Was kostet "Schützen lassen"?

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zu dem Internetserver.... bei PC's ist es total einfach die Zeit zu ändern, sprich ein wirklicher nachweis, seit wann ein stück online ist, ist der upload nicht.

Ich glaube nicht dass das funktionieren würde. Und mit 50 cent pro song würde das schonmal nicht gehen, weil doch Serverkosten, vor allem soviel MB ( mal davon ausgegangen das jeder Hr. de Member da Songs hinterlegt) ziemlich viel hoch pro monat liegen würden. Zumal es ja auch noch als Downloadserver funktionieren soll!!

Ich sehe das keine Chance das Internet als irgendeinen Nachweis zu sehen. Das einzige was mir so einfällt wäre ein Eintrag in der WAYBACKMACHINE, ein Service der USA der "alle" Webseiten speichert....

gruß Sebastian
 
Hi WyldeSyde,

Die Idee hat schon was für sich. Hört sich interessant an. Wäre aber eine sehr umfangreiche und auch schwierige Aufgabe. Es müsste dann alles von Grund auf hierfür neu durchdacht werden. Wer will das machen? Und wie lange wird so ein Gemeinschaftsprojekt möglicherweise überleben? Dann stellt sich die Frage, wie ein Gericht "moderne" Beweismittel wie Datenübertragungsprotokolle bewertet. Wenn z.B. extra ein zweiter Sachverständiger nur zur Beurteilung der Frage bestellt werden müsste, ob die als Beweis angebotenen Daten auch nicht im Nachhinein manipuliert werden konnten, dann wird ein Rechtsstreit nochmal um mindestens 500,- bis 1.000,- EUR teuerer. Und das Problem bei Gutachtern ist, Du weißt nie so genau, was bei ihnen herauskommt :D

Ich will die Idee nicht schlechtreden, aber zur jetzigen Zeit halte ich sowas nicht für sicher. Wenn sich die Datenübertragung mit hoffentlich fälschungssicherer (naja) Signatur durchgesetzt hat und prozessuale Erfahrungen mit solchen Beweismitteln vorliegen, dürften da vielleicht Innovationen möglich sein. Bis dahin ist mir aber ein Schriftstück mit Datum und Original-Unterschrift lieber als eine Datei, und Tresorverwahrung ist mir noch lieber als Festplattenspeicherung.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,

nochmals vielen Dank für Deine Einschätzung und für die Mühe zu Deiner detaillierten Erläuterung - wo sich G.M. aufhielt weiß ich gar nicht; aber Deine Ausführungen zum Thema Internet sind schlüssig. Damit dürfte sich letztendlich die Publikations- und Kenntnisnahme-Anforderung in unseren Zeiten eher erleichtert haben. Bin trotzde mal gespannt, wie der Prozeß ausgeht.

Viele Grüße,
Ulrich
 
Mein Notar macht da für 11,50 - aber das ist keine special deal.

Dafür bring ich ihm den text und, die [g=112]partitur[/g]. Der scheibt dann dazu eine Erklärung Formblatt) mit Stempel - das nimmste wieder mit und fertig.

Gruß, Randy
 
na dann misch ich mich auch mal ein.....

1. Möglichkeit - Die billigste
Einschreiben geht .... gepolsterten Umschlag nehmen der rundum geschlossen ist. Noten, CD und alles andere rein. Den Zettel für den Rückschein auf die Öffnung kleben und - natürlich nicht nach Eintreffen aufmachen.

2. Möglichkeit - Die Allerbilligste
5 CD`s von Deinem Song brennen und an Freunde verteilen. Edding bereithalten damit sie die CD mit Empfangsdatum und Uhrzeit beschriften. Sich mit den 5 nie verkrachen sonst im Zweifel 10 brennen und verteilen.

3. Möglichkeit - Die Komplizierteste
Den Song hier veröffentlichen. Du hast Ruckzuck unzählige Zeugen - aber die müssen im Zweifelsfall auch beim Termin erscheinen und sich an das genaue Datum erinnern.

