Meine Rechte als Interpretin

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Ich habe hier einen etwas komplizierten Fall. Es geht kurz gesagt darum, welche Rechte ich habe, wenn ich einen bereits existierenden englischen Song ins Deutsche übersetzt und gesungen habe und dieser nun kommerziell angeboten werden soll, nachdem er vorher frei zum Anhören und Downloaden war.

Hier nun die genauere Beschreibung der Situation:

Ich fand im Internet einen englischen Song, den ich sehr witzig fand. Ich kam auf die Idee, den Song ins Deutsche zu übersetzen und dann die deutsche Version auch selber zu singen. Das tat ich, kontaktierte dann die Autorin des Originals und sandte ihr meine Vokal-Tracks zu. Das Ergebnis war, dass es diesen Song nun auch in Deutsch gibt. D.h. die Übersetzung und die Vocals der deutschen Version sind von mir, der Rest (Instrumente) sind wie im englischen Original von Daphne Kalfon, der Urheberin und Interpretin des Originals.

So weit so gut, beide Songs wurden im Internet zum Anhören und gratis Download angeboten, einerseits auf den Websites von mir und von Daphne, andrerseits auf den Websites macjams.com und icompositions.com.

Dann beschloss Daphne, den Song im iTunes Music Store anzubieten, zunächst mal die englische Version. Dies tat sie via ein kleines Label. Die Folge davon war, dass sie den Song von macjams und icompositions entfernte und auf ihrer Website nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören anbietet.

Sie möchte nun auch die deutsche Version im iTunes Music Store anbieten. Damit habe ich aber Probleme. Eigentlich möchte ich gar nicht, dass der Song nun kommerziell angeboten wird, da ich befürchte, dies könnte das Ende des Songs sein. Es würde laut Daphne auch bedeuten, dass ich auf meiner Website auch nur noch 30 Sekunden des Songs zum Anhören haben dürfte. Ich möchte aber, dass die Leute zumindest sich den ganzen Song anhören können, bevor sie ihn kaufen.

Nun kommen meine Fragen zu dem Fall:

Habe ich (als nur Interpretin) das Recht, Daphne den Verkauf des deutschen Songs zu untersagen?

Kann Daphne (falls der Song im Music Store angeboten wird) wirklich verlangen, dass ich auf meiner Website nur noch ein Sample des Songs haben darf? Ist es üblich, dass Labels sowas verlangen? Weiss jemand, wie die Bedingungen sind, wenn man einen Song im iTunes Music Store anbietet? Verlangen die allenfalls, dass man nur noch ein Sample anbietet? Habe ich irgendeine Möglichkeit zu verlangen, dass ich weiterhin den ganzen Song zum Anhören auf meiner Website habe (allerdings ohne Download-Möglichkeit)? Welche Rechte habe ich da?

So wie Daphne es darstellt, scheine ich keine Mitsprache zu haben, was die Veröffentlichung des Songs betrifft. Es ist ihr Song, das stimmt natürlich, und Musik ist ihr Beruf, aber habe ich (ohne die es den deutschen Song nicht geben würde) wirklich gar nichts zu sagen?

Welchen Anteil habe ich als Interpretin der deutschen Version zugute? Daphne sagt, dass sie den grössten Teil des Geldes bekommen wird, ist das korrekt?

Das Ganze wird noch verkompliziert dadurch, dass Daphne in Kanada lebt und ich in der Schweiz.

Kennt sich da jemand aus?

Übrigens geht es um folgenden Song: Ich lieb meinen Mac
Da meine Sangeskunst hier ja auch nicht unbedingt professionell zu nennen ist, habe ich umso mehr Bedenken, den Song zu verkaufen.
 
Jo. Die Sache ist ziemlich einfach: Alles, was DU an dem Song gemacht hast liegt in DEINER Entscheidungsgewalt und alles was Daphne daran gemacht hat, darüber darf SIE entscheiden.

Die Fragen im Einzelnen:
1) Du darfst den Verkauf bzw. die Verbreitung der deutschen Version verbieten, ja.

2) Du darfst - weil Du Texterin bist - alles bestimmen, was den Text (alleine) betrifft. Obwohl, da müsste man sich das Original mal genau anschauen. Wenn Du den Text wirklich sinngemäß, oder sogar Wort- für Wort übersetzt hast, liegt nur eine Bearbeitung vor und keine Werkschöpfung Deinerseits. In dem Fall hätte Daphne sogar die Rechte über die Verbreitung des Text-INHALTES zu bestimmen. - Aber mal unter uns gesagt: Was Du mit dieser deutschen Wort-zusammensetzung machst, wird Daphne wahrscheinlich relativ egal sein. - Das ist aber meine persönliche Meinung(!), keine rechtsverbindliche Einschätzung!

3) Daphne darf alles im Zusammenhang mit der von ihr komponierten Musik entscheiden. Dazu gehört auch, dass sie über die Länge der Previews etc entscheiden darf. Bezüglich des Textes wäre zu klären, in wiefern der Inhalt der deutschen Version auf DEINE, oder Daphne's geistige Schöpfung zurückzuführen ist.

4) Als "Interpretin" (reine Sängerin) hast Du die sogenanten Leistungsschutzrechte an Deinem Gesang. Du darfst also entscheiden, was mit diesen Gesangsspuren geschiet. Dazu gehört auch, dass Du Daphne den Umgang mit den Spuren verbieten darfst, wenn Du willst. (Und vertraglich nichts anderes vereinbart ist)


Mein Tipp: Such Dir einen Musiker hier aus Deutschland, der einen neuen Song schreibt, schreibe ggfls. Deinen Text so weit um, dass er rechtlich weit genug vom Original weg ist (eine Ähnlichkeit / direkter Rückschluss auf den Original-Inhalt sollte für einen "normalen" Betrachter nicht möglich sein; das Gleiche gilt für die Gesangsmelodie.)

Oder, anderer Tipp: Einige Dich mit der Daphne über die Verwendung Eurer "gemeinsamen" Arbeit. Das wäre unter Umständen die einfachste Lösung.

=> Sind damit alle Fragen beantwortet?

Grüße
Nils
 
Also ich habe Deinen Song gehört.
Genauer gesagt : Die deutschsprachige Version de Titels.

Als Texter hast Du auch Ansprüche auf Tantiemen.
Diese sind nicht gerade viel geringer als die eines Komponisten.
Ich hoffe, daß Dir das irgendwie klar ist.

Wenn Deine kanadische Kollegin das Projekt über iTunes vermarkten will,
dann ist das doch eine tolle Sache.

Ich fand die Version mit Deinem Gesang weder anrüchig noch unangenehm.
Du singst nicht wie eine Profisängerin. das ist klar.
Aber es unterstreicht doch irgendwie auch das Image des [g=18]Mac[/g] in dieser Sparte :
Jeder soll Spaß an der Herstellung von Musik haben. Egal wie gut er es kann.

Gerade durch Deinen nicht so perfekten Gesang wirkt das Produkt Apple-Computer
erst so richtig sympathisch und menschlich.

Auch wenn Du selbst es nicht so sehen möchtest :
Der Titel kann durchaus eine Zukunft haben.
Auch in der deutschen Version.

Du solltest Dich einer Vermarktung nicht entgegenstellen.
Wenn Deine Kollegin den Titel bei iTunes vermarktet, mußt Du ihn von Deiner Website
herunternehmen, bzw. darfst ihn nicht mehr als ganzes zum Download anbieten.
Du würdest damit die Urheberrechte Deiner Kollegin an der Komposition verletzen.

Was wäre denn so schlimm an enem (kleinen) kommerziellen Erfolg bei iTunes ?
Bei der Deutschen version sollten 100% der Tantiemen für den Text in Deine Tasche fließen. Da hat die Kanadierin keinen Anteil daran. Übersetzung hin oder her. Egal.

Sei doch froh, daß sie Dir die Vermarktung anbietet und sich so sehr dafür engagiert.

Wenn Du das alles nicht willst, dann lösche den Titel von Deiner Website und fertig.

Mit Deinem Text kannst Du machen was Du willst.
Die Musik und die Melodie gehören Dir nicht.


P.S. Gerne hätte ich auch mal das Original oder die Schwedische Version gehört.
Das scheint aber nicht möglich. Dafür wird man aber sonstwohin gelinkt.
Das ist ärgerlich. Nicht mal ein kurzes Anspielen wird irgendwo angeboten.
 
@nilssternel:

Zuerst zur Frage des Textes: Ich habe mich bei der Übersetzung sehr nahe an den Text des Originals gehalten, daher kann man es sicher nicht als meine Werkschöpfung bezeichnen. "Bearbeitung" trifft es gut.

So wie ich deine Antworten verstehe:

Ich könnte also Daphne die Verbreitung/Verkauf des deutschen Songs verbieten oder den Song sogar ganz zurückziehen. Aber sie könnte ebenso mir die Verbreitung des deutschen Songs verbieten. Sie kann also darüber bestimmen, wie lang der Preview auf meiner Website sein darf und ob der Song überhaupt auf der Website sein darf. Unabhängig davon, ob der Song im Music Store ist oder gratis ist. Das stimmt so, oder?

Bezüglich Zusammenarbeit mit Daphne: Vertrag haben wir keinen. Das ganze war zuerst ein reines Fun-Projekt. Im Moment bin ich eben dabei, mit ihr zu verhandeln über die Bedingungen der Veröffentlichung. Dazu ist es für mich aber wichtig, die rechtliche Situation zu kennen, daher meine Anfrage hier. Ich möchte keinen Krach mit Daphne bekommen, da es ohne sie die deutsche Version ja gar nicht gäbe.

Kann jemand noch eine Aussage machen dazu, wie gross mein Anteil an den Einnahmen in etwa sein könnte in dieser Situation? Daphne wird mir bald ein Angebot machen und ich wäre froh, wenn ich dieses beurteilen könnte.
 
iLoveMyMac schrieb:
So wie ich deine Antworten verstehe:

Ich könnte also Daphne die Verbreitung/Verkauf des deutschen Songs verbieten oder den Song sogar ganz zurückziehen. Aber sie könnte ebenso mir die Verbreitung des deutschen Songs verbieten. Sie kann also darüber bestimmen, wie lang der Preview auf meiner Website sein darf und ob der Song überhaupt auf der Website sein darf. Unabhängig davon, ob der Song im Music Store ist oder gratis ist. Das stimmt so, oder?
Daphne darf alles entscheiden, was die Musik und den Inhalt Ihres Textes angeht. Über Deine Gesangsspur und Deine Bearbeitung darf sie nichts entscheiden.
Kann jemand noch eine Aussage machen dazu, wie gross mein Anteil an den Einnahmen in etwa sein könnte in dieser Situation? Daphne wird mir bald ein Angebot machen und ich wäre froh, wenn ich dieses beurteilen könnte.
Wenn Dir der Text - auch inhaltlich - komplett zugesprochen wird (bzw. Du Dich mit Daphne entsprechend einigst; "zugesprochen" wäre verbunden mit einer Auseinandersetzung zwischen Anwälten), bekommst Du 100% der [g=119]Gema[/g]-Tantiemen für Text. Diese sind, wie fmo richtig sagt, ähnlich hoch wie die Tantiemen (Geld-Ausschüttungen) für die Musik. - Aber achtung: Als [g=119]Gema[/g]-Mitglied müsstest Du nach aktueller Bestimmung auch für die Preview und den Download auf Deiner Webseite Gebühren zahlen. Weitere Infos dazu findest Du hier im Forum (nach "[g=119]Gema[/g]" suchen) oder auf www.[g=119]gema[/g].de

Wenn der Text Dir als Bearbeiterin zugesprochen wird - erhältst Du einen Teil der [g=119]Gema[/g]-Tantiemen, die durch den Text generiert werden. Dabei kann es sein, dass Daphne - aufgrund der inhaltlichen Idee / Vorgabe - gewisse Anteile der Textrechte behält. Dazu solltest Du mal mit der [g=119]Gema[/g] München telefonieren, oder einen Musikanwalt fragen. ([g=119]Gema[/g]-Telefonat kostet nur Telefongebühren; wahrscheinlich kriegst Du dort schon die Infos die Du möchtest; Musikanwalt will meistens sofort Geld haben...)

Weitere, interessante Links für Dich.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
http://www.gema.de/
http://www.gvl.de/

Und such vielleicht noch etwas im Forum, bei Fragen die aufkommen. Man findet hier diverse Infos.

Grüße
Nils
 
@fmo:

Tantiemen: Daphne hat mir geschrieben, dass ich auