Was kostet "Schützen lassen"?

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@nickman:

Hmm. vielleicht drücke ich mich falsch aus. Brief nehmen (rundum verschlossen), CD rein etc., vielleicht noch auf eine [g=112]Partitur[/g] von der Post nen Stempel mit Datum drauf, verschliessen, den roten Einschreibeaufkleber (Rückschein) auf die Verschlussöffnung (auf dem steht das Datum) und absenden.

Bisher habe ich das Einschreiben an sich selbst auch nicht als sicher empfunden, aber wenn man so vorgeht, wie du hier empfiehlst, müsste diese Methode doch rechtlich sicher sein!?

Gruß

Marty
 
Idea Protector wäre auch eine Möglichkeit. Hab keine Ahnung inwieweit das funktioniert und rechtlich sicher ist, aber das Prinzip klingt schlüssig und so wie ich das versteh anfangs kostenlos.

Greetz
 
hi Pixelrock,

da scheint sich schon jemand vertieft Gedanken in die Richtung gemacht zu haben, die WyldeSyde auch schon angesprochen hatte. Ich sehe das Problem weniger in der Machbarkeit - das könnte bei entsprechend gründlicher und zuverlässiger Umsetzung schon eine gute Sache sein und ich denke, es kann irgendwann in Zukunft wohl auch eine gängige Methode werden (habe neulich gerade einen Artikel über Cyber-Kriminalität gelesen, dürfte die Entwicklung aber nicht verhindern, denke ich). Das Problem liegt m.E. mehr in der heutigen Akzeptanz des Nachweises bei Gericht. Welcher Richter, auch jüngerer, hat heute oder in näherer Zukunft die Kenntnisse, die Zuverlässigkeit dieses Nachweises zu beurteilen? Da müsste evtl. ein Sachverständiger hinzugezogen werden, und damit hat man dicke Kosten, die man vorschießen muss. Das erscheint mir das Problem.

In zweiter Linie sind die Kosten auch ohne Rechtsstreit nicht ganz ohne, wenn man sich die Sache näher anschaut:

"... 12 Euro pro Idee-Versiegelung ..."
"Der idea-protection-Server bewahrt seinen Teil automatisch zwei Jahre lang auf. Danach wird dieser auf Wunsch gelöscht oder eine zusätzliche Verlängerungsgebühr eingehoben. "
Dann wird noch empfohlen, Werke nach Kunde oder ähnliches getrennt "einzuwerfen" und die Fortentwicklung eines Werkes durch mehrfachen Einwurf zu dokumentieren. Ist zwar vernünftig, aber kostet halt auch jedes Mal.

Nun ist unsere Zeit recht schnelllebig, aber ich finde 2 Jahre sind trotzdem nicht besonders lang. Andere Anbieter sind zwar teuerer, haben aber auch längere Laufzeiten. Da finde ich 24,- EUR für 4 Jahre "analoge" Verwahrung besser.

@MartyK:
Ich glaube ehrlich gesagt noch nicht, dass der Aufkleber Manipulationsmöglichkeiten verhindert und die Sicherheit dieses Nachweises erhöht, aber bei Gelegenheit werde ich das mal testen.

Gruß Rainer
 
@EarlGrey:

Ich glaube ehrlich gesagt noch nicht, dass der Aufkleber Manipulationsmöglichkeiten verhindert und die Sicherheit dieses Nachweises erhöht, aber bei Gelegenheit werde ich das mal testen.

Wenn auf dem Aufkleber ein Stempel erfolgt und er sich nicht rückstandslos entfernen lässt (davon gehe ich - gerade bei Papier - aus), halte ich eine Manipulation für sehr schwierig.

