Spotify Songwriter REAL NAME ?

Wer zwingt dich bei dem Interview deinen bürgerlichen Namen zu sagen?!
Sorry, wenn ich hier die Dramatik etwas aushebel, aber kann es sein, dass Ihr mit Mega-Erfolg und Interview geben vielleicht schon ein paar Schritte zu weit seid?
Wenn ich mich nicht irre, hat der Kollege nocht nicht mal released.

Vielleicht schlummert hier der nächste Cro (Künstlername, Maske, etc.) unter uns und wir merken es nicht.
Vielleicht aber auch nicht.

#kirche
#dorf
;-)
 
Also nehmen wir doch mal ein paar Fakten statt Emotionen. Es scheint am Wetter zu liegen, dass man heute über Fakten diskutieren muss.

Scooter haben bei Ihrem neuen Song folgende Urheber: H.P. Baxter, Jay Frog, Jens Thele und Marc Blou. 3 davon sind Pseudonyme, einer ist echt. Der echte steht aber nicht auf der Bühne, sondern ist nur Co-Produzent und Manager. Als Produzent wird Scooter angegeben, also gar keine Person.

Da man im Voraus nicht weiß, ob der virale Erfolg kommt, sollte man sich vorher überlegen, ob man sich das antun möchte. Wer sich 100% mit seiner Musik identifiziert, ein Narzist ist oder andere Gründe hat, kann sich von Anfang an öffentlich als der Künstler outen. Er muss aber nicht.

Freunde und Bekannte wissen ja eh Bescheid. Dafür muss man nicht in Spotify oder der Gema-Datenbank stehen.
 
Scooter haben bei Ihrem neuen Song folgende Urheber: H.P. Baxter, Jay Frog, Jens Thele und Marc Blou. 3 davon sind Pseudonyme, einer ist echt. Der echte steht aber nicht auf der Bühne, sondern ist nur Co-Produzent und Manager. Als Produzent wird Scooter angegeben, also gar keine Person.
Und nu?
Was bringt uns diese Info?
Jeder kann googeln, wie die Vögel im echten Leben heißen.
Für oder gegen was soll das jetzt ein Argument sein?

Nennt mich spießig, aber ich finde diese Geheimniskrämerei - gerade vor dem Hintergrund, dass beim Threadopener noch überhaupt nichts relevantes passiert ist - komplett albern.
 
Damals (TM) konnte man sich den Künstlernamen auch im Perso eintragen, vielleicht ist also tatsächlich "H.P. Baxter" der Urheber.
 
Grins, du aber auch nicht:
Spotify bedient teilweise oder mehrheitlich eine andere Musiknutzung, nämlich die private Wiedergabe, was die Gema nicht interessiert.

Wieso erzählt mir dann die GEMA, dass ich mit 50.000 Plays auf Spotify schon meine Mitgliedsgebühr wieder drin habe?

Bei Spotify wie bei der GEMA kann man einen Artistnamen haben. Fein.

Der "Artistname" (=Interpret) interessiert die GEMA gar nicht. Nicht ohne Grund kann man nur nach Titel und Komponist suchen.

Aber deine Bank und das Finanzamt interessiert diese Clownerei nicht - verstehst du?

Wenn ich als Label diverse Künstler bei Spotify hochlade, dann versteuere ich das als Label.

Es spielt absolut keine Rolle welcher Interpret, Klarname, Pseudonym usw. dasteht.

Irgendwann kommt's immer zum Schwur und Klarnamen. Ob Gema oder Spotify.

Na und? Die GEMA behandelt Künstlernamen (im Ausweis eingetragene) sowie Pseudonyme diskret, veröffentlicht sie nirgends.

Mit Spotify hast du persönlich keinen Deal, sondern nur über dein Distrokid. Selbst beim "Spotify for Artists" kannst du dich als Label anmelden, welches seine Künstlerprofile managt. Auch die müssen nicht die Klarnamen ihrer Künstler angeben.

Warum jemand gerne anonym bleiben will, kann dir doch egal sein. Du würdest am liebsten auch noch die Impressumspflicht auf jedem deutschen Spotify-Profil einführen, oder?

Die Anwort auf die Frage des Threaderstellers ist jedenfalls: wenn bei der GEMA, dann einfach ein Pseudonym á la "Heiko Peterson" anmelden und dann bei Distrokid->Spotify verwenden. Das sieht für Spotify zumindest nach einem "echten" Namen aus. Weiterhin sind irgendwelche Tantiemenzuordnungen damit gesichert.
 
Und wenn du Erfolg hast, erkennen dich doch auch die Leute, die dich kennen. Und ruckzuck macht die Runde, dass du nicht der BeatZhead bist, sondern der Max Mustermann aus Musterstadt.
 
