Gibt's überhaupt noch ein "Urheberrecht"? (Melodien Akkorde Samples)

Ja zumindest kein HipHop-Beatbastler. :LOL: Die dürften sich demnach aufgrund kompletter Inkompetenz zulanegn, wenn ich das richtig verstanden habe... schlimm, schlimm das...

Naja, so schlimm scheint's dann auch nicht zu sein:
http://www.laut.de/BGH-Urteil/PelhamSetlur-beklauten-Kraftwerk/14-12-2012



:hammer:


Noch interessanter:

"die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Urhebers ist nur erlaubt, wenn das neue Werk zu den entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist".

Ganz ehrlich: ich wusste das nicht. Ich dachte, es wäre generell verboten, auch verfremdet.

Na gut, dann werde ich mir verschiedene Musikstücke in Zukunft genauer anhören. Ich meine, könnte ja was dabei sein, das in eins meiner Stücke gut reinpasst, wenn es ordentlich verfremdet wird ;-)
 
Ich wollte mal eine ähnliche Frage anders formulieren:
Ab wann beginnt Urheberrecht?
Dazu folgende Beispiele:
Ich nehme einen markanten Voice Fetzen von 3 Sekunden Länge und nutze ihn in einem Remix, verletze ich da schon das Urheberrecht? Dazu habe ich bei Google und Wikipedia irgendwas von "allles über 5 Sekunden ist ein Verletzen von Urheberrecht", kann man das als Faustregel so hinnehmen?
Und was ist da urheberrechtliches Audio und was ist eher Audio, das man nicht darunter zählen kann? Denn tausende Musiker benutzen Native Instruments Instrumente mit gleichen Pattern z.B. bei den Patterninstrumenten von Kontakt, das ist ja auch keine Urheberrechtsverletzung auch wenn es in Charts erscheint. Oder viele verwenden die gleichen Samplepacks und kann da eines der Samples plötzlich unter Copyright fallen, wenn da ein Künstler ERfolg damit hat???

Das Gebiet des Urheberrechts und Copyright ist für mich auch weiterhin ein Buch mit sieben Siegeln....

Edit:
Was?????
Jetzt bin ich komplett verunsichert.....
"Dabei ging es um eine gerade rund zweisekündige Rhythmussequenz aus dem Track "Metall Auf Metall" von 1977, die für Setlurs "Nur Mir" verwendet wurde."
 
Dazu habe ich bei Google und Wikipedia irgendwas von "allles über 5 Sekunden ist ein Verletzen von Urheberrecht"


Das ist eine der Top3 Mythen, leider völliger Bullshit!


Und was ist da urheberrechtliches Audio und was ist eher Audio, das man nicht darunter zählen kann?
Je prägnanter ein Sound, desto eher zählt er dazu, das gilt aber natürlich nur wenn du ihn nachbaust, grundsätzlich besteht ja das leistungsschutzrecht für die Aufnahme!

Sampling ist also verboten, kann aber erlaubt sein wenn du etwas neues daraus schaffst, dies ist aber bei einer 1:1 übernahme eher wie in dem beispiel eher nicht der fall.

Und wenn du einen Sound nimmst der bereits allen zur verfügung steht (Kontakt, oder z.b. eine Constuction Kit CD) dann hat derjenige der es erstellt hat ja für alle freigegeben, das bedeutet jeder darf es dann auch benutzen!
 
Dazu habe ich bei Google und Wikipedia irgendwas von "allles über 5 Sekunden ist ein Verletzen von Urheberrecht"


Das ist eine der Top3 Mythen, leider völliger Bullshit!

Auf jeden Fall gib es *keine* pauschale Erlaubnis für irgendeinen Zeitabschnitt, wenn es nur eine halbe Sekunde ist, muss es auch schon geklärt werden.

Das Urteil gegen Pelham relativiert aber das bisher übliche völlige Verbot der unerlaubten Benutzung.


Und wenn du einen Sound nimmst der bereits allen zur verfügung steht (Kontakt, oder z.b. eine Constuction Kit CD) dann hat derjenige der es erstellt hat ja für alle freigegeben, das bedeutet jeder darf es dann auch benutzen!

Trotzdem interessante Frage: es gibt bestimmt hunderte CDs zu kaufen, auf denen solche freigegebenen Sounds verarbeitet sind, mir ist aber noch nie aufgefallen, dass auf einer CD steht: "Enthält an einigen Stellen Sounds, die frei verfügbar sind." auf allen steht nach wie vor: All rights reserved.

Da könnte man schon sagen, dass das Sprüchlein heutzutage nicht mehr komplett richtig sein kann.
 
Ich nehme einen markanten Voice Fetzen von 3 Sekunden Länge und nutze ihn in einem Remix, verletze ich da schon das Urheberrecht?

Ja, das tust du, weil du zumindest Leistungsschutzrechte berührst, und sei es nur wenn die Person "Ahhhhhhhh" gesagt hat.

Das hindert dich nicht daran, selbst für 3 sekunden "Ahhhhhhh" zu sagen - das darfst du, denn der Buchstabe "A" ist nicht urheberrechtlich geschützt ... zum Glück haben die "Macher" des Alphabets nicht an so etwas gedacht :D.

Wenn das "Ahhhhhhh" über die 3 Sekunden allerdings eine Tonfolge enthält, und du kupferst diese ab (und selbst wenn du dabei "uhhhhh" singst) verletzt du Urheberrechte.

Ganz klar gibt es Grenzfälle (ich glaube ich wies hier im Thread schon darauf hin, dass die Ärzte irgendwo "Smoke on the Water" covern, wenn auch nur für sieben Noten - Edit: Ich glaube es war "Besserwisserboy", ganz am Ende).

Mich würde mal interessieren, was passiert wenn man ein "neues" Lied komponiert und textet, dass als zentrales Element die Worte (immer nur auf einem ton) "Da Da Da" hat, dann vllt gefolgt von "Er liebt sie nicht, und sie liebt ihn nicht!"
 
Mich würde mal interessieren, was passiert wenn man ein "neues" Lied komponiert und textet, dass als zentrales Element die Worte (immer nur auf einem ton) "Da Da Da" hat, dann vllt gefolgt von "Er liebt sie nicht, und sie liebt ihn nicht!"

Soviel ich weiß, betrachtet die Rechtsprechung das Urteil des Laien als entscheidendes Kriterium: wenn ein normaler Durchschnittshörer in dem Stück das DaDaDa von Trio wiedererkennt, entsteht eine Situation, die am Musikmarkt von Belang sein könnte und da es für Musik eben nicht das gleiche Zitatrecht wie für Literatur gibt, wäre die Frage zu klären, ob man das ohne Genehmigung tun darf -- bevor man es veröffentlicht.

Musikwissenschaftler oder auch schon ganz normale, klassisch ausgebildete Orchestermusiker dürften ohne weiteres diverse Überschneidungen in den vielen "verschiedenen" Kompositionen der aktuellen Top100 finden. Ein schöner Grenzfall war der bis zum Erbrechen gedudelte Hit "Whats going on" von den 4noneBlondes: bis das Ganze vor Gericht ging, war mir auch nicht aufgefallen, dass die Gesangsmelodie ziemlich 1:1 zur Strophe von Bobby McFerrins ebenfalls erbärmlich oft gedudelten Liedlein "Dont worry be happy" passt...

Noch nicht vor Gericht waren bis jetzt die Hekatomben von Metal-Stücken, die auf Riffs von Black Sabbath aufbauen...
 

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