zettberlin
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Ja zumindest kein HipHop-Beatbastler. Die dürften sich demnach aufgrund kompletter Inkompetenz zulanegn, wenn ich das richtig verstanden habe... schlimm, schlimm das...
Naja, so schlimm scheint's dann auch nicht zu sein:
http://www.laut.de/BGH-Urteil/PelhamSetlur-beklauten-Kraftwerk/14-12-2012
Noch interessanter:
"die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Urhebers ist nur erlaubt, wenn das neue Werk zu den entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist".
Ganz ehrlich: ich wusste das nicht. Ich dachte, es wäre generell verboten, auch verfremdet.
Na gut, dann werde ich mir verschiedene Musikstücke in Zukunft genauer anhören. Ich meine, könnte ja was dabei sein, das in eins meiner Stücke gut reinpasst, wenn es ordentlich verfremdet wird