urheberrechtsverletzung ab wann und wie ?

okey ich sag ma. Wenn ich sample dan Klär ich das so weit ih kann mit den zuständigen Behörden :D

so kann nichts schiff gehen. und ich steh sicher :)
 
mich würde ja mal interessieren, wie es z.b. mit dem klassischen bonham drumloop sample aussieht.

grad auf spiegel nen artikel über die neue "pegida hymne" gelesen, die wohl gerade ordentlich spott und schabernack im netz erntet. musste ich natürlich mal kurz reinhören, und was hören die geschulten musiknerd-ohren? john bonham on the drums. na, ob sie das sample wohl vorher gecleart haben?

das wär doch ne schöne sache, wenn led zeppelin der pegida mal schön den abendländischen popo verklagt :)
 
Wenn du Sampeln willst begibst du dich in der Regel in eine Grauzone, da kommst du nicht drum herum, denn die Rechtslage ist da leider relativ undefiniert. Du kannst unter gewissen Umständen durchaus Samples benutzen aber man kann pauschal nicht von vornherein sagen ob man es darf oder nicht.
Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann. Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht. Was letztendlich "eigenständig" ist Ansichtssache (und entscheidet im Zweifelsfall das Gericht), daher die Grauzone.

Ich denke aber solange du, wo auch immer du deine Tracks veröffentlichst, keine großen Klickzahlen hast wird da nichts passieren. Die Kuh wird auch nur gemolken wenn sie Milch gibt... ;)



Ich frag mich allerdings auch ob die ganzen Sampelbeats, die gerade jetzt wieder stark im Deutschrap vertreten sind, rechtlich geklärt sind. Meist kostet das eine beachtlich Summe, kann mir kaum vorstellen das die Einnahmen das decken würden.


Lies dir mal #12 und #19 durch.
 
Es gibt hier keine "Grauzone".

Die Verwendung von fremden Material MUSS vom Rechteinhaber lizensiert bzw. genehmigt werden. Egal, um wieviel Töne/Takte/Samples es sich handelt und ob du selbst bekannt bist oder Geld damit verdienen willst.

In der Praxis wird die Frage entscheidend sein, ob das (neue) Material in irgendeiner Form veröffentlicht, gesendet, aufgeführt usw. wird. Dazu zählt auch das Internet!

Wer sowas als eine Art Übung für den Hausgebrauch mal macht und das Werk dann Mutti oder dem Kumpel vorspielt, wird wohl keine Konsequenzen zu erwarten haben.

Bei allen, was nach draußen geht, kann das in die Hose gehen. Größere Unternehmen suchen z.B. im Internet teilweise mit gewissen Aufwand nach Delinquenten und werden das dann auch verfolgen. (Kann teuer werden...)
 
Ich hab mir jetz nicht die Mühe gemacht großartig was passendes rauszusuchen, hab den erstbesten Link genommen. Da steht schonmal was dazu drin (Punkt 3 bzw. Zusammenfassung)

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=532

Das ist aber noch nichtmal alles, berücksichtigt wird unter anderem auch ob derjenige der das Sample verwendet zu dem Zeitpunkt in der Lage ist es selbstständig zu reproduzieren oder nicht (siehe Fall Pelham). Das Thema war doch hier schon so oft dran und da wurde das alles bereits mehrmals durchgekaut.
 
Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann.
Das halte ich für ein Gerücht.

...und ich halte es für Fakt: wo kein Kläger, kein Richter. Oder auch: was sie nicht weiss macht sie nicht heiß. ;)
Wenn man das Orginal nicht raus hört, wie soll einem dann jemand etwas anhaben können? ;)
Das ist einfach nur logisch, ob man das dann für moralisch nicht richtig hält, da kann man sich streiten.

Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht.
Wie kann etwas Eigenständiges aus Fremdmaterial entstehen? Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist kommt man ums Urheberrecht/Leistungsschutzrecht nicht drum herum.
Und was Gerichte bereits alles als urheberrechtlich relevante Schöpfung eingestuft haben, ist ja bekannt. Mit solchen Aussagen bewegst du dich auf sehr sehr dünnem Eis...

Siehe #45
 
Genau deshalb ist die Aussage "Grauzone", was ja eine gewisse Unberechenbarkeit oder Unklarheit der Rechtslage impliziert, eben mM nicht zutreffend. Die Rechtslage ist - je nachdem welche weiteren Aspekte / Differenzierungen man noch dazunimmt - vor alleim eins: komplex.

Komplex, aber dennoch ziemlich genau ausdefiniert, welche "Stellschrauben", es bei der Betrachtung im Einzelfall zu beachten gibt.

Mit viel Zeit könnte man mal zB mit MS Visio eine Art Prüfschema als Flussdiagramm erstellen und die ganzen Verzweigungen usw. darstellen.

Für den Hausgebrauch bzw. für die grundsätzliche Frage, um die es hier ging (Verwendung eines Samples der Band SNAP für die nichtkommerzielle Veröffentlichung) reicht es erstmal zu sagen, dass das rein formell ein Urheberrechtsverstoß bzw. (auch) die Verletzung von Leistungsschutzrechten von Tonträgerherstellen ist, die auch nicht durch die Schranken des Urheberrechts gerechtfertigt ist.

Eine ganz andere Frage ist natürlich wie immer, wie hoch das Risiko der Entdeckung einzuschätzen ist, bzw. welche Folgen im Falle der Entdeckung eintreten.

Ich halte es aber für problematisch, bei der rein rechtlichen Betrachtung zu "schlabbern" unter dem Hinweis, das findet ja eh keiner raus.
 
Für den Hausgebrauch bzw. für die grundsätzliche Frage, um die es hier ging (Verwendung eines Samples der Band SNAP für die nichtkommerzielle Veröffentlichung) reicht es erstmal zu sagen, dass das rein formell ein Urheberrechtsverstoß bzw. (auch) die Verletzung von Leistungsschutzrechten von Tonträgerherstellen ist, die auch nicht durch die Schranken des Urheberrechts gerechtfertigt ist.

Ich dachte hier gehts grundsätzlich darum ob man samplen darf oder nicht und da halte ich es für unvollständig zu schreiben: Ne das darf man nicht, bzw. wenn dann nur mit Zustimmung/clearing.


Ich halte es aber für problematisch, bei der rein rechtlichen Betrachtung zu "schlabbern" unter dem Hinweis, das findet ja eh keiner raus.

Ich weiss jetzt nicht genau was du mit "schlabbern" meinst aber eben gerade unter der rechtlichen Betrachtung dürfte es sogar legal sein (wenn ich nciht alles völlig flasch verstanden hab). Keine Ahnung was da jetz problematisch sein soll. :schulterzuck:
...und das es eh keiner merkt ist sowieso klar (und bevor sich einer empört, ich meine immernoch verfremdete Samples die völlig anders wie das Orginal klingen).
 
Anlass war hier die Verwendung eines klar als solches zu erkennendes Sample von Snap bzw. Samples, die ganze Phrasen enthalten, ich denke mal wie das Dimmu Borgir Sample bei Bushido.

Hier ist es m.E ziemlich eindeutig.

Was zB eine verfremdete Kick angeht - hier kann man schon ganz am Anfang überlegen, ob eine - sagen wir - 808 Kick isoliert überhaupt für den Verwender Urheberrechte entstehen lässt. Eher nicht. Bei aufwändig gelayerten Drums eher vielleicht schon.

Bei längeren Ausschnitten bleibe ich dabei, dass diese auch bei extremer Verfremdung immer noch rein formell betrachtet "gecleared" werden müssen.

Wenn ich ein Bild mit Rechtsklick "abziehe" und dann s/w mache, invertiere, spiegele und dann diesen Tilt Shift Effekt draufmache ist es immer noch ein "geklauted" Bild und es ist überaus fraglich, ob die Verfremdung durch standardisierte technische Verfahren als geistige Schöpfung einzuordnen ist, die das ganze als Bearbeitung qualifizieren könnte....
 
Meine Haltung ist auch die, dass man nichts ungefragt übernehmen darf, was andere erzeugt oder gemischt haben. Leider gibt es bei Samples unverständlicherweise Urteile, die die Verwendung gestatten, wenn es dem Verwender möglich gewesen wäre, die Klänge auch selber zu erzeugen. Da haben wir dann die Grauzone. Zudem hat es ja einen Grund, warum er es nutzt: Er spart Arbeit und damit nutzt er eine Leistung.

An anderer Stelle ist es mit dem Urheberrecht strenger: Inzwischen sind sogar schon Arrangements von Köchen geschützt. So, wie sie den Teller anordnen, darf man es nicht selber nachbauen. Man darf es sogar nicht mal als Bild publizieren!

Eigentlich ist die Sache aber doch ganz einfach: Eine Modifkation eines Klangs ist eine Bearbeitung und die Quelle gehört dem Urheber. Zahlen muss ich dafür nur dann nicht, wenn ich die Quelle selber bin, also die Gitarre selber spiele oder den Ton am Synthie drücke. Die Rechte, diese Töne zu nutzen, habe ich durch den Kauf der Instrumente erworben.

Wer unbedingt Samples haben will, und zu faul ist, es selber zu machen, soll eben eine LIB kaufen. Die Hersteller müssen dann eben die Künstler und Tontechniker entgelten.

Aber heute ist es eben so, dass munter kopiert wird, weil es geht und Viele keine Moral haben. Interessanterweise sind das genau die, die dann schreien, wenn man ihre Musik auch ungefragt kopiert und verwurstet.
 
Anlass war hier die Verwendung eines klar als solches zu erkennendes Sample von Snap bzw. Samples, die ganze Phrasen enthalten.

Ursprünglich ging es ja noch nicht mal wirklich um ein "richtiges" Sample, sondern um das (als tragendes Element genutzte) Nachspielen der bekannten Synthline aus "Rhythm Is A Dancer", welche Snap wiederum leicht abgewandelt von Newcleus - Automan übernommen hat.
 
Aber heute ist es eben so, dass munter kopiert wird, weil es geht und Viele keine Moral haben. Interessanterweise sind das genau die, die dann schreien, wenn man ihre Musik auch ungefragt kopiert und verwurstet.

Daher ist es ja so besonders pikant, dass Moses Pelham sich durch die Auslegung und Anwendung des Urheberrechts im Hinblick auf das Sampling in seinem Grundrecht auf Kunstfreihet beeinträchtigt fühlt (was ja durchaus eine höchst spannende Rechtsfrage ist), er aber auf der anderen Seite die Firma "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH" gründete, in deren Namen äußerst ausgiebig abgemahnt worden ist und deren Anwälte die strengstmögliche Auslegung des UrhG vertraten.

PS: @Ferris. Ah ok, der TE ist manchmal nicht so klar zu verstehen. :) Der übrigens jetzt wieder Battlefield zockt und wir uns hier brav über seine Frage, die ihn nicht mehr interessiert, die Köppe heißreden. :)
 
Leider gibt es bei Samples unverständlicherweise Urteile, die die Verwendung gestatten, wenn es dem Verwender möglich gewesen wäre, die Klänge auch selber zu erzeugen.

Au contraire! ;) Das BGH-Urteil "erlaubt" die Verwendung, wenn es dem Verwender eben NICHT möglich gewesen wäre...

http://lexetius.com/2012,6749
 
  • Danke
Reaktionen: DHG
Der übrigens jetzt wieder Battlefield zockt und wir uns hier brav über seine Frage, die ihn nicht mehr interessiert, die Köppe heißreden.

Ich glaube eher, er ist gerade schöpferisch tätig und komponiert eigene Melodien. :)
 
Anlass war hier die Verwendung eines klar als solches zu erkennendes Sample von Snap bzw. Samples, die ganze Phrasen enthalten.

Ursprünglich ging es ja noch nicht mal wirklich um ein "richtiges" Sample, sondern um das (als tragendes Element genutzte) Nachspielen der bekannten Synthline aus "Rhythm Is A Dancer", welche Snap wiederum leicht abgewandelt von Newcleus - Automan übernommen hat.

Ich hab den TE so verstanden das es hier allgemein darum geht ob man samplen darf oder nicht, lediglich der Anlass für diesen Thread war der Remix. Deshalb hab ich das auch garnicht berücksichtigt.
Habs jetzt nochmal nachgelesen, es geht vornehmlich um "ganze Melodien". Ok, da muss ich SunSpire weitestgehend zustimmen, da sollte man es sicherheitshalber vorher abklären. Wobei selbst da meiner Meinung nach nicht klar ist ob man es im Einzelfall auch ohne Zustimmung darf.



Leider gibt es bei Samples unverständlicherweise Urteile, die die Verwendung gestatten, wenn es dem Verwender möglich gewesen wäre, die Klänge auch selber zu erzeugen.

Au contraire! ;) Das BGH-Urteil "erlaubt" die Verwendung, wenn es dem Verwender eben NICHT möglich gewesen wäre...

http://lexetius.com/2012,6749

:right:


Wer unbedingt Samples haben will, und zu faul ist, es selber zu machen, soll eben eine LIB kaufen. Die Hersteller müssen dann eben die Künstler und Tontechniker entgelten.

Ich versteh ehrlich gesagt nicht wieso hier immer solche persönliche Befindlichkeiten in so einen Thread einfließen. Was der Einzelne vom samplen hält ist hier doch garnicht gefragt und interessiert absolut nicht...
 
Was hat samplen mit faul zu tun ?. samplen gehört zu Rap/hiphop wie die E-Gitarre zum rock... ich sag ja bei langen Gitarren chorts auch nicht der zu faul zum noten Schreiben :p



Ich verstehe das fiele sagen Es ist nicht wie selbst komponieren. Aber samplen ist auch nicht so leicht wie man immer glaubt. nebenbei erwähnt...
 
[ref=[media=youtube]coGpmA4saEk[/media]

Habt ein kreatives 2016


Der erste Teil mit Led Zeppelin ist ja unglaublich...trotzdem eine tolle Band! :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo. ich hätte gerade noch mal ne frage passend zum tehma. und zwar wie schaut das bei Film aufnahmen aus ?. wenn ich zb was einspiele. und quasie meine eigene Trailer( musik) für nen bestehenden Trailer mach. diese unter den trailer lege und diesen dan auf youtube lade... hält sich das änlich wie bei musik sampling ? ....

weil trailer sind doch im Prinzip was anderes. Und ich sehe oftmals fiele trailer auf kanälen die wohl kaum für die filmfirmen zahlen.

Würe mich mal interessieren.


LG
 

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