Wenn ich beim Bäcker einkaufe, habe ich noch nie meinen Namen sagen müssen. Geheimtipp: Man kann auch ganz ohne Namen zu nennen oder unter Pseudonym wirksam Rechtsgeschäfte abschließen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
 
Wenn ich beim Bäcker einkaufe, habe ich noch nie meinen Namen sagen müssen.
Was ist denn das für ein sinnfreies Beispiel?

Beim Bäcker ist es einfach völlig wurscht, wer das Brot kauft.
Der Bäcker allerdings sollte mit Namen auffindbar sein, weil er ein offizielles Angebot unterbreitet, genau so übrigens, wie die Person, die Musik anbietet.
 
Jeder Mensch, der dir von frühester Kindheit an über den Weg gelaufen ist, kennt dich.
Deine Schulkameraden, deine Lehrer, die Kindergärtnerin, deine Ex-Freundinnen, und und und.
Und für die ist es eine Sensation, wenn du bekannt wirst, denn mit dir haben sie mal Äpfel gestohlen oder in der Bar einen über den Durst getrunken! Das macht die Runde so schnell wie die Formel 1 nie werden wird.

Und denke ja nicht, nur weil du ein bisschen älter geworden bist und nun vielleicht auch noch einen Bart trägst, erkennt dich niemand.

Mein Fazit lautet:
Als Musiker, der nennenswerte Erfolge einfährt, anonym zu bleiben ist weitaus schwieriger als die Geheimhaltung der Coca Cola Rezeptur. Ich würde sage, es ist absolut illusorisch, dies als möglich anzusehen.

Also, entweder zeigt ihr der Welt euren nackten Arsch oder die Musik bleibt im Keller.
 
Was ist denn das für ein sinnfreies Beispiel?
Der tatsächliche Klarname hat aus juristischer Sicht keine allzu große Relevanz. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die zwingend erfordert, dass ein Vertrag nur mit Klarnamen abgeschlossen werden darf. Dass man sich gerne mal den Ausweis zeigen lässt oder als Vertragspartner den Klarnamen erheben möchte, hat schlicht den Grund, dass man nicht verarscht werden will. Zwingend nötig ist es nicht.
Beim Bäcker ist es einfach völlig wurscht, wer das Brot kauft.
Richtig. Und das ist es bei anderen Verträgen grundsätzlich auch, solange ich als Vertragspartner identifizierbar bin. Ob jetzt jemand seine Musik unter seinem Künstlernamen oder Realnamen vertreibt, ist irrelevant. Anders kann es sein, wenn öffentliche Stellen ins Spiel kommen, die ihrerseits den Realnamen anfordern oder etwa ein Register eine Offenlegung erfordert oder wenn ein Fall einer (vermeintlichen) Stellvertretung vorliegt, es also wirklich auf die Identität verschiedener Personen ankommt.
Der Bäcker allerdings sollte mit Namen auffindbar sein, weil er ein offizielles Angebot unterbreitet, genau so übrigens, wie die Person, die Musik anbietet.
Sollte? Muss? Darf? Und wo sollte die Person mit Klarnamen auffindbar sein, die ihre Musik anbietet? Ich hätte damit kein grundsätzliches Problem, alles mittels Pseudonym zu machen, wenn ich in die Situation käme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei erfolgreichen Musikern kümmert sich das Management um so Kleinkram.
 
Sollte? Muss? Darf? Und wo sollte die Person mit Klarnamen auffindbar sein, die ihre Musik anbietet?
Mein Lieber,
Es geht schlicht und ergreifend um Rechte und Haftung.
Egal ob beim Bäcker oder bei der Musik.
Wenn der Bäcker Brot verkauft, welches Lebensmittelvergiftungen hervorruft, muss er natürlich dafür haften.
Das geht nur, wenn klar ist, wer der Bäcker ist.
Und wenn Du mit Deiner Musik Urheberrechte verletzt oder rassistischen Blödsinn verbreitest, dann musst Du eben auch belangt werden können und das geht nur, wenn klar ist, wer Du bist.

Habe ich das gerade echt auf Kleinkindniveau erklärt?🙃

Und verstehe auch immer noch nicht, warum alles im Dunkeln, im Verborgenen bleiben muss…

Vielleicht steckt wirklich zu viel Spießer in mir.
 
Unterscheidet doch bitte mal zwischen öffentlichem Auftreten und den ganzen Schwurbel im Hintergrund (Gewerbeanmeldung, FA, Distributor und Gema etc..)

Ich kann doch als Laugenbrezzel-Hannes Gebäck verkaufen und Lieder singen und erstmal weiß keiner, wie ich wirklich heiße, außer denen, die Zugang zu solchen Daten haben.

