urheberrechtsverletzung ab wann und wie ?

Einfache Formel: ist es von jemand anderem, nicht ohne Erlaubnis benutzen. Kommerzielle oder private Nutzung bzw. die Nennung des Urhebers macht keinen Unterscheid, wenn man keine Erlaubnis hat.

Entdeckungsrisiko bei Dir aktuell eher gering, kann sich ändern, wenn du mal "offiziell" in Erscheinung treten solltest.

Folgen bei Entdeckung: Abgabe Unterlassungserklärung, Zahlen von Anwaltskosten, Zahlen von Lizenzschaden.

Zur besseren Einordnung: bei einer erstmaligen Abmahnung wegen "Filesharing" eines (1) Songs (auf Torrent laden und dabei "versehentlich" öffentlich zugänglich machen) werden beim ersten Fall ca. 180 EUR für den Anwalt und 200 EUR Lizenzschaden pro Song fällig. Plus anteilige Kosten für Ermittlungen, Auskunftsverfahren und Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Solltest Du jedoch zB ein Snap-Sample ohne Zustimmung benutzen und den Song irgendwo verkaufen, dann reden wir über Gegenstandswerte von locker 10-50K und damit Anwaltskosten im vierstelligen Bereich. Plus Schadensersatz, plus Regenschirm innen Bobbes und aufspannen.
 
Einfache Formel: ist es von jemand anderem, nicht ohne Erlaubnis benutzen. Kommerzielle oder private Nutzung bzw. die Nennung des Urhebers macht keinen Unterscheid, wenn man keine Erlaubnis hat.

Entdeckungsrisiko bei Dir aktuell eher gering, kann sich ändern, wenn du mal "offiziell" in Erscheinung treten solltest.

Folgen bei Entdeckung: Abgabe Unterlassungserklärung, Zahlen von Anwaltskosten, Zahlen von Lizenzschaden.

Zur besseren Einordnung: bei einer erstmaligen Abmahnung wegen "Filesharing" eines (1) Songs (auf Torrent laden und dabei "versehentlich" öffentlich zugänglich machen) werden beim ersten Fall ca. 180 EUR für den Anwalt und 200 EUR Lizenzschaden pro Song fällig. Plus anteilige Kosten für Ermittlungen, Auskunftsverfahren und Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Solltest Du jedoch zB ein Snap-Sample ohne Zustimmung benutzen und den Song irgendwo verkaufen, dann reden wir über Gegenstandswerte von locker 10-50K und damit Anwaltskosten im vierstelligen Bereich. Plus Schadensersatz, plus Regenschirm innen Bobbes und aufspannen.

würde man einen unbekannten Künstler so was antuhen ? 10-50k ???? ach du Dickes ei.......
 
Die Frage bekannt / unbekannt oder Künstlter / sonstiger Otto ist hier nicht wichtig.

Ich hatte einen Mandanten, der hat ein (1) angeblich gefälschtes Shirt einer Proletenmarke, die so Ende der 2000er ziemlich hot war, bei Ebay verkauft, der musste am Ende ca. 4000 EUR für den ganen Dreck zahlen. Hier war der Vorwurf Markenpiraterie. Das Shirt war ein Frauen Shirt in "L". Der Gegenanwalt meinte: sein Mandant macht offizeil für Frauen nur bis "M"...

Neben der höchst fragwürdigen Sicht auf die Welt hat der Anwalt die Sache ad adsurdum aufgebauscht und noch ein Gericht gefunden, das sich vor den Karren hat spannen lassen.

Auf ebay ist man im Zweifel bereits ab 1-2 Auktionen im Monat (Klein-) Unternehmer und wird damit "wie ein Gewerblicher" behandelt. Daher auch die strengeren Maßstäbe.
 
Die Frage bekannt / unbekannt oder Künstlter / sonstiger Otto ist hier nicht wichtig.

Ich hatte einen Mandanten, der hat ein (1) angeblich gefälschtes Shirt einer Proletenmarke, die so Ende der 2000er ziemlich hot war, bei Ebay verkauft, der musste am Ende ca. 4000 EUR für den ganen Dreck zahlen. Hier war der Vorwurf Markenpiraterie. Das Shirt war ein Frauen Shirt in "L". Der Gegenanwalt meinte: sein Mandant macht offizeil für Frauen nur bis "M"...

Neben der höchst fragwürdigen Sicht auf die Welt hat der Anwalt die Sache ad adsurdum aufgebauscht und noch ein Gericht gefunden, das sich vor den Karren hat spannen lassen.

