Was kostet "Schützen lassen"?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
N

NULL

Guest
Hallo zusammen!

Mal angenommen ich würde einen megatollen Song schreiben, und jetzt möchte ich ihn schützen lassen, dass ihn niemand kopieren darf. An wen muss man sich da wenden und was kostet das? Danke für jede Antwort.

Gruß
Marzelinio
 
*Trommelwirbel, Ansagerstimme*
Und jetzt meine Dam'un'Herrn die Sensation aus dem fernen Deutschland!
Das URHEBERRECHT!!!
*Fanfare, Stille, Normale Stimme*

Aber mal Ernst beiseite: Das ist eigentlich schon eine FAQ hier: Grundsätzlich bist Du durch das Urheberrecht ausreichend geschützt. Einziger Haken: Du musst im Streitfall beweisen können, daß der Song auch von Dir stammt. Das machst Du in der Regel dadurch, daß Du nachweist, daß Du schon früher im Besitz von Text und/oder Komposition warst, als Dein Streit-Gegner.

KEIN Weg das nachzuweisen ist, sich den Song als Einschreiben selbst zuzuschicken. Schon eher wird das was mit der Hinterlegung des Songs (z.B. CD-R, Textblatt, [g=112]Partitur[/g] o.ä.) beim Notar Deines geringsten Misstrauens.

Und richtig -jetzt sind wir wieder bei Deiner Frage- DAS kostet was...
 
Hi,

richtig, es geht hier nur um das Schaffen von Beweismitteln.

beim Notar musst Du ungefähr mit 50,- bis 100,- EUR pro Prioritätsverhandlung rechnen, manchmal geht´s auch etwas billiger.

Für HR-Mitglieder gibt´s demnächst ein Alternativ-Angebot. Ich denke, für 22,- EUR.

Gruß Rainer
 
Hallo Ihr Deutschländer!

Also bei uns in der Schweiz gibts die SUISA. Da meldest Du dich gratis an, und bist dann gratis Mitglied. Dann gibst Du denen etwas das beweist dass das "Werk" von dir ist. (Noten, Texte, und am besten eine CD). Das wird dann dort registriert, und sie schicken es an dich adressiert zurück. Dann gehste damit am besten zur Bank oder dort hin wo es sicher ist.

Solltest Du dann mal Probleme mit jemandem bekommen holst Du nur deinen Umschlag und Du bist fein raus! ;)

Ich kann mir nicht vorstellen dass es sowas in Deutschland nicht auch gibt!

Octa
 
Nee, gibt es nicht.

Weißt Du mehr über die SUISA? Öffentlich Institution oder privat, Zweck, Finanzierung der SUISA durch was?

Gruß Rainer
 
Mitglieder der SUISA (Komponisten, Textautoren, Musikverleger)
01. Mitgliedschaft als Urheber
b) Wie kann ich Mitglied der SUISA werden?

--------------------------------------------------------------------------------

Wenden Sie sich an eine der folgenden Adressen:

[...]

Legen Sie kurz dar, in welcher Art und Weise Sie sich als KomponistIn, TextautorIn oder BearbeiterIn betätigen und fordern Sie die Anmeldungsunterlagen an. Bedingung für die Mitgliedschaft ist, dass Ihre Werke konzertmässig aufgeführt, am Radio oder Fernsehen gesendet oder auf Tonträger veröffentlicht worden sind.



Ok, damit fallen doch Urheber, die Ihre erste(n) Komposition(en) erstellt und mit denen auf die obigen Anforderungen bloß hoffen können heraus, oder?
Dann ist auch die Finanzierung klar - die SUISA behält einen Teil der Gebühren für die Nutzung der bei Ihr registrierten Stücke ein. Also eher eine kleine [g=119]GEMA[/g] - ob die wirklich für die Zwecke der meisten Nutzer hier sinnvoll ist ???

Gruß,
Ulrich
 
Ah, danke!