Gruß

Marty
 
Aber wenn Du selbst einmal einen Song als Urheber bei der [g=119]gema[/g] angemeldet hast, dann stellen die Unterlagen hierüber ja auch Nachweise dar, die in einem Rechtsstreit herangezogen werden können.


hi-

ist die [g=119]gema[/g]-anmeldung denn im zweifelsfall genauso rechtskräfig wie die urkunde eines notars? ich hab irgendwo mal aufgeschnappt, der song sei nach der [g=119]gema[/g]-anmeldung genauso "ungeschützt" wie vorher (was ja blödsinn ist, geschützt ist er ja bereits automatisch), da die [g=119]gema[/g] das urheberrecht für den künstler sozusagen nur vertritt aber nicht schützt? dann würde ich vermuten, dass im falle eines rechtsstreits der rechtskräftigste nachweis doch die notarielle beglaubigung wäre, selbst wenn der gegenüber eine [g=119]gema[/g]-anmeldung zu einem früheren zeitpunkt nachweisen könnte?

ist das so? oder verstehe ich was falsch?


grüße, jan
 
hi jan,

im Prinzip hast Du Recht. Die [g=119]gema[/g] verwaltet nur. Wenn ein Song bei der [g=119]gema[/g] gemeldet ist, beweist das nicht automatisch, dass der, der den Song angemeldet hat, auch tatsächlich der Urheber ist.

Z.B. kommt es manchmal vor, dass in einer Band mehrere Mitglieder Songs schreiben, einer macht vielleicht die Texte. Um Geld zu sparen (scheinbar), meldet sich nur einer bei der [g=119]gema[/g] an und erscheint deshalb immer als Komponist und Autor. Fällt die Band auseinander, kommt dann der Katzenjammer.

Die [g=119]gema[/g]-Anmeldung eines Songs kann aber auch einen nützlichen Nachweis darstellen, wenn der wahre Komponist einen Song bei der [g=119]gema[/g] angemeldet hat und vielleicht 2 Jahre z.B. der Refrain daraus woanders veröffentlicht wird. In diesem Fall nützt die [g=119]gema[/g]-Anmeldung schon etwas, weil sie schlicht und ergreifend 2 Jahre älter ist.

Bei dem Nachweis, dass man Urheber ist, kommt es wie gesagt auch entscheidend auf den Zeitpunkt an, zu dem man über einen Song verfügt hat. Die Art des Nachweises spielt bei der Frage, wie sicher oder unsicher er ist, eine Rolle. Aber man kann nicht sagen, weil ein Nachweis sicherer ist als der andere, schlägt er ihn. Mal ein fiktives Beispiel: A ist mit einem Song, den er schon im Jahr 2003 komponiert hatte, im Jahr 2005 zum Notar gegangen und hat eine Prioritätsverhandlung machen lassen. Später hört A seinen Song im Radio, angeblich von B komponiert. A will Entschädigungszahlungen und klagt gegen B. Im Prozess fährt B seine Bandkollegen als Zeugen auf, die, ohne sich in Widersprüche zu verwickeln, aussagen, dass die die Idee zum Song schon vor 2 Jahren hatten und den im Jahr 2004 aufgenommen haben. B hat den Song auch bei der [g=119]gema[/g] angemeldet. Die Anmeldung ist aus 2004. B´s Produzent bestätigt, dass der Song Ende 2004 produziert worden war. A kann leider nicht nachweisen, dass sein Song älter als 2005 ist. A verliert. Wäre A schon 2003 zum Notar gegangen, hätte er gewonnen.

Es gibt halt nicht den einzig wahren Nachweis. Im Streitfall muss man immer schauen, welche Nachweise man selber hat und wie damit die Erfolgsaussichten sind. Man kann nur vorbeugen, indem man frühzeitig möglichst sichere Nachweise schafft.

Gruß Rainer
 
Dieses "Poor Man's Copyright" (wie die Amis es nennen), sich selber die eigene CD per Post (einschreiben) zukommen lassen ist aber sehr riskant oder nicht?

Denn wenn ein Major-Label deinen Song klaut dann haben die einen Anwalt der findet irgendwo ne Lücke... das kann man vergessen.

Außerdem versiegelt die Deutsche Post doch nicht die Briefe beim Einschreiben, sodass man in 10 Jahren mal nachweisen kann dass der Brief schon so lange ungeöffnet ist, oder wie sieht das aus?


Man kann ja auch das amerikanische Copyright nutzen, dauert zwar lange, aber kostet "nur" 30$. Einfach die gesamte CD als ein komplettes Werk anmelden, und fertig!!
 
Also jetzt mal meine Meinung zu dem Thema:

Schützen lassen kann man seine Songtexte meiner Meinung nach am besten über einen Notar...ABER:

Von meinem Beruf her weiß ich, dass dies nicht unbedingt notwendig ist. Ich weiß nicht, ob ihr das wisst ;-)!

Urheberrechtsgesetz in § 71:

"Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubter Weise erstmals erscheinen lässt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließende Recht, das Werk zu verwalten.
Das gleiche gilt für nie erschienene Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetz niemals geschützt waren, der Urheber aber schon länger als 70 Jahre tot ist."

Das heißt: Laut § 2 Abs. 11 UrhG sind auch Textrechte zu berücksichtigen. Und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Autors oder Texters. Geschützt sind auch Bearbeitungen von urheberrechtlich freien Werken, sofern diese Bearbeitung wesentlich ist (vgl. § 3 UrhG).

Vielleicht hilft das ja weiter. Soweit ich auch noch gehört habe, ist der Nachweis des Urheberrechtes nicht so schwer, wie man denkt. Der Text oder die Melodie eines Stückes müssen jedoch vom jeweiligen Autor oder Texter mit Datum und Unterschrift versehen werden und bestenfalls noch von 1 oder 2 Zeugen unterschrieben werden (was man ja Bandintern regeln kann).
Hilft das weiter?
 
hi und welcome,

was Du mit den Normen willst, verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.

Zu der Frage mit den Zeugen: Natürlich gibt es mehrere Nachweismöglichkeiten. Die Frage ist halt immer, wie zuverlässig der Nachweis ist, welche Geschütze im Streitfall die Gegenseite auffährt und wie dann ein Gericht die Beweiswürdigung vornimmt. Es kann also sein, dass der von Dir genannte Nachweis mit den Bandmitgliedern ausreicht, aber es kann evtl. auch nicht ausreichen. Ein Schwachpunkt ist jedenfalls, dass Bandmitgleider sicherlich nicht ganz unparteiisch sind und ein Interesse daran haben, wie ein Rechtsstreit ausgeht. Das ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

Gruß Rainer
 
Hi!

Ich muss ehrlich sagen, dass mir diese Diskussion ganz schön Angst macht. Als wäre die Welt da draußen voller krimineller Songklauer, die es auf meine tollen Lieder abgesehen haben. Ist das denn so? Muss ich jetzt übermorgen zum Notar rennen und alles für 50 € versiegeln lassen?
An anderer Stelle wurde mir gesagt, dass ich als Urheber die Arrangements auf meinem HR-Computer als Beweis heranziehen kann; die sind schließlich einzigartig.

Wie ist das mit diesem Angebot von dir, EarlGrey? Wie sicher ist das? Entschuldige meine Unwissenheit, bist du Notar?
 
hi yann,

ich bin kein Notar, ich bin RA. Eine öffentliche Beurkundung kann ich also nicht durchführen. Es gibt nun verschiedene Anbieter, die eine Art zeitlich begrenzte Verwahrung anbieten, die ebenfalls eine recht sichere Nachweisschaffung bedeutet. Nachdem verschiedene HR-Mitglieder unabhängig voneinander darüber berichtet hatten, dass jemand ihnen einen Song geklaut hat, habe ich mich mal hingesetzt und ein solches Produkt für die HR-Mitglieder entworfen, bei dem zwar keine notarielle Urkunde, aber eine Verkettung anderer Beweise eine recht große Sicherheit gewährleistet. Anfragen diesbezüglich gab es auch schon einige. Vorteil gegenüber vergleichbaren Angeboten ist z.B. der wesentlich günstigere Preis. Derzeit will ich noch die AGB fertigstellen, damit das ganze von vornherein einwandfrei läuft. Wollte ich am Wochenende eigentlich geschafft haben, aber dann ist mir die Kirschenernte dazwischengekommen. Aber wenn ich´s endlich geschafft habe, dann steht hier das Angebot nur für HR-Mitglieder.

Angst solltest Du nicht haben. Natürlich gibt es verschiedenste Nachweise, die in einem Streitfall als Beweis herangezogen werden können. Die sind dann gut oder lückenhaft. Die bewusste Schaffung sicherer Nachweise sehe ich vielmehr als eine Art Versicherung, die man hoffentlich nie in Anspruch nehmen muss, die aber ein bedeutendes "mehr" an Sicherheit schafft. Leider war es in den mir bekannten Fällen so, dass die vorhandenen Nachweise keine gute Erfolgschance ergaben.

Gruß Rainer

Gruß Rainer
 
@ Earl Grey

Na jetzt ist mir auch klar geworden, warum Du alle bisher vorgeschlagenen Möglichkeiten anzweifelst.

Viel Erfolg und Gutes Gelingen

Grüsse Dirk
 
@nickman: Dass ausgerechnet Du diesen Spruch bringen würdest, war mir klar. Im Gegensatz zu anderen Leuten hier, von denen ich Dich ausdrücklich ausnehme, denke ich durchaus, für mich in Anspruch nehmen zu können, sachlich und objektiv zu posten und erst recht keine Bauernfängerei zu betreiben. Ich habe mir die Sache überlegt, nachdem Anfragen und Berichte über selbst erlebte Urheberrechtsverletzungen kamen. Deine eigene Meinung sei Dir aber gegönnt. Können wir es dabei belassen, oder willst Du wieder mal weiterpieksen?
 
@ Earl Grey

Kein Problem, auch Deine Reaktion habe ich mir so vorgestellt.

Selbstverständlich hast Du hier und da sachlich alle Optionen zum eigenständigen Handeln bzgl. Titelschutz und den Titelschutz kommerzieller Anbieter mehr als nur in Frage gestellt - dies ausnahmslos. Deine Ambitionen dorthingehend wären halt transparenter gewesen, hättest Du von vornherein klargestellt, dass Du beruflich darin involviert bist.

Ob Du es glaubst oder nicht: Ich finde die Idee, eine generelle Möglichkeit für HR Mitglieder zu schaffen eigene Produktionen über HR.de zu schützen sehr gut. Nur sollte dies nicht in der Form ablaufen, dass Mitglieder verunsichert oder verängstigt werden.

Grüsse Dirk
 
So,

ich hab mir das jetzt mal in aller Ruhe komplett angetan und möchte hier eine Lanze für EarlGrey schlagen. Erstens geht es mit seinem angedachten Angebot sicherlich nicht um persönliche finanzielle Bereicherung, denn hält man Gegenstand und Zeitaufwand gegeneinander, sollte klar sein, daß es für Rechtsanwälte sicherlich lukrativere Verdienstmöglichkeiten gibt, als sich mit solchem "Kleinvieh" zu beschäftigen.

Desweiteren teile ich vehement seinen Standpunkt, auch durchaus gutgemeinte Ideen oder Ratschläge, wenn entsprechendes Fachwissen vorhanden ist, kritisch zu beäugen, über Risiken aufzuklären und wenn nötig, auch komplett zu falsifizieren. Das ist jetzt auch gar nicht auf Nickman bezogen, sondern ganz allgemein.

