Angebliche Urheberrechtsverletzung auf YouTube

  • Ersteller Soundmopi
  • Erstellt am
Nun...

Nach Einreichung meiner Gegendarstellung und 14 Tagen warten, ob der Antragsteller eine Klage einreicht, hat YouTube das Video wieder freigeschaltet!
Es kam wohl nichts.

War wohl ein Fake/Troll/Scam....was auch immer.
Trotzdem nervig!

 
Wollte nur anmerken, dass ich ähnlichen Scheiß erlebe. Bin aus allen Wolken gefallen. In meinem Fall ist recordjet (schon lange weg von dort) der, den YouTube als Beschwerdeführenden angibt. Auf Anfrage will recordjet von mir (!!!) wissen, welcher Titel beanstandet wird.
Kennt jemand im Raum Berlin einen guten Anwalt, Fachgebiet Urheberrecht, Anmaßung gegenüber Kreativen usw?
 
Wollte nur anmerken, dass ich ähnlichen Scheiß erlebe. Bin aus allen Wolken gefallen. In meinem Fall ist recordjet (schon lange weg von dort) der, den YouTube als Beschwerdeführenden angibt. Auf Anfrage will recordjet von mir (!!!) wissen, welcher Titel beanstandet wird.
Kennt jemand im Raum Berlin einen guten Anwalt, Fachgebiet Urheberrecht, Anmaßung gegenüber Kreativen usw?

Gunnar Berndorff, sehr empfehlenswert.

http://berndorff.de/anwaelte/
 
Danke! Da war ja auch gleich eine anregende Leseempfehlung dabei, denn aus dieser Kanzlei kommt, wie ich sehe, ein offenbar ganz interessantes Buch: "Musikrecht - die Antworten", das mich ganz unabhängig von dem aktuellen Zoff interessiert, und ich werde mir das wohl anschaffen.
Ich versuche konkret jetzt erst einmal zu erfahren, auf welcher Grundlage man sich überhaupt bei Recordjet autorisiert fühlt, solche Maßregeln gegen mich bei Youtube durchzusetzen. (Das ist bei einer Firma, die in Deutschland sitzt, sicher leichter, als wenn irgendeine undurchsichtige Quelle irgendwo im Ausland angegeben wird.)
Die Fragen, die m.E. generell im Raum stehen, sind:
Warum vertreten Distributoren nicht ihre Künstler, sondern engagieren sich bei deren Abmahnung? (1 Mal verkehrte Welt)
Warum teilt YouTube nicht den exakten Beschwerdegrund mit, sondern nur so ein nebulöses "In diesem Video wurde urheberrechtlich geschütztes Material gefunden."? (Das beschwerdeführende Unternehmen hat MICH per Mail aufgefordert, den fraglichen Song zu benennen. 2 Mal verkehrte Welt)
und (starke Vermutung, auch aus früherem Streit mit Google, einseitigem, denn Google antwortet einfach gar nicht):
Wieviel dieser Abläufe werden automatischen Algorithmen überlassen, ohne dass Menschen auch nur 1 Sekunde nachdenken?
Vielleicht erklärt mir Einiges das Buch oder der Anwalt oder (geringste Hoffnung) YouTube selber.
 
Wieviel dieser Abläufe werden automatischen Algorithmen überlassen, ohne dass Menschen auch nur 1 Sekunde nachdenken?

Mit Sicherheit der ganz überwiegende Teil, also 99.99999%
 
Warum vertreten Distributoren nicht ihre Künstler, sondern engagieren sich bei deren Abmahnung? (1 Mal verkehrte Welt)

Das wiederum ist keine so verkehrte Welt, da man Distributoren im Grundsatz damit beauftragt, die eigene Musik zunächst zu vertreiben. Damit können aber auch je nach Vertragsgestaltung, ähnlich wie es bei einem Label wäre, Regelungen getroffen werden, dass der Distributor den Künstler exklusiv vertreibt und dass er eben gegen Dritte vorgeht, die das Repertoire auch öffentlich zugänglich machen, allerdings ohne Wissen und Wollen des Künstlers.

Insoweit ist eine Abmahnung durch Distri / Label rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden, sondern im Zweifel auch das, was man von seinem Label erwarten kann, dass es sich dafür einsetzt, dass nur das Label die Musike verwerten kann, wenn man dem Label schon die Exklusivrechte eingeräumt hat.
 
Habe gerade bei meinem Homepage-Provider gesehen, dass ich für 5 Euro im Monat 50 GB Webspace kriege, und mit HTML5-Playern kann ich meine Videos und Audios selber leicht einbinden (schon probiert, sieht sogar eleganter aus als diese YouTube-Wrunken) . In social medias kann man sein Zeug ja trotzdem leicht posten. Würde meinen Ansprüchen genügen, und ich brauche mich keiner Konzern-Diktatur unterwerfen. Werd ich wohl machen. Der einfachste Weg, oder wie ich mal gedichtet habe: "Das Weggehen ist der Amoklauf der Vernunft".

muffy: Aber sollten die nicht sehen, dass sie gegen Urheber vorgehen? Diesen Service würde ich erwarten.
 
Wenn Du Deine Musik selbst hostest hat es definitiv den Vorteil, dass irgendwelche YT Algos das Material nicht fälschlicherweise für geschützt befinden könne. Soweit es aber tatsächlich anderweitig geschützt sein sollte, also entweder tatsächlich ein Plagiat sein sollte oder Anlass besteht, dass man es dafür halten kann, dann kann es natürlich sein, dass Dir irgendwann irgendwelche Abmahn-Anwälte auf die Pelle rücken.
 
Ich publiziere nur selbstkomponierte Musik, bei der ich sämtliche Instrumente auch noch selber spiele und das zuhause produziere. Ich finde: cleaner geht es nicht.

Nachtrag 16.6. Nachricht von YouTube:
"Nach der Prüfung deines Einspruchs hat [Merlin] RecordJet den urheberrechtlichen Anspruch auf dein YouTube-Video zurückgezogen."
 
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