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Rocky Balboa
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bin selbst auch grad an einem Song bei der mich von den Melodien definitiv an etwas erinnert, das es schon gibt. Komm nur nicht drauf...
bin selbst auch grad an einem Song bei der mich von den Melodien definitiv an etwas erinnert, das es schon gibt. Komm nur nicht drauf...
Ja, sie gehen aber alle auf eine volkstümliche Melodie aus dem späten Mittelalter zurück und sind daher Plagiate. Man war bloß bisher erfolglos bei der Suche nach den Rechtsnachfolgern des Urhebers, dessen damalige Mail-Adresse man aber schon kennt.Ich kannte deren Lied aber nicht. Ich gehe davon aus, dass es noch mehr gibt mit dieser Melodie.
Wenn Dein VST eine urheberrechtlich geschützte Melodie "erfindet", bist doch immer noch Du selbst für deren Veröffentlichung verantwortlich.Und bei Melodien habe ich mich kürzlich gefragt, wie es sich beispielsweise bei Melodien verhält, die das VST "von alleine" spielt. Ist ja auch keine Seltenheit, dass man eine Taste gedrückt hält und das VST macht irgendwas
Wenn Dein VST eine urheberrechtlich geschützte Melodie "erfindet", bist doch immer noch Du selbst für deren Veröffentlichung verantwortlich.Und bei Melodien habe ich mich kürzlich gefragt, wie es sich beispielsweise bei Melodien verhält, die das VST "von alleine" spielt. Ist ja auch keine Seltenheit, dass man eine Taste gedrückt hält und das VST macht irgendwas
https://en.wikipedia.org/wiki/Boulevard_of_Broken_Songsoasis wonderwall und Green Day Boulevard of broken Dreams ist ja auch ein gutes Beispiel, wie sowas scheinbar legal abläuft ? nicht 100%identisch, aber sehr dran
Ja. Sonst könnte doch jeder behaupten, dass die Melodie von einem Zufallsgenerator erzeugt wurde, was weder beweisbar noch widerlegbar ist. Wer sonst sollte denn dann der Urheber sein, außer der Person, die es in Umlauf gebracht hat?Verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst? Das heißt du meinst, dass es urheberrechtlich problematisch ist, eine Melodie, die das VST vorgibt, in seinen Song einzubauen?
Ja. Sonst könnte doch jeder behaupten, dass die Melodie von einem Zufallsgenerator erzeugt wurde, was weder beweisbar noch widerlegbar ist. Wer sonst sollte denn dann der Urheber sein, außer der Person, die es in Umlauf gebracht hat?Verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst? Das heißt du meinst, dass es urheberrechtlich problematisch ist, eine Melodie, die das VST vorgibt, in seinen Song einzubauen?