Auf ebay ist man im Zweifel bereits ab 1-2 Auktionen im Monat (Klein-) Unternehmer und wird damit "wie ein Gewerblicher" behandelt. Daher auch die strengeren Maßstäbe.

ich Schreib jetzt einfach die firmen an die die Musik schützen. und wenn die sagen ja bin ich auf der sichern seite..

bekommt man dan n fertrag ? kommt der track mit dem sample auf ne liste ?
 
Wenn Du wirklich die Rechte vorher regeln willst, wäre es sehr zu empfehlen, das ganze schriftlich zu fixieren und genau zu beschreiben, was Du mit dem Sample machen darfst, d.h. nicht-exklusive, nicht unterelizenzierbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzung, zur Verwendung als Teil eines Musikstückes, zur Vervielfältigung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Verwertung als CD, DVD, Stream und Download sowie zukünftige, noch unbekannte Formate wären so die wichtigsten Schlagworte, die geregelt werden müssten. Dann hast Du Rechtssicherheit und bist vor Überraschungen sicher.

Die andere Frage ist, ob Du zu Deinem jetzigen Zeitpunkt nicht ggf. billiger mit "freien" Samples oder Sachen von diesen ganzen Billo-Flatrate Heinis weg kommst.

Zu guter Letzt kann der Urheber bzw. Rechteinhaber natürlich auch sagen, dass er Dir das Sample nicht lizenzieren will - das steht ihm frei.
 
Wenn Du wirklich die Rechte vorher regeln willst, wäre es sehr zu empfehlen, das ganze schriftlich zu fixieren und genau zu beschreiben, was Du mit dem Sample machen darfst, d.h. nicht-exklusive, nicht unterelizenzierbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzung, zur Verwendung als Teil eines Musikstückes, zur Vervielfältigung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Verwertung als CD, DVD, Stream und Download sowie zukünftige, noch unbekannte Formate wären so die wichtigsten Schlagworte, die geregelt werden müssten. Dann hast Du Rechtssicherheit und bist vor Überraschungen sicher.

Die andere Frage ist, ob Du zu Deinem jetzigen Zeitpunkt nicht ggf. billiger mit "freien" Samples oder Sachen von diesen ganzen Billo-Flatrate Heinis weg kommst.

Zu guter Letzt kann der Urheber bzw. Rechteinhaber natürlich auch sagen, dass er Dir das Sample nicht lizenzieren will - das steht ihm frei.

ja genau das war das was ich meinte.

oft hört man halt n lied und Denkt. wow das Intro wäre genau das richtige ob n hhiphopbeat zu basteln :) nur ob man das bei free samples so findet ?

das intro von Alphaville - Sounds Like A Melody is zb gut
oder FM - I Belong To The Night auch da das intro

und fielen mehr.
nur bei sache die frei genutzt werden dürfen gibt es 2 Probleme

1. haben glaub schon 1000000 Leute genutzt
2. und es gibt kaum so fiel gute auswahlt

aber was bleibt mir anderes übrig :)
wie du sagst zum jetzigen Zeitpunkt is es besser freies zu nehmen oder es zu lassen :/
 
Ich hab´s gerade gesehen (nicht gehört).

Samplen und Remixen kann man zur Genüge zum Spaß und zum Verbessern der eigenen Skills.
Für mich ist sowas durchaus auch inspirierend.

Mir wär´ das aber viel zu buckelig, mich ständig mit irgendwelchen Rechtefragen auseinandersetzen zu müssen :schulterzuck:
 
Ich hab´s gerade gesehen (nicht gehört).

Samplen und Remixen kann man zur Genüge zum Spaß und zum Verbessern der eigenen Skills.
Für mich ist sowas durchaus auch inspirierend.

Mir wär´ das aber viel zu buckelig, mich ständig mit irgendwelchen Rechtefragen auseinandersetzen zu müssen :schulterzuck:

da hzabe ich ncith gesampelt,,


ja immer samplen würde ich ja auch nicht. abermanche melodien sind halt schon cool :)
 
Aufgabe an Dich: Coole Melodien entwickeln üben! ;-)
 
Wenn Du wirklich die Rechte vorher regeln willst, wäre es sehr zu empfehlen, das ganze schriftlich zu fixieren und genau zu beschreiben, was Du mit dem Sample machen darfst, d.h. nicht-exklusive, nicht unterelizenzierbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzung, zur Verwendung als Teil eines Musikstückes, zur Vervielfältigung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Verwertung als CD, DVD, Stream und Download sowie zukünftige, noch unbekannte Formate wären so die wichtigsten Schlagworte, die geregelt werden müssten. Dann hast Du Rechtssicherheit und bist vor Überraschungen sicher.

