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Ja. Eine Markenverletzung ist das nicht (solten die Namen als Marken geschützt sein), weil keine markenmäßige Benutzung vorliegt, sofern Du die Namen nur als Beschreibung verwendest. Du musst nur auf die Persönlichkeitsrechte achten, also keine Beleidigungen/Schmähkritik und keine unwahren Tatsachenbehauptungen....im Songtext
Hello Team!
Darf ich in einem Song die Personen "Dieter Bohlen" "Parov Stelar" und "Andreas Gabalier" besingen und vor allem namentlich nennen...?
Nobody's perfect.Bin aber aus Österreich...
lg
Uli
Kleiner Änderungsvorschlag:"War das etwa Dieter Bohlen?
Soll ihn doch der Kuckuck holen
...beim Geschlechtsverkehr!"
Somit wäre es komplett:Kleiner Änderungsvorschlag:"War das etwa Dieter Bohlen?
Soll ihn doch der Kuckuck holen
...beim Geschlechtsverkehr!"
"War das etwa Dieter Bohlen?
Soll ihn doch der Geier holen
...beim Geschlechtsverkehr!"
Ich zitiere:
"War das etwa Dieter Bohlen?
Soll ihn doch der Kuckuck holen
...beim Geschlechtsverkehr!"
IST SOWAS ERLAUBT.??????
Ich zitiere:
"War das etwa Dieter Bohlen?
Soll ihn doch der Kuckuck holen
...beim Geschlechtsverkehr!"
IST SOWAS ERLAUBT.??????
Dieter Bohlen ist der Nationalheilige von Österreich? Das erklärt einiges.Kommt hier rüber aus Österreich und beleidigt unseren Nationalheiligen.
Gemeldet.
Ja, Du darfst über Personen des öffentlichen Lebens reden, schreiben, singen, schimpfen...