Gibt's überhaupt noch ein "Urheberrecht"? (Melodien Akkorde Samples)

Jetzt gebe ich auch mal zu dass ich den Sound eher langweilig finde.

Die Akkorde sind dann so typisch Anfang-90ger-Dance, könnte auch Dr. Alban sein.

Langweilig, weil da mal was Neues versucht wurde nach 30 Jahren Dm-G7-C? Interessante Sicht. :)
 
Selbst wenn sich wer die Mühe und Arbeit machen würde, diesen Sound nachzuproduzieren - was würde das bringen ausser der Aussage, dass Du bezüglich dieses Sounds unrecht hattest?

Foria würde es nicht zugeben, wenn es einer machen würde. Wenn jemand mit einer 1:1 Kopie kommen würde, würde er behaupten, er hätte es auch bloß gesampelt.

Ich hatte mich mal kurz hingesetzt und als es immer mehr in die Richtung von diesem Piano ging, bin ich wieder in meinen normalen Modus gekommen: einfach so zu schrauben, dass ich es interessant finde -- dabei bin ich natürlich wieder von der Kopie weggekommen...
 
Langweilig, weil damals alles so klang und hoch und runtr gedüdelt wurde in Discos, im Radio auf Stadtfesten.

Prodigy habe ich dann allerdings genossen!
 
Langweilig, weil damals alles so klang und hoch und runtr gedüdelt wurde in Discos, im Radio auf Stadtfesten.

Yep, die dunkle Ära des Bums- und Kirmestechnos.
 
Irgendwas von Urheberrecht quatschen, nen grossen Eröffnungspost aufmachen, der vorgeblich Fragen zum Urheberrecht zur Diskussion stellt - und das alles nur, um wieder mal die These breitklopfen zu können, irgendwelche Sounds seien nicht nachproduzierbar - das halte ich schon für ne billige Taschenspielerei.

Es ging um 3 verschiedene Themen - das mit dem Sound war einer davon.

Es ging um die Einzigartikeit von Sounds und somit der Schöpfungshöhe/Schutz/whatever.

Angeblich aber sind ja alle Sounds jederzeit nachbaubar, nur konnte bis jetzt keiner ansatzweise keinen Klon vorzeigen. War auch nicht die Anforderung, aber dann sollte man auch nicht behaupten es wäre "easy" oder "das geht einfach mit Chord XYZ und nem Piano".

Selbst wenn sich wer die Mühe und Arbeit machen würde, diesen Sound nachzuproduzieren - was würde das bringen ausser der Aussage, dass Du bezüglich dieses Sounds unrecht hattest?

Das steht überhaupt nicht zur Diskussion weil der Sound nicht nachproduzierbar ist.
 
Sounds sind so erst mal nicht urheberechtlich geschütz- auch wenn es noch so ärgerlich ist, wenn jemand sich deinen Klang zum Beispiel nimmt und ihn nachbastelt.

Es geht hier aber nicht um "Allerweltsounds" die jeder mal eben fix nachbauen kann.

Es geht um einzigartige NICHT-REPRODUZIERBARE Sounds!!!
 
Foria würde es nicht zugeben, wenn es einer machen würde. Wenn jemand mit einer 1:1 Kopie kommen würde, würde er behaupten, er hätte es auch bloß gesampelt.

Nö, wenn derjenige mir die Schritte zeigt dann glaub ich das auch.

Ich hatte mich mal kurz hingesetzt und als es immer mehr in die Richtung von diesem Piano ging, bin ich wieder in meinen normalen Modus gekommen: einfach so zu schrauben, dass ich es interessant finde -- dabei bin ich natürlich wieder von der Kopie weggekommen...

Lol. Das einzigartige Piano ist also nicht "interessant" und deswegen bist Du vom Weg abgekommen :)

Leute bitte seht endlich ein, dass es a) einzigartige Sounds gibt die b) nicht nachschraubbar sind.
 
Foria -wir drehen uns hier im Kreis.

NICHT-REPRODUZIERBAR bedeutet NICHT-REPRODUZIERBAR - das wäre so als wenn ich meine Teekanne auf den Kachelfußboden fallen lasse und in eines meiner Lieder einbaue.

Samplest du das, dann kann ich dich belangen.

