Doch. V.a. daran. Wenn der Knecht vertragswidrig den Song doch weiterbenutzt oder anderweitig lizenziert - was dann? Da würde man z.B. eine Vertragsstrafe reinformulieren und ihn zum Unterlassen auffordern. Das würde in DE schon einiges kosten und am Ende nichts bringen, weil der wahrscheinlich eh nichts hat. Und in USA kann man keine deutschen Titel vollstecken. Also Poposchmatzen 1,50.
Perfekt. Nicht die Antworten, die ich hören will aber die, die ich hören muss!
Es macht also definitiv keinen Sinn, mich da allzu weit aus dem Fenster zu lehnen und monatelang zu sparen, um dann eine Summe zu bezahlen, die sich unter Umständen nicht rentiert.
So oft kann ich Will Smith nun auch wieder nicht rufen.
Eventuell ist eine "Premium"-Nutzungslizenz, die die einzelnen Spuren enthält und zur Bearbeitung freigibt, also doch die klügere Wahl.
Wie wäre das denn, mal angenommen jemand kauft die Exklusivrechte an dem Beat, nachdem ich aber bereits eine Lizenz erworben habe?
Ist die dann hinfällig? Oder muss derjenige sich dann damit abfinden, dass ich es eben auch benutzen darf? Wäre dann ja ziemlich unexklusiv.
Und, was mir noch eingefallen ist, auch wenn das nicht ganz ernst gemeint war und nichts kopieren wollen würde aber mal rein theoretisch, wäre es erlaubt, Teile der Melodie nachzubauen oder sind selbst einzelne Tonfolgen (Refrain) geschützt?