Also, das Gegenstück zur SUISA ist die deutsche [g=119]Gema[/g]. Die Mitgliedschaft ist nicht kostenlos, sondern Du zahlst einen Mitgleidsbeitrag, und als Mitglied verpflichtest Du Dich, alle Werke, die Du schaffst, bei der [g=119]Gema[/g] anzumelden. Wenn Du dann z.B. eine CD nur mit eigenen Stücken veröffentlichen willst, musst Du für die Pressung [g=119]Gema[/g]-Gebühren abdrücken, obwohl es sich um Deine eigenen Stücke handelt. Von diesen Gebühren kriegt man den größeren Teil zwar wieder zurück, aber die Verwaltungsgebühr bleibt bei der [g=119]Gema[/g]. Da man als [g=119]Gema[/g]-Mitglied für die eigene Musik erstmal zahlen muss, ist die Mitgliedschaft nur für die Komponisten/Texter interessant, die z.B. ihre eigenen Stücke oft selbst auf Konzerten spielen und darauf achten, dass die entsprehenden Playlists an die [g=119]Gema[/g] gehen, oder halt für alle die, die mit ihren Stücken tatsächlich Geld verdienen. Allerdings wurde in der Vergangenheit kritisiert, dass die Regeln, nach denen die Ausschüttungen der eingenommenen [g=119]Gema[/g]- Gebühren erfolgen, zugunsten der "Großverdiener" und zu Lasten der kleinen Komponisten / Texter geändert wurden. FÜr manchen ist die [g=119]Gema[/g] auch deshalb nicht interessant, weil man eben nicht frei über seine Stücke verfügen und damit (ohne [g=119]Gema[/g]-Gebühren) machen kann, was man will.

Bei der [g=119]Gema[/g] können natürlich alle möglichen Werke angemeldet werden, auch geklaute. Von daher könnte es auch für [g=119]Gema[/g]-Mitglieder theoretisch manchmal Sinn machen, ihre Urheberrechte an bestimmten Werken schon im Vorfeld nachweisbar zu machen. Für alle, die nicht [g=119]Gema[/g]-Mitglied sind, hat sich dieses Thema sowieso erledigt.

Gruß Rainer
 
Hi EarlGrey!

Danke für deine Antwort. Wenn ich dich richtig verstehe, dann lohnt es sich für unsereins, egal wie toll und originell der Song ist, ein Schützenlassen nicht, da es für uns nicht "Kommerziellinteressierten" nur Kosten verursachen würde?

Gruß
Marzelinio
 
Hi Marzelinio!

Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe von der [g=119]GEMA[/g] gesprochen! Ich hab nur gesagt, dass ein [g=119]GEMA[/g]-Beitritt sich nicht für die Leute lohnt, die mit Musik kein oder nur wenig Geld verdienen! Oder auch nicht für die, die bei der Verwendung ihrer Werke keine Einschränkungen wollen.

Ein [g=119]Gema[/g]-Beitritt sollte deshalb unabhängig von der Frage entschieden werden, ob man für seine Werke einen Urheberrechts-Nachweis machen will. Die ausschlaggebenden Kriterien pro/contra [g=119]Gema[/g] sind andere.

Für alle Nicht-[g=119]Gema[/g]-Mitglieder (aber auch für die) gibt es nach wie vor die Prioritätsverhandlung vor dem Notar oder, auch recht sicher und günstiger, private Produkte zum Nachweis der Urheberrechte. Aufgrund vieler Nachfragen und auch Postings über geklaute Songs werde ich wohl nächste Woche endlich eine solche Dioenstleistung speziell für die HR-Community anbieten. Kosten werden 24,- EUR sein, für Premium User gibt´s einen Rabatt. Der Preis zählt pro Datenträger / Papierpacken und nicht pro Song, versteht sich.

Aber vorher mache ich noch einen kleinen Kurzurlaub :D

Die Frage, ob Du Deine Songs sichern sollst oder nicht, musst Du selbst beantworten. Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Dir jemand einen Song klaut, ist nicht besonders groß, aber ich wundere mich, dass immer wieder Leute darüber berichten, dass ihnen genau das passiert ist. Ich meine, man sollte das ganze wie eine Versicherung betrachten: Man sichert sich möglichst gut ab und hofft, dass der Ernstfall nie eintreten wird. Tut er es doch, kann der kleine Betrag für die Sicherung sich plötzlich als unendlich wertvoll erweisen.

Gruß Rainer
 
da bin ich ja mal gespannt auf dein Angebot!!! Wäre schon gut günstiger als beim Notar seine Sachen sichern lassen zu können...
 
Hi!

Und vielleicht nochmal zur Richtigstellung: "Schützen-lassen" ist eigentlich kein konkreter Vorgang der Geld kostet, denn geschützt ist Dein Werk/Song schon quasi augenblicklich und kostenlos durch das Urheberrecht. Wichtig (und meist kostenpflichtig) ist aber die Schaffung des Beweises (wie oben schon ausführlich beschrieben). Und damit hat die [g=119]Gema[/g] meines Wissen nichts zu tun: Die [g=119]Gema[/g] übernimmt die "Bezahlung" also die Tantiemenverteilung ("Verwertung" eben) für die dort registrierten Songs. Die [g=119]Gema[/g]-Anmeldung bietet einem doch keinerlei Sicherheiten in Urheberrechtsfragen. Oder hat sich daran was geändert??

