Urheberrecht am Satz?

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Moin Leute,
Wie sieht eigentlich die Situation beim Urheberrecht (Cover/ Bearbeitung/ Plagiat) für einen Satz aus? es geht um eine Volksweise aus dem 19 Jahrhundert, Melodie und ich nehme an auch Harmonien sind rechtefrei. jetzt habe ich einen einfachen zweistimmigen Satz für Anfänger für Klavier geschrieben, der mit einem bekannten Satz aus einem Klavier-Buch zu ca. 50% übereinstimmt und 50% sind anders. Da es nur 2 stimmig ist und die Melodie so wie die Harmonie vorgegeben sind ist es aber auch nicht verwunderlich dass man vielfach bei gleichen Verläufen herauskommt.
Frage:
Darf ich jetzt mich selbst als alleinigen Satz Autor angeben? Oder sollte ich "Bearbeitung nach XY" angeben? Oder wäre es sogar unzulässig ohne nachzufragen einen ähnlichen aber nicht gleichen Satz zu veröffentlichen? Wie beim Cover seines Songs? Wobei ja hier die Musik selbst rechtefrei ist, es geht nur um den Satz. Oder ist ein Satz erst ab Kammerorchester Besetzung aufwärts überhaupt schützenswert und ein zweistimmiger Klavier Satz ist trivial?
 
pushy mushy
 
Frage:
Darf ich jetzt mich selbst als alleinigen Satz Autor angeben?

Wenn du es allein gemacht hast, ja natürlich.

Oder sollte ich "Bearbeitung nach XY" angeben?

Hast du denn das als Vorlage benutzt oder erst hinterher entdeckt, dass es da was sehr ähnliches gibt?
Die Bearbeitung genießt prinzipiell eigenen urheberrechtlichen Schutz und hier geht es um Bearbeitung.

Ist immer Einzelfall-Entscheidung. In diesem Fall (einfache Harmonien, 2 Stimmen, Stimmführungsregeln wie keine Quintparallen etc) finde ich es sehr plausibel, dass man unabhängig zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommt.
 
Was ist denn ein Satz?
 
Darin dürfte dann wohl eher keine Schöpfungshöhe zu sehen sein, v.a. wenn es der üblichen Harmonielehre entspricht.
Aber macht es nicht einen Unterschied, wenn man einen bereits bestehenden Tonsatz nimmt und den nun noch etwas modifiziert?
Ich frage, weil ich es nicht wirklich sicher weiss.
 
Hast du denn das als Vorlage benutzt oder erst hinterher entdeckt, dass es da was sehr ähnliches gibt?

Danke für die Antworten erstmal. Also ob das die entscheidende Frage ist bezweifle ich. Ich hatte den Satz aus dem Buch halt in den Fingern, und hab dann vieles geändert. Hab demnach schon auf eine "Gedächtniskopie" als Ausgangsmaterial zurückgegriffen. Aber ob gewollt halb kopiert oder nur unabsichtlich halb reproduziert ist wohl dem Richter egal.

Aber auf den Hinweis mit der Bearbeitung nach klassischen Stimmführungsregeln bzw. der dabei fehlenden Schöpfungshöhe kann man sich da eher verlassen denke ich.

Also danke nochma :)
 
  • Danke
Reaktionen: mwa
Ist immer Einzelfall-Entscheidung. In diesem Fall (einfache Harmonien, 2 Stimmen, Stimmführungsregeln wie keine Quintparallen etc) finde ich es sehr plausibel, dass man unabhängig zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommt.

Macht Sinn. Denke auch bei simpler Zweistimmigkeit kann man kaum von kopieren reden wenn ca. 50% sich überschneiden.
 
Ich sehe es auch so, dass ein Satz keine ausreichende Schöpfungshöhe besitzt, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Vielmehr folgt man formellen Prinzipien, die keine Kreativität, sondern vor allem Regeln verfolgen.
 

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