Astar
Hi Gemeinde,
checkt mal folgenden Artikel:
Sample BGH Urteil
Was bedeutet das jetzt?
"Allerdings, so schränkte der BGH ein, räume Paragraph 24 des Urheberrechts die freie Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers ein, wenn das neue Werk "einen so großen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist". Ausgeschlossen sei eine solche freie Benutzung, wenn es sich bei der Tonfolge um eine Melodie handele
oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle, "befähigt und befugt" sei, diese selbst einzuspielen."
Speziell den letzten Teil: "[...] oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle , "befähigt und befugt" sei, diese selbst einzuspielen."
Darf man nun Melodien einfach so nachspielen und veröffentlichen oder nicht. Und was ist, wenn man hierzu ein Tonschnipsel des gleichen Songs auf die Klaviatur legt?
checkt mal folgenden Artikel:
Sample BGH Urteil
Was bedeutet das jetzt?
"Allerdings, so schränkte der BGH ein, räume Paragraph 24 des Urheberrechts die freie Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers ein, wenn das neue Werk "einen so großen Abstand hält, dass es als selbstständig anzusehen ist". Ausgeschlossen sei eine solche freie Benutzung, wenn es sich bei der Tonfolge um eine Melodie handele
oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle, "befähigt und befugt" sei, diese selbst einzuspielen."
Speziell den letzten Teil: "[...] oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle , "befähigt und befugt" sei, diese selbst einzuspielen."
Darf man nun Melodien einfach so nachspielen und veröffentlichen oder nicht. Und was ist, wenn man hierzu ein Tonschnipsel des gleichen Songs auf die Klaviatur legt?