Wenn du natürlich bei der ersten Zahlungsaufforderung blechst, kann dir keiner helfen.
Das würde ich sogar mit dem Zusatz - "ohne gründliche Prüfung" - bestätigen. So schnell sollte man in der Tat nicht jeden Müll zahlen, v.a. dubiose Dinge aus dem Netz, übertrieben wirkende Inkassoforderungen oder alles, was diese "Parkraumüberwachungsfirmen" angeht.
Ich würde es knallhart auf einen Prozess ankommen lassen. Glaube nicht, dass da vierstellige Beträge + durchsetzbar sind. Speziell wenn's um ein paar Samples mit ein paar hundert Downloads/Streams geht.
Bei fremdem Geld sagt sich das so leicht. Und es beweist auch, dass Du von der Materie keine Ahnung hast.
Wenn eine urheberrechtliche Abmahnung "Hand und Fuß" hat, sollte man es sich sehr genau überlegen, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Die Abmahnkosten liegen für einen ersten Fall im nicht-gewerblichen Bereich um die 150 EUR netto, da der Gegenstandswert, auf dem die Anwaltskosten beruhen, in diesem Fall auf 1,000 EUR gedeckelt sind.
D.h. 150 für den Gegenanwalt, 150 für den eigenen und ca. 200 EUR Lizenzschaden für den Titel. Im Best Case also rund 500 zzgl. UST für den ersten Fall.
Bereits im zweiten Fall oder bei der Annahme, dass gewerblich gehandelt wird, gibt es keine Deckelung und dann reden wir bereits über Gegenstandswerte von 10.000 bis 100.000 EUR, ergo über Anwaltskoten von ca. 800-1800 EUR netto.
Will heissen: 3600 für die Anwälte, idR ein höherer Lizenzschaden, macht locker 4k plus VAT für den ersten "gewerblichen" Fall bzw. für den zweiten nichtgewerblichen.
Das läppert sich. Für die Referenz sei angemerkt, dass man von der Rechtsprechung z.B. bei Ebay Verkäufen bereits ab 5 Transaktionen im Jahr als (klein-) gewerblich behandelt wird. Wenn man jetzt das "Lebenswerk" hochlädt, wird man bei YT im Hinblick auf die Monetarisierung vom gewerblichen kaum runter kommen.
Wenn man auf eine Abmahnung nicht zahlt bzw. zunächst nicht reagiert, läuft man Gefahr, dass der Gegner seine Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzt. Man muss auch nicht unbedingt abmahnen, man kann gleich ne EV beantragen. Das ist besonders arschig.
In dem Falle der EV sind dann easy 10,000 EUR im Feuer.