Wenn man das in einen Topf schmeißt wirds natürlich schwierig

Es gibt gute Gründe unter Pseudonym/Künstlernamen aufzutreten abgesehen von Geheimniskrämerei - das sollte jeder für sich entscheiden dürfen.

Ich hab selbst mal was unter Pseudo released.
Allerdings war als Komponist dann noch mein Klarname ersichtlich - dumm gelaufen - man muss wirklich aufpassen, was man wo einträgt. :)
...ist inzwischen aber auch unter Klarname VÖ.
 
Und wenn Du mit Deiner Musik Urheberrechte verletzt oder rassistischen Blödsinn verbreitest, dann musst Du eben auch belangt werden können und das geht nur, wenn klar ist, wer Du bist.
Ach und du meinst die Polizei googelt dann die "Writer" und findet sie so? ;)
Die werden eher an den Distributor herantreten und fragen, wer den Account führt.
Es gibt gute Gründe unter Pseudonym/Künstlernamen aufzutreten abgesehen von Geheimniskrämerei - das sollte jeder für sich entscheiden dürfen.
Eben! Und das war auch gar nicht das eigentliche Thema! Sondern WARUM Spotify auf einmal diese Daten haben will und WIE man im Zweifelsfall diese Anforderung umgeht.

Aber hier diftet ja alles gleich wieder sonstwohin ab...
 
Es geht schlicht und ergreifend um Rechte und Haftung.
Wer von Euch hier hat sich denn mit Klarnamen und ladungsfähiger Anschrift bei Recording.de angemeldet? Oder bei Scoundcloud oder Youtube? Was passiert, wenn hier jemand auf Recording.de eine Straftat verübt oder zivilrechtlich in Anspruch genommen werden soll? Wieso sollten etwaige Haftungserleichterungen zugunsten von potentiellen Gläubigern zur Maxime des eigenen Handelns gemacht werden, wenn es dazu keine gesetzliche Veranlassung gibt? Im Fall des Bäckers ist es regelmäßig anders, weil er im Handelsregister eingetragen sein wird oder ggf der telemedienrechtlichen Impressumspflicht unterliegt. Ausnahmen wie registerrechtliche oder gesetzliche Anforderungen habe ich oben schon angesprochen. Aber wenn diese nicht bestehen? Dann kann ich genauso gut anonym bleiben.
Und verstehe auch immer noch nicht, warum alles im Dunkeln, im Verborgenen bleiben muss…
Schon mal was von Grundrechtsschutz gehört? Informationelle Selbstbestimmung? Wieso sollten sich Leute überhaupt auf Grundrechte berufen dürfen? Fragen, die man so eigentlich in Nordkorea oder Russland erwarten würde.
 
Das eine ist ja ein Pseudonym um des Pseudonyms Willen.
Wer eine geile Idee für einen Kunstnamen hat, soll den benutzen.
Warum auch nicht?

Das andere ist der hier immer wieder auflaufende Wille, bloß keine Daten preis geben zu wollen.
"Einen Seelen-Striptease mit der Veröffentlichung der eigenen Musik zu machen, ist ok, aber wehe, jemand erkennt, werr da wirklich hintersteht".
Dieser Gedanke erschließt sich mir einfach nicht.

Und hier noch ein Artikel, der zeigt, dass es dann eben auch sehr unschön werden kann, wenn man nirgends etwas angibt und nur unter einem Pseudonym agiert:
Gema Streit im Spiegel

Viele Grüße
Markus
 
Wer von Euch hier hat sich denn mit Klarnamen und ladungsfähiger Anschrift bei Recording.de angemeldet?
verstehe den Gedanken dahinter, aber warum dann ein Beispiel bringen, was so gar nicht vorhandenist: es gibt im Profil kein "offizielles" Feld für Anschrift, also kann man sie strenggenommen auch nicht eintragen und Benutzername wahrheitsgemäss ausgefüllt reicht da ja nicht, weil es oftmals drölfzig mit dem gleichen Namen gibt 🤔
 
Eben. Es ist ja noch nicht mal vorgesehen.
wenn dir das doch klar ist, wieso bringst du es dann als Beispiel?
hatte gedacht, du wolltest damit nen Spiegel vorhalten, nach dem Motto "hier hattet ihr aber kein Problem euch 'nackig' zu machen" und hättest nur vergessen, daß das Feld nicht vorhanden ist :vermut:
 
wenn dir das doch klar ist, wieso bringst du es dann als Beispiel?
Als Beispiel dafür, dass der Klarname im Rechtsverkehr aus haftungsrechtlichen Gründen gerade nicht erforderlich ist. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen?
 

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