Gruß,
Yes
 
hi yes,

Du hast schon recht, die [g=119]gema[/g] selbst hat streng genommen damit nichts zu tun.

Aber wenn Du selbst einmal einen Song als Urheber bei der [g=119]gema[/g] angemeldet hast, dann stellen die Unterlagen hierüber ja auch Nachweise dar, die in einem Rechtsstreit herangezogen werden können.

Natürlich kann man auch geklaute Songs bei der [g=119]gema[/g] anmelden, kein Thema. Wegen sowas gibt´s ja auch Streit.

Gruß Rainer
 
Also, Antonio hier, der macht das konkret gut. Kannst dich bei ihm schuetzen lassen fuer 15%, weil du ein Freund bist. 8)

;-)
 
Hallo Rainer,

Dein Angebot klingt echt verlockend! Vielen Dank schon mal im voraus :)
Den Beschreibungen einzelner Mitglieder zufolge sind die Notare echt teuer geworden - ich habe damals (1999-2000) eine CD dort versiegeln lassen und ca 20 DM bezahlt.
Was den Klau betrifft: Ist es denn im Falle des Falles mit Nachweis wirklich so einfach ??
Die Gegenpartei ist ja nicht auf den Kopf gefallen - wenn sie das Stück marginal (vielleicht auch von Instrumenten/Sounds) abändert: Könnte sie nicht doch Recht bekommen wenn sie (auch wenn es nicht der Realität entsprach) nachweisen kann, daß sie von dem abgekupferten Werk nichts wissen konnte (z.B. wegen streng regionaler Radioaufführung oder kaum Veröffentlichungen) ??? So ein Streitfall läiuft doch gerade mit pessimistischen Expertenmeinungen ?!

Viele Grüße,
Ulrich
 
Hi Ulrich!

Sooo einfach ist es nicht unbedingt. Wenn sich zwei Leute darum streiten, ob einer ein Stück von einem anderen abgekupfert hat, dann muss der, der Ansprüche geltend macht, das auch nachweisen. Um seine Ansprüche zugesprochen zu bekommen, muss jede Anspruchsvoraussetzung gegeben sein, im Streitfall vom Gericht als bewiesen angesehen werden.

Dazu gehört grundsätzlich erstmal , dass der Anspruchsteller "sein" Stück vorlegt und sagt, dass er viel früher als der Gegner über sein Stück verfügt hat. Um diesen Nachweis, wann der Urheber über ein Stück verfügt hat, geht es hier. Mehr als diesen Nachweis möglichst früh zu schaffen, kann der Urheber nicht tun. Aber er ist die Grundlage und ohne ihn kann er seine Ansprüche oftmals vergessen, wenn er nicht zufällig andere Beisstücke zu Hause rumfliegen hat, mit denen er u.a. das Alter seines Stückes genau belegen kann.

Dann kommt die nächste Hürde: Oftmals wird ein Sachverständiger bestellt, der dann das eigene (alte) und das fremde (neue) Stück vergleichen und sagen soll, inwiweit die Stücke identisch / ähnlich sind und mit welcher Wahrscheinlichkeit das alte Stück als Vorlage für das neue diente. Im Falle von Gary Moore soll der Gutachter zu dem Schluss gekommen sein, dass die [g=63]Harmonie[/g]- und Melodiefolgen eine derart große Übereinstimmung aufweisen, dass kaum denkbar ist, dass G.M.s Stück auf seinem eigenen Mist gewachsen ist. (stand sinngemäß auf der Homepage des Anspruchstellers, ich kenne das Gutachten nicht!).

Und natürlich kann es auf weitere Faktoren ankommen, weil man nie weiß, was die Gegenseite präsentiert. Zum Beispiel nützt einem der sicherste Nachweis, dass man am Tag X über ein Werk verfügt hat, nichts, wenn der Gegner beweist, dass er schon 3 Monate vorher über das Stück verfügte. Da sag ich dann, lieber rechtzeitig sichern, wenn der Song entstanden ist, und nicht erst dann, wenn man schon 2 Bands und 3 Sängerinnen sein Stück spielen und singen ließ. Da hatten wir doch neulich auch so ne schöne Erfahrungsgeschichte hier.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Klar bin ich auch der Ansicht, daß man einen möglichst frühen Schutz mittels Beweisschaffung in Anspruch nehmen sollte - gleich nach Entstehung. Das werde ich dann künftig bei Dir machen :)

Aber die "nächste Hürde" interessiert mich schon. Der besagte Prozess ist im Moment auf folgendem Stand: Das Gutachten bestätigt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Identität, weil die entsprechende Passage auch sehr individuell war. (so stehts drin - btw was geschieht mit "weniger individuellen" Passagen?) Nun steht doch aber eine Weiterführung des Prozesses aus indem ev. der Nachweis geführt wird, daß Moore aufgrund seines damaligen Aufenthalts das Original gar nicht kennen konnte ?!

