Raum Dämmen gegen Stöhnen?

  • #63
Äh in seiner eigenen Wohnung darf man ja wohl ein Mikro hinstellen und aufnehmen, oder?
 
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  • #64
Äh in seiner eigenen Wohnung darf man ja wohl ein Mikro hinstellen und aufnehmen, oder?

So sehe ich das eigentlich auch, aber in § 201 StGB heißt es:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Dass die Regelung auch dann Sinn macht, wenn das Wort nicht in den vier Wänden des Sprechenden aufgezeichnet wird, ist vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen natürlich selbstredend. Insofern kann auch eine Aufzeichnung aus einer anderen Wohnung, auch der eigenen, unter den Straftatbestand fallen. Natürlich ist der Tatbestand auch für ganz andere Fälle gedacht und macht außerdem zur Voraussetzung das auch Vorsatz im Hinblick auf die Aufzeichnung im Spiel ist. Nichtsdestotrotz sollte man dennoch vorsichtig sein und zumindest nie den Eindruck erwecken, man hätte gezielt aufgenommen. Natürlich kann man sich jetzt noch darüber streiten, ob das stöhnen als "Wort" im Sinne von § 201 StGB subsumiert werden kann, bei einer gezielten Aufnahme wäre es aber zumindest ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Akteure, der, wenn er nicht gerechtfertigt ist, Schadensersatzansprüche auslösen kann. Bei einer schweren Beeinträchtigung könnte sich der Aufzeichnende mit viel Kreativität auf Notwehr berufen; dann müsste mit der Lärmbelästigung aber zumindest eine Gesundheitsgefährdung einhergehen, die der Auszeichnende nur über die Aufzeichnung abwehren kann.

Sorry, wenn das etwas spießig rüber kommt, ich finde die Vorschläge mit der Aufnahme auch super - würde das wahrscheinlich in diesem Fall auch selber tun, nur muss man da dennoch vorsichtig sein.

Bevor ich es vergesse, meine Aussage bezieht sich natürlich auf den Sachverhalt. Außerdem kenne ich die aktuelle Rechtsprechung nicht, sodass ich mich auch gerne berichtigen lass.
 
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  • #65
§ 201 StGB schützt alle artikulierten Äußerungen sprachlicher Art, nicht aber Töne oder Tonfolgen allein. Ebenso scheiden andere nichtsprachliche Äußerungen wie Lachen, Gähnen, Stöhnen, Schnarchen oder Schluchzen aus (§ 201 StGB, Rn. 10,Graf in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017).
 
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  • #66
Ich finde ihr Stöhnen auch äußerst musikalisch, beinahe arienhaft. Da muss sich doch was draus machen lassen.
Lad sie doch mal zu dir ein und halt ihr ein Mikro vor die Nase. Je nach Reaktion kannst du dann entscheiden, was du dann öffnest, deine DAW oder deine Hose.. :allesroger:
 
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  • #67
§ 201 StGB schützt alle artikulierten Äußerungen sprachlicher Art, nicht aber Töne oder Tonfolgen allein. Ebenso scheiden andere nichtsprachliche Äußerungen wie Lachen, Gähnen, Stöhnen, Schnarchen oder Schluchzen aus (§ 201 StGB, Rn. 10,Graf in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017).

Man hört aber wie Sie "ja" sagt während sie vom Elektroshocker getroffen wird!
 
  • #68
Frag doch mal, ob sie dich nicht zum Mitmachen einladen. Wenn sie schreit wie ein Schwein, hat sie ja den Mund noch frei.
Ansonsten könntest du ein Mikro vor der Wand aufstellen und über deine größte Anlage wiedergeben. Die Boxen ans offene Fenster oder auf den Balkon gestellt.
 
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  • #69
Ansonsten könntest du ein Mikro vor der Wand aufstellen und über deine größte Anlage wiedergeben. Die Boxen ans offene Fenster oder auf den Balkon gestellt.
Besser net, sonst kriegste noch ne Anzeige wegen Erregung öffentlicher Erregung.
 
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  • #70
Oder nehmen wir es als Grundlage für den nächsten Remix Contest!
 
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  • #71
Herrlicher thread!
 
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  • #72
Lad sie doch mal zu dir ein und halt ihr ein Mikro vor die Nase.
giphy.gif
 
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  • #73
Habe mir jetzt die Aufnahme angehört.

Die spielt dem Holzkopf nur was vor. Das "ja" hat kommt so leicht daher... armer Trottel.
 
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  • #74
Was eine Fred hier... ;-)

Nimm das doch ein paar mal auf, prügel das schön laut und brenn denen eine CD davon, wenn du Sie nicht direkt drauf ansprechen willst.

Den Vorschlag von altesockenfach mit dem Vorschlag der Pornodarstellerin ist abe rauch lustig.

:D:D:D
 
  • #75
Habe mir jetzt die Aufnahme angehört.

Die spielt dem Holzkopf nur was vor. Das "ja" hat kommt so leicht daher... armer Trottel.
Habs gestern noch meiner Freundin gezeigt. Die meinte auch sofort: "Fake!"
 
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  • #78
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  • #79


Jaaaa, ich kenn zu viel Musik... lol
 
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  • #80
wer kennt schon immer die Vorgeschichten :D

 
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