Schaffst du es, deine Teekanne (meine ist ja schon kaputt! - und es ist eine echte Polin, nicht so leicht zu bekommen!) so auf den Boden fallen zu lassen, dass es genauso klingt wie das Zerscheppern meiner Kanne, kann ich dir nichts anhaben.

EDIT: Und wenn du genau diesen polnischen Teekannensound hinkriegst, wäre es an mir zu beweisen, dass du ih neinfach gesamplet hast.

Baue ich aus dem Klang eine Melodie und sei sie so einfach wie "Hänschen Klein", dann ist das meine - die darfts auch nicht mit einer Gitarre nachspielen ohne mich zu fragen.

...oder du kannst auch dein Mikro (Shure SM57) über den Boden ziehen (die Anordnung der Gegenstände die da lagen habe ich mir patentieren lassen), das ganze durch einen Verzerrer (Marke weiß ich nicht mehr) jagen, *Ironie an* Das darf allerdings keiner mehr, weil ich das 1998 schon gemacht habe. *Ironie aus*

Ein Sample ist ein Sample, eine Reproduktion ist eine Reproduktion. Und wenn sich diese Reproduktion allein auf den Klang bezieht (Betonung nochmal, nur der KLANG), und mit frei erhältlichen Instrumenten, Effekten etc geamcht ist, kannst du nichts machen!

PUNKT!
 
@Mike3000:

Es geht nicht darum ob man etwas nachbauen kann oder nicht, es geht aktuell nur um den "Pianoakkord" aus dem YT-Video.

Dieser ist nicht nachschraubbar. Er ist einzigartig. Das ist ein Fakt, jede weitere Diskussion hierzu ist überflüssig.

Trotz dieser Einzigartigkeit ist er ja laut Aussagen hier NICHT geschützt, was ich mir eben nun wirklich nicht vorstellen kann.

Als Übernahme bleibt ja nur Sampling übrig und das würde ja schon mal gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen.

Würde der Dieb den Sound einfach nachschauben können, dann müßte er ja auch nicht samplen.

Wer hat wohl vor Gericht die besseren Karten: Der Dieb mit einem "WAV-Sample" oder ich mit einem Synthesizer-Patch der nachvollziehbar ist?
 
Leute bitte seht endlich ein, dass es a) einzigartige Sounds gibt die b) nicht nachschraubbar sind.

Das ist so, als würdest Du in einem Geologen-Forum sagen: "Seht endlich ein, dass es Stein gibt, den man absolut nicht zertrümmern kann!"

Sowas gibt es aber nur in Minecraft, nicht in der Wirklichkeit.

Ein Sound ist ein physikalisches Ereignis, das von Instrumenten erzeugt wird, die jedem zugänglich sind. Manche sind schwer reproduzierbar, andere leichter. Dein Piano-Beispiel gehört eindeutig zu den leichteren.
 
@Foria:
Ich empfehle dir dringend dich ein bischen in den Artikel einzulesen, den schon Nachtschicht auf der ersten Seite dieses Threads verlinkt hat: Es geht primär um die Schöpfungshöhe für Urheberrecht und, wenn das nicht greift, um das Leistungsschutzrecht.

Für einen Ton an sich oder einen Akkord wird es kein Urheberrecht geben. Delay und ein paar Effekte machen das auch nicht besser. Erst wenn eine hübsche Melodie bei rumkommt, fängt es an interessant zu werden.

Niedriger angesiedelt ist das Leistungsschutzrecht. Hier geht es darum, die aufgewendete Arbeit um den Ton zu erstellen zu würdigen. Das heisst, blosses samplen bedarf zumindest des Einverständnis des Tonschraubers. Es steht allerdings jedem frei, selbst soviel Arbeit er will aufzuwenden, um einen exakt gleich klingenden Sound selbst zu erstellen. Denn dies ist sein eigener Aufwand, - und damit ebenfalls leistungsschutzwürdig.

BEIDES benötigt allerdings ein Mindestmass an EIGEN-leistung. Der technische Fortschritt zwingt uns allerdings dazu die Bemessungsschwelle für die erbrachte Leistung sukzessive zu erhöhen.

