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Wenn du Sampeln willst begibst du dich in der Regel in eine Grauzone, da kommst du nicht drum herum, denn die Rechtslage ist da leider relativ undefiniert. Du kannst unter gewissen Umständen durchaus Samples benutzen aber man kann pauschal nicht von vornherein sagen ob man es darf oder nicht.
Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann. Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht. Was letztendlich "eigenständig" ist Ansichtssache (und entscheidet im Zweifelsfall das Gericht), daher die Grauzone.
Ich denke aber solange du, wo auch immer du deine Tracks veröffentlichst, keine großen Klickzahlen hast wird da nichts passieren. Die Kuh wird auch nur gemolken wenn sie Milch gibt...
Ich frag mich allerdings auch ob die ganzen Sampelbeats, die gerade jetzt wieder stark im Deutschrap vertreten sind, rechtlich geklärt sind. Meist kostet das eine beachtlich Summe, kann mir kaum vorstellen das die Einnahmen das decken würden.
Das halte ich für ein Gerücht.Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann.
Wie kann etwas Eigenständiges aus Fremdmaterial entstehen? Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist kommt man ums Urheberrecht/Leistungsschutzrecht nicht drum herum.Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht.
Und was Gerichte bereits alles als urheberrechtlich relevante Schöpfung eingestuft haben, ist ja bekannt. Mit solchen Aussagen bewegst du dich auf sehr sehr dünnem Eis...
Für den Hausgebrauch bzw. für die grundsätzliche Frage, um die es hier ging (Verwendung eines Samples der Band SNAP für die nichtkommerzielle Veröffentlichung) reicht es erstmal zu sagen, dass das rein formell ein Urheberrechtsverstoß bzw. (auch) die Verletzung von Leistungsschutzrechten von Tonträgerherstellen ist, die auch nicht durch die Schranken des Urheberrechts gerechtfertigt ist.
Ich halte es aber für problematisch, bei der rein rechtlichen Betrachtung zu "schlabbern" unter dem Hinweis, das findet ja eh keiner raus.
Anlass war hier die Verwendung eines klar als solches zu erkennendes Sample von Snap bzw. Samples, die ganze Phrasen enthalten.
Aber heute ist es eben so, dass munter kopiert wird, weil es geht und Viele keine Moral haben. Interessanterweise sind das genau die, die dann schreien, wenn man ihre Musik auch ungefragt kopiert und verwurstet.
Leider gibt es bei Samples unverständlicherweise Urteile, die die Verwendung gestatten, wenn es dem Verwender möglich gewesen wäre, die Klänge auch selber zu erzeugen.
Der übrigens jetzt wieder Battlefield zockt und wir uns hier brav über seine Frage, die ihn nicht mehr interessiert, die Köppe heißreden.
Anlass war hier die Verwendung eines klar als solches zu erkennendes Sample von Snap bzw. Samples, die ganze Phrasen enthalten.
Ursprünglich ging es ja noch nicht mal wirklich um ein "richtiges" Sample, sondern um das (als tragendes Element genutzte) Nachspielen der bekannten Synthline aus "Rhythm Is A Dancer", welche Snap wiederum leicht abgewandelt von Newcleus - Automan übernommen hat.
Leider gibt es bei Samples unverständlicherweise Urteile, die die Verwendung gestatten, wenn es dem Verwender möglich gewesen wäre, die Klänge auch selber zu erzeugen.
Au contraire!Das BGH-Urteil "erlaubt" die Verwendung, wenn es dem Verwender eben NICHT möglich gewesen wäre...
http://lexetius.com/2012,6749
Wer unbedingt Samples haben will, und zu faul ist, es selber zu machen, soll eben eine LIB kaufen. Die Hersteller müssen dann eben die Künstler und Tontechniker entgelten.
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Habt ein kreatives 2016
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Habt ein kreatives 2016
Wenn das Urheberrechtgesetz nur für Musik gelten würde, dann würde es auch ausschliesslich Musikurheberrechtgesetz heißen.... hält sich das änlich wie bei musik sampling ? ....