Wann fängt Urheberrechtsverletzung an?

  • Ersteller DennisSkyden
  • Erstellt am
Klar ist es Urheberverletzung. Sobald man Melodien erkennt, ist es eine Verletzung.
Ist auch gut so, weil wir ja Musiker sind und wir haben auch die Idee/Arbeit damit gehabt.

Es gibt Fälle, da hab ich gedachtt, dass das niemals geklaut sein kann und trotzdem wird gerichtilich vergegangen.
Aber auf der anderen Seite, man hört es genau, dass das voll geklaut ist und denen passiert nix
Ich sag nur, verrückte Welt ;)
 
Ich wollte auch mal einen Remix machen. Hatte den Künstler per PN angeschrieben.
Der kommt aus den USA. Er wollte dann meinen besten Beat hören.
Habe ich ihm geschickt. Dann hat er "nein" gesagt.
Aber er meinte ich solle weiter Musik machen.
 
Nicht alles gelesen, das, was du beschreibst ist ein Cover...

da solltest du nichts machen, ohne die Genehmigung des Urhebers zu haben...
 
Nicht alles gelesen, das, was du beschreibst ist ein Cover...
Wenn das Arrangement mehr als ein bisschen geändert wurde (darauf deutet der Stil hin und dass instrumentell nur die Melodie verwendet wurde), ist es eine Bearbeitung, kein Cover.

"Geringfügige Veränderungen durch ein anderes Arrangement sind vom Nutzungszweck des § 39 Abs. 2 UrhG gedeckt. Erhebliche Veränderungen hingegen sind Bearbeitung oder andere Umgestaltung."
https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion
 
ist es eine Bearbeitung, kein Cover.

interessant, das hatte ich immer anders im Kopf, danke dir für die Klarstellung!

Aber wenn er es veröffentlicht, bleibt es so oder so ein Verstoß gegen das Urheberrecht...
 
Aber wenn er es veröffentlicht, bleibt es so oder so ein Verstoß gegen das Urheberrecht
naja, also eine echte coverversion darf schon veröffentlicht werden. vorausgesetzt, das orginal ist bereits veröffentlicht und die lizensierung läuft über eine verwertungsgesellschaft. das cover muss natürlich auch einer solchen dann gemeldet werden, damit diese die anteile an den urheber ausschütten kann. dazu sind die verwertungsgesellschaften nämlich eigentlich gedacht, damit so was möglich ist, ohne im einzelfall den urheber um genehmigung zu bitten.
nur mal schnell aus dem netz gegriffen dazu:
https://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/
mehr hintergrundwissen hier z.B. "Musikrecht - die 100 wichtigsten Fragen des Musikgeschäfts" von Berndorff, Berndorff und Eigler.
Und natürlich das Original:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
ich würde wirklich jedem empfehlen, das einmal ganz durchzulesen. tauchen fragen auf (sie tauchen auf ;) ) gibt es zu jedem gesetz sogenannte "kommentare". das schafft man dann nicht mehr an einem abend, aber wenn man die richtigen punkte findet, dann klärt es ungemein.
 
Darum geht es hier doch überhaupt nicht.
na, ich denke doch. es gibt doch seitens des te allerhand unklarheiten und ich bezog mich auch auf pittos post:
interessant, das hatte ich immer anders im Kopf, danke dir für die Klarstellung!

Aber wenn er es veröffentlicht, bleibt es so oder so ein Verstoß gegen das Urheberrecht...
vor allem das "so oder so" hatte ich so interpretiert, dass er remix als auch cover damit meinte.
 
Darum geht es hier doch überhaupt nicht.
na, ich denke doch. es gibt doch seitens des te allerhand unklarheiten und ich bezog mich auch auf pittos post:
interessant, das hatte ich immer anders im Kopf, danke dir für die Klarstellung!

Aber wenn er es veröffentlicht, bleibt es so oder so ein Verstoß gegen das Urheberrecht...
vor allem das "so oder so" hatte ich so interpretiert, dass er remix als auch cover damit meinte.

Entscheidend war für mich, dass er sich nicht die Erlaubnis einholt, dann ist es m.E. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

@mwa Danke für die Links...
 
  • Danke
Reaktionen: mwa
Die Urheberschaft verwaltet normalerweise ein Verlag, die Plattenfirma hält die Rechte an den Aufnahmen. In jedem Fall sollte vorher um Erlaubnis gefragt werden, sonnst kann es teuer werden. Sollten die Urheber deine Version toll finden, kann es sein, dass du die Erlaubnis erhältst, das Ding zu veröffentlichen.
 
Ich würde einen Profi wie Bohlen fragen, der kennt sich aus.
 

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