Für deinen Anwendungsfall ist es daher unerheblich, ob der Sound am Ende wirklich EXAKT der Gleiche ist oder nicht, wenn nicht gesamplet wurde, hast du keine Möglichkeit den Erzeuger der Kopie des Sounds zu belangen.
 
Wer hat wohl vor Gericht die besseren Karten: Der Dieb mit einem "WAV-Sample" oder ich mit einem Synthesizer-Patch der nachvollziehbar ist?

Du glaubst im Ernst, dass sich irgend ein Richter auf diesem Planeten die Mühe machen würde, sich Deinen Synth vorführen zu lassen?


Du würdest schon ein beweistaugliches Gutachten anbringen müssen. Und das würde immer darauf beruhen, dass jemand eine *Aufnahme* von Dir 1:1 gesamplet hat -- denn das lässt sich nachweisen. Ein einzelner Ton reicht dafür auf keinen Fall, jedenfalls nicht, wenn Du mit etwas wie diesem albernene, durchschnittlichen Allerweltspiano daherkommst.

Wir hatten hier schon das Beispiel aus dem Anfang von Beat It -- das kann auch ein Laie so leicht wiedererkennen, dass die Rechteverwerter von Jackson damit in einigen Fällen durchkommen könnten. Allerdings nur in Fällen, in denen der Sound nicht so andersartig arrangiert ist, dass er für einen Laien nicht mehr als Teil von Beat It erkennbar ist.

Denn noch mal: aus gutem Grund gibt es für die Idee, die hinter einem einzeln stehenden Klang steck kein Urheberrecht. Erst, wenn es zu Musik wird, wird die Idee schützenswert. Und das Leistungsschutzrecht setzt tatsächlich das nachweisbare Sampeln voraus.
 
@ Foria

Das steht überhaupt nicht zur Diskussion...........
Das, was Du in #125 schreibst, was bezüglich der Sounds zu diksutieren sein soll, ist es doch auch nicht. Da gibts nichts dranrumzudiskutieren. Höchstens könnte man darüber reden, ob Du das vielleicht nicht begriffen hast und woher diese Begriffstutzigkeit kommt, um Dir da vielleicht vom Topf zu helfen.

................weil der Sound nicht nachproduzierbar ist.
Ja und?
Wen juckt das?

Leute bitte seht endlich ein, dass es a) einzigartige Sounds gibt die b) nicht nachschraubbar sind.
Ja und?
Wenn juckt das - ausser Dir natürlich?
Wenn es Deinem Ego guttut, dann geb ich Dir gerne recht. Klar gibt es Sounds, die man so, wie sie daherkommen, nicht nachbauen kann. Aber was nutzt das, ausser dass es Deinem Ego schmeichelt?
Was ist der Unterschied, ob man jetzt nen Sound nicht nachmachen kann oder doch? Wem macht das nen Harten?

Wenn wer einen bekannten Sound kopiert, schneidet er sich ins eigene Fleisch, weil der Sound mit nem Song verbunden ist, der sofort von dem Stück wegführt. Man blamiert sich vor dem musikalischen Gedächtnis des Hörers sofort als Kopist übelster Gattung. Aber das geht Dir nicht in den Schädel, dass das vollkommen unwichtig ist, ob man nun nen Sound nachbauen kann oder nicht, scheint mir....

Das ist so, als würdest Du in einem Geologen-Forum sagen: "Seht endlich ein, dass es Stein gibt, den man absolut nicht zertrümmern kann!"
Guter Satz.
;)
 
@ zettberlin

Wir hatten hier schon das Beispiel aus dem Anfang von Beat It -- das kann auch ein Laie so leicht wiedererkennen, dass die Rechteverwerter von Jackson damit in einigen Fällen durchkommen könnten.

Glaub ich nicht.
Die Sounds bei Jackson stammen doch auch wiederum aus irgendwelchen Workstations,und selbst wenn sie noch speziell verdreht wurden, dürfte das keinen Richter der Welt interessieren, ob da einer den Sound kopiert hat oder nicht, zumal sich der Benutzer derart eindeutig mit einem Song verbundener Sounds ja selbst ein bein stellen.

Glaubst Du echt, dass man der Soundschrauberei tatsächlich eine relevante Schöpfungshöhe zugestehen würde?
 
@ zettberlin

Wir hatten hier schon das Beispiel aus dem Anfang von Beat It -- das kann auch ein Laie so leicht wiedererkennen, dass die Rechteverwerter von Jackson damit in einigen Fällen durchkommen könnten.

Glaub ich nicht.
Die Sounds bei Jackson stammen doch auch wiederum aus irgendwelchen Workstations,und selbst wenn sie noch speziell verdreht wurden, dürfte das keinen Richter der Welt interessieren, ob da einer den Sound kopiert hat oder nicht, zumal sich der Benutzer derart eindeutig mit einem Song verbundener Sounds ja selbst ein bein stellen.

Glaubst Du echt, dass man der Soundschrauberei tatsächlich eine relevante Schöpfungshöhe zugestehen würde?


Ich halte es für nicht ganz ausgeschlossen, dass Verwerter in Fällen wie Beat It versuchen, auf sowas wie "Geschmacksmusterschutz" zu plädieren. Aber am Ende: wenn es weder die gleichen Töne in gleicher Reihenfolge noch ein 1:1 Sample ist, würden sie allenfalls eine kleine Chance haben.

Ich finde übrigens, dass das Verwenden typischer Sounds von anderen nicht in jedem Fall blöd ist. Für eine Parodie ist es zum Beispiel ein völlig legitimes Mittel. Aber auch ein ernst gemeintes Zitat kann ausgesprochen reizvoll und vielsagend sein. Besonders dann, wenn es in einen völlig neuen Stilzusammenhang gestellt wird und wenn es kein 1:1 Sample ist.
 
Dein Piano-Beispiel gehört eindeutig zu den leichteren.

Dann bau ihn bitte einfach nach wenn es so leicht ist. Irgendwas erzählen ist die eine Sache, es auch umsetzen die andere :)

Für deinen Anwendungsfall ist es daher unerheblich, ob der Sound am Ende wirklich EXAKT der Gleiche ist oder nicht, wenn nicht gesamplet wurde, hast du keine Möglichkeit den Erzeuger der Kopie des Sounds zu belangen.

Wer irgendeinen (vermeintlich) einzigartigen Sound exakt nachbaut, der hat natürlich auch das Recht diesen zu benutzen. Darum geht es mir ja auch gar nicht, also irgendjemanden den Nachbau generell verbieten zu wollen.

Du würdest schon ein beweistaugliches Gutachten anbringen müssen. Und das würde immer darauf beruhen, dass jemand eine *Aufnahme* von Dir 1:1 gesamplet hat -- denn das lässt sich nachweisen.

Was für ein Gutachten willst Du denn liefern, wenn derjenige es zwar von Dir gesampelt hat, die Wellenform aber total anders aussieht etc. weil es verzerrt und mit Effekten versehen wurde?

Aber der eigentliche Ton nach wie vor gut erkennbar ist und der Dieb eben NICHTS vorweisen kann als diesen "fertigen" Sample?

Ein einzelner Ton reicht dafür auf keinen Fall, jedenfalls nicht, wenn Du mit etwas wie diesem albernene, durchschnittlichen Allerweltspiano daherkommst.

Es spielt keine Rolle ob Du es "albern" oder "durchschnittlich" findest, wer es samplet und damit neue Melodien spielt, der könnte dafür auch haftbar gemacht werden. Und jetzt erzähl mir bitte nicht wieder das Piano (was ja keins ist) wäre zu primitiv etc.

Denn noch mal: aus gutem Grund gibt es für die Idee, die hinter einem einzeln stehenden Klang steck kein Urheberrecht. Erst, wenn es zu Musik wird, wird die Idee schützenswert. Und das Leistungsschutzrecht setzt tatsächlich das nachweisbare Sampeln voraus.

Hab ich ein "Urheberrecht" für den einzelnen Ton verlangt? Sicher nicht. Aber es kann natürlich nicht sein, dass Diebe den Ton samplen und nur leicht verfremden und dann damit neue Melodien spielen. Wie genau man das dann nachweist weiß ich nicht, deswegen hatte ich das ja auch in meinem 1. Post entsprechend gefragt (weil es wohl schwierig wird, aber nicht unmöglich ist).
 
Wie möchtest du bestimmen, ob der Klang "genau genug" getroffen wurde um als erfolgreicher Nachbau durch zu gehen?
 

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