Mir wär´ das aber viel zu buckelig, mich ständig mit irgendwelchen Rechtefragen auseinandersetzen zu müssen

Bleibt natürlich auch abzuwarten, ob der Rechteinhaber sich bei einem (noch?) unbekannten Künstler überhaupt den Arbeitsaufwand macht oder das Anliegen nicht eher von vornherein direkt abschmettert, wenn er für sich keinen wirklichen Nutzen sieht?!

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Wenn Du wirklich die Rechte vorher regeln willst, wäre es sehr zu empfehlen, das ganze schriftlich zu fixieren und genau zu beschreiben, was Du mit dem Sample machen darfst, d.h. nicht-exklusive, nicht unterelizenzierbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzung, zur Verwendung als Teil eines Musikstückes, zur Vervielfältigung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Verwertung als CD, DVD, Stream und Download sowie zukünftige, noch unbekannte Formate wären so die wichtigsten Schlagworte, die geregelt werden müssten. Dann hast Du Rechtssicherheit und bist vor Überraschungen sicher.

Mir wär´ das aber viel zu buckelig, mich ständig mit irgendwelchen Rechtefragen auseinandersetzen zu müssen

Bleibt natürlich auch abzuwarten, ob der Rechteinhaber sich bei einem (noch?) unbekannten Künstler überhaupt den Arbeitsaufwand macht oder das Anliegen nicht eher von vornherein direkt abschmettert, wenn er für sich keinen wirklichen Nutzen sieht?!

:schulterzuck:

das habe ich mich ja auch gefragt.
 
das habe ich mich ja auch gefragt.

Nur der Vollständigkeit halber: Ich meinte mit dem erwähnten Aufwand jetzt aber nicht die (straf)rechtliche Verfolgung im Nachhinein, sondern die rechtliche Klärung im Vorfeld.
 
Gabs hier nicht auch mal nen 90`er Contest? Vielleicht waren da auch Titel bei, wo man sich bedienen könnte? Natürlich nur mit Absprache. Oder immer wieder das Songvoting verfolgen, da haben bestimmt auch Einige kein Problem, wenn du da was für deine Remixe nimmst (auch vorher fragen, logisch). Möglicherweise haben auch Manche da noch brach liegende Ideen auf Platte liegen, die du verwenden darfst usw.
So als Idee...
 
Gabs hier nicht auch mal nen 90`er Contest? Vielleicht waren da auch Titel bei, wo man sich bedienen könnte? Natürlich nur mit Absprache. Oder immer wieder das Songvoting verfolgen, da haben bestimmt auch Einige kein Problem, wenn du da was für deine Remixe nimmst (auch vorher fragen, logisch). Möglicherweise haben auch Manche da noch brach liegende Ideen auf Platte liegen, die du verwenden darfst usw.
So als Idee...

also eins muss ich sagen Du bist A: sehr aktiv und B) hast immer gute vorschläge :D

danke dir wie so oft :)
 
Wenn du Sampeln willst begibst du dich in der Regel in eine Grauzone, da kommst du nicht drum herum, denn die Rechtslage ist da leider relativ undefiniert. Du kannst unter gewissen Umständen durchaus Samples benutzen aber man kann pauschal nicht von vornherein sagen ob man es darf oder nicht.
Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann. Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht. Was letztendlich "eigenständig" ist Ansichtssache (und entscheidet im Zweifelsfall das Gericht), daher die Grauzone.

Ich denke aber solange du, wo auch immer du deine Tracks veröffentlichst, keine großen Klickzahlen hast wird da nichts passieren. Die Kuh wird auch nur gemolken wenn sie Milch gibt... ;)



Ich frag mich allerdings auch ob die ganzen Sampelbeats, die gerade jetzt wieder stark im Deutschrap vertreten sind, rechtlich geklärt sind. Meist kostet das eine beachtlich Summe, kann mir kaum vorstellen das die Einnahmen das decken würden.
 
Verfremdest du das Sample kannst du es schon alleine deshalb benutzen, weil man es garnicht zurück verfolgen kann.
Das halte ich für ein Gerücht.

Das dürfte dann sogar rechtens sein, denn du kannst -einfach ausgedrückt- Samples benutzen, wenn daraus etwas neues eigenständiges entsteht.
Wie kann etwas Eigenständiges aus Fremdmaterial entstehen? Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist kommt man ums Urheberrecht/Leistungsschutzrecht nicht drum herum.
Und was Gerichte bereits alles als urheberrechtlich relevante Schöpfung eingestuft haben, ist ja bekannt. Mit solchen Aussagen bewegst du dich auf sehr sehr dünnem Eis...
 

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