@nickman:
Nickman schrieb:
Diese Möglichkeiten sind nicht einfach durchdacht sondern meine jahrelange Praxis bei etwa Titelschutzanzeigen wovon ich nicht gerade wenige gemacht habe.
Stell Dir mal vor, auch ich habe die Einschreiben mit Rückschein schon jahrelang als oft verwendetes Beweismittel im Repertoire. Und sie funktionieren auch oft. Will ich gar nicht abstreiten. Ändert aber nichts daran, dass sich der Beweis nur darauf beschränkt, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht darauf, was zugestellt wurde. Aus diesem Grunde (und wegen der besseren Zustellbarkeit) lasse ich sehr wichtige Dokumente, auf deren Nachweis der Zustellung es ankommt (wie z.B. bei Kündigungen), per Gerichtsvollzieher an die Gegenseite zustellen und niemals als Einschreiben. Wenn Du bei Deinen Erfahrungen, von denen Du bisher nie etwas geschrieben hattest, noch kein Problem bekommen hast, dann freu Dich.
Nochmal: Ich habe nicht geschrieben, dass ein Einschreiben kein Nachweismittel sei. Was es aber genau nachweist, hatte ich oben schon geschrieben. Nicht den Inhalt! Wenn Du bisher keine Probleme hattest - wie gesagt, freu Dich. Aber der Fehler ist nicht die Darstellung des Risikos, über welches seriöserweise aufzuklären ist, sondern Dein Schluss, dass etwas zukünftig immer wieder klappt, weil es schon mal gut gegangen ist. Zu sagen, etwas ist bisher schon mal glatt gelaufen, das wird nächstes mal wieder klappen, halte ich in der Tat für oberflächlich und nicht gut durchdacht.
Entschuldige bitte - aber das wird nun wirklich ein wenig albern. Ebenso könnte die Kanzlei eines Notars von einem Flugzeugträger versenkt werden.
Damit hast Du Dich geoutet, dass Du kein Jurist bist. Spätestens im Referendariat lernt jeder Jurist, dass der Zeugenbeweis ein unsicherer Beweis ist. Ich nehme mal an, Du hast noch keine Beweisaufnahme mitgemacht, bei der Dein wichtigster Zeuge plötzlich umgefallen ist, nachdem er vor der Verhandlung noch genau versicherte, er kann sich an alles erinnern.
Du kannst das natürlich so machen. Aber dann solltest Du auch dazu schreiben, dass Du letztlich alleine von der Zuverlässigkeit und Aufrichtigkeit Deiner Freunde abhängst. Und wenn darauf hingewiesen wird, dass da eine Menge schieflaufen kann, dann ist das nicht albern, sondern genau das, was bei Deinem Posting fehlte.
Bei befreundeten Zeugen ist zudem die persönliche Verbundenheit mit der Partei ein Faktor, der bei einem Prozess in die Beweiswürdigung mit einfließen muss. Freunde sind per se etwas unglaubwürdigere Zeugen.
Das ist ausgemachter Blödsinn und würde in jedem Zivilprozess mit dem Austausch des Richters wegen Befangenheit enden.
Nein, im Gegenteil, das ist ausgemachter Blödsinn, was Du da schreibst. Mit Befangenheit hat das nicht das geringste zu tun, sondern alleine mit Beweiswürdigung. Wenn Du Dich im Zivilprozess auskennen würdest, dann wüsstest Du, dass bei der Frage der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen neben Schlüssigkeit der Aussage und anderen Umständen auch die Frage der persönlichen Beziehung eines Zeugen zur Partei und damit ein mögliches persönliches Interesse des Zeugen am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen ist. Das trifft in erster Linie zwar für Verwandte zu, aber auch für sonstige persönliche Beziehungen.
Ich will Dich hier nicht missionieren, Du kannst machen, was Du willst, aber ich halte es nicht für seriös, mit juristischem Halbwissen glänzen zu wollen und vorhandene Risiken unter den Tisch fallen zu lassen.
Gruß Rainer