Hi Ulrich,
hmm, in Prozent lässt sich die Erfolgschance schwer ausdrücken, aber da der Anscheinsbeweis für den Krautrocker spricht, liegen seine Chancen ohne weitere Zusatzinfos jedenfalls bei erheblich über 50%. Wäre mein Tip.
Da G.M. zur Zeit, als das Krautrockstück über den Äther ging, tatsächlich in der Gegend (Bonn war´s oder?) gewohnt hatte, konnte er es schon gehört haben. Von daher weiß ich nicht, wie er nun beweisen können soll, dass er es nicht gehört hat. Soll er alle damaligen Mitwohnis und Freunde zusammentrommeln und die bezeugen, dass er militanter Anti-Radio-Hörer war? Da fehlt mir ehrlich gesagt etwas die Phantasie.
Der Fall betrifft die 70er Jahre. Nun bewegen wir uns im Jahr 2005, und Internet-Anschlüsse sind in Europa und den USA schon fast so selbstverständlich wie Telefon. Wenn jemand irgendwo Probierstücke serviert oder sein Stück im Internet-Radio gespielt wird, kann theoretisch jeder diese Stücke downloaden und für sich weiter verwursten. Wie ein Gegenbeweis im Zeitalter des Internet aussehen soll, weiß ich nicht. Ich will nicht ausschließen, dass es geht, aber wenn jemand nicht gerade die fragliche Zeit im Big-Brother-Container verbracht hat, dürfte es schon sehr schwer werden, diesen Gegenbeweis zu führen.
Nehme ich den Fall, den ein User schon mal geschildert hatte, dass nämlich die von ihm engagierte Sängerin mit "ihrer" Band den Song einfach übernahm, dürfte die Verbindung auch aus Sicht eines Gerichts so auf der Hand liegen, dass der Gegenbeweis auch schlecht möglich wäre.
Letztlich lässt sich die Erfolgschance nicht genau vorhersagen, da jeder Sachverhalt anders gelagert ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Je dööfer sich ein Klauer anstellt, um so besser sind Deine Erfolgschancen.
Gruß Rainer