..nochmals Samplen und Urheberrecht

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TinyVince

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Wie sieht das eigentlich aus wenn ich aus Hard.-oder Software (Klangerzeuger,[g=89]Vsti[/g]`s ect) sample und mir daraus eigene Refills zB mache.
..mit zB SampleRobot

Ich bin jeweils im Besitz dieser Hard und Software also ist auf mich registriert.

Dürfte ich das ohne weiteres weiter geben..egal jetzt mal ob kommerziell oder frei?
Wie ist das mit den Urhebern solcher Liberys...müssen diese solange im Besitz ihrer zB.: "anlogen Schätze" bleiben...wie sie ihre Sachen verkaufen?

Danke für jede sachkundige und freundliche Auskunft!
TinyVince
 
Generell würde ich da keinen Hinderungsgrund sehen.

Du müsstest das in den Lizenzvereinbarungen nachsehen, die du bei der Installation bestätigt hast.
 
Es gibt hunderte Sample-CDs mit Klängen, die von
analogen und digitalen Klangerzeugern gesampelt
wurden.

Schwierig wird es eigentlich erst, wenn Du die
Rom-Samples eines Hardware-Klangerzeugers sampelst, um
sie als Grundlage für ein eigenes Produkt zu verwenden.
(z.B. als ROM-Content für eine Soundkarte)

Der ROLAND-Konzern ist mal gegen sowas vorgegangen,
als ein Hersteller von AudioHardware einfach die Samples vom
Roland Sound Canvas gesampelt hatte, um sie wiederum
in einer eigenen Hardware als Soundgrundlage zu verwenden.

Für die nicht eingeweihten: Es geht hier um solche Sounds, wie
sie z.B. auch der Windows Media Player mitbringt, um Midifiles
abzuspielen. Diese Samples müssen ja auch erstmal erstellt werden.
Diese Arbeit hatte sich wie gesagt ein Hersteller sparen wollen.

Das nur zur Illustration der allgemeinen Problematik.
 
Zitat:

"(1)Dürfte ich das ohne weiteres weiter geben..egal jetzt mal ob kommerziell oder frei?

(2) Wie ist das mit den Urhebern solcher Liberys...müssen diese solange im Besitz ihrer zB.: "anlogen Schätze" bleiben...wie sie ihre Sachen verkaufen?"

(1) Neeee! = Die Hersteller wollen ihre Synths verkaufen, egal soft oder Hardware.
ABER: Du kannst aber eher Sounds legal verschenken oder verkaufen, wenn du
a) den Namen des Klangerzeugers des Herstellers nicht nennst,
b) der Sound aus deiner eigenen Feder stimmt, (möglicherweise) am besten aus zwei Klangerzeugern etc. ... gemixt

(2) Der Urheber einer oder mehrerer Libraries muss seine Libraries nicht verkaufen.
Was ist eigentlich deine Frage?

Du meinst wahrscheinlich, ob eine legal erworbene Library wieder an jemanden anderes weiter verkauft werden darf?

Gehe mal davon aus, dass das von vielen Urhebern & Library-Herstellern untersagt ist. - Ist doch eigentlich auch gar nicht so unlogisch, auch wenn es denkbar nicht unbedingt rechtswidrig ist in Deutschland

(Es könnte dabei nicht nur darum gehen, ob du dann auch alle Samples gelöscht hast ....)


gruss, triumv
 
Hallo

Nein der eigentlich Hintergrund ist das andere Leute mit zB meinen Refills arbeiten, die ich frei weitergebe.Erzeugt aus meiner Hardware und Software.
(oder dies tun könnten)
Ausserdem intressiert mich halt wie Leute aus analoger Hardware zB. RefillCollections erstellen und diese commerziell vertreiben ohne Ärger mit den
Urhebern dieser Hardware zu bekommen.

Gruss Tiny Vince
 
Ausserdem intressiert mich halt wie Leute aus analoger Hardware zB. RefillCollections erstellen und diese commerziell vertreiben ohne Ärger mit den Urhebern dieser Hardware zu bekommen.
weil es sich um instrumente handelt. da von "urhebern" oder "urheberrecht" zu sprechen ist schon verkehrt.

uneindeutiger kann es wie schon gesagt bei romplern oder software werden, die samples abspielen.
allerdings war das früher auch üblich - es gibt zumindest beispiele für sounds in romplern (anderer anbieter), die ursprünglich z.b. aus dem fairlight stammen.
 
Ich bin mir nicht 100pro sicher, aber zumindest bei Roland-Sounds musst du vorsichtig sein. (Es wird aber letztlich j-e-d-e-n Hersteller betreffen .... ).

Wenn du Roland-Sounds vertreibst, auch wenn du die Synths gekauft hast, darfst du nicht einfach Roland-Sounds vertreiben, die relativ nahe am originalen Sound sind.

Du darfst mit einem Roland-Synth Musik spielen und diese verkaufen. - Aber nicht den Roland-Sound. Dafür brauchste Genehmigung von Roland. (Frag doch mal kpr im Sequenzer-[g=365]Synthesizer[/g]-Forum)

Gruss, triumv
 
Danke für die freundlichen Antworten!
Wollte nur mal wissen wie das sich allgemein verhält.

Gruss TinyVince
 
(1) Neeee! = Die Hersteller wollen ihre Synths verkaufen, egal soft oder Hardware.
sorry, aber was die hersteller wollen spielt für die rechtliche beurteilung doch erstmal keine rolle.
außerdem würde das argument auch für andere instrumente gelten. darf man ein steinway samplen oder ein [g=315]rhodes[/g]?
nur weil der sound synthetisch erzeugt wird ist er doch nicht plötzlich zum geistigen eigentum von irgendwem oder einer firma geworden (mögliche einschränkungen hab ich im ersten post genannt).

bei den presets eines voll editierbaren synthesizers scheint es mir außerdem ein beweisproblem zu geben, denn selbst wenn mein sound dem preset zum verwechseln ähnlich klingt, könnte ich ihn doch selbst programmiert haben - oder ist es auch untersagt, einen sound auf einem [g=365]synthesizer[/g] zu programmieren, wenn er einem preset "zu ähnlich" ist?
und wie sieht es dann damit aus, wenn ich einen preset-sound eines synths auf einem strukturverwandten anderen synth nachprogrammiere?
 
Zitat von 300littlebirds

"bei den presets eines voll editierbaren synthesizers scheint es mir außerdem ein beweisproblem zu geben, denn selbst wenn mein sound dem preset zum verwechseln ähnlich klingt, könnte ich ihn doch selbst programmiert haben - oder ist es auch untersagt, einen sound auf einem [g=365]synthesizer[/g] zu programmieren, wenn er einem preset "zu ähnlich" ist?"

@ 300......
Ehrlich gesagt wird mir die Diskussion etwas zu nervig ... weil eigentlich überflüssig - vielleicht strengst du mal dein Hirnschmalz mal selber an --- Hinweise dazu hatte ich schon gegeben ....


--- übrigens wäre ich auch mit presets vorsichtig .... da gibt es ausser den Herstellern auch die "Gilde der Sounddesigner", die vertraglich oder "Frei" für die Hersteller arbeiten.

Die allerwenigsten Sounddesigner verkaufen "Pure-One-Synth-Presets" von ebendiesen Synths selber, mir fallen gerade nur 2 ein , der Rest arbeitet für die Hersteller selber

Wenn du so etwas im nennenswerter Größe machen willst, dann sei auf der hut

Gruss, triumv
 
Ehrlich gesagt wird mir die Diskussion etwas zu nervig ... weil eigentlich überflüssig - vielleicht strengst du mal dein Hirnschmalz mal selber an
ich habe versucht, einige denkanstöße zu dem thema zu geben... wenn für dich die antworten auf meine fragen so klar sind, kannst du sie doch nennen.
 
Noch nie was von Markenrecht und Namensrecht gehört ?

Und das bezieht sich längst nicht mehr nur auf Samples (z. B. die einer TR 909 oder einer d16-Drumazon) - sondern auch auf ganz andere Belange und Inhalte, die höchstens mittelbar einen ökonomischen Hintergrund haben.

So verlangen z. B. bestimmte Internet-Foren-AGBs, dass nicht (einfach) auf Ihre - im Prinzip - kostenlose Contents verlinkt (bzw ungefragt kopieren) werden darf. usw.... usw .....

Gruss, triumv
 

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