Wenn ich zum Beispiel in einem anderen Beispiel lese, es ging um Bandnamen und Rechtesicherung, daß ein Bandname XYZ ja allgemeiner Sprachgebrauch sei und ihn deshalb nicht schützen bräuchte und alles ganz easy sei, dann schreite ich, wenn ich sowas mitbekomme, auch ein, argumentiere entsprechend gegen, nenne Fakten und weise den jeweiligen Poster mitunter dann auch in die Schranken. Natürlich vorausgesetzt, ich kenne mich themenspezifisch aus. Das geht dann gar nicht persönlich gegen den Poster, oder so nach dem Motto "Alta, halt ma denn Rand, laß Papa reden", sondern es geht darum, "Unwissende" zu schützen, die gegebenfalls Halbwahrheiten als Faktizitäten auffassen, dementsprechend handeln und dann wohlmöglich fett "auf die Fresse" fliegen. Darum geht es, nichts weiter. Ich kann also auch nur anmahnen, insbesondere bei juristischen Dingen, besser nichts zu posten, als wild zu spekulieren (auch wieder ganz allgemein gemeint!).

Amen!

Grüße

Marcoman
 
@nickman:

Auch ich finde es nicht gut, wenn Mitglieder verängstigt werden.

Aber ich finde es gut, wenn Mitglieder vollständig informiert werden.

Und wenn ich etwas zu Vollständigkeit und anderen Aspekten beitragen kann, dann tue ich das.

Ich finde es ausgesprochen schade, und es ist eine unfaire Unterstellung von Dir, ich würde hier Leute verunsichern wollen und alles andere ablehnen, weil ich selber eine entsprechende Dienstleistung anbieten will. Dennoch nehme ich Stellung dazu. Zum einen habe ich das, seit ich die Idee habe, bei Gelegenheit stets offen gesagt. Wer regelmäßig mitliest, wird das wissen. Und zum anderen hat sich meine Sichtweise zu bestimmten Dingen nicht grundlegend geändert. Das berühmt-berüchtigte Einschreiben an sich selbst z.B. habe ich, seit ich mich das erste mal damit auseinandergesetzt habe, stets für eine unsichere Angelegenheit gehalten. Und das war vor sehr langer Zeit, die Du mit über 1, vielleicht sogar 2 Jahren angeben kannst. Auch im Admin-Forum haben wir schon bestimmte Ideen zum Urhebernachweis erörtert, einfach weil wir denken, dass so etwas eine sinnvolle Alternative zu anderen, teuereren oder unsichereren Methoden darstellt. Vielleicht wird in Zukunft ein sicherer und auch von Gerichten ohne Sachverständigengutachten akzeptierter digitaler Nachweis die Verwahrung oder die Prioritätsverhandlung ersetzen können. Diese Möglichkeit haben wir auch hier im Musik und Recht-Forum diskutiert. Und ich finde die "digitale" Idee nach wie vor zukunftsweisend, nur in dem konkreten Fall war das so, dass der Urheber jeden Song "einwerfen" und dafür eine bestimmte Gebühr zahlen sollte. Die Dienstleistung war für die Urheber auf Dauer schlicht sehr teuer, und genau das habe ich an dem Angebot moniert. Und wenn man im Zweifelsfalle ein Gutachten einholen muss, wird´s im Streitfall noch viel teuerer.

Aber ich schweife ab. Ich möchte Dir, obwohl es Dich nichts angeht, ruhig klar sagen, dass ich beruflich sehr ausgelastet bin, aber mit meinen Einkünften auch gut meine Familie ernähren kann. Eigentlich bräuchte ich mehr Zeit für meine Familie. Wenn ich hier beabsichtige, eine Dienstleistung zum Urhebernachweis anzubieten, dann in erster Linie deshalb, weil ich bei HR seit langer Zeit dabei bin und ich mich mit HR identifiziere, dann, weil ich Ahnung von der rechtlichen Materie habe, und dann, weil ich es gut finde, eine Dienstleistung, für die vergleichbare Anbieter mehr Geld für kürzere Laufzeiten verlangen, eben kostengünstiger mit längeren Laufzeiten anzubieten. Dass ich über die reine Kostendeckung für Materialien und Porto hinaus auch etwas für die aufgewendete Zeit und Arbeit entschädigt werden will - mal ehrlich, muss ich das extra betonen? Ich muss wohl eher betonen, dass das, was unter dem Strich übrigbleibt, ein Stundensatz ist, der unter dem eines ungelernten Hilfsarbeiters liegt. Umsonst kann die Sache nicht laufen, aber da sage ich wohl nichts Überraschendes. Nur der von Dir geäußerte Anwurf, ich wolle die Leute verängstigen, damit sie meine Dienstleistung in Anspruch nehmen und ich also mit der Angst der Leute Geld verdienen kann, sehe ich ganz ernsthaft als verleumderisch an. Wenn ich die Arbeitszeit, die ich in HR investiere, stattdessen zusätzlich in meine beruflche Tätigkeit investieren würde, dann würde ich mich finanziell erheblich besser stellen als so, wie es jetzt ist. Und wenn Du glaubst, eine Dienstleistung Urhebernachweis würde eine wesentlich Änderung der Situation bedeuten, dann halte ich das für naiv und lebensfremd. Geld verdiene ich anders einfacher und besser, das kannst Du mir glauben. Dafür brauche ich mir sowas nicht antun.

Ich schreibe dies im übrigen nicht als Rechtfertigung, denn ich brauche mich nicht zu rechtfertigen. Ich schreibe dies als Versuch, mit Dir eine Klärung herbeizuführen.

Wenn der Versuch Erfolg hätte, würde ich mich freuen. Aber diesen Vorwurf nimmst Du bitte zurück.

Gruß Rainer
 
Na dann ich mal wieder,

ich hab es mir mal eine halbe Stunde kosten lassen und mit meinem Anwalt gesprochen, der sich in Berlin seit über 30 Jahren in allererster Linie mit Medienrecht befasst mir damals von der Verdi als Berlins besten Medienexperten empfohlen wurde. Seit fast 3 Jahren vertritt und berät er mich in Fragen des Urheberschutzgesetzes in Film, TV und Musikfragen. Dies macht er zum grössten Teil kostenlos, weswegen ich ihm eigentlich heute nicht schon wieder nerven wollte, egal.

Ich habe ihm meine Vorschläge dieses Threads vorgelesen, meine Erfahrungen aus den vergangenen 15 Jahren mitgeteilt und ihn um seine Meinung gebeten.

Um Spekulationen vorzubeugen: Er ist knapp 70 Jahre alt und geht noch dieses Jahr in Rente, weswegen er keine neuen Mandanten mehr annimmt, lediglich seine Stamm - Mandanten bis nächstes Jahr betreut und dadurch kein weiteres finanzielles Interesse hat. Aus diesem Grund - und nach meinen Erfahrungen mit anderen Anwälten - ist er die juristische Vertrauensperson in Medienfragen für mich.

Das Gespräch ergab grob Folgendes:

- Generell sei die sicherste, zuverlässigste und aber auch teuerste Lösung eine Beurkundung beim Notar.

- Eine Streuung von Zeugen über die Produktion oder Publizierung eines Musiktitels in Form von erhaltenen und quittierten bzw. selbstbeschrifteten CD´s hatte er selbst schon in ähnlicher Form als kostengünstige Lösung empfohlen und damit, genauso wie mit selbst zugesandten Einschreiben, gute Erfahrungen gemacht. Die von Earl Grey beschriebene Möglichkeit des Abhandenkommens sämtlicher CD´s, Freunde, Freundin und aller anderen mit Tonträgern Bemusterten löste ein, bei ihm wirklich seltenes, Schmunzeln aus. Er verglich es, fast so wie ich, mit dem plötzlichen Weltuntergang.

- Eine negative Beweiswürdigung, die etwa nicht im Interesse des Klägers liegt, wie etwa durch Bandmitglieder, Familienmitglieder oder Personen mit wirtschaftlichem oder persönlichem Interesse an dem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens darf nur mit entsprechender Begründung des Richters erfolgen. Im Verfahrensvorfeld nicht.

@ Earl Grey
Falls Du Dich mit ihm über diese Dinge unterhalten möchtest, kein Problem. Bis zum 28.08. befindet er sich im Urlaub und danach im Ruhestand. Ich stelle dann gerne einen Kontakt her, da das Thema wohl sehr vielen Mitgliedern hier wichtig ist und die resultierenden Informationen allen weiterhelfen könnten.

Für mich selbst war dies Klarheit genug, meine persönlichen Erfahrungen haben dies auch bestätigt.

Grüsse Dirk
 
Hey Dirk

Ich versteh dich ehrlich gesagt nicht. Es gibt, wie gesagt, einige Methoden des Urheberrechtsnachweises. Was Rainer geschildert hat, wäre als Dienstleistung seinerseits sicherlich günstig und zuverlässig.

So wie du dich verhältst, stellst du die Sache aber so dar, als ob Rainer das aus lauter Gewinnsucht tun würde und deshalb alle anderen Methoden des Urheberrechtsnachweises verwerfen würde...

Ich sehe das nicht so. Was Rainer macht, ist aus meiner Sicht sachlich absolut in Ordnung. Das dein Vertrauter in Medienrecht das anders sieht, ist auch absolut in Ordnung.

Ich sehe nur nicht, wieso du versuchst, Rainer zu diffamieren, bloss weil er eine Dienstleistung anbieten will, die, wie er gesagt hat, von den Opportunitätskosten (sorry, der BWLer) nicht zu vergleichen ist mit seiner normalen Tätigkeit als Anwalt.

Gruss

Mad
 
Ich kann also auch nur anmahnen, insbesondere bei juristischen Dingen, besser nichts zu posten, als wild zu spekulieren (auch wieder ganz allgemein gemeint!).

so Marco und jetzt kommst Du dran :D

Auch wenn Du sagtest, dass Du es allgemein verstanden wissen möchtest (wahrscheinlich in Angst um Deinen Grillplatz :D )

Ich habe in diesem Thread immer wieder geschrieben, dass es meine persönlichen Erfahrungen sind und in keinster Weise wild spekuliert. Es ist wohl dem Threadöffner nicht in den Kopf geraten sein, dass sich nach seiner Frage haufenweise Juristen auf ihn stürzen. Er hat mit Sicherheit nach persönlicher Erfahrung gefragt.

Das wars schon...

Grüsse Dirk
 
Hi mad,

So wie du dich verhältst, stellst du die Sache aber so dar, als ob Rainer das aus lauter Gewinnsucht tun würde und deshalb alle anderen Methoden des Urheberrechtsnachweises verwerfen würde...

Nein, das hab ich ihm nun wirklich nicht unterstellt. Was ich angedeutet habe ist meine Verwunderung darüber, dass alle Methoden seine Werke zu schützen, ob aus Eigeninitiave in Form von "selfmade" oder von professionellen Anbietern, von Earl Grey kategorisch auf Unwirksamkeit gestutzt wurden.

Ich sehe nur nicht, wieso du versuchst, Rainer zu diffamieren, bloss weil er eine Dienstleistung anbieten will, die, wie er gesagt hat, von den Opportunitätskosten (sorry, der BWLer) nicht zu vergleichen ist mit seiner normalen Tätigkeit als Anwalt.

Ich will ihn doch nicht diffamieren. Die Idee eine Dienstleitung für HR.de Mitglieder anzubieten, die es ihnen ermöglicht ihre Titel zuverlässig zu schützen finde ich hervorragend. Trotzdem wird eine solche Idee nur dadurch seriös indem man zumindest auch bewährte Alternativen in Aussicht stellt sie und nicht generell ausschliesst oder zumindest stark anzweifelt.

Grüsse Dirk
 
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