Sein Schein - Chanson

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Nochmal: Das Urheberrecht ist dafür da, dem Urheber ein Eigentumsrecht zu gewährleisten. Sein Urheberbearbeitungsrecht räumt ihm dazu das Recht ein, dass er jede Abweichung vom Original verbieten KANN, wann immer er will! Der Urheber hat das Recht, nicht der anschließende Nutzer.

Eine öffentliche Diskussion im Forum ist ja keine Veröffentlichung eines Kunstwerkes. Selbst ein Gegenentwurf im Rahmen dieser Diskussion nicht, da die Urheberin ja diese Diskussion wünscht. Aber eine Ablehnung eines Gegenentwurfes kommt nachweislich einer öffentlichen Ablehnung der Bearbeitung gleich! Wenn man das klar akzeptiert, sollte es mE kein Problem geben.

Früher schrieb ich ja gerade bei Teestunde im Rahmen eines Fadens manchmal komplett geänderte Texte. Teestunde schrieb dann manchmal sinngemäß: Das ist DEIN Text, nicht MEINER. - Ich habe aber niemals von dieser scheinbaren Zustimmung Gebrauch gemacht.

Im Zweifelsfall muss ich ja doch nachweisen, dass „mein“ Text eine eigenständige „Gestaltungshöhe“ hat. Wenn nicht, dann kann sie mE jederzeit Ansprüche geltend machen. Urheberrechte sind unveräusserbar. Bearbeitungsrechte sollten sehr eindeutig sein. inclusive der Verwertungsrechte!

Sprüche wie „das ist DEINE Sicht, nicht MEINE “ sind mE noch keine eindeutige Genehmigung.
 
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Also diese ganze Problematik mit Urheberrechten, was ich eigentlich schon ziemlich veraltet finde, hat mich zur Recherche bewegt.

Es gibt also auch Schranken des Urheberechts und da gibt es auch § 61 Verwaiste Werke und zwar Absatz 3.

Das auch noch:
Allerdings gelten die im UrhG definierten Verwertungsrechte nicht vollkommen uneingeschränkt. So erfolgt im Interesse der Allgemeinheit eine Beschränkung dieser Befugnisse und Rechte. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von den Schranken des Urheberrechts.

Dass ich es so gemacht habe, ohne wenigstens einen Urheber gefragt zu haben, war falsch, das sehe ich ein.

Andererseits ist das UrhG die Killermaschine der Kreativität. Bis ich den Urheber gefunden, gefragt und auf seine Antwort gewartet habe, vergeht ja einem schon die Lust irgendwas zu machen.

 
Eine öffentliche Diskussion im Forum ist ja keine Veröffentlichung eines Kunstwerkes.
Also es war doch so ein Urhebergeschütztes Werk, was ich ungefragt bearbeitet habe und dann hier veröffentlicht habe, oder sind wir hier eine Institution, die zu experimental zwecken so was machen darf, ohne Absicht den Urheber sich benachteiligt zu fühlen? Natürlich sind weitere Veröffentlichungen ohne Erlaubnis des Rechtinhabers ausgeschlossen.
 
@freddy, ich verstehe deinen Ärger etwas. Bearbeitungsrecht ist ein sehr, sehr dünnes Eis. Man kann dabei baden gehen, sogar ertrinken!

Wir alle kennen @Teestunde als sehr liebenswürdige Partnerin. Aber mit wachsendem Erfolg kommen mehrseitige Verträge hinzu, von coolen Anwälten entworfen. die auf die merkwürdigsten Ideen kommen.., :( :)

Gerade in diesen Tagen telefoniere ich häufig mit diesem Berufsstand, um in einigen konkreten Fällen alle meine rechtlichen Spielräume auszuloten. Als Bearbeiter in Sachen eigener UH-Rechte :cool:
 
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@Freddy All
Ich find es schön, dass du kreative Energie hast!

Ich würde nur, am besten die Urheber fragen, bevor du etwas änderst. Du hast ja in 2 Dinge eingegriffen: 1. die bestehende Aufnahme verändert (rauslöschen der vocals und deinen Gesang drüber aufnehmen) und 2. den Song writing-technisch verändert. Beides bedarf der Zustimmung der Autoren bevor du es postest, denn hier posten bedeutet im Internet frei zugänglich machen und somit besteht die Möglichkeit der Verbreitung, auch wenn für die meisten hier postenden sehr unwahrscheinlich…aber lasst uns das mal nicht zuuuu hoch hängen ;-)

Ich hatte mich beim Lieblingslied genau aus diesem Grund nicht negativ geäußert. Sollte der Song (unwahrscheinlicher Weise) Verbreitung finden, wird deine Version als eine Coverversion zu hören sein.

Aber es stimmt schon, das war auch schon bei „Lieblingdlied“ nicht die „korrekte“ Vorgehensweise.

Falls du doch schon eine Bearbeitung ohne Genehmigung vornimmst, wäre also der nächste Schritt eine PM an die Autoren zu schreiben. Einige werden es cool finden einige doof. Aber auch das wäre nicht der „korrekte“ Weg.
 
Also es war doch so ein Urhebergeschütztes Werk, was ich ungefragt bearbeitet habe und dann hier veröffentlicht habe, oder sind wir hier eine Institution, die zu experimental zwecken so was machen darf, ohne Absicht den Urheber sich benachteiligt zu fühlen? Natürlich sind weitere Veröffentlichungen ohne Erlaubnis des Rechtinhabers ausgeschlossen.
Das UH-Bearbeitungsrecht wird ja erst interessant, wenn beispielsweise die Urheberin Teestunde dein Kunstwerk, deine Bearbeitung ablehnt. Jeder hat das Recht zu bearbeiten. Vor der Veröffentlichung sollte der Bearbeiter sich eine Genehmigung holen. Es sei denn, die Urheberin bittet vorab um ein öffentliches Beispiel. Dann dürfte das einer zeitweiligen Genehmigung gleichen. Aber eine Ablehnung ist eben eine nachträgliche Ablehnung.

Ich bekam für eine Nachdichtung eines Welthits vorab die Genehmigung, meinen deutschen Text auf meiner Website zu veröffentlichen. Aber nur mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass nicht ICH, sondern der amerikanische Urheber entscheiden darf, wer MEINEN deutschen Text öffentlich nutzen darf. Hätte ich das nicht unterschrieben, hätte es keine Genehmigung gegeben! Verrückt- nicht wahr? :hmm:

Mal abgesehen davon, dass man heutzutage auch für die Bearbeitung keinen Anspruch auf Tantiemen zugesprochen bekommt. Man muss sich meistens alternativ selber mit ausgehandelten Lizenzen entschädigen.
 
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Also diese ganze Problematik mit Urheberrechten, was ich eigentlich schon ziemlich veraltet finde, hat mich zur Recherche bewegt.
Dabei hat Du leider noch immer nicht verstanden was es bedeutet! Deine Bemerkungen zu verwaisten Werken etc zeigen das sehr deutlich.
Dass ich es so gemacht habe, ohne wenigstens einen Urheber gefragt zu haben, war falsch, das sehe ich ein.
Na hoffentlich. Lass das in Zukunft bitte generell sein! Die Songs und Texte anderer Leute sind generell tabu, es sei denn Du wirst ausdrücklich gebeten oder es wird Die ausdrücklich erlaubt daran zu arbeiten.
Andererseits ist das UrhG die Killermaschine der Kreativität. Bis ich den Urheber gefunden, gefragt und auf seine Antwort gewartet habe, vergeht ja einem schon die Lust irgendwas zu machen.
Eine sehr bedenkliche Einstellung!
Fällt Dir denn selber nix ein? Dann ist es doch soooo einfach hier die Leute ZU fragen BEVOR Du ihre Sachen bearbeitest und veränderst.
Also es war doch so ein Urhebergeschütztes Werk, was ich ungefragt bearbeitet habe und dann hier veröffentlicht habe, oder sind wir hier eine Institution, die zu experimental zwecken so was machen darf, ohne Absicht den Urheber sich benachteiligt zu fühlen?
Ja, das war und ist es und was Du da machst, das ist ungehörig, ganz abgesehen in der rechtlichen Seite.
 
Nicht uninteressant, aber mächtig einschüchternd das Ganze. Ich gehe so weit mit, dass einem da die Lust vergehen kann.
Ich hatte mal Ärger mit einer übereifrigen Dame, die mir meine Bearbeitung eines alten Weihnachtsliedes übel ausgelegt hat. In meiner Sorge hab ich kurzerhand den Verlag gefragt und siehe da, die haben es mir erlaubt. Ich soll nur dann Meldung machen, wenn jemand die Bearbeitung kommerziell nutzen will. - Siehste! Aber freiwillig werde ich nach diesem Thread nie wieder auf dieses dünne Eis gehen. Es gibt so viel Inspiration überall, da werde ich nie wieder vorhandene Werke bearbeiten. :)
Allen Mahnern, Warnern und geduldigen Ratgebern mein aufrichtiges Dankeschön. Da Freddy seine Bearbeitung inzwischen zurückgenommen hat, wäre mein Vorschlag, den Thread an dieser Stelle zu beenden. (Ich kann nicht mehr!)
 
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Mit Erlaubnis des Urhebers ist das doch vollkommen okay?
Klingt logisch, ist es aber nicht! Nimm YouTube. Man muss oft mit mehreren Gegnern kämpfen, wenn man als Bearbeiter sein Recht auf Namensnennung durchsetzen will. Daran denkt man gewöhnlich noch (!) nicht, wenn man zunächst nur um eine Genehmigung bittet.. so gesehen sollte man einen Juristen in der Familie so behandeln als wäre er Arzt… :-D
 
Bei mir betrifft es vor allem "illegale" Nachdichtungen. Das MUSS ich mir abgewöhnen.
Ja, das ist ein Fall, wo es evtl Ärger geben KANN. Bei Dir sind es zwar immer russische oder folkloric /Chanson Sachen, kennt man oft nicht, aber das ist ja wurscht.

Btw. Vor vielen Jahren hab ich einen deutschen Text für "Hotel California" geschrieben und ein einfaches Demo vom Song aufgenommen. Damals war mir das alles auch noch nicht klar.

So gerne ich das Ding auch machen möchte, ich muss schweren Herzens darauf verzichten. Ich hab gelesen dass genau dieser Song aus mir unbekannten Gründen von den Urhebern/Rechteinhabern extrem streng bewacht wird und jegliche Bearbeitung, ja oft sogar Cover versionen rechtlich verfolgt werden.
Ich versteh es nicht, aber ich akzeptiere ss.

Wäre ich ein Musiker mit major Label Vertrag, dann würden sich die um das okay kümmern und es würde sicher kein Problem sein.
 
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Nicht uninteressant, aber mächtig einschüchternd das Ganze. Ich gehe so weit mit, dass einem da die Lust vergehen kann.
@Teestunde: Es gibt hier kein Problem (mehr), und schon gar keins, das Du zu Deinem machen solltest. Es wurde vielmehr ein Problem erschaffen, wie so oft in diesem Forum. Lass Dich davon nicht ins Bockshorn jagen.

Die Methode, vor der Einstellung einer neuen, eigenen Version einfach kurz anzufragen, ob eine solche Version überhaupt gesucht wird (statt dies einfach vorauszusetzen), würde ich aber für gut befinden, für die Zukunft. Mir scheint, dass man sich auf diese Weise manche ermüdende Diskussion und auch manche Frustration ersparen könnte. Der letzte Hinweis ist übrigens nicht an @Teestunde gerichtet.
 
m Moment bin ich einfach ausser Puste. Bei mir betrifft es vor allem "illegale" Nachdichtungen. Das MUSS ich mir abgewöhnen.
Ich gebe dir mal unter vier Augen einen Tipp: Schreibe weiter auf fremde Musik, aber erwähne sie nie namentlich. Musikalische Strukturen allein sind in Texten kaum erkennbar, nicht geschützt und gleichzeitig sehr inspirierend.

Ich dichte wohl auch nicht mehr öffentlich nach.. aber ich untersuche auch weiterhin bei Welthits die metrische und reimtechnische Struktur. Suche nach zweizeiligen Punchlines und denke über ihre Machart nach. Alles Aspekte, die mE urheberrechtlich nicht geschützt d sind!
 
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Die Songs und Texte anderer Leute sind generell tabu
Die Frauen anderer Männer sind auch tabu. Normalerweise. Trotzdem vøgeln viele in der Gegend herum. Also bitte nicht den Moralapostel geben. Du verkündest hier weder das mosaische Gesetz und bist auch nicht Freddys Vormund. Der Ton macht die Musik. So als kleiner Tipp.

Ich höre da vor allem Angst um die eigenen Songs heraus.
 
Du verkündest hier weder das mosaische Gesetz und bist auch nicht Freddys Vormund. Der Ton macht die Musik. So als kleiner Tipp.

Ich höre da vor allem Angst um die eigenen Songs
Na? Was wird das denn jetzt?
Der Vergleich mit Menschen ist imo völlig daneben, sorry.
Ganz schlechter Stil. Frauen sind nicht Eigentum, auch wenn Du das offenbar so siehst.
Jetzt wird es bei Dir immer putziger.
Der Ton???
Komm mal runter, Deine Sticheleien gehen ins Leere.
 
Du findest also, der Song von nem fremden Musiker sollte mehr tabu sein als die Frau von nem anderen Mann? 8-)

:smil451c7211b9e19::smil451c7211b9e19: Alles klar. Buskie hat gesprochen. Howgh.
 
Ich höre da vor allem Angst um die eigenen Songs heraus.
@Freddy All hat ja nun geschrieben, dass er sich auch an einem meiner Songs abgearbeitet hat mit Hilfe der Zaubersoftware Steinberg SpectralLayers. Die ist schon sehr cool.
Ich hab die ganz zufällig auch am Start und sicher noch etliche andere Leute hier und sonstwo.

Erfahren hab ich davon durch Zufall hier im Thread und ganz nebenbei.

Nun darfst Du das okay finden, ich aber möchte gerne vorher gefragt werden und bin der Meinung, dass dies weder zuviel verlangt ist, noch unüblich.

Ich denke es ist an der Zeit diese ganze Sache mal generell zu besprechen.
Dieser Thread hier ist dafür ungeeignet.
 
@Turquoise alles was du bis jetzt geschrieben hast, unterzeichne ich!
Dieser Brett vorm Kopf, das ist MEINS und ich will davon was haben! Darauf basiert das ganze UrhG, die Kunst profitiert davon mit Sicherheit nicht! Wenn es Erfolg haben sollte, dann mit einer gesetzlichen Sicherheit müssen alle Beteiligten am Kunstwerk belohnt werde, mehr nicht.
Nachweisbar ist es Zutage durchaus möglich.
 
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