Meine Rechte als Interpretin

  • Ersteller iLoveMyMac
  • Erstellt am
i love my [g=18]Mac[/g] schrieb:
Klar. Da muss ich erst mal abwarten, was sie mir konkret vorschlägt, auch bezüglich der Form, wie ich das Geld erhalten würde bzw. die Zahlen überprüfen kann.
Mein Vorschlag an Dich ist sowieso: Nimm so viel Kontakt wie möglich zu dieser Daphne auf und einigt Euch auf der Basis "normal denkender" Menschen.

Vertrag kommt von vertragen, hat mein Ex-Recht-Professor immer gepredigt. Und so ist es. Wenn man sich verträgt, sind auch Verträge unproblematisch auszuhandeln.
dies steht im FAQ für Urheber, aber das wäre ich ja nicht...
Das siehst Du immernoch falsch. Lies mal hier: http://bundesrecht.juris.de/urhg/ §3 und §8

Du bist Bearbeiterin, oder sogar Miturheberin. - Nimm Dich nicht zu wichtig, aber stelle Dein Licht auch nicht komplett unter den Scheffel.
irgendwie schwierig da drauszukommen. ist eigentlich das Musik-Business ohne Anwalt überhaut zu machen??
Das muss jeder selbst entscheiden. Faustregel: Solange es nicht um viel Geld geht, mach es ohne Anwalt. Denn ein Anwalt kostet natürlich. - Die Frage ist nur die Einschätzung, ab wann es um viel Geld geht. Also die Frage nach dem Potential. Und die muss man sich letztendlich selber beantworten.

fmo schrieb:
Nein, Daphne wird ihr geld auch nicht von ihrem Plattenlabel erhalten, sondern durch eine Verwertungsgesellschaft, der sie wiederum angehört !!!
Wat? Wie kommst Du denn darauf? - Wenn ein Label viele CDs (oder Downloads) verkauft, muss an den Gewinnen des Labels natürlich auch der Künstler beteiligt werden. Ein klassischer "Plattenvertrag". - Der läuft völlig unabhängig von den [g=119]Gema[/g]-Ausschüttungen.

Es gibt zwar Verträge, wo das nicht so ist, aber das ist selbstverständlich nicht die feine Art. Wenn ein Label hohe Gewinne durch einen Titel hat, muss/sollte es natürlich dem Urheber/Interpreten davon etwas abgeben! Ansonsten: Gleich beim nächsten erfolgreichen Titel das Label wechseln. ;) Bei Titeln, die das Label mehr Geld kosten als reinkommt sieht das natürlich anders aus. Wo nichts abzugeben ist, gibt's eben nichts. Ist doch logisch. - ...Immer der Logik folgen.

Grüße
Nils
 
Das Geld kommt von der [g=119]Gema[/g].

Eine Plattenfirma zahlt Vorschüsse.
Das ist was anderes.

Es geht hier um Tantiemen und nicht um einen Plattenvertrag.
Für Tantiemen ist die [g=119]Gema[/g] zuständig. Sie verwaltet das Geld und schickt es an die Urheber.
 
fmo schrieb:
Das Geld kommt von der [g=119]Gema[/g].
Das Geld für die Nutzung durch Radiostationen und so weiter: ja.
Eine Plattenfirma zahlt Vorschüsse.
...und eine Beteiligung an Gewinnen durch Musikverkäufe. Vorschüsse sind selten. Eine Beteiligung bei Erfolg sollte allerdings immer drin sein. Ist doch logisch.
Das ist was anderes.
Ach was :D
Es geht hier um Tantiemen und nicht um einen Plattenvertrag.
Wenn ein Label beim Verkauf der Musik im Spiel ist, geht es selbstverständlich um einen Plattenvertrag.
Für Tantiemen ist die [g=119]Gema[/g] zuständig. Sie verwaltet das Geld und schickt es an die Urheber.
Ja, das ist richtig. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, was man mit einem Label sonst noch ausmacht.

Soooo kompliziert ist das alles nun auch nicht. Es gibt - bei finanziell erfolgreicher Musik - zwei "Geldgeber":
1) Die [g=119]Gema[/g]/Suisa (was auch immer) zahlt Gelder (in der Fachsprache: Tantiemen) für die Nutzung des Titels durch Radiostationen etc.
2) und zudem sollte ein erfolgreicher Musiker eine direkte Beteiligung an den Verkaufserlösen erhalten. Dabei ist es egal, ob man die Musik selber verkauft, oder sich jemanden zum Verkaufen "holt" (ein Label zum Beispiel). Ist doch auch logisch. Niemand übergibt seine "Ware" einem Zwischenhändler, ohne selber an den Erlösen beteiligt zu sein.

So, alle Klarheiten beseitigt?

=> Und nun sorgt erstmal dafür, dass mit dem Titel ÜBERHAUPT etwas geschieht, sonst lohnen sich diese ganzen Überlegungen und Infos nicht die Bohne ;) :)
 
nilssternel schrieb:

=> Und nun sorgt erstmal dafür, dass mit dem Titel ÜBERHAUPT etwas geschieht, sonst lohnen sich diese ganzen Überlegungen und Infos nicht die Bohne ;) :)

So isses!!! ich habe Daphne nun geschrieben, ich sei einverstanden, dass ich auf meiner Website nur noch ein Preview des Songs anbiete, wenn sie den Song im iTunes Music Store verkauft. Bereits früher habe ich ihr gesagt, dass ein Verkauf im iTMS OK sei.

Ich habe sie auch gefragt, ob sie inzwischen mehr wisse darüber, ob ein Verkauf im iTMS zustande kommt. Ich hoffe, bald von ihr definitiv zu erfahren, ob es klappt oder nicht. Vielleicht hat sie auch gezögert, die Sache voranzubringen, weil ich Vorbehalte hatte gegenüber ihrem Wunsch, nur noch einen Preview auf meiner Site zu haben, und dass die Sache nach meinem Einlenken nun vorangehen wird.

Wenn es soweit kommt, wird sie mir dann auch konkreter sagen, wie sie sich das mit meinem Anteil gedacht hat. Dann hätten wir dann wieder etwas Konkretes zum Beurteilen. Ich melde mich dann wieder.

Vielen Dank für Eure Beiträge, Ihr habt mir sehr geholfen!
 
Ich habe jetzt ein Angebot von Daphne.

Zur Erinnerung, es geht um einen Song, den Daphne (aus Kanada) in Englisch komponiert, eingespielt und gesungen hat. Ich habe den Song ins Deutsche übersetzt und gesungen, meine Gesangsaufnahmen wurden dann mit Daphnes Begleitung zusammengeführt, so entstand die deutsche Version des Songs. Zuerst war der Song gratis im Internet zum Runterladen. Inzwischen bietet Daphne die englische Version im iTunes Music Store an und möchte dies auch mit der deutschen Version tun. Dies kommt nun zustande und soweit sind wir uns auch einig.

Die Frage ist nun, wieviel Geld ich in dem Falle bekommen soll.

Daphnes Angebot ist 15% von dem, was sie bekommt bzw. was noch übrigbleibt, nachdem der Store, das Label und der eBroker ihren Teil abgezwackt haben. Das Verrückte ist: nachdem die vorher genannten ihre Anteile von dem einen Dollar abgezweigt haben, bleiben für Daphne 35 Cents übrig, davon soll ich 5 Cents bekommen.

Mir scheint es eher wenig. Was meint ihr?
 
um ehrlich zu sein, für mich ist das ok... du hast weder den song geschrieben, noch hast du den text wie du selbst sagst geistig geschaffen sondern originell aber nahe am original übersetzt. du kannst dir sicher sein, dass die ganzen schlagerübersetzungen von hits keinen cent urheberrechtstechnisch sehen, solange sie am original dran sind.

es ist gang und gäbe, dass du pro verkaufter cd bzw. song nicht viel bekommst, leider auch beim itunes-musicstore. bei einem normalen plattenvertrag bekommst du als ca. 1€ pro verkauftem album (!).

lg
flox
 

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