Wer blickt beim Urheberrecht noch durch?

  • Ersteller Daspaga
  • Erstellt am
Die Digitalisierung hat auf der anderen Seite auch "Verfolgungsdruck" erzeugt, da den Labels durch Torrent und Co. massiv Umsätze weggebrochen sind, so dass sie (phasenweise) allem hinterherlaufen, was zuckt.
Die Digitalisierung ist ganz schön schnell: letztens gabs ein neues Album von Snoop. Etwa 24 Stunden nach Release hab ich gooogle gefragt ob man das auch als cd bekommt (gibts das heute noch?) und der hat mir so komische links mit .zip im Namen angezeigt

Loift diese Digitalisierung^^
 
Ich verstehe bei der Nummer nicht weshalb Du nicht den alten und rechtlich fragwürdigen Kram da lässt, wo er ist? Mach was Neues und Frisches und nimm dafür tausende von Gigabites an legalen loops, samples etc
Klick Dich doch einfach happy! Fruity loops und tausende Loop libraries sind Dein Freund.
Guck Dir doch die Sachen an zB von Loop masters, das muss doch für Dich ein Paradies sein.
Wo ist das problem?
 
Die Digitalisierung ist ganz schön schnell: letztens gabs ein neues Album von Snoop. Etwa 24 Stunden nach Release hab ich gooogle gefragt ob man das auch als cd bekommt (gibts das heute noch?) und der hat mir so komische links mit .zip im Namen angezeigt

Loift diese Digitalisierung^^

Echte Babos haben die "CD" schon 2 Wochen vor dem Release. ;-)
 
Wie im Kindergarten und irgendwas richtig tolles kann meist keiner vorweisen.

Das Problem am "Vorweisen" ist halt, dass du dich damit persönlich nackig machst und dir ab dann jeder in den Garten schauen kann.

Sowas überlege ich mir gut.

Und da bin ich bei jedem, auf "Beweise" zu verzichten und stattdessen friedlich anonym zu bleiben. Der Aufschneider-Vorwurf perlt da ab.
 
Das Problem am "Vorweisen" ist halt, dass du dich damit persönlich nackig machst und dir ab dann jeder in den Garten schauen kann.

Ich war bislang immer der Ansicht, dass es in der DNA eines weitestgehend Musikschaffenden ist, sich zu präsentieren und Feedback zu bekommen. So generell. Aber gut, dann weiter in the Black Arts.
 
Wenn ich einen Track kreiere, der zu 100% MEIN WERK ist, und ich beim Finalisieren feststelle, dass sich an einer Stelle z.B. ein Moviequote gut machen würde, dann ist das Werk trotzdem immer noch meins!
Leider nicht mehr zu 100% sondern nur noch zu 99%. Wenn du dir ein neues Fahrrad kaufst und feststellst, dass du dringend noch Katzenaugen in den Speichen haben möchtest und du dir die vom Nachbarfahrrad klaust, sind es nicht deine sondern es ist und bleibt geklaut. Ich weiß, dass es gerade Leuten einer bestimmten Szene schwer zu vermitteln ist, noch dazu hat man es mit immaterieller "Ware" zu tun. Wir haben hier ja auch öfter die Diskussion mit sampels und es ist für viele schwer geistiges Eigentum auf die gleiche Stufe zu setzten wie materielles.

Danach wirst du schon sehen, obda jemand kommt. Und wenn schon, wirds halt entfernt.
Es wird entfernt und wenn's blöd läuft kannst du schon mal ein paar Tausender locker machen. @muffy weiß da bestimmt besser bescheid aber im Bildrecht ist es so, dass man schnell bei Entschädigungen von mehreren tausend Euro ist.

das ein Zumüllen des Internet mit sehr viel Mittelmaß. Dadurch wird es für hochwertige Dinge immer schwerer.
Sowas liest man häufig obwohl es absolut nicht zutrifft. Es war schon immer schwer sich durchzusetzen und Gehör zu finden. Durch die Digitalisierung gibt es nun Wege, die auch nichtkommerziellen "Perlen" erlaubt auf der ganzen Welt gehört zu werden.
Außerdem ist es nicht so, dass der Platz im Internet zuneige geht. Im Gegensatz zu so manchem CD-Regal.
 
Problematisch wird es halt dann, wenn z.B. in 3 Jahren ein Anwaltspraktikant im Auftrag eines großen Labels mit einer KI das Netz scannt, um Einkommen zu generieren.
 
Es wird entfernt und wenn's blöd läuft kannst du schon mal ein paar Tausender locker machen. @muffy weiß da bestimmt besser bescheid aber im Bildrecht ist es so, dass man schnell bei Entschädigungen von mehreren tausend Euro ist.

Glaube ich nicht. Wenn du natürlich bei der ersten Zahlungsaufforderung blechst, kann dir keiner helfen.

