Foria -wir drehen uns hier im Kreis.
NICHT-REPRODUZIERBAR bedeutet NICHT-REPRODUZIERBAR - das wäre so als wenn ich meine Teekanne auf den Kachelfußboden fallen lasse und in eines meiner Lieder einbaue.
Samplest du das, dann kann ich dich belangen.
Schaffst du es, deine Teekanne (meine ist ja schon kaputt! - und es ist eine echte Polin, nicht so leicht zu bekommen!) so auf den Boden fallen zu lassen, dass es genauso klingt wie das Zerscheppern meiner Kanne, kann ich dir nichts anhaben.
EDIT: Und wenn du genau diesen polnischen Teekannensound hinkriegst, wäre es an mir zu beweisen, dass du ih neinfach gesamplet hast.
Baue ich aus dem Klang eine Melodie und sei sie so einfach wie "Hänschen Klein", dann ist das meine - die darfts auch nicht mit einer Gitarre nachspielen ohne mich zu fragen.
...oder du kannst auch dein Mikro (
Shure SM57) über den Boden ziehen (die Anordnung der Gegenstände die da lagen habe ich mir patentieren lassen), das ganze durch einen Verzerrer (Marke weiß ich nicht mehr) jagen, *Ironie an* Das darf allerdings keiner mehr, weil ich das 1998 schon gemacht habe. *Ironie aus*
Ein Sample ist ein Sample, eine Reproduktion ist eine Reproduktion. Und wenn sich diese Reproduktion allein auf den Klang bezieht (Betonung nochmal, nur der KLANG), und mit frei erhältlichen Instrumenten, Effekten etc geamcht ist, kannst du nichts machen!
PUNKT!