Beat kaufen, was ist zu beachten, Preisvorstellung, Rechte

Rein technisch kann man keine Exklusiv-Lizenz verkaufen, wenn man noch nicht-exklusive Stuten laufen hat. Aber ich denke, wie gesagt, in der Szene ist es am Ende eh komplett Schnurz.

das gar net mal so strange brate, das voraus Planung.
Wenn man als prodjuzza bei make an offer kein offer bekommt dann gehen die davon aus dass kein Scheich am anderen Ende der Welt sitzt und es nicht eilig hat. D.h. wenn noch drei nen Upload für 6 Monate am laufen haben, dann kann man in der Zeit nochmal pare klärn für den mixing guy und den mastering guy... und den promotion guy - die Lyrics müssen dann stehen sonst noch n Monat songwriting drauf maken^^
 
Genau deshalb ist die Ausarbeitung und Ausfertigung solcher Verträge ja auch nicht für ´nen Appel und ein Ei zu haben - und man bei einem erfahrenen Fachanwalt besser aufgehoben als in einem Forum.
Zumal es hier ja auch um Millionenbeträge geht.
 
Zumal es hier ja auch um Millionenbeträge geht.
Meine Antwort hat sich nicht auf diesen Fall "hier" bezogen. Trotzdem sollte grundsätzlich gelten: Wenn man es ernst meint, dann entweder richtig oder gar nicht! Denn noch blöder wäre es ja wohl, teures Geld für einen anwaltlich gestalteten Vertragt auszugeben, der mangels Fachkenntnissen nicht mal ansatzweise vor Gericht standhält. Dann kannst Du dir das Teil als Vordruck auch gleich aus dem Internet selbst ausdrucken. Ich gebe jedenfalls ja auch kein Geld für eine Werkstatt aus, in der die Bremsen nach der Reparatur nur theoretisch funktionieren, weil der Lackierer als Urlaubsvertretung daran gearbeitet hat ...

Ein Fachanwalt ist nun mal unerlässlich, besonders wenn nationales/ Internationales Recht ins Spiel kommt. Zumal Du ja auch richtig am Arsch bist, wenn in den USA als Gerichtsstandort nach dort geltendem Recht eine Klage gegen dich geführt wird. Selbst wenn es in diesem Verfahren nur um wenige tausend Dollar geht, wären die Anwalts- und Reisekosten erheblich höher als die Kosten für einen guten Vertrag, der dich, wenn er gut ausgearbeitet wurde, genau davor beschützen soll. Da muss es also mitnichten um Millionen gehen.
 
Meine Antwort hat sich nicht auf diesen Fall "hier" bezogen. Trotzdem sollte grundsätzlich gelten: Wenn man es ernst meint, dann entweder richtig oder gar nicht! Denn noch blöder wäre es ja wohl, teures Geld für einen anwaltlich gestalteten Vertragt auszugeben, der mangels Fachkenntnissen nicht mal ansatzweise vor Gericht standhält. Dann kannst Du dir das Teil als Vordruck auch gleich aus dem Internet selbst ausdrucken. Ich gebe jedenfalls ja auch kein Geld für eine Werkstatt aus, in der die Bremsen nach der Reparatur nur theoretisch funktionieren, weil der Lackierer als Urlaubsvertretung daran gearbeitet hat ...

Ein Fachanwalt ist nun mal unerlässlich, besonders wenn nationales/ Internationales Recht ins Spiel kommt. Zumal Du ja auch richtig am Arsch bist, wenn in den USA als Gerichtsstandort nach dort geltendem Recht eine Klage gegen dich geführt wird. Selbst wenn es in diesem Verfahren nur um wenige tausend Dollar geht, wären die Anwalts- und Reisekosten erheblich höher als die Kosten für einen guten Vertrag, der dich, wenn er gut ausgearbeitet wurde, genau davor beschützen soll. Da muss es also mitnichten um Millionen gehen.

In der Regel scheitern diese Dinge nicht daran, dass ein Vertrag "nicht standhält", sondern an der Durchsetzbarkeit der Rechte in der Praxis.

Der Urheber überträgt mir die exklusiven Nutzungsrechte an einem Song mit dem geilsten Industry Standard Best Practice Vertrag ever. Der Urheber nutzt den Titel nicht nur weiter, sondern lizenziert ihn auch noch munter weiter.

Ich mahne ab und prozessiere und gewinne dank des geilen Vertrages ohne jegliche Gegenwehr. Dann habe ich einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassen in der Hand und zudem einen auf Erstattung der Auslagen. Der GV klingelt bei dem Urheber, der gibt eine EV ab und das wars. Ein paar erfolglose Vollstreckungsversuche später kommt die Einsicht, Gutem Geld kein Schlechtes mehr hinterher zu werfen.

Variante: Der Urheber sitzt in den USA. Weil wir einen geilen Vertrag haben, haben wir dort im Rahmen der Möglichkeit der RECHTSWAHL (das habe ich vorhin schonmal gesagt, aber es raffen nur nicht alle) die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Und im Rahmen einer RECHTSSTANDSWAHL die alleinige Zuständigkeit deutscher Gerichte verbindlich festlegen (vorbehaltlich IPR bzw. ZPO). Da wir einen GEILEN Vertrag haben, ist das alles richtig formuliert.

Jetzt haben wir wieder einen Titel in der Hand und können aber keine dt. Urteile in USA vollstrecken.

Ein Vertrag ist im Zweifel weniger wert, als das Papier, wenn der Gegner nur weit genug weg ist oder nichts zu verlieren hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, es geht um 50 Euro. Dafür sollte der Threadersteller mindestens fünf Partner bei Freshfields drei Wochen beschäftigen, um einen bombensicheren Vertrag auszuarbeiten.
50,- Euro ist der Betrag, den die TE aufbringen kann. Und für dieses schmale Geld wird garantiert kein Deal zustande kommen, insofern ist Dein Beitrag sinnlos. Aber selbst wenn Sie nur unerheblich mehr zahlen würde, wird die Streitsumme vor Gericht erheblich höher liegen, sollte der Urheber klagen. Und wie ich schon schrieb: Selbst wenn es in diesem Verfahren nur um wenige tausend Dollar geht, wären die Anwalts- und Reisekosten erheblich höher als die Kosten für einen guten Vertrag.

Diese einfache Gleichung kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
 
Warum sollte er klagen?! Er geht doch in den Deal ein und bekommt Geld. Warum sollte ich mich bei diesem Deal auf die Geltung von US Recht einlassen? Warum sollte es mich interessieren, wenn er mich in den USA verklagt. Deren Urteile sind hier genauso wenig vollstreckbar. Ein Problem gäbe es ggf. nur, wenn man dort mal einreisen wollte.
 
Und für dieses schmale Geld wird garantiert kein Deal zustande kommen, insofern ist Dein Beitrag sinnlos.
Warte mal ab. Vielleicht ist das mehr, als sich der Beatbastler erträumt hat.
Aber selbst wenn Sie nur unerheblich mehr zahlen würde, wird die Streitsumme vor Gericht erheblich höher liegen, sollte der Urheber klagen. Und wie ich schon schrieb: Selbst wenn es in diesem Verfahren nur um wenige tausend Dollar geht, wären die Anwalts- und Reisekosten erheblich höher als die Kosten für einen guten Vertrag.
Genauso wird es kommen und nicht anders. Schließlich besteht bei derartigen Fällen eine mindestens 99%ige Wahrscheinlichkeit, dass es um erhebliche Werte geht, deren Auseinandersetzung unweigerlich von einem US-Gericht zu klären sind.
 
In der Regel scheitern diese Dinge nicht daran, dass ein Vertrag "nicht standhält", sondern an der Durchsetzbarkeit der Rechte in der Praxis.

Worin besteht denn da der Unterschied? Das "Standhalten" ist schließlich nur die Gegenseite vom "Durchsetzen" und damit folglich eine Frage der Perspektive: Der eine ist Anspruchsteller und der andere Anspruchgegner.

Der Urheber überträgt mir die exklusiven Nutzungsrechte an einem Song mit dem geilsten Industry Standard Best Practice Vertrag ever. Der Urheber nutzt den Titel nicht nur weiter, sondern lizenziert ihn auch noch munter weiter.

Womit dann ja nicht nur eine Verletzung vertraglicher Pflichten vorliegt, sondern eine Straftat: Betrug!

Ich mahne ab und prozessiere und gewinne dank des geilen Vertrages ohne jegliche Gegenwehr. Dann habe ich einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassen in der Hand und zudem einen auf Erstattung der Auslagen. Der GV klingelt bei dem Urheber, der gibt eine EV ab und das wars. Ein paar erfolglose Vollstreckungsversuche später kommt die Einsicht, Gutem Geld kein Schlechtes mehr hinterher zu werfen.

Das gleiche Szenario ohne Vertrag: Ich verliere vor Gericht und muss dem Anspruchgegner alle Kosten ersetzen. Und meine teuer bezahlten Exklusivrechte kann ich mir auch noch in die Kimme schmieren ...

Variante: Der Urheber sitzt in den USA. Weil wir einen geilen Vertrag haben, haben wir dort im Rahmen der Möglichkeit der RECHTSWAHL (das habe ich vorhin schonmal gesagt, aber es raffen nur nicht alle) die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Und im Rahmen einer RECHTSSTANDSWAHL die alleinige Zuständigkeit deutscher Gerichte verbindlich festlegen (vorbehaltlich IPR bzw. ZPO). Da wir einen GEILEN Vertrag haben, ist das alles richtig formuliert.

RECHTSSTANDSWAHL = Gerichtsstandort (siehe #43). Und genau deshalb ist ein Fachanwalt wichtig, der sich mit internationalem Recht auskennt. Wie machen das denn sonst die großen Verwertungsgesellschaften?

Jetzt haben wir wieder einen Titel in der Hand und können aber keine dt. Urteile in USA vollstrecken.

Das hängt vom jeweiligen US-Bundesstaat ab (siehe "Foreign Money Judgement Recognition Act").

Ein Vertrag ist im Zweifel weniger wert, als das Papier, wenn der Gegner nur weit genug weg ist oder nichts zu verlieren hat.

Die Aussage ist zwar richtig, aber trivial.

Und mal meine eigen Meinung dazu: Ich würde für so ein einzelnes Liedchen grundsätzlich keine vertragliche Bindung außerhalb der EU eingehen, sondern, wenn ich in Europa keinen Ersatz finde, den Urheber fragen, was er dafür haben will, wenn ich seinen Beat verwende (Scheiß auf die Exklusivrechte!). Nach dem Bezahlen (und Speichern des Schriftverkehrs) würde ich dann einfach loslegen, veröffentlichen und abwarten was passiert. Der Urheber muss bei einer Veröffentlichung ja sowieso immer mit genannt werden (den Fehler, den Urheber nicht zu nennen, sollte man nicht begehen); Und sollte ich zufällig einen Welthit landen, dann hat der Junge eben Glück gehabt (und ich das Geld, um Klagen abzuwehren). Ich habe den Beat ja nicht geklaut (und mehr als nur 50,- Euro auf dem Konto 💰:cool: und damit ausreichend Spielraum). Bei richtigen Produktionen oder Projekten, in denen es um Geld geht, sieht die Sache natürlich anders aus (zum kommerziellen, professionellen Arbeiten gehören Rechtsanwälte nun mal - leider - dazu). Wie ich aber an anderer Stelle ja auch schon schrieb: Meine Einlassungen beziehen sich nicht explizit auf den Fall der TE. Und ob sie an der Interessenlage vorbei gehen oder nicht (wessen überhaupt?), kann jeder für sich selbst entscheiden. Dafür brauchts sicherlich keine Forenpolizei ... man wird schließlich nicht gezwungen den Kram zu lesen. Und wenn meine Texte so überflüssig sind, warum antwortet Ihr dann überhaupt darauf?

Blöde Frage! Ich weiß natürlich, warum? 😈 Da mache ich aber diesmal nicht mit 😉
 
Frage: wie viele juristische Staatsexamina hast Du?
 
Frage: wie viele juristische Staatsexamina hast Du?
Wenn Du diese Frage ad hominem stellst, hast Du die Diskussion verloren, denn es zählt das Argument, nicht die Person!

Und, mein lieber @muffy, ich kenne den Unterschied zwischen einem Justiziar und einem Volljuristen.
 
Warte mal ab. Vielleicht ist das mehr, als sich der Beatbastler erträumt hat.
Yop, ich würde auch sagen, dass 50 Euro für 10 Minuten Komposition, Recording und Mixing ein guter Stundenlohn sind.
 
Ich würde für so ein einzelnes Liedchen grundsätzlich keine vertragliche Bindung außerhalb der EU eingehen, sondern, wenn ich in Europa keinen Ersatz finde, den Urheber fragen, was er dafür haben will, wenn ich seinen Beat verwende (Scheiß auf die Exklusivrechte!). Nach dem Bezahlen (und Speichern des Schriftverkehrs) würde ich dann einfach loslegen, veröffentlichen und abwarten was passiert. Der Urheber muss bei einer Veröffentlichung ja sowieso immer mit genannt werden (den Fehler, den Urheber nicht zu nennen, sollte man nicht begehen); Und sollte ich zufällig einen Welthit landen, dann hat der Junge eben Glück gehabt (und ich das Geld, um Klagen abzuwehren). Ich habe den Beat ja nicht geklaut (und mehr als nur 50,- Euro auf dem Konto 💰:cool: und damit ausreichend Spielraum). Bei richtigen Produktionen oder Projekten, in denen es um Geld geht, sieht die Sache natürlich anders aus (zum kommerziellen, professionellen Arbeiten gehören Rechtsanwälte nun mal - leider - dazu).
Und wieso schreibst Du das nicht gleich?
Und wenn meine Texte so überflüssig sind, warum antwortet Ihr dann überhaupt darauf?
Na weil sie überflüssig waren, das hast Du ja auch erkannt:
Meine Einlassungen beziehen sich nicht explizit auf den Fall der TE.
Er hat die Expertise eines Kugelfischs?

blow-fish-frontal-view-picture-id149081471
 
Wer weiß, wenn dem das Gesang gefällt, gibt er vielleicht selber Geld.
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
3
Aufrufe
2K
moonbooter
moonbooter
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
2
Aufrufe
2K
Ennui
Ennui
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
4
Aufrufe
3K
ollo123
ollo123

Neue Antworten


Zurück
Oben