artname
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Nochmal: Das Urheberrecht ist dafür da, dem Urheber ein Eigentumsrecht zu gewährleisten. Sein Urheberbearbeitungsrecht räumt ihm dazu das Recht ein, dass er jede Abweichung vom Original verbieten KANN, wann immer er will! Der Urheber hat das Recht, nicht der anschließende Nutzer.
Eine öffentliche Diskussion im Forum ist ja keine Veröffentlichung eines Kunstwerkes. Selbst ein Gegenentwurf im Rahmen dieser Diskussion nicht, da die Urheberin ja diese Diskussion wünscht. Aber eine Ablehnung eines Gegenentwurfes kommt nachweislich einer öffentlichen Ablehnung der Bearbeitung gleich! Wenn man das klar akzeptiert, sollte es mE kein Problem geben.
Früher schrieb ich ja gerade bei Teestunde im Rahmen eines Fadens manchmal komplett geänderte Texte. Teestunde schrieb dann manchmal sinngemäß: Das ist DEIN Text, nicht MEINER. - Ich habe aber niemals von dieser scheinbaren Zustimmung Gebrauch gemacht.
Im Zweifelsfall muss ich ja doch nachweisen, dass „mein“ Text eine eigenständige „Gestaltungshöhe“ hat. Wenn nicht, dann kann sie mE jederzeit Ansprüche geltend machen. Urheberrechte sind unveräusserbar. Bearbeitungsrechte sollten sehr eindeutig sein. inclusive der Verwertungsrechte!
Sprüche wie „das ist DEINE Sicht, nicht MEINE “ sind mE noch keine eindeutige Genehmigung.
Eine öffentliche Diskussion im Forum ist ja keine Veröffentlichung eines Kunstwerkes. Selbst ein Gegenentwurf im Rahmen dieser Diskussion nicht, da die Urheberin ja diese Diskussion wünscht. Aber eine Ablehnung eines Gegenentwurfes kommt nachweislich einer öffentlichen Ablehnung der Bearbeitung gleich! Wenn man das klar akzeptiert, sollte es mE kein Problem geben.
Früher schrieb ich ja gerade bei Teestunde im Rahmen eines Fadens manchmal komplett geänderte Texte. Teestunde schrieb dann manchmal sinngemäß: Das ist DEIN Text, nicht MEINER. - Ich habe aber niemals von dieser scheinbaren Zustimmung Gebrauch gemacht.
Im Zweifelsfall muss ich ja doch nachweisen, dass „mein“ Text eine eigenständige „Gestaltungshöhe“ hat. Wenn nicht, dann kann sie mE jederzeit Ansprüche geltend machen. Urheberrechte sind unveräusserbar. Bearbeitungsrechte sollten sehr eindeutig sein. inclusive der Verwertungsrechte!
Sprüche wie „das ist DEINE Sicht, nicht MEINE “ sind mE noch keine eindeutige Genehmigung.
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