Und da steckt doch auch eine Menge Risiko für den Kläger drin - gerade wenn es z.Bsp bei einem Homerecording-Mitglied um eine noch regionalere oder gar keine Radioveröffentlichung geht ??

Ich versuche auszuloten, wie erfolgversprechend so ein Prozeß im Falle des Falles wirklich ist - daß er mit Beweisschaffung erfolgreicher ist als ohne vorausgesetzt... oder in anderen Worten: Ist der Schutz nur real dann gegeben, wenn man NEBEN dem Nachweis (bei Dir oder einem Notar) auch sicherstellen kann, daß das Stück größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hat?

Viele Grüße,
Ulrich
 
Hi,
Mal was anderes...
Wie sähe es denn Rechtlich aus, wenn sich hier die Leute alle zusammen tun und nen File-Server aufmachen.
Bei dem man sich registrieren kann und dann mit einem Obulus seine Files ([g=114]Mp3[/g]) uploadet, aber dann nicht mehr von aussen änderen sondern nur noch löschen kann.
Wenn man 0,5€ Pro Song nehmen würde könnte sich doch sowas schon selbst tragen (wenn sich sowas rumspricht, dann kann man sicher sein dass da auch leute von ausserhalb Homerecording.De kommen um ihre songs zu sichern). Billiger als die [g=119]Gema[/g] währe das allemal
Fur den der nicht viel oder gar nichts mit seinen Songs verdient würde ein Album mit 10 Nummern auf 5 Euro kommen (seh ich doch realistisch an).
Mit dem Upload währe ja im Prinzip ein Datum festgelegt woran man feststellen könte wer wann diesen Song hier gesichert hat.
Ein kleiner Vorteil währe doch noch sicherlich das man dort auch die Files runter laden lassen kann (es hat nicht jeder WebSpace ohne ende).

könnte sowas wasserdicht sein so als e.v. (Eingetragener Verein)?

cya
albert :D
 
Hi Ulrich,

hmm, in Prozent lässt sich die Erfolgschance schwer ausdrücken, aber da der Anscheinsbeweis für den Krautrocker spricht, liegen seine Chancen ohne weitere Zusatzinfos jedenfalls bei erheblich über 50%. Wäre mein Tip.

Da G.M. zur Zeit, als das Krautrockstück über den Äther ging, tatsächlich in der Gegend (Bonn war´s oder?) gewohnt hatte, konnte er es schon gehört haben. Von daher weiß ich nicht, wie er nun beweisen können soll, dass er es nicht gehört hat. Soll er alle damaligen Mitwohnis und Freunde zusammentrommeln und die bezeugen, dass er militanter Anti-Radio-Hörer war? Da fehlt mir ehrlich gesagt etwas die Phantasie.

Der Fall betrifft die 70er Jahre. Nun bewegen wir uns im Jahr 2005, und Internet-Anschlüsse sind in Europa und den USA schon fast so selbstverständlich wie Telefon. Wenn jemand irgendwo Probierstücke serviert oder sein Stück im Internet-Radio gespielt wird, kann theoretisch jeder diese Stücke downloaden und für sich weiter verwursten. Wie ein Gegenbeweis im Zeitalter des Internet aussehen soll, weiß ich nicht. Ich will nicht ausschließen, dass es geht, aber wenn jemand nicht gerade die fragliche Zeit im Big-Brother-Container verbracht hat, dürfte es schon sehr schwer werden, diesen Gegenbeweis zu führen.

Nehme ich den Fall, den ein User schon mal geschildert hatte, dass nämlich die von ihm engagierte Sängerin mit "ihrer" Band den Song einfach übernahm, dürfte die Verbindung auch aus Sicht eines Gerichts so auf der Hand liegen, dass der Gegenbeweis auch schlecht möglich wäre.

Letztlich lässt sich die Erfolgschance nicht genau vorhersagen, da jeder Sachverhalt anders gelagert ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Je dööfer sich ein Klauer anstellt, um so besser sind Deine Erfolgschancen. :)

Gruß Rainer
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben