20ft Bürocontainer akustisch optimieren

Ich habe mal bei einer Reportage über Tiny Houses gesehen, dass diese Dinger idealerweise eine Luftumwälzung brauchen, wenn man nicht in einer klammen Schimmeloase sitzen will.

Nun ja.
Eine Metalloberfläche ist ein Wärmeaustauscher :)
Wenn man innen isoliert, damit man die kalte oder heisse Metallwand nicht so spürt, bekommt man es mit dem Kondensationsregime von Oberflächen und Luftfeuchte gehörig zu tun.
Wie man das ventilieren kann ohne allzuviel Innenvolumen durch den Aufbau zu verlieren, ist eine Herausforderung.

Wenn man sich, im Gegenzug, außen eine Isolierung vorstellt, wird es gehörig baulich.

Vielleicht eine Schalenkonstruktion mit Wandabstand dass es von Unten nach Oben durchziehen kann, aber im Sommer die Sonne nicht ungebremst draufsemmelt und das Metall 75 °C + bekommt.

Man brauch ja nur mal im Sommer, Mittags, mit der bloßen Hand auf ein Autodach fassen um sich dass zu Illustrieren...
 
Ein Bauwerk in Holzständerbauweise in Eigenregie wäre auch was!?
Problem: Holzpreise schießen gerade nach oben!
 
tatsächlich ist es eine zwingende Aufgabe, den Container zu isolieren, will ich ihn als Studio nutzen, innen oder aussen gehört eine luftdichte dämmende Schale drauf, besser wäre natürlich aussen da wirksamer gegen Verformung und morgendliche Tau-Abkondensation, aber einfacher innen.

innen dann muss es eine absolut luftdichte Schale sein, sonst schimmelt mir das Ding hinter der Dämmung, dazu braucht es sehr viel handwerkliches Geschick oder ne Fachfirma
 
Aber wenn er sich ein Bürocontainer holt, dann ist er doch schon fachgerecht gedämmt!?
Sonnst hätte ja jeder Container auf einer Baustelle ein Schimmelproblem! Auch die Container, mit denen man z.B. eine Flüchtlingsunterkunft baut! Und: Klimaanlage rein.
 
Aber wenn er sich ein Bürocontainer holt, dann ist er doch schon fachgerecht gedämmt!?
Sonnst hätte ja jeder Container auf einer Baustelle ein Schimmelproblem!
sicher, aber holt sich ja keinen Bürocontainer

edit: oh sorry, ja, er holt sich natürlich nen Bürocontainer, nehme alles zurück :-D

richtig lesen hilft
 
Dann habe ich das falsch verstanden.
 
@LM18 und @holgi wir reden hier über einen fertigen Bürocontainer, der von einer Fachfirma aufbereitet wird, das hat @HannesMac schon gut erkannt. Der ist bereits gedämmt, wie ich in meinem Eingangspost ja auch geschrieben habe. Sicherlich kann man das noch immer optimieren, in dem Zustand wie er allerdings ausgeliefert wird, ist er rechtlich als Büroarbeitsplatz freigegeben und entspricht der aktuellen EnEV.

@HannesMac Holzständerbauweise in Eigenregie klingt schon interessant, aber 1. zu teuer und 2. dieses handwerkliche Geschick habe ich nicht 3. die Geduld, bis das steht habe ich nicht
 
Spannender Thread, kann zwr nix beitragen, bin aber gespannt, wie das wird...

insofern freue ich mich auf die Fotodokumentation...
 
@LM18 und @holgi wir reden hier über einen fertigen Bürocontainer, der von einer Fachfirma aufbereitet wird, das hat @HannesMac schon gut erkannt. Der ist bereits gedämmt, wie ich in meinem Eingangspost ja auch geschrieben habe. Sicherlich kann man das noch immer optimieren, in dem Zustand wie er allerdings ausgeliefert wird, ist er rechtlich als Büroarbeitsplatz freigegeben und entspricht der aktuellen EnEV.

@HannesMac Holzständerbauweise in Eigenregie klingt schon interessant, aber 1. zu teuer und 2. dieses handwerkliche Geschick habe ich nicht 3. die Geduld, bis das steht habe ich nicht

Habe ich auch falsch verstanden :)

Dann hast du ja keine techischen Hürden.
Bleibt nur das Bauamt, welche Dir ein Gartenhäuschen unbesehen zustehen.

Das Baurechtsdeutung orientiert sich primär an der Nutzung.
Ein Gartenhäuschen (Rasenmäher rein und so Zeugs einlagern) ist es dann halt nicht mehr.

Mir persönlich wäre das Risiko zu groß.
Aber jetzt ist alles gesagt :)
 
Das Baurechtsdeutung orientiert sich primär an der Nutzung.
Ein Gartenhäuschen (Rasenmäher rein und so Zeugs einlagern) ist es dann halt nicht mehr.
jup, hinzu kommt: Versicherung, Brandschutz, Elektrizität usw

interessantes Thema, bin auch gespannt wie es weitergeht
 
Ich habe beim Bauamt bzgl. Nutzung "Hobbyraum" gesagt... Gartenhäuschen war der Ausdruck von denen ;)
 
Ich habe beim Bauamt bzgl. Nutzung "Hobbyraum" gesagt... Gartenhäuschen war der Ausdruck von denen ;)
Lass Dir schriftlich geben, das Du das machen kannst.

Das weiter oben erwähnte mündliche "wird schon" ist nicht viel wert.










Pro Tip: Wohnzimmer ausbauen, Frau auslagern. :right:
 
Ich glaube, bei mir in Bayern wird es mit dem Gartenhäuschen hauptsächlich dann interessant für das Bauamt, wenn es um Grenzbebauung geht. Also direkt an einer Grenze vom Grundstück.
Bei mir gibt es sogar eine Erwähnung im Grundbucheintrag zum alten Gartenhäuschen.
Also eventuell auf Abstandsflächen achten!
 
Bauverordnung und Bauamt ist immer Gemeindeabhängig und deren Entscheidung dann noch zusätzlich Ortsbezogen. Es kann sein, dass ein bestimmtes Bauvorhaben gem. Landesbauverordnung eine Genehmigung bräuchte, in Deinem Ort ein Nachbar ein paar Straßen weiter das auch brauchte, Du aber nicht... oder umgekehrt... was die Lage und Nachbargrundstücke angeht, zitiere ich mich hier mal selbst
frei stehendes Haus, die Seite, wo der Container hinkommt ist auf 2km nur Auslauffläche
Deswegen, bei sowas immer beim lokalen Bauamt nachfragen.
 
Zumindest zeigt das, dass es weder unmöglich noch unüblich ist. Ich habe auch schon folgende Seite gefunden: https://www.containerstudios.com/
In jedem Fall interessant zu sehen, was dort möglich ist. Mein Container ist jetzt in jedem Fall bestellt und wird Ende Juni/Anfang Juli geliefert. Bis dahin ist erstmal Fundament erstellen angesagt.
 
und entspricht der aktuellen EnEV.

Das kann nicht sein. Die EnEV ist hier völlig uninteressant.
"
Wann muss ich die EnEV beachten?
Die Vorschriften der ENEV 2014 (die neue Energieeinsparverordnung) gelten für alle beheizbaren und kühlbaren Gebäude, welche über 2 Jahre genutzt werden.

  • Bei einer Standzeit von unter 2 Jahren gibt es keien Anforderungen an die ENEV und das EEWärmeG.
  • Werden temporäre Gebäude 2-5 Jahre genutzt ist ein Bauteilnachweis nach § 8 und eine Ausnahme nach EEWärmeG notwendig.
  • Dauerhafte Gebäude mit einer Nutzungsdauer von über 5 Jahren müssen den Anforderungen nach § 4 NiWoGeb und dem EEWärmeG gerecht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.enev-online.com/index.htm"
Quelle: https://www.mobilconcept-gmbh.de/faq/enev.html

Auf enev-online.com gibt es tatsächlich noch mehr Informationen dazu, allerdings braucht man da einen Premium-Zugang.
 

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