Ich würde es knallhart auf einen Prozess ankommen lassen. Glaube nicht, dass da vierstellige Beträge + durchsetzbar sind. Speziell wenn's um ein paar Samples mit ein paar hundert Downloads/Streams geht.

Bilder können Persönlichkeitsrechte verletzen, das ist aber ein anders Paar Pumps.
 
Glaube ich nicht. Wenn du natürlich bei der ersten Zahlungsaufforderung blechst, kann dir keiner helfen.
*lol* Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Glaube nicht, dass da vierstellige Beträge + durchsetzbar sind. Speziell wenn's um ein paar Samples mit ein paar hundert Downloads/Streams geht.
Wie ich geschrieben habe ging es dabei um Urheberrechtsverletzung bei Bildrechten, nicht um Samples und auch nicht weil sich Max Musterman drüber aufgeregt hat, dass er auf nem Bild drauf ist.
 
Wenn du natürlich bei der ersten Zahlungsaufforderung blechst, kann dir keiner helfen.

Das würde ich sogar mit dem Zusatz - "ohne gründliche Prüfung" - bestätigen. So schnell sollte man in der Tat nicht jeden Müll zahlen, v.a. dubiose Dinge aus dem Netz, übertrieben wirkende Inkassoforderungen oder alles, was diese "Parkraumüberwachungsfirmen" angeht.

Ich würde es knallhart auf einen Prozess ankommen lassen. Glaube nicht, dass da vierstellige Beträge + durchsetzbar sind. Speziell wenn's um ein paar Samples mit ein paar hundert Downloads/Streams geht.

Bei fremdem Geld sagt sich das so leicht. Und es beweist auch, dass Du von der Materie keine Ahnung hast.

Wenn eine urheberrechtliche Abmahnung "Hand und Fuß" hat, sollte man es sich sehr genau überlegen, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Die Abmahnkosten liegen für einen ersten Fall im nicht-gewerblichen Bereich um die 150 EUR netto, da der Gegenstandswert, auf dem die Anwaltskosten beruhen, in diesem Fall auf 1,000 EUR gedeckelt sind.

D.h. 150 für den Gegenanwalt, 150 für den eigenen und ca. 200 EUR Lizenzschaden für den Titel. Im Best Case also rund 500 zzgl. UST für den ersten Fall.


Bereits im zweiten Fall oder bei der Annahme, dass gewerblich gehandelt wird, gibt es keine Deckelung und dann reden wir bereits über Gegenstandswerte von 10.000 bis 100.000 EUR, ergo über Anwaltskoten von ca. 800-1800 EUR netto.

Will heissen: 3600 für die Anwälte, idR ein höherer Lizenzschaden, macht locker 4k plus VAT für den ersten "gewerblichen" Fall bzw. für den zweiten nichtgewerblichen.

Das läppert sich. Für die Referenz sei angemerkt, dass man von der Rechtsprechung z.B. bei Ebay Verkäufen bereits ab 5 Transaktionen im Jahr als (klein-) gewerblich behandelt wird. Wenn man jetzt das "Lebenswerk" hochlädt, wird man bei YT im Hinblick auf die Monetarisierung vom gewerblichen kaum runter kommen.



Wenn man auf eine Abmahnung nicht zahlt bzw. zunächst nicht reagiert, läuft man Gefahr, dass der Gegner seine Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzt. Man muss auch nicht unbedingt abmahnen, man kann gleich ne EV beantragen. Das ist besonders arschig.

In dem Falle der EV sind dann easy 10,000 EUR im Feuer.
 
Das würde ich sogar mit dem Zusatz - "ohne gründliche Prüfung" - bestätigen. So schnell sollte man in der Tat nicht jeden Müll zahlen, v.a. dubiose Dinge aus dem Netz, übertrieben wirkende Inkassoforderungen oder alles, was diese "Parkraumüberwachungsfirmen" angeht.
In diesem Fall reden wir aber nicht über privaten Kleinscheiß und hier haben mehrere Anwälte gründlich geprüft.
Ist leider so, dass das was man als "richtig" einstuft nicht zwangsläufig das ist, was der Gesetzgeber als "Recht" definiert. Und auch beim Recht streiten Fachleute oftmals über Monate und Jahre ...
 
Die Loops, die schon in den 90ern beim Magix Music Maker dabei waren, darfst du 1:1 so nutzen und veröffentlichen. Dafür sind sie da. Es gibt hier zwei HipHop Künstler, die hatten Ende 90er en Release auf Vinyl. Da war im Beat 1:1 ein Loop vom Magix Music Maker unbearbeitet ab Werk mit eingebaut. Fand ich damals lustig, weil ich den kannte und auch mal benutzt hatte.

Das gleiche gilt bei gekauften Sample Libraries inkl. Midi Packs, etc. Das Zeugs ist dafür da. Royalty free.

Dass du aber Probleme kriegst, wenn du Teile eines Releases von nem anderen Künstler in deinen Song einbaust, ohne zu fragen, ist auch nachvollziehbar. Was ist daran schwierig zu verstehen? Zwar hat man so ganz früher gesampelt, jedoch kriegten damals auch viele Probleme, wenn sie das ohne Erlaubnis des Urhebers gemacht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gleiche gilt bei gekauften Sample Libraries inkl. Midi Packs, etc. Das Zeugs ist dafür da. Royalty free.

Man kann sich aber nicht immer darauf verlassen, dass die Hersteller oder diejenigen, die diese Pack neudeutsch "curated" haben, in jedem Fall selbst die Rechte dafür haben. Idealerweise sollten sie die Samples selbst produzieren, aber abgreifen geht ja einfacher.

In der Praxis hatten wir eine Zeit lang viele Fälle von Leuten, die wegen der Benutzung von Bildern abgemahnt worden sind. Sie konnten glaubhaft darstellen, dass sie diese aus einem Web-Baukasten eines bekannten Internetportals / E-Mail Anbieter hatten. Da hatte der Anbieter wohl ein paar Mal selbst "Rechtsklick - Speichern unter" gemacht.

Und das war vor 10 Jahren. Da haben die Such-Bots eines bekannten Bilderdienstes namens SpaGetty sogar kleinste Ausschnitte aus deren Repertoire gefunden, die auch noch in s/w gerendert und invertiert worden sind.


Problematisch wird es halt dann, wenn z.B. in 3 Jahren ein Anwaltspraktikant im Auftrag eines großen Labels mit einer KI das Netz scannt, um Einkommen zu generieren.

Sehr guter Hinweis. Der "Verfolgungsdruck" oder die vermeintliche Duldung bei der Verwendung von geschütztem Zeug im Netz hängt auch relativ stark von dem "politischen Klima" in der Branche ab, davon wie die Ertragslage sonst so ist oder ob der CEO von Label X gestern noch so richtig schön ge----ckt hat, weswegen er dann mal mehr oder weniger entspannt ist.

Aktuell ist es nicht mehr soo en vogue abzumahnen, aber das muss nichts heissen. Aber die Uploadfilter könnten dem Uploader insoweit helfen, dass sie das Zeug voher putzen, bevor der Rechteinhaber auf den Trichter kommt.
 
Man kann sich aber nicht immer darauf verlassen, dass die Hersteller oder diejenigen, die diese Pack neudeutsch "curated" haben, in jedem Fall selbst die Rechte dafür haben. Idealerweise sollten sie die Samples selbst produzieren, aber abgreifen geht ja einfacher.
Was sollen es denn für Samples sein? Das Angebot ist ja sooo riesig, da nutzt man eben nur jene, die sicher royalty free sind?
 
Was sollen es denn für Samples sein? Das Angebot ist ja sooo riesig, da nutzt man eben nur jene, die sicher royalty free sind?

"Royalty Free" heisst nicht frei von Urheberrechten. Es heisst sogar nicht einmal zwingend kostenlos. Es bedeutet zunächst, dass man die Samples relativ leicht bekommen kann, ohne ein Label anschreiben zu müssen. Dann gibt es einen vereinfachten Lizenz- / Fee Prozess, so dass man z.B. einmal pauschal bezahlt, die Songs "as a Service" mietet oder abonniert, aber nicht wie beim Direct-Licensing oder Gema-Gedöns exakt jede Verwertungshandlung dokumentieren muss:

  • Royalty-free music companies typically don’t own all rights themselves. They may own the rights to some of the music in their catalog, but not to every track. They operate as a middle-man, clearing the rights with the rights holders, to then be able to license the music to customers. This can make the customer responsible for paying public performance royalties, which means the customers are not fully protected from being claimed for using the music in content they publish on public platforms.

Bei Samplepacks bezahlt man die Samples halt und kann sie im Verhältnis zum Publisher dieser Packs nach Lust und Laune benutzen.


All dies heisst aber nicht und beweist auch nicht, dass der Herausgeber von RF Samples oder Musik im Verhältnis zum tatsächlichen Urheber alle Rechte hat. Es gibt keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb bei IP-Rechten.
 
Ich denke wir sprechen nicht vom gleichen. Wenn ich ne Sample-Library von East West, Toontrack, Native Instruments oder IK Multimedia kaufe und damit einen Song komponiere, habe ich volle Rechte am Song und keine Probleme. Selbst, wenn in der Library Loops oder ähnliches sind. Auch bei Midi-Melodien, etc.

Was ist jetzt dein Problem genau?
 
Das wiederhole ich nicht.
 

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