iLoveMyMac
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Ich habe hier einen etwas komplizierten Fall. Es geht kurz gesagt darum, welche Rechte ich habe, wenn ich einen bereits existierenden englischen Song ins Deutsche übersetzt und gesungen habe und dieser nun kommerziell angeboten werden soll, nachdem er vorher frei zum Anhören und Downloaden war.
Hier nun die genauere Beschreibung der Situation:
Ich fand im Internet einen englischen Song, den ich sehr witzig fand. Ich kam auf die Idee, den Song ins Deutsche zu übersetzen und dann die deutsche Version auch selber zu singen. Das tat ich, kontaktierte dann die Autorin des Originals und sandte ihr meine Vokal-Tracks zu. Das Ergebnis war, dass es diesen Song nun auch in Deutsch gibt. D.h. die Übersetzung und die Vocals der deutschen Version sind von mir, der Rest (Instrumente) sind wie im englischen Original von Daphne Kalfon, der Urheberin und Interpretin des Originals.
So weit so gut, beide Songs wurden im Internet zum Anhören und gratis Download angeboten, einerseits auf den Websites von mir und von Daphne, andrerseits auf den Websites macjams.com und icompositions.com.
Dann beschloss Daphne, den Song im iTunes Music Store anzubieten, zunächst mal die englische Version. Dies tat sie via ein kleines Label. Die Folge davon war, dass sie den Song von macjams und icompositions entfernte und auf ihrer Website nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören anbietet.
Sie möchte nun auch die deutsche Version im iTunes Music Store anbieten. Damit habe ich aber Probleme. Eigentlich möchte ich gar nicht, dass der Song nun kommerziell angeboten wird, da ich befürchte, dies könnte das Ende des Songs sein. Es würde laut Daphne auch bedeuten, dass ich auf meiner Website auch nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören haben dürfte. Ich möchte aber, dass die Leute zumindest sich den ganzen Song anhören können, bevor sie ihn kaufen.
Nun kommen meine Fragen zu dem Fall:
Habe ich (als nur Interpretin) das Recht, Daphne den Verkauf des deutschen Songs zu untersagen?
Kann Daphne (falls der Song im Music Store angeboten wird) wirklich verlangen, dass ich auf meiner Website nur noch ein Sample des Songs haben darf? Ist es üblich, dass Labels sowas verlangen? Weiss jemand, wie die Bedingungen sind, wenn man einen Song im iTunes Music Store anbietet? Verlangen die allenfalls, dass man nur noch ein Sample anbietet? Habe ich irgendeine Möglichkeit zu verlangen, dass ich weiterhin den ganzen Song zum Anhören auf meiner Website habe (allerdings ohne Download-Möglichkeit)? Welche Rechte habe ich da?
So wie Daphne es darstellt, scheine ich keine Mitsprache zu haben, was die Veröffentlichung des Songs betrifft. Es ist ihr Song, das stimmt natürlich, und Musik ist ihr Beruf, aber habe ich (ohne die es den deutschen Song nicht geben würde) wirklich gar nichts zu sagen?
Welchen Anteil habe ich als Interpretin der deutschen Version zugute? Daphne sagt, dass sie den grössten Teil des Geldes bekommen wird, ist das korrekt?
Das Ganze wird noch verkompliziert dadurch, dass Daphne in Kanada lebt und ich in der Schweiz.
Kennt sich da jemand aus?
Übrigens geht es um folgenden Song: Ich lieb meinen Mac
Da meine Sangeskunst hier ja auch nicht unbedingt professionell zu nennen ist, habe ich umso mehr Bedenken, den Song zu verkaufen.
Hier nun die genauere Beschreibung der Situation:
Ich fand im Internet einen englischen Song, den ich sehr witzig fand. Ich kam auf die Idee, den Song ins Deutsche zu übersetzen und dann die deutsche Version auch selber zu singen. Das tat ich, kontaktierte dann die Autorin des Originals und sandte ihr meine Vokal-Tracks zu. Das Ergebnis war, dass es diesen Song nun auch in Deutsch gibt. D.h. die Übersetzung und die Vocals der deutschen Version sind von mir, der Rest (Instrumente) sind wie im englischen Original von Daphne Kalfon, der Urheberin und Interpretin des Originals.
So weit so gut, beide Songs wurden im Internet zum Anhören und gratis Download angeboten, einerseits auf den Websites von mir und von Daphne, andrerseits auf den Websites macjams.com und icompositions.com.
Dann beschloss Daphne, den Song im iTunes Music Store anzubieten, zunächst mal die englische Version. Dies tat sie via ein kleines Label. Die Folge davon war, dass sie den Song von macjams und icompositions entfernte und auf ihrer Website nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören anbietet.
Sie möchte nun auch die deutsche Version im iTunes Music Store anbieten. Damit habe ich aber Probleme. Eigentlich möchte ich gar nicht, dass der Song nun kommerziell angeboten wird, da ich befürchte, dies könnte das Ende des Songs sein. Es würde laut Daphne auch bedeuten, dass ich auf meiner Website auch nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören haben dürfte. Ich möchte aber, dass die Leute zumindest sich den ganzen Song anhören können, bevor sie ihn kaufen.
Nun kommen meine Fragen zu dem Fall:
Habe ich (als nur Interpretin) das Recht, Daphne den Verkauf des deutschen Songs zu untersagen?
Kann Daphne (falls der Song im Music Store angeboten wird) wirklich verlangen, dass ich auf meiner Website nur noch ein Sample des Songs haben darf? Ist es üblich, dass Labels sowas verlangen? Weiss jemand, wie die Bedingungen sind, wenn man einen Song im iTunes Music Store anbietet? Verlangen die allenfalls, dass man nur noch ein Sample anbietet? Habe ich irgendeine Möglichkeit zu verlangen, dass ich weiterhin den ganzen Song zum Anhören auf meiner Website habe (allerdings ohne Download-Möglichkeit)? Welche Rechte habe ich da?
So wie Daphne es darstellt, scheine ich keine Mitsprache zu haben, was die Veröffentlichung des Songs betrifft. Es ist ihr Song, das stimmt natürlich, und Musik ist ihr Beruf, aber habe ich (ohne die es den deutschen Song nicht geben würde) wirklich gar nichts zu sagen?
Welchen Anteil habe ich als Interpretin der deutschen Version zugute? Daphne sagt, dass sie den grössten Teil des Geldes bekommen wird, ist das korrekt?
Das Ganze wird noch verkompliziert dadurch, dass Daphne in Kanada lebt und ich in der Schweiz.
Kennt sich da jemand aus?
Übrigens geht es um folgenden Song: Ich lieb meinen Mac
Da meine Sangeskunst hier ja auch nicht unbedingt professionell zu nennen ist, habe ich umso mehr Bedenken, den Song zu verkaufen.