Danke! Da war ja auch gleich eine anregende Leseempfehlung dabei, denn aus dieser Kanzlei kommt, wie ich sehe, ein offenbar ganz interessantes Buch: "
Musikrecht - die Antworten", das mich ganz unabhängig von dem aktuellen Zoff interessiert, und ich werde mir das wohl anschaffen.
Ich versuche konkret jetzt erst einmal zu erfahren, auf welcher Grundlage man sich überhaupt bei Recordjet autorisiert fühlt, solche Maßregeln gegen mich bei Youtube durchzusetzen. (Das ist bei einer Firma, die in Deutschland sitzt, sicher leichter, als wenn irgendeine undurchsichtige Quelle irgendwo im Ausland angegeben wird.)
Die Fragen, die m.E. generell im Raum stehen, sind:
Warum vertreten Distributoren nicht ihre Künstler, sondern engagieren sich bei deren Abmahnung? (1 Mal verkehrte Welt)
Warum teilt YouTube nicht den exakten Beschwerdegrund mit, sondern nur so ein nebulöses "In diesem Video wurde urheberrechtlich geschütztes Material gefunden."? (Das beschwerdeführende Unternehmen hat MICH per Mail aufgefordert, den fraglichen Song zu benennen. 2 Mal verkehrte Welt)
und (starke Vermutung, auch aus früherem Streit mit Google, einseitigem, denn Google antwortet einfach gar nicht):
Wieviel dieser Abläufe werden automatischen Algorithmen überlassen, ohne dass Menschen auch nur 1 Sekunde nachdenken?
Vielleicht erklärt mir Einiges das Buch oder der Anwalt oder (geringste Hoffnung) YouTube selber.