professionelle abrechnung vom recording!

ob freunschaftsdeinst oder nicht, ist doch egal...es geht ja nicht um floxe sondern um mich ;-)
 
Hallo

na, ich drück dir die Daumen das die sowas unterschreiben.....

Ich würde es nicht!
"Klingt irgendwie Geldgeil" für mich.......... 8)
Ist aber auch nur meine Empfindung, sorry will dich nicht angreifen. :)

gruß
Studiocrew
 
ach ja ;-) gelgeil bin ich nicht.
...aber andere (auftraggeber/kunde) vllt schon...
 
... na das wär ja ein Ding, wenn ich dem Tonmenschen von damals für heute verkaufte CDs immer noch was zahlen müsste !
 
das stimmt foxytorn

ich werd das mit meine gewissen erst noch ausmachen müssen!
 
Ja so ein Schwachsinn...

Damit du nachträglich noch was "vom Kuchen" abbekommst, musst du einen Vertrag mit der Band bzw mit den Beteiligten machen. Da muss drinstehn dass du unter solchen-und-solchen Bedinungen (z.B. Spielen oder Abspielen des Songs) einen Teil des Profits abbekommst, dann hast du das Recht deinen Zehnten einzufordern. Worunter das für mich fällt erklärt dir ja der Link, nur ein kleiner Tip: der Wortstamm "Freundschaft" kommt da nirgends vor.
Wäre interessant zu wissen, was die Verwertungsgesellschaften dazu sagen, das is ja im Prinzip das Gleiche was die [g=119]GEMA[/g] macht... Ey cool, ich mach meine eigene GEZ auf, aber für Musikinstrumente...

Ansonsten versuch ichs mal so:
geh in einen Laden, kauf dir ein Brot, iss und verdau es - und wenn du es wieder ausgeschieden hast, dann gehst du nochmal in den Laden und zahlst dafür, dass du es nicht nur gekauft und gelagert, sondern auch noch den Nutzen daraus gezogen hast den du dir von Anfang an durch den Kauf versprochen hast.
Wärst du bereit das zu tun? Ich wärs nicht. Wenn mir jemand sowas vorlegen würde, dann würd ich ihn einfach nur auslachen.

Ach ja, meine ist neulich gestorben, was kostet deine Großmutter?
Widerlich is das...
 
auauau... das hier wirklich niemand nen plan hat.

es gibt in österreich/deutschland kein copyright.... bei uns gibts urheberrecht und verwandte rechte (leistungsschutzrechte) und das unterscheidet sich gravierend vom amerikanischen copyright.

urherberrecht haben schöpfer von (meist geistigen) werken, also komponisten, autoren, lyriker usw.
die sind nicht übertragbar oder verkaufbar und halten auch 70 jahre nach dem tod des urhebers noch an... danach hat niemand mehr ein urheberrecht an z.b. der kompostion. es gibt verwertungsrechte die dann anderen juristischen/natürlichen personen eingeräumt werden können, sei es unentgeltich oder gegen gebühr...

musiker aber auch produzenten/tontechniker haben dagegen leistungsschutzrechte -> das sind sozusagen die rechte an den tonaufnahmen ansich. gibt verschiedene fristen die zwischen 15 und 50 jahre nach herstellung/veröffentlichung gelten.
diese rechte kann man verkaufen, und das wird bei tonaufnahmen normalerweise auch gemacht und steht im vertrag des studios/produzenten wenns eben pauschal abgerechnet wird.

diese "wenns später erfolgreich wird will ich mehr geld" taktik hat nix mit geldgierig zu tun wenn es sinnvoll gemacht wird.

das was floxe beschreibt ist eine klassische rückstellung, d.h. man verlangt im vorhinein weniger als es eigentlich kosten würde und fordert den restlichen betrag erst bei gewinn ein -> somit übernimmt der dienstleister "mischer" hier sogar unternehmerisches risiko und ermöglicht in vielen fällen überhaupt das ein (künstlerisches) produkt enstehen kann... was sonst wohl nicht finanzierbar gewesen wäre (besonders im filmbussiness ist das sehr verbreitet)

eine prinzipielle erlösbeteilung ist dann halt ne andere art, die nicht bis zu nem gewissen limit geht sondern halt anteilig auf alle gewinne (je nach gewinnausschüttungsmodell hat das dann vor oder nachteile..)

du kannst jetzt also eine pauschale machen die alle deine kosten deckt und das ganze damit abschließen oder nur einen mindestpreis einfordern und den rest dann über rückstellung/gewinnbeteilung abwickeln wenn du die finanzielle last von deinem "klient" nehmen willst (bzw. meinst, dass du dadruch zu mehr geld kommst)

geldgierig und unmoralisch wirds natürlich dann, wenn man nen normalen betrag verlangt und dann auch noch später was vom kuchen abhaben will... aber das sollte ja der hausverstand sagen.....

btw.: zu "professionellem" recording gehört imho auch ein grundmaß an betriebswirtschaftlichen und rechtlichen wissen... ansonsten is das für mich ein hobby-muker der geld riecht.
 
@ DaVogi
DANKE, genau sowas wollte ich wissen!

das wird sich dann noch genauer mit einem musikrechtler oder anwalt erörten lassen.
 
das wird sich dann noch genauer mit einem musikrechtler oder anwalt erörten lassen.

das bringt dir nur nix, wenn dir keiner das papier unterschreibt :-)

verlang einfach, was dir deine arbeit wert ist und fertig
 
Hi :)

über was reden wir hier hundertausende von Tonträgern, oder doch eher 1000 -5000?

Gehst du irgendwo in Vorleistung?

Gruß
Studiocrew
 
es geht nicht um was spezielles sondern um was generelles.

es soll auch nicht der anschein erweckt werden, das es um geldgeilheit geht.

die problemstellung ist doch nachvollziehbar, oder?
DaVogi ist hat da eine lösung vorgeschlagen, die ich gerne umsetzen würde.
ob das jemand unterschreibt oder nicht ist doch egal! man muss sich doch mit eventualitäten auseinandersetzen. auch was das abrechnen angeht, finde ich eine gewisse bandbreite von mglkeiten wichtig.
 
wer genau hat die rechte an welchen sachen?
- die aufgenommen spuren gehören in der rohform dem kunden...ok!
- das "copyright" für den mix, gehört wem?

1. Du hast keine Verwertungsrechte an der Aufnahme, da du ein bestellter Dienstleister bist.

2. das Copy am Mix gehört dir, die Rohspuren dem Kunden.

3. Dein Recht besteht nur, das du namentlich auf der Veröffentlichung genannt wirst.(kein Logo)

4. Abrechnung nach Aufwand, Fahrstrecke - Zeit/Stunden -- Zeit für Mix oder aber du machst einen Festpreis aus. Musst halt mal die ganze Sache durchrechnen. Viele meiner Kunden fragen nach einem Festpreis, den ich dann je nach voraussichtlichen Aufwand nenne, aber den Kunden einen Vertrag mitgebe, in dem der voraussichtliche Aufwand aufgezählt wird. Was dann noch zusätzlich dazu kommt, wird extra verrechnet.


Gruß Hartmut
 
2. das Copy am Mix gehört dir, die Rohspuren dem Kunden.

Zwischenfrage:
Kann ich meinen Mix zurück ziehen und was wenn der Mix schon weiterverarbeitet wurde (Mastering....)?
Ergeht mit einer Bezahlung nicht auch allgemein das Recht auf Nutzung an den Auftraggeber?

Thx & Gruaß

Rold
 
Wolfgang schrieb:
Letzhin ist doch tatsaechlich mein Installateur vobeigekommen und wollte einen Aufschlag auf seiner Rechnung weil ich die Dusche oefters verwende als er vermutet hat.

Ich wollte nichts gesagt haben,aber der war gut :hammer:
 
es gibt kein urheberrecht auf einen mix...
...ob sich ein geldgeber darauf einlässt, dass du als engineer auf gewinnbeteiligungs-basis arbeitest liegt an den vertragspartnern hat aber mit irgendwelchen rechten von urheberseiten nichts zu tun, denn wie floxe schon sagte: du stellst eine dienstleistung zu verfügung (siehe auch den kommentar von wolfgang, der den nagel auf den kopf trifft ;))...
 

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