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Gelöschtes Mitglied 93558
Guest
Nein jener der die Rechte beansprucht muss nichts nachweisen es reicht das er das per Mail mitteilt. Erst nach einem Einspruch muss er den Nachweis erbringen. Es wird von den jeweiligen Plattformen auch gar nicht überprüft ob tatsächlich Sony diese Rechte beansprucht. Das zeigt sich erst nach einem Einspruch denn dann muss ein Nachweis erbracht werden. Wenn nichts kommt ist meist klar das es ein Fake war.Haben die denn zumindest begründet, welcher Song von denen das sein soll?
Das sollte ja die Mindestanforderung sein, um solch einen Vorgang starten zu können.