Wer blickt beim Urheberrecht noch durch?

  • Ersteller Daspaga
  • Erstellt am
D

Daspaga

Registriert
21.02.22
Beiträge
8
Reaktionen
1
Punkte
13
So, wie bereits in einem anderen Thread angefragt bin ich gerade dabei (bzw habe ich vor), meine gesamte Musikbibliothek aus 30 Jahren zu restaurieren, um sie irgendwo im Internet zu hinterlassen, damit das Zeug mich überleben kann.

Allerdings habe ich mich anno dazumals ab 1993 als Jungspund nicht wirklich für Copyright interessiert. Wenn die neue Alien Factory Single gefallen hat, dann wurde sie fix nachgebaut, geremixed oder einzelne Töne/Beats daraus für eigene Tracks gesamplet. So weit, so normal, haben selbst absolute Leadingkünstler so gemacht. Elektro und Samplen/Mixen gehört einfach fest zusammen.

Dazu kamen pfundweise kostenlose Samples zum Runterladen, hunderte von Music Maker/EJay/Dance Machine etc Sampleprogramme zum Herumbasteln, Movie Quotes, Samples aus Remix-Contests, Presets in Programmen, Vocal-Pakete, Instrumentals und Accapellas (meist nicht offiziell) etc pp.

Ich glaube, alle Tracks, die ich von der allerersten bis zur allerletzten Sekunde komplett selbst gebastelt habe, lassen sich auf eine Handvoll reduzieren.

Jetzt wurde ja das Urheberrecht in den letzten Jahren immer krasser verschärft und verkompliziert, und ganz ehrlich – es kennt sich doch inzwischen keine Sau mehr aus was tatsächlich erlaubt ist und was nicht (im Zweifelsfall halt: nichts!).

Hab zum Beispiel mal einen Song auf Youtube hochgeladen, drei Minuten später war er gelöscht wegen Verstoß gegen Urheberrecht. WARUM weiß ich allerdings bis heute nicht, denn der Track war eine Eigenkreation ohne bewusste Fremdsamples oder Melodiediebstahl. Was die also bemängelt haben - keine Ahnung.

Wenn ich nun also meine gesammelte Musik aus 30 Jahren Schaffenskraft online stellen möchte, und zwar am liebsten über einen offiziellen Künstleraccount (Spotify, Napster, Youtube etc), dann kann ich unmöglich garantieren, dass nicht irgendein Schnipsel in irgendeinem Lied irgendwo gegen irgendein Recht verstößt. Und sei es nur ein Drumloop, das ich aus irgendeinem Lied gerippt habe um es im Hintergrund mitlaufen zu lassen. Aber selbst wenn ich WEIß, dass ich Samples verwendet habe, dann weiß ich nach so vielen Jahren oftmals nicht mehr, wo ich es bezogen habe. Von einer offiziellen Sample-Sammlung? Oder illegal gerippt? Selber gesamplet? Irgendwo im Netz gefunden? Vom Spezl bekommen, ohne zu wissen wo ER das her hat? Als Preset irgendwo drin gewesen?

Also ums auf den Punkt zu bringen: handelt es sich NICHT um ein Cover/Remix oder Ripp-Off eines bekannten Songs, und sind die Vocals oder Riffs nicht eindeutig und sofort erkennbar aus einem bekannten Werk gerippt, dann habe ich keinerlei Ahnung, wie ich mit meiner eigenen Musik umgehen kann und darf.

Wenn ich nun also meine Musik ins Netz einstellen möchte, muss ICH dann zuvor alle erdenklichen Quellen recherchieren und benennen oder macht das die Plattform, die ja an MEINER Musik verdient? Sperren also die Streamingdienste selber Musik die vermeintlich Verstöße beinhaltet, oder bin ich zu 100% selbst verantwortlich, falls irgendein Irrer mit einer Klage ums Eck kommt?

Ich weiß ja noch nicht mal WAS erlaubt ist und was NICHT. Und um das herauszufinden, müsste ich jeden einzelnen Song aus 30 Jahren Sample für Sample nachrecherchieren… das wäre ja kompletter Wahnsinn!

Oder gibt es vielleicht Seiten, wo der Copyright-Irrsinn nicht so streng gesehen wird, weil man als Künstler dort nichts verdient? Also somit auch niemand anderem finanziellen Schaden zufügen kann?

Puh, schwieriges Thema, aber ich möchte jetzt einfach Tracks im vierstelligen Mengenbereich hochladen und habe nicht wirklich Bock, den ganzen Packen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen abzuklappern.

Irgendwelche Ideen was man also zuvor beachten muss oder wie man solchen Fauxpases entgehen kann?
 
Ich weiß ja noch nicht mal WAS erlaubt ist und was NICHT.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist halt so.

So weit, so normal, haben selbst absolute Leadingkünstler so gemacht. Elektro und Samplen/Mixen gehört einfach fest zusammen.
Das "verzieren" von allerhand Untergründen wie U-Bahnen oder Häuserwände gehört auch zu der ein oder anderen Szene.
Verboten ist es trotzdem.

Irgendwelche Ideen was man also zuvor beachten muss oder wie man solchen Fauxpases entgehen kann?
Es gibt ja schon bestimmte Filtermechanismen und vieles wird automatisch erkannt. 100% Rechtssicherheit wird dir niemand garantieren können. Das zeigen ja auch prominente Beispiele wie Kraftwerk vs. Pelham. Wenn du dich 30 Jahre lang illegal betätigt hast, musste dir überlegen ob du aufstehst und laut "HIER" schreist. Alternativ brennst du dir halt ne CD. ;)
 
Es gibt ja schon bestimmte Filtermechanismen und vieles wird automatisch erkannt. 100% Rechtssicherheit wird dir niemand garantieren können. Das zeigen ja auch prominente Beispiele wie Kraftwerk vs. Pelham. Wenn du dich 30 Jahre lang illegal betätigt hast, musste dir überlegen ob du aufstehst und laut "HIER" schreist. Alternativ brennst du dir halt ne CD. ;)

Also dass mir niemand Rechtssicherheit garantieren kann ist mir schon klar, das erwartet auch niemand. Ich hätte mir halt nur den einen oder anderen Tipp erhofft wie man typischen Fußangeln aus dem Weg gehen kann. Ich bin ja sicherlich nicht der einzige Hobby-Musiker, der sein Werk verbreiten will, hat sicherlich der eine oder andere hier schon getan und damit auch einen Erfahrungswert.

Und mal ganz davon abgesehen dass Vieles im Leben erst IM NACHHINEIN als "illegal" deklariert wurde (1993-1995 war es schlicht ERLAUBT, Sample-Sequenzen in bestimmter Lauflänge zu nutzen), habe ich mich sicherlich NICHT 30 Jahre lang illegal betätigt (ich hoffe sehr das war nur ironisch gemeint).

Also nochmal: wenn ich so etwas hoch lade, dann direkt an eine Plattform oder eher über einen Distributor? Wer ist ab welchem Zeitpunkt denn verantwortlich für vermeintliche Verstöße? Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen Plattformen (z.B. ob vergütet oder kostenlos)?

Und gilt auch hier "wo kein Kläger, da kein Richter", weil sich eventuell irgendein Technsoseppel aus der dritten Reihe der Neunziger Jahre nicht darum schert, ob irgendjemand sein Einsekündiges Vocal-Sample vom Ende eines Tracks geschnippelt hat? Ich weiß ja nicht einmal ab wann der Rechtsbruch juristisch gesehen auftritt - wohl eher dann, wenn der Urheber höchstselbst klagt, oder? Kann mir nicht vorstellen dass ein Streamingdienst selbsttätig seine Künstler prüft und abstraft... oder müssen die das sogar?

Hach, ich habe das Gefühl ich kann mit der heutigen Welt nicht mehr mithalten 😩
 
Im Prinzip hat sich bei der Grundsatzfrage nichts geändert - "Samples", die von anderweitig veröffentlichter Musik gezogen worden sind, sind durch Urheberrechte des Urhebers bzw. Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte der Labels geschützt und dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers verwertet werden.

Dabei ist es egal:

- wie lang die Samples sind
- wie bekannt man ist
- ob man mit oder ohne gewerblichem Interesse handelt
- wie erfolgreich der Kanal ist


Neu ist seit dem "Pelham-Urteil", dass man samplen darf, solange das Sample hinreichend unkenntlich gemacht worden ist, was ich mir dann auch gleich in kreisenden Bewegungen in die Pupette einmassieren kann.

Fazit: "sicher" ist es nur, wenn die Rechte geklärt sind.

Ansonsten: Hochladen und abwarten. Meistens passiert nicht viel mehr als die Löschung oder ein Strike, aber es besteht natürlich ganz klar das Risiko des kompletten Bestecks: Abmahnung, Unterlassen, Schadensersatz, Ersatz von Anwaltskosten für Abmahnung.


Wenn Du die Songs nur im Rahmen eines Backups z.B. in eine Cloud laden willst, ohne dass man sie hören kann, dann geht das, da dies kein öffentliches Zugänglichmachen ist. REIN formell ist das allerdings auch eine unzulässige Vervielfältigung, aber das bekommt niemand mit.

Wenn die Veröffentlichung zum Zweck der Verbreitung erfolgt, dass Leute das hören können, gilt das oben Gesagte.
 
Und mal ganz davon abgesehen dass Vieles im Leben erst IM NACHHINEIN als "illegal" deklariert wurde (1993-1995 war es schlicht ERLAUBT, Sample-Sequenzen in bestimmter Lauflänge zu nutzen), habe ich mich sicherlich NICHT 30 Jahre lang illegal betätigt (ich hoffe sehr das war nur ironisch gemeint).

Nein, das war schon immer nicht legal, es hat nur keiner verfolgt / es wurde geduldet / es hat niemand mitbekommen.

Die Digitalisierung hat die Verfolgbarkeit erleichtert, was sich jemand in der Garage zusammenflickt, hat niemand mitbekommen. Lade ich es auf YT, wird es von den Bots entdeckt.

Die Digitalisierung hat auf der anderen Seite auch "Verfolgungsdruck" erzeugt, da den Labels durch Torrent und Co. massiv Umsätze weggebrochen sind, so dass sie (phasenweise) allem hinterherlaufen, was zuckt.
 
Danke für die super Antworten, war zwar nicht unbedingt das was ich hören wollte, aber dafür fragte ich ja nicht :D

Im Prinzip heißt das dann, wenn ich mir sicher bin, dass ich NICHT gegen geltendes Recht verstoße, dann einfach per Trial & Error hochladen und schauen was passiert, oder? Die werden es dann schon löschen falls doch was sein sollte.

Na, dann hoffe ich dass alles klappt, im Zweifelsfall frage ich halt den Urheber direkt an (so manchen Künstler kennt man ja).
 
Allerdings habe ich mich anno dazumals ab 1993 als Jungspund nicht wirklich für Copyright interessiert.

Das rächt sich nun.

Dazu kamen pfundweise kostenlose Samples zum Runterladen, hunderte von Music Maker/EJay/Dance Machine etc Sampleprogramme zum Herumbasteln,

Dann musst du wohl oder übel die einzelnen Rechteinhaber abklappern. Bei Magix war es z.B. so, dass die Samples für den Privatgebrauch nutzbar waren aber man die Zustimmung von Magix benötigte, wenn man die Samples gewerblich nutzt oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht. Stand auf jeder Packung auch hinten drauf.

Ist halt scheisse, wenn man merkt, dass sein 30 jähriges Lebenswerk zum Großteil auf Diebstahl beruht. Der beste Tipp war schon genannt: brenn dir ne CD.
 
Viele Musikerzeuger ärgern sich darüber das die Klickzahlen so gering sind und die Plattformen durch ihre seltsamen Algorithmen das Ihre dazu beitragen. Ein weiteres Problem der Digitalisierung. Jeder kann heute alles hochladen und veröffentlichen. Aus qualitativer Sicht ist das ein Zumüllen des Internet mit sehr viel Mittelmaß. Dadurch wird es für hochwertige Dinge immer schwerer. Fazit: Man muss nicht jeden Mist hochladen.
 
Bei Magix war es z.B. so, dass die Samples für den Privatgebrauch nutzbar waren aber man die Zustimmung von Magix benötigte, wenn man die Samples gewerblich nutzt oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht. Stand auf jeder Packung auch hinten drauf.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung getroffen wurde, weil Magix die Rechte an dem Zeug selbst nicht (sicher) hatten. Ziemlicher Dick-Move.

zum Großteil auf Diebstahl beruht

Ziemlich Scheisse, wenn man in so einer Situation nur Häme übrig hat.
 
wenn man in so einer Situation nur Häme übrig hat.

Deswegen hab ich ja Aufklärungsarbeit in Bezug auf Magix geliefert, damit es nicht NUR Häme ist. Komisch, dass es dir nicht aufgefallen ist, wo du es doch sogar selber zitiert hast. Oder gehts dir NUR ums Stänkern?
 
Ist halt scheisse, wenn man merkt, dass sein 30 jähriges Lebenswerk zum Großteil auf Diebstahl beruht. Der beste Tipp war schon genannt: brenn dir ne CD.
Alter Schwede, ist heute Großkotztag oder was?
"...zum Großteil auf Diebstahl beruht" ist eine absolute Sauerei!
Wenn ich einen Track kreiere, der zu 100% MEIN WERK ist, und ich beim Finalisieren feststelle, dass sich an einer Stelle z.B. ein Moviequote gut machen würde, dann ist das Werk trotzdem immer noch meins! Dass ich keine Rechte am Sample habe und ich doof genug war, dies fix mit abzuspeichern, so dass ich es im Nachhinein nicht mehr entfernen kann, mag tatsächlich juristischer Korinthenkackerei sei Dank ein Problem sein. Trotzdem handelt es sich immer noch um MEIN LIED und nicht um Diebstahl, und das muss ich mir auch nicht unterstellen lassen!
 
Deswegen hab ich ja Aufklärungsarbeit in Bezug auf Magix geliefert, damit es nicht NUR Häme ist. Komisch, dass es dir nicht aufgefallen ist, wo du es doch sogar selber zitiert hast. Oder gehts dir NUR ums Stänkern?
Meine Güte, ist das denn hier auch so kindisch und albern wie in anderen Foren. Nur Gezicke und Gemaule. Wie im Kindergarten und irgendwas richtig tolles kann meist keiner vorweisen. Naja, das ist ja auch der Grund für das Gezicke. Schlimm und peinlich!
 
Wenn ich einen Track kreiere, der zu 100% MEIN WERK ist,

Ja, wenn du das tun würdest. Aber das hast du ja nicht getan. Von daher beschwer dich doch nun nicht sondern erfreu dich an deinen Werken (also den Werken der Anderen, die zu zu deinen zusammengebaut hast meine ich).
 
Also dass mir niemand Rechtssicherheit garantieren kann ist mir schon klar, das erwartet auch niemand. Ich hätte mir halt nur den einen oder anderen Tipp erhofft wie man typischen Fußangeln aus dem Weg gehen kann. Ich bin ja sicherlich nicht der einzige Hobby-Musiker, der sein Werk verbreiten will, hat sicherlich der eine oder andere hier schon getan und damit auch einen Erfahrungswert.

Und mal ganz davon abgesehen dass Vieles im Leben erst IM NACHHINEIN als "illegal" deklariert wurde (1993-1995 war es schlicht ERLAUBT, Sample-Sequenzen in bestimmter Lauflänge zu nutzen), habe ich mich sicherlich NICHT 30 Jahre lang illegal betätigt (ich hoffe sehr das war nur ironisch gemeint).

Also nochmal: wenn ich so etwas hoch lade, dann direkt an eine Plattform oder eher über einen Distributor? Wer ist ab welchem Zeitpunkt denn verantwortlich für vermeintliche Verstöße? Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen Plattformen (z.B. ob vergütet oder kostenlos)?

Und gilt auch hier "wo kein Kläger, da kein Richter", weil sich eventuell irgendein Technsoseppel aus der dritten Reihe der Neunziger Jahre nicht darum schert, ob irgendjemand sein Einsekündiges Vocal-Sample vom Ende eines Tracks geschnippelt hat? Ich weiß ja nicht einmal ab wann der Rechtsbruch juristisch gesehen auftritt - wohl eher dann, wenn der Urheber höchstselbst klagt, oder? Kann mir nicht vorstellen dass ein Streamingdienst selbsttätig seine Künstler prüft und abstraft... oder müssen die das sogar?

Hach, ich habe das Gefühl ich kann mit der heutigen Welt nicht mehr mithalten 😩

Mal so dumm gefragt, würde es ausreichen alles um zwei Halbtöne zu pitchen, um die Erkennung auszutricksen? Wäre so ne dirty hack Notlösung.
Mir ist aufgefallen dass viele Youtube Shorts mit originalmusik bis zu eine Oktave runter gepitcht unterlegt sind.
 
Ich meine, dass YT diese Tricks, ähnlich wie spiegeln von Filmen, mittlerweile durchschaut.

Was mir aber gerade einfällt - könnte man die Tracks nicht "remastern" und die Samples - soweit künstlerisch vertretbar - mit anderen Sounds "maskieren". Also wie wegpiepen nur musikalisch.
 
Alter Schwede, ist heute Großkotztag oder was?
"...zum Großteil auf Diebstahl beruht" ist eine absolute Sauerei!
Wenn ich einen Track kreiere, der zu 100% MEIN WERK ist, und ich beim Finalisieren feststelle, dass sich an einer Stelle z.B. ein Moviequote gut machen würde, dann ist das Werk trotzdem immer noch meins! Dass ich keine Rechte am Sample habe und ich doof genug war, dies fix mit abzuspeichern, so dass ich es im Nachhinein nicht mehr entfernen kann, mag tatsächlich juristischer Korinthenkackerei sei Dank ein Problem sein. Trotzdem handelt es sich immer noch um MEIN LIED und nicht um Diebstahl, und das muss ich mir auch nicht unterstellen lassen!
Ich würde das alles sehr pragmatisch handhaben: hochladen & feddich.

Danach wirst du schon sehen, obda jemand kommt. Und wenn schon, wirds halt entfernt.

Ich würde mir in der Situation keine Rübe machen.
 

Ähnliche Themen

Antworten
488
Aufrufe
30K
muffy
muffy
R
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
17K
twinnpeaks
twinnpeaks
Can
Antworten
15
Aufrufe
133K
Asmotiv
A

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben