000 seelen kleinstadt hier in der nähe ist mal von einem einwohner unmaskiert überfallen worden. am ortsausgang haben sie ihn gehabt. so blöd kann man sein. wirklich war!

in einer stadt wo jeder jeden kennt, kann man sichs "ich wars" sogar sparen.
 
Vor nem Jahr oder so hat einer einfach frei verteilbare Freeware hergenommen, die zusammengepackt und das Bundle als Producing Essential auf eBay vertickt.
Klasse Idee und das war auch rechtlich im grünen Bereich, da er sich lediglich die Arbeit fürs zusammenstellen bezahlen ließ und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei dem Zeug um Freeware handelt.
Glaube nicht, daß das legal ist. Du kannst nicht einfach hergehen und mit der Arbeit anderer Geld machen. Auch bei Freeware gibt's i.d.R. die Beschränkung, daß du sie nicht verkaufen darfst.
 
Viel erschreckender finde ich ehrlich gesagt, dass es ja offensichtlich auch Käufer für so was gibt. Eine Ebay- Auktion mit derartiger Software wäre ansonsten nämlich nur eine Lachnummer.

Ansonsten halte ich auch wenig von Denunziantentum und Kräkkhysterie.
 
DOch.

Das war schon vor 25 Jahren so, dass Shareware-Händler und Public-Domain-Händler sich ihre Kopierareit bezahlen ließen.

Warum auch nicht? Ist das verwerflich.

Es gab oder gibt ja immer noch CDs die unmengen an Free- und Shareware enthalten. Kostet alles Geld die herzustellen. Dann dürfen sie auc Geld dafür nehmen.

Wobei wir hier gerade vom thema abweichen.....
 
Naja ist ja auch egal ob das nun 100% erlaubt ist oder nicht - mir gings darum zu zeigen, dass sowas die gleiche Masche aber deutlich kreativer ist. Wenn sowas laut eBay AGB eh verboten ist - okay.
Abgesehen davon hat der Typ nicht die Freeware verkauft, sondern einen [g=420]CD[/g]-Rohling und die Arbeitszeit die er gebraucht hat um die Zusammenstellung zu machen.
Das ist imo ähnlich wie bei WOW-Accounts. Die darf man auch nicht verkaufen da Blizzard ja die Rechte daran hat, aber man darf sich die Zeit bezahlen lassen die man gebraucht hat um seinen Helden hochzulvln.

Aber darum gehts hier ja gar nicht. Und ich finde auch nicht, dass wir hier mit nem Block durchs Viertel laufen und Falschparker aufschreiben. Schließlich wird hier nicht jedesmal bei Steinberg angerufen wenn wieder jemand nach dem Sinn eines Dongles für sein SX3 fragt.

Aber so eine dummheit...ich wiederhole mich langsam ;)
 
@Homeproducer: Hör doch bitte auf mit dem Teenie-Mitleidsgeschwätz. Wer ne H2O-Version hat, weiß, dass er etwas umsonst bekommen hat, was sonst ne Menge Geld kostet.

Und das dann verkaufen zu wollen, ist einfach ne Frechheit.

Diese Meinung hat noch nicht mal was damit zu tun, dass der Handel mit Kräcks einen Straftatbestand darstellt. Das kommt nebenbei noch dazu...
 
@EarlGrey 75

Ist das, rein formell gesehen, Hehlerei?
 
@Earlgrey:

sorry, bin anscheinend nicht mitselben Ernsthaftigkeit an die Sache herangetreten. Klar ist das irgendwo frech, eine H20 Version bei Ebay reinzustellen, aber noch mehr ist es dumm.
 
Liebe Moderatoren,

wenn ihr hier von Genickschuss und Arbeitslager redet, dann frage ich mich, ob ich mich beim Eingeben der Forumsadresse vertippt habe, und auf der Seite einer ganz anderen Organisation gelandet bin. Bitte mehr Niveau!

Vovona
 
@nitro: nein, hehlen kann man nur Sachen, d.h., körperliche Gegenstände.

Software ist, man höre und staune, ein "Sprachwerk" im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 1 UrhG, genießt auch ohne die bei anderen Werken erforderliche Schöpfungshöhe Urheberschutz nach den §§ 69a [g=38]ff[/g]. UrhG, Kräcks werden meist unter Verletzung des §95a UrhG hergestellt, und unerlaubte Verwertung, also auch Vervielfältigung, steht nach §§ 106ff. UrhG unter Strafe. Wer Kräcks gewerbsmäßig vertickt, kann sich nach § 108a UrhG bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe einhandeln.

@vovona: Lese bitte genau, wer was schreibt und ob derjenige das ernst oder scherzhaft meint. Deine Entrüstung ist nicht angebracht. Wenn Du bei Kräckern aber Toleranz forderst, dann suche Dir bitte ein Kräckerkuschelforum.

@Homeproducer: Da stimme ich Dir zu! Das ist noch dümmer als frech!
 
vovona schrieb:
Bitte mehr Niveau!

Hey Zipflklatscher, es ist Fasching!
Wenn du da NOCH mehr Nivea willst bist du hier echt falsch!
 

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