Veträge, Anmeldungen, Rechte etc.. (geht um Hip Hop Beats)

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Jujue

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Hallo ihr Lieben,

ich bin hier neu und suche Rat. In der Suchfunktion habe ich nicht wirklich das gefunden was ich suche.. bitte zerfleischt mich nicht, aber da durchzusteigen ist echt nicht so einfach. Danke.

Es geht darum, dass wir aktuell Beats produzieren und das ganze nun etwas festigen wollen, da es einfach auch rechtlich in Zukunft abgesichert sein soll. Momentan sind wir noch freiberuflich, also haben weder ein Label noch sind wir bei der Gema oder ähnliches gemeldet..

Wir wissen, dass ein Beat urherberrechtlich nicht geschützt ist, aber trotzallem geht es ja um das Endprodukt.

Dazu habe ich folgende Fragen (ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen):

1. Was für Optionen gibt es überhaupt? Meiner Meinung nach gibt es einmal die Möglichkeit, dass wir den Beat komplett abgeben und kein Gewinn an den Einnahmen haben- oder sagen, dass wir weiterhin Rechte an dem Beat haben und auch am Gewinn beteiligt sein möchten oder? Dazu habe ich auch eine Vorlage eines Exklusivsvertrags gefunden. Was ist besser? Natürlich weiss man das vorher nicht, in wie weit der Song ankommt, aber mittlerweile haben wir Beats gemacht wo sehr hohe Zahlen alleine über Youtube generiert wurden und die Dinger sind auch in diversen Playlisten auf Amazon usw.... daher wollen wir jetzt einfach schauen was das Beste für die Zukunft ist.

2. Macht es Sinn als Beatproduzenten ein eigenes Musiklabel zu gründen oder eher selbstständig zu arbeiten und wenn ja, wie machen wir das? Kleingewerbe anmelden ist klar, aber was ist mit der Gema? Muss das der Künstler machen oder auch wie als Beatproduzenten? Wir haben wirklich NULL Ahnung davon und ja- wir haben auch schon überlegt einen Anwalt zu fragen und mit dem das Ganze zu besprechen, nur leider sind die komplett voll bis Frühjahr 2021.....


3. Wie können wir, wenn wir weiterhin Gewinnbeteiligung haben uns absichern? Klar, in nem Vetrag mit xx% Anteil.., aber wieviel nimmt man da? Was ist realistisch? 5? 10?


Ich danke euch vom Herzen für eure Antwort!!! Bleibt gesund!!

Danke!
 
Wir wissen, dass ein Beat urherberrechtlich nicht geschützt ist,

Warum? Wenn mit Beat das Instrumental eines HipHop Tracks ist, ist das je nachdem durchaus urheberrechtlich geschützt bzw. schutzfähig.

Beim Rest verstehe ich nicht genau, was geplant ist. Ihr produziert Beats, die Euch jemand "abnehmen" soll? Gibt es dafür überhaupt eine relevante Nachfrage, bevor man eine Aktiengesellschaft gründet?
 
nur leider sind die komplett voll bis Frühjahr 2021.....
Dann würde ich solange warten. Denn sein Geschäftsmodell auf irgendwelche halbgaren Aussagen aus einem Hobbymusikerforum zu gründen (und diese Aussagen werden kommen), wird sich mit Sicherheit früher oder später rächen.
 
Prinzipiell herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Ihr könnt mit euren Kunden also aushandeln was euch zusagt, dazu brauch es auch keine Gema.
 
Wir wissen, dass ein Beat urherberrechtlich nicht geschützt ist,

Warum? Wenn mit Beat das Instrumental eines HipHop Tracks ist, ist das je nachdem durchaus urheberrechtlich geschützt bzw. schutzfähig.

Beim Rest verstehe ich nicht genau, was geplant ist. Ihr produziert Beats, die Euch jemand "abnehmen" soll? Gibt es dafür überhaupt eine relevante Nachfrage, bevor man eine Aktiengesellschaft gründet?

Hallo!

Ja, also Nachfrage ist da und mehrere Künstler haben Klicks auf YouTube im 6stelligem Bereich aufwärts- Connection ist auch da, darum mach ich mir keine Sorgen. Die Frage ist halt was man rechtlich machen kann um sich abzusichern.
 

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