4. Möglichkeit - Die Unkomplizierteste
Notar - teuer aber ohne viel Tamtam im Nachhinein.


Wie schon gesagt - es geht um die Nachweisbarkeit.

Grüsse Dirk
 
Hi!

Die "Einschreiben-Methode" wurde hier schon öfter diskutiert und festgestellt, dass sie nicht wirklich funktioniert, z. B. in diesem Thread

Gruß,
Yes


PS: Wieder einmal macht sich die Suchfunktion bezahlt... ;)
 
Hi Randy,

Dann beglückwünsche ich Dich erstmal herzlich zu Deinem supernetten Notar! Eine normale Unterschriftsbeglaubigung kostet beim Notar normalerweise schon 12,- EUR, wenn er Dir ne richtige Urkunde für 11,50 macht, dann ist das ein Sonderpreis, aber holla. Der Notar rechnet nach der Kostenordnung ab, und die Gebühren richten sich nach der Art der Tätigkeit und nach dem Wert. Und beim Letzten liegt meistens der Hund begraben. Das mir bekannte Preisniveau für den unbekannten Künstler, der mit seiner Musik eigentlich kein Geld verdient, liegt bei 50 - 100 Euronen, das teuerste waren ca. 300,-, das Billigste bisher ca. 35,- EUR. Jedenfalls kannst Du Dich echt freuen, wenn Deiner so billig ist.


@nickman:

Ich weiß nicht, wie durchdacht Du Deine Möglichkeiten hast. Mögliche Nachweise sind alle Möglichkeiten, aber wie zuverlässig sie sind, schreibst Du nicht. Deine Liste ist übrigens nicht vollständig.

Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, Beweismittel zu schaffen. Wenn es nicht verschiedenste Beweismittel gäbe, die gezielt oder zufällig anfallen, dann hätte der Kläger ja nie halbwegs gute Erfolgsaussichten. Hier sollte man sich aber schon gründlich Gedanken darüber machen, wieviel Sicherheit man will. Jede Beweisführung, egal mit was, ist mit einem Risiko verbunden. Die Kunst besteht darin, dieses Risiko zu minimieren.

zu 1:
Errfolg fraglich. Das Einschreiben ist unsicher, egal, wann man was wohin klebt. Es befindet sich im Besitz desjenigen, der Ansprüche stellt, und kann manipuliert werden. Aber wer gerne russisches Roulette spielt, bitteschön. Ich spiele lieber Schach.

zu 2:
Könnte klappen, könnte aber auch so ablaufen: Man nimmt Möglichkeit 2 wahr, und später ist ein Freund nicht mehr auffindbar, bei einem hat die Freundin die Bude samt CD-R ausgemistet, der dritte findet sie nicht wieder, der vierte hat sie beim letzten Umzug verloren, mit dem fünften ist man nun dauerhaft verkracht, der sechste hat vergessen, das Datum draufzuschreiben und erinnert sich nicht mehr, der siebte hat vom Mucken die Nase voll und sein Equipment verkauft und den Rest, dazwischen die CD-R, zum Sperrmüll gegeben, usw. Der letzte hat schließlich im Januar 06 versehentlich Januar 05 draufgeschrieben, weil er noch so im Trott des alten Jahres war. Und der allerletzte will 20%, bevor er die CD-R rausrückt...

Bei befreundeten Zeugen ist zudem die persönliche Verbundenheit mit der Partei ein Faktor, der bei einem Prozess in die Beweiswürdigung mit einfließen muss. Freunde sind per se etwas unglaubwürdigere Zeugen.

Zu 3:
Bis man da alle Zeugen und sonstige Nachweise zusammen hat, hat man sich wahrscheinlich schon zehnmal in den Hintern gebissen, dass man nicht doch z.B. Möglichkeit 4 gewählt hat.
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob der betreffende VÖ-Thread auf unbestimmte Zeit vorhanden bleibt.


Selbst 4 ließe sich durch einen "älteren" Gegenbeweis aushebeln, je nachdem, wie gut er ist usw.

Was ich damit sagen will: Jede der Möglichkeiten könnte möglicherweise ausreichen, um Erfolg zu haben. Mit gutem Gewissen empfehlen lässt sich von diesen Möglichkeiten aber nur nur Nr. 4.

Gruß Rainer
 
@EarlGrey

Ich weiß nicht, wie durchdacht Du Deine Möglichkeiten hast. Mögliche Nachweise sind alle Möglichkeiten, aber wie zuverlässig sie sind, schreibst Du nicht. Deine Liste ist übrigens nicht vollständig.

Diese Möglichkeiten sind nicht einfach durchdacht sondern meine jahrelange Praxis bei etwa Titelschutzanzeigen wovon ich nicht gerade wenige gemacht habe.

Errfolg fraglich. Das Einschreiben ist unsicher, egal, wann man was wohin klebt. Es befindet sich im Besitz desjenigen, der Ansprüche stellt, und kann manipuliert werden. Aber wer gerne russisches Roulette spielt, bitteschön. Ich spiele lieber Schach.

Das ist ein Fehler. Ich habe 5 Jahre lang einen Sorgerechtsprozess nur aufgrund dieser Dokumente und der Nachweisbarkeit der Zustellung stützen können, obwohl dies nun eher weniger nachweisbar wäre, da sich in den Einschreibenkuverts ebenso ein weisses Blatt hätte befinden können. Anders und eindeutiger verhält es sich beim ungeöffneten Umschlag in welchem sich etwa eine CD oder Partituren befinden.
Im absoluten Zweifel wird ein Gutachten über die Nichtmanipulation des Kuverts erstellt. Dies ist im übrigen auch beim Verdacht auf Befangenheit gegenüber einem Notar möglich.

Könnte klappen, könnte aber auch so ablaufen: Man nimmt Möglichkeit 2 wahr, und später ist ein Freund nicht mehr auffindbar, bei einem hat die Freundin die Bude samt CD-R ausgemistet, der dritte findet sie nicht wieder, der vierte hat sie beim letzten Umzug verloren, mit dem fünften ist man nun dauerhaft verkracht, der sechste hat vergessen, das Datum draufzuschreiben und erinnert sich nicht mehr, der siebte hat vom Mucken die Nase voll und sein Equipment verkauft und den Rest, dazwischen die CD-R, zum Sperrmüll gegeben, usw. Der letzte hat schließlich im Januar 06 versehentlich Januar 05 draufgeschrieben, weil er noch so im Trott des alten Jahres war...

Entschuldige bitte - aber das wird nun wirklich ein wenig albern. Ebenso könnte die Kanzlei eines Notars von einem Flugzeugträger versenkt werden.

Bei befreundeten Zeugen ist zudem die persönliche Verbundenheit mit der Partei ein Faktor, der bei einem Prozess in die Beweiswürdigung mit einfließen muss. Freunde sind per se etwas unglaubwürdigere Zeugen.

Das ist ausgemachter Blödsinn und würde in jedem Zivilprozess mit dem Austausch des Richters wegen Befangenheit enden.

Bis man da alle Zeugen und sonstige Nachweise zusammen hat, hat man sich wahrscheinlich schon zehnmal in den Hintern gebissen, dass man nicht doch z.B. Möglichkeit 4 gewählt hat.

Also ich denke, dass ich mit "Derber Zosch" schonmal ein gutes nachweisbares Copyright auf HR.de hätte.

In diesem Sinne

Grüsse Dirk
 
@nickman:

Nickman schrieb:
Diese Möglichkeiten sind nicht einfach durchdacht sondern meine jahrelange Praxis bei etwa Titelschutzanzeigen wovon ich nicht gerade wenige gemacht habe.

Stell Dir mal vor, auch ich habe die Einschreiben mit Rückschein schon jahrelang als oft verwendetes Beweismittel im Repertoire. Und sie funktionieren auch oft. Will ich gar nicht abstreiten. Ändert aber nichts daran, dass sich der Beweis nur darauf beschränkt, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht darauf, was zugestellt wurde. Aus diesem Grunde (und wegen der besseren Zustellbarkeit) lasse ich sehr wichtige Dokumente, auf deren Nachweis der Zustellung es ankommt (wie z.B. bei Kündigungen), per Gerichtsvollzieher an die Gegenseite zustellen und niemals als Einschreiben. Wenn Du bei Deinen Erfahrungen, von denen Du bisher nie etwas geschrieben hattest, noch kein Problem bekommen hast, dann freu Dich.

Das ist ein Fehler...

Nochmal: Ich habe nicht geschrieben, dass ein Einschreiben kein Nachweismittel sei. Was es aber genau nachweist, hatte ich oben schon geschrieben. Nicht den Inhalt! Wenn Du bisher keine Probleme hattest - wie gesagt, freu Dich. Aber der Fehler ist nicht die Darstellung des Risikos, über welches seriöserweise aufzuklären ist, sondern Dein Schluss, dass etwas zukünftig immer wieder klappt, weil es schon mal gut gegangen ist. Zu sagen, etwas ist bisher schon mal glatt gelaufen, das wird nächstes mal wieder klappen, halte ich in der Tat für oberflächlich und nicht gut durchdacht.

Entschuldige bitte - aber das wird nun wirklich ein wenig albern. Ebenso könnte die Kanzlei eines Notars von einem Flugzeugträger versenkt werden.

Damit hast Du Dich geoutet, dass Du kein Jurist bist. Spätestens im Referendariat lernt jeder Jurist, dass der Zeugenbeweis ein unsicherer Beweis ist. Ich nehme mal an, Du hast noch keine Beweisaufnahme mitgemacht, bei der Dein wichtigster Zeuge plötzlich umgefallen ist, nachdem er vor der Verhandlung noch genau versicherte, er kann sich an alles erinnern.

Du kannst das natürlich so machen. Aber dann solltest Du auch dazu schreiben, dass Du letztlich alleine von der Zuverlässigkeit und Aufrichtigkeit Deiner Freunde abhängst. Und wenn darauf hingewiesen wird, dass da eine Menge schieflaufen kann, dann ist das nicht albern, sondern genau das, was bei Deinem Posting fehlte.

Bei befreundeten Zeugen ist zudem die persönliche Verbundenheit mit der Partei ein Faktor, der bei einem Prozess in die Beweiswürdigung mit einfließen muss. Freunde sind per se etwas unglaubwürdigere Zeugen.

Das ist ausgemachter Blödsinn und würde in jedem Zivilprozess mit dem Austausch des Richters wegen Befangenheit enden.

Nein, im Gegenteil, das ist ausgemachter Blödsinn, was Du da schreibst. Mit Befangenheit hat das nicht das geringste zu tun, sondern alleine mit Beweiswürdigung. Wenn Du Dich im Zivilprozess auskennen würdest, dann wüsstest Du, dass bei der Frage der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen neben Schlüssigkeit der Aussage und anderen Umständen auch die Frage der persönlichen Beziehung eines Zeugen zur Partei und damit ein mögliches persönliches Interesse des Zeugen am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen ist. Das trifft in erster Linie zwar für Verwandte zu, aber auch für sonstige persönliche Beziehungen.

Ich will Dich hier nicht missionieren, Du kannst machen, was Du willst, aber ich halte es nicht für seriös, mit juristischem Halbwissen glänzen zu wollen und vorhandene Risiken unter den Tisch fallen zu lassen.

Gruß Rainer
 
@Earl Grey
Ändert aber nichts daran, dass sich der Beweis nur darauf beschränkt, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht darauf, was zugestellt wurde.

Das habe ich bereits geschrieben. Das an sich selbst zugestellte Einschreiben wird natürlich nicht geöffnet.

Damit hast Du Dich geoutet, dass Du kein Jurist bist.

Hatte ich nie behauptet sondern lediglich meine jahrelangen Erfahrungen dargelegt. Im übrigen ist ein Zeugenbeweis natürlich eine unbekannte Grösse aber nur dann wenn es um komplexe Zusammenhänge geht. Aber:" Diese CD habe ich am soundsovielten von dem erhalten und mir dies gleich auf der CD notiert....." ist kein komplexer Zusammenhang sondern eine glasklare Sache.

dass bei der Frage der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen neben Schlüssigkeit der Aussage und anderen Umständen auch die Frage der persönlichen Beziehung eines Zeugen zur Partei und damit ein mögliches persönliches Interesse des Zeugen am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen ist. Das trifft in erster Linie zwar für Verwandte zu, aber auch für sonstige persönliche Beziehungen.

Selbstverständlich ist das so - ebenso wie bei allen anderen Zeugen die ausserhalb einer Nahebeziehung ein z. B. finanzielles Interesse am Ausgang eines Verfahrens haben. Ich meinte damit, dass der Richter nicht im Vorfeld einen Verwandten als unglaubwürdig einstufen darf. Während des Verfahrens ist das natürlich etwas anderes. Der Richter muss dies aber in diesem Fall in seine Urteilsbegründung mit einfliessen lassen.

aber ich halte es nicht für seriös, mit juristischem Halbwissen glänzen zu wollen und vorhandene Risiken unter den Tisch fallen zu lassen.

Ich habe in den letzten Jahren einige Anwälte mit juristischem Halbwissen kennengelernt. Die entscheidenden Ratschläge, für z. B. meinen Sorgerechtsprozess, kamen von sogenannten juristischen Laien die ihre Erfahrungen aus der Praxis an mich weitergaben und keine BRAGO im Kopf hatten.

Grüsse Dirk
 
@nickman:

Wie ich schon schrieb, mach das, was Du willst. Aber gaukle nicht mit Deinem (!)Halbwissen den Leuten vor, wie sicher alles mögliche ist. Bei einem Arzt ist es selbstverständlich, über Risiken einer Operation aufzuklären, auch zur Arbeit eines Rechtsanwalts gehört es, die Mandanten über die Erfolgschancen aufzuklären und Risiken zu nennen.

Wenn Du hier Patentrezepte verteilst, ohne über Risiken aufzuklären, dann mach ich das. Da brauchst Du Dich hier gar nicht so arrogant zu produzieren und mir Blödsinn unterstellen, wo keiner ist, und zu allem Überfluß selbst noch Blödsinn schreiben.

Nochwas: Pfeifen gibt es in jedem Beruf. Nach Deinen vorherigen Äußerungen bezweifele ich aber, dass Du in der Lage bist, die Qualität anwaltlicher Arbeit zutreffend zu beurteilen. Da müssen das schon große Pfeifen gewesen sein.

Gruß Rainer
 
Das habe ich bereits geschrieben. Das an sich selbst zugestellte Einschreiben wird natürlich nicht geöffnet.

Es geht ja nicht darum, dass es geöffnet wurde, sondern darum, wann es verschlossen wurde. Man würde natürlich einen unverschlossenes Einschreiben an sich schicken und bei Gelegenheit etwas reinpacken.
 
@EarlGrey

Aber gaukle nicht mit Deinem (!)Halbwissen den Leuten vor, wie sicher alles mögliche ist.

Mir ist schleierhaft warum Du permanent provozieren willst. Ich habe Möglichkeiten aufgezählt und mit keinem Wort erwähnt, dass diese allesamt sicher sind. Wenn Du darüberhinaus meine Erfahrungen als Halbwissen darstellen möchtest, sei es Dir gegönnt.

Gruss Dirk
 
@Knoppaz
Es geht ja nicht darum, dass es geöffnet wurde, sondern darum, wann es verschlossen wurde. Man würde natürlich einen unverschlossenes Einschreiben an sich schicken und bei Gelegenheit etwas reinpacken.

Hmm. vielleicht drücke ich mich falsch aus. Brief nehmen (rundum verschlossen), CD rein etc., vielleicht noch auf eine [g=112]Partitur[/g] von der Post nen Stempel mit Datum drauf, verschliessen, den roten Einschreibeaufkleber (Rückschein) auf die Verschlussöffnung (auf dem steht das Datum) und absenden.

Grüsse Dirk
 
Mann Nick,

bist Du völlig überempfindlich oder wie kommst Du darauf, dass ich Dich provozieren will?

Versetze Dich mal in den Leser. Der sieht Deine Rezeptliste, denkt sich, super, toll, alles klar, das mach ich, dann fällt er wegen irgendwelcher Haken und Ösen auf die Nase. Und dann sagt er, der nickman hat das aber geschrieben. Der hat nix von wegen Risiko gesagt.

So, die fehlenden Hinweise habe ich geliefert, mehr nicht. Ich denke doch, dass ich da noch ganz freundlich geschrieben habe. Aber ich lasse mir nicht Albernheiten und Blödsinn unterstellen, wo sowas nicht ist. Das hat nichts mit Provokation zu tun.

Von mir aus können wir die Diskussion gerne abschließen.

Gruß Rainer
 
@nickman:

Unterscheide mal Aktion und Reaktion. Kindergartenspielchen mache ich nicht mit.
 
@EarlGrey

Ich finde es unerträglich welchen Wind Du hier machst. Das nur weil ich zum Beispiel nicht darauf hingewiesen habe, dass natürlich Freunde, Bekannte etc. die eine CD erhalten haben entweder irgendwann weg sind, man sich mit Ihnen verstritten hat, sie im Gefängnis sitzen oder sonstigen Eventualitäten zum Opfer gefallen sind.

Herrgott, wenn mir hier im Forum jemand den Einbau einer Festplatte erklärt, ziehe ich ihn auch nicht zur Verantwortung wenn ich den Netzstecker nicht ziehe und dadurch einen elektrischen Schlag bekomme. Was erwartest Du ? Hier besteht ein Forenbereich "Musik und Recht" - welche User dürfen dort Antworten schreiben ? Promovierte Juristen ?

Du unterstellst mir Dinge, die ich nie behauptet habe und genau das sehe ich als Provokation. Die Sache mit der Arroganz sehe ich als Beleidigung und das hat nichts mit Überempfindlichkeit zu tun.

Zum Abschluss nochmal: Das was ich geschrieben habe sind alles meine ganz persönlichen Erfahrungen und keine Garantien. Selbst wenn dort ein offensichtlicher Fehler drin wäre, bekommt man hier so langsam den Eindruck als ob einige (und damit meine ich nicht User) nur darauf warten, Fehler zu entdecken um sich zu profilieren.

Mensch, eine Forendiskussion besteht nunmal aus verschiedenen Meinungen die sich im günstigsten Fall ergänzen und für den Threaderöffner eine komplexe Antwort ergeben. Aber durch Dein Verhalten - ich schliesse Frankye auch intensiv mit ein - verliert man so langsam die Lust sich am Forum zu beteiligen. Das Gemaule nervt einfach.

Dirk
 
@nickman:

Editierter Beitrag:
Nochmal: Ich wollte Dich nicht diskreditieren, Deinen Beitrag hingegen sehr wohl ergänzend kommentieren. Vergiss bitte nicht, dass DU mir zuerst Fehler, Albernheit und Blödsinn vorgeworfen hast. Damit hast Du so getan, als ob Du über die entsprechende Kompetenz verfügst, das zu beurteilen, im gleichen Atemzuge aber auch unfreiwillig Inkompetenz gezeigt. Wenn Du erst im Nachhinein zurückruderst und meinst, das ist doch nur ne Forumsdiskussion und ein Meinungsaustausch, und man soll doch nicht so einen hohen Maßstab an die Beiträge anlegen usw., dann hättest Du Dich vielleicht schon am Anfang nicht so weit aus dem Fenster hängen müssen mit Deinen Äußerungen.

Wenn Du mit meiner Art nicht klarkommst, könnte das vielleicht auch ein bisschen an Deiner eigenen Art mitliegen.

Gruß Rainer
 
Ok lassen wir´s - dreht sich sowieso nur im Kreis.

Gruss Dirk
 
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