![EarlGrey](/data/avatars/m/0/605.jpg?1485763043)
EarlGrey
- Registriert
- 10.10.02
- Beiträge
- 17.185
- Reaktionen
- 1.844
- Punkte
- 23.935
@Dirk:
ich teile mein Posting nun einmal in den sachlichen und einmal in den persönlichen Bereich auf.
zum sachlichen Teil:
Ist genau meine Meinung.
Da besteht oiffenbar noch Erklärungsbedarf. Wenn Du nur ein paar Postings weiter oben in diesem Thread schaust, habe ich gesagt, dass es natürlich verschiedene Nachweise gibt, mit denen man den Beweis führen kann.
Ich sage nur, dass Zeugen im Zivilprozess generell ein unzuverlässiges Beweismittel sind. Natürlich werden sie viel benutzt und entscheiden auch oft Prozesse mit. Aber es ist nicht gerade selten, dass Zeugen vergesslich sind, bei der Beweisaufnehme "umfallen" oder ähnliches. Dass ich das erwähne, solltest Du mir nun wirklich nicht zum Vorwurf machen.
Es kann ja sein, dass Du da besonders akribisch bist und für Dich eine gute Möglickeit gefunden hast, auf die Du Dich persönlich auch gut verlassen kannst. Nur wenn Du das als Vorschlag postest, dann gehst Du von Deiner eigenen Akribie aus. Ich habe das tatsächlich humoristisch anmutende Beispiel gewählt, um auf die Risiken aufmerksam zu machen. Denn Du kannst Dir doch wohl vorstellen, dass es viele Leute gibt, die nur halb lesen oder wesentlich weniger akribisch bei der Sache sind und die dann möglicherweise doch in Beweisschwierigkeiten kommen können, was wiederum ja auch davon abhängt, was die Gegenseite an Beweismitteln aufbietet. Und wenn ich in dem zusammenhang darauf hinweise, dass bei Zeugen, die persönlich mit dem Kläger verbunden sind und - z.B. als an den Einkünften mitbeteiligte Bandmitglieder -natürlich auch ein finanzielles Interesse am Ausgang eines Rechtsstreits haben können, bei der Beweiswürdigung eben dieses zu berücksichtigen ist und sich das eben auch nachteilig auswirken kann, dann ist das m.E. ein sachlich korrekter und völlig legitimer Hinweis. Und dann lasse ich mir auch nicht von Dir oder irgendjemandem anderen unterstellen, ich würde völligen Blödsinn erzählen. Denn genau dieser Vorwurf damals von Dir war völliger Blödsinn.
Aber natürlich kann so ein Nachweis klappen. Nur auf die Risiken weise ich hin, und ich denke, das ist für den weniger akribischen oder sorgfältigen Urheber sinnvoll.
Was meinst Du mit "im Verfahrensvorfeld"? Ich spreche stets vom Prozess. Der Richter ist erst bei einer rechtshängigen Klage damit befasst, vorher hat er damit nichts zu tun. Natürlich muss der Richter die Zeugenaussagen im Rahmen das Prozesses würdigen, und dabei muss er von Amts wegen die Glaubwürdigkeit der Zeugen beurteilen, und da können die von mir genannten Umstände eine wesentliche Rolle spielen. Das steht in jedem ZPO-Lehrbuch.
Aber auch im Verfahrensvorfeld kann es sein, dass eine Partei sagt, den Freunden des Gegners glaube ich nicht. Aber darum geht es nicht.
Schließlich mache ich keinen Schwanzvergleich unter Anwälten. Ich bin täglich mit dem Zivilprozessrecht befasst und daneben der Überzeugung, dass Dein bekannter Experte für Medienrecht und ich durchaus gleichen Auffassungen zuneigen. Es kommt nur darauf an, wie diese rübergebracht oder interpretiert werden.
Das zum sachlichen Teil,
und nun zum persönlichen:
Ich habe den Eindruck, dass Du es schlicht nicht verträgst, wenn Dich mal jemand korrigiert oder auch Contra gibt. Dann beißt Du Dich fest und lässt nicht mehr los. Seitdem wir einmal - fachlich - kontrovers diskutiert haben, hast Du mich offenbar auf dem Kieker. Anders kann ich mir nicht vorstellen, warum Du mich hier auf eine äußerst unfaire Weise zu diskreditieren versuchst.
Ich habe Dir vorhin die Hand angeboten. Aber ich erwarte immer noch, dass Du diesen Vorwurf, ich würde die Leute aus Gewinnsucht hier verängstigen, zurücknimmst. Auf diesen Vorwurf könnte ich berechtigterweise auch ganz anders reagieren.
Wie steht es nun?
Gruß Rainer
ich teile mein Posting nun einmal in den sachlichen und einmal in den persönlichen Bereich auf.
zum sachlichen Teil:
Nickman schrieb:
Das Gespräch ergab grob Folgendes:
- Generell sei die sicherste, zuverlässigste und aber auch teuerste Lösung eine Beurkundung beim Notar.
Ist genau meine Meinung.
- Eine Streuung von Zeugen über die Produktion oder Publizierung eines Musiktitels in Form von erhaltenen und quittierten bzw. selbstbeschrifteten CD´s hatte er selbst schon in ähnlicher Form als kostengünstige Lösung empfohlen und damit, genauso wie mit selbst zugesandten Einschreiben, gute Erfahrungen gemacht. Die von Earl Grey beschriebene Möglichkeit des Abhandenkommens sämtlicher CD´s, Freunde, Freundin und aller anderen mit Tonträgern Bemusterten löste ein, bei ihm wirklich seltenes, Schmunzeln aus. Er verglich es, fast so wie ich, mit dem plötzlichen Weltuntergang.
Da besteht oiffenbar noch Erklärungsbedarf. Wenn Du nur ein paar Postings weiter oben in diesem Thread schaust, habe ich gesagt, dass es natürlich verschiedene Nachweise gibt, mit denen man den Beweis führen kann.
Ich sage nur, dass Zeugen im Zivilprozess generell ein unzuverlässiges Beweismittel sind. Natürlich werden sie viel benutzt und entscheiden auch oft Prozesse mit. Aber es ist nicht gerade selten, dass Zeugen vergesslich sind, bei der Beweisaufnehme "umfallen" oder ähnliches. Dass ich das erwähne, solltest Du mir nun wirklich nicht zum Vorwurf machen.
Es kann ja sein, dass Du da besonders akribisch bist und für Dich eine gute Möglickeit gefunden hast, auf die Du Dich persönlich auch gut verlassen kannst. Nur wenn Du das als Vorschlag postest, dann gehst Du von Deiner eigenen Akribie aus. Ich habe das tatsächlich humoristisch anmutende Beispiel gewählt, um auf die Risiken aufmerksam zu machen. Denn Du kannst Dir doch wohl vorstellen, dass es viele Leute gibt, die nur halb lesen oder wesentlich weniger akribisch bei der Sache sind und die dann möglicherweise doch in Beweisschwierigkeiten kommen können, was wiederum ja auch davon abhängt, was die Gegenseite an Beweismitteln aufbietet. Und wenn ich in dem zusammenhang darauf hinweise, dass bei Zeugen, die persönlich mit dem Kläger verbunden sind und - z.B. als an den Einkünften mitbeteiligte Bandmitglieder -natürlich auch ein finanzielles Interesse am Ausgang eines Rechtsstreits haben können, bei der Beweiswürdigung eben dieses zu berücksichtigen ist und sich das eben auch nachteilig auswirken kann, dann ist das m.E. ein sachlich korrekter und völlig legitimer Hinweis. Und dann lasse ich mir auch nicht von Dir oder irgendjemandem anderen unterstellen, ich würde völligen Blödsinn erzählen. Denn genau dieser Vorwurf damals von Dir war völliger Blödsinn.
Aber natürlich kann so ein Nachweis klappen. Nur auf die Risiken weise ich hin, und ich denke, das ist für den weniger akribischen oder sorgfältigen Urheber sinnvoll.
- Eine negative Beweiswürdigung, die etwa nicht im Interesse des Klägers liegt, wie etwa durch Bandmitglieder, Familienmitglieder oder Personen mit wirtschaftlichem oder persönlichem Interesse an dem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens darf nur mit entsprechender Begründung des Richters erfolgen. Im Verfahrensvorfeld nicht.
Was meinst Du mit "im Verfahrensvorfeld"? Ich spreche stets vom Prozess. Der Richter ist erst bei einer rechtshängigen Klage damit befasst, vorher hat er damit nichts zu tun. Natürlich muss der Richter die Zeugenaussagen im Rahmen das Prozesses würdigen, und dabei muss er von Amts wegen die Glaubwürdigkeit der Zeugen beurteilen, und da können die von mir genannten Umstände eine wesentliche Rolle spielen. Das steht in jedem ZPO-Lehrbuch.
Aber auch im Verfahrensvorfeld kann es sein, dass eine Partei sagt, den Freunden des Gegners glaube ich nicht. Aber darum geht es nicht.
Schließlich mache ich keinen Schwanzvergleich unter Anwälten. Ich bin täglich mit dem Zivilprozessrecht befasst und daneben der Überzeugung, dass Dein bekannter Experte für Medienrecht und ich durchaus gleichen Auffassungen zuneigen. Es kommt nur darauf an, wie diese rübergebracht oder interpretiert werden.
Das zum sachlichen Teil,
und nun zum persönlichen:
Ich habe den Eindruck, dass Du es schlicht nicht verträgst, wenn Dich mal jemand korrigiert oder auch Contra gibt. Dann beißt Du Dich fest und lässt nicht mehr los. Seitdem wir einmal - fachlich - kontrovers diskutiert haben, hast Du mich offenbar auf dem Kieker. Anders kann ich mir nicht vorstellen, warum Du mich hier auf eine äußerst unfaire Weise zu diskreditieren versuchst.
Ich habe Dir vorhin die Hand angeboten. Aber ich erwarte immer noch, dass Du diesen Vorwurf, ich würde die Leute aus Gewinnsucht hier verängstigen, zurücknimmst. Auf diesen Vorwurf könnte ich berechtigterweise auch ganz anders reagieren.
Wie steht es nun?
Gruß Rainer