Gibt's überhaupt noch ein "Urheberrecht"? (Melodien Akkorde Samples)

@ Foria

Hab ich ein "Urheberrecht" für den einzelnen Ton verlangt? Sicher nicht.
Du versuchst mittlerweile, mit windiger Haarspalterei Deine Idee und Sicht auf zu schützendes Material durchzubringen.
Im nächstfolgenden Satz belegst Du ja schon selber, dass Du genau das verlangst. Denn vor der Melodie kommt schliesslich der Klang............

Aber es kann natürlich nicht sein, dass Diebe den Ton samplen und nur leicht verfremden und dann damit neue Melodien spielen.
............. und wie anders ist es zu verstehen, dass "nicht sein kann, dass......" jemand irgendeinen Klang nimmt und damit weiterarbeitet? Will man das verhindern, muss man den Klang schützen. Und genau das willst Du schlussendlich.

Du drehst Dich in Deiner Verbohrtheit kräftig im Kreis. Zum Glück werden die Kreise immer kleiner....
:D
 
Ich versuche mal den Kreis noch ein wenig enger zu ziehen (auch wenn das Besipiel ein bisschen von der gegenwärtigen Diskussion abweicht):

Wenn ich das einfach "Ooooh" auf der Tonlage A1 ins Mikro singe, und du das dann als SAMPLE verwendest ist das nicht okay, auch wenn du das ganze mit eienem Effekt bearbeitest, und per Pitchshift auf C2 ziehst.

Ich kann dich allerdings nicht daran hindern den Vokal "Ooooh" auch auf A1 oder C2, oder wie hoch oder tief auch immer zu singen.

Es ist auch kein Verbrechen den gleichen Verzerrer wie Trent Reznor auf der Stimme zu verwenden.

Singst du in deinem Lied allerdings ein "wap-badaluda-di-wap-bam-bum" oder sogar noch die Worte "Tutty Fruity" dazu ist das eine Urheberrechtsverletzung, und das ist unerheblich von deiner Tonlage, oder wie heiser du grad bist, oder ob du die Stimme verzerrst.

...ich hoffe der Kreis schließt sich langsam.
 
diese Diskussion hier klingt eher nach einem Anwaltsforum als einem Musikerforum :p
 
Wie möchtest du bestimmen, ob der Klang "genau genug" getroffen wurde um als erfolgreicher Nachbau durch zu gehen?

Na durch Gehör natürlich! :) Darum geht es doch und nicht ob die Wellenform 100% identisch ist.

Es ist auch kein Verbrechen den gleichen Verzerrer wie Trent Reznor auf der Stimme zu verwenden.

Niemand hat die Verwendung gleicher Geräte oder Effekte verboten, der Nachbauer wird natürlich versuchen "passende" Geräte und Techniken zu benutzen.

Es ging auch nie um das Thema ob und wie man einen Sound nachbauen kann, sondern wenn jemand sampelt/resynthisiert und dann lediglich bischen verzerrt oder sowas.
 
Für mich ist das hier keine Diskussion mehr, es ist wie eim Marathonlauf auf einer 400m-Bahn, und es gibt immer wieder Überholversuche ...
 
...sind zwei völlig unterschiedliche Sachen!

Um zu resynthisieren, muss auch erstmal gesampelt werden.

Aber die Kernaussage hier ist anscheinend, dass unbearbeitet übernommene Samples geschützt sind und bearbeitete Samples nicht, weil man es nicht mehr nachweisen kann.
 
Ja, du kannst es ja samplen - analysierst es, baust es dann nach, spielst damit eine hoffentlich andere Melodie ... das Sample der CD haust du aber so nie in deinen Track.

...ach wir eiern hier rum --- ich bin raus.

Aber nochmal: ein SOUND ist für Musikstücke nicht urheberrechtlich geschützt!
 
@Foria: Hast du eine offene Frage, oder geht's nur noch um Meinungsabsonderung und Ignoranz?

Die anfangs gestellten Fragen wurden wohl inzwischen klipp und klar beantwortet, wenn du's nicht wahr haben willst is des ne Geschichte für woanders.

Ansonsten hätte ich von dir gerne das noch bestehende Problem noch einmal zusammen gefasst. Dein Ja-Nein-Gummiboot ist in sich nicht konsistent.
 
Na durch Gehör natürlich! Darum geht es doch und nicht ob die Wellenform 100% identisch ist.

D..h die Entscheidung ob der Nachbau hinreichend genau ist, wird von dir immer willkürlich verneint werden können?

Das Kriterium, das ein Nachbau z.B. von 25 Personen im ABX-Test nicht vom Originalsound unterschieden werden kann, würde das "nicht nachbaubar" doch auf eine absurd große Klasse von Sounds erweitern.
 
Auch wenn ich hier einen alten Thread wieder aufwärme, muss ich doch mal hier ein bisschen "Klugscheiße" unterbringen, an die sich allerdings auch gleich wieder eine Frage knüpft.

Im Song "Besserwisserboy" spielen die Ärzte in den letzten Sekunden das Riff von "Smoke on the Water".

Weiß jemand von euch ob es da jemals Konsequenzen gab?
 
Im Song "Besserwisserboy" spielen die Ärzte in den letzten Sekunden das Riff von "Smoke on the Water".

Weiß jemand von euch ob es da jemals Konsequenzen gab?

Nicht, dass ich wüsste, allerdings könnten man dazu sagen:

1.) das Riff ist genau das: ein Riff. Musiktheoretisch geht das nie und nimmer als Melodie durch.

2.) das Riff ist ein Jahr vor dem Erscheinen von Deep Purples Machine Head auf dem zweiten Album der Stooges vom Bass gespielt auf "Down in the Street" schon mal zu hören.

Im angelsächsischen Raum würde so ein Zitat außerdem sehr wahrscheinlich als Fair Use durchgehen.
 
Es gab Heute im "Metal auf Metal II" Prozess ein Urteil! :)


http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2431

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Keine freie Benutzung - Verletzung des Tonträgerherstellerrechts durch Sound-Sampling

Keine Rechtfertigung eines Eingriffs in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers: Freie Benutzung ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht die betreffende Tonfolge selbst einzuspielen.[/b]

Amen :D
 

Interessant! Danke für den Hinweis.


Freie Benutzung ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht die betreffende Tonfolge selbst einzuspielen.[/b]

Amen :D

Das ist ein sehr verkürztes Zitat, das wegen der Kürzung Deinerseits dem Urteil nicht gerecht wird. Was dann auch die Wertigkeit Deines "Amen" ziemlich einschränkt.

In dem Urteil heißt es:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.12.2012 (I ZR 182/11 - Metall auf Metall II) entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke (durch sog. Sound-Sampling) zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen. Die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht (§ 85 Abs. 1 UrhG) komme dann nicht in Betracht.


Wenn es einem "durchschnittlichen Musikproduzenten" nicht möglich ist, wäre es dann also erlaubt ja?

Was ist denn ein "durchschnittlicher Musikproduzent"?

Durchschnitte werden normalerweise ermittelt, indem man sich alle Teile anschaut und die herausfindet, die am häufigsten vorkommen. Ein durchschnittliches Brötchen ist etwas faustgroß, hellgelb und weder weiß noch dunkelbraun/schwarz.

Das könnte bei Musikproduzenten bedeuten:

Der durchschnittliche Musikproduzent stellt seine Musik am PC in einem besonderen Raum in seiner Wohnung her und verdient gelegentlich ein kleines Zubrot mit seinen Produktionen.

Was kann der denn so alles einspielen? Kann der typischerweise einen Kontrabass aufnehmen und/oder einen Kontrabassisten anheuern? Wenn nicht: darf man dann Kontrabass-passagen kostenlos frei kopieren/sampeln?

Ach so: Was wäre denn eine "gleichwertige Tonaufnahme"?
 
Was ist denn ein "durchschnittlicher Musikproduzent"?


Ja zumindest kein HipHop-Beatbastler. :LOL: Die dürften sich demnach aufgrund kompletter Inkompetenz zulanegn, wenn ich das richtig verstanden habe... schlimm, schlimm das...
 
Was ist denn ein "durchschnittlicher Musikproduzent"?


Ja zumindest kein HipHop-Beatbastler. :LOL:

Ist das Dein allgemeingültiges, vor allen Gerichten der alten Welt wasserdichtes Urteil? Wenn ja, dann nicht so bescheiden! Wo sind die Artikel in den einschlägigen juristischen Publikationen?

Die dürften sich demnach aufgrund kompletter Inkompetenz zulanegn, wenn ich das richtig verstanden habe... schlimm, schlimm das...

Ja, genau -- das kann man so interpretieren.

Von Rechtssicherheit kannjedenfalls keine Rede sein.
 
smil38.gif
 

Ähnliche Themen

shorty13
Antworten
26
Aufrufe
5K
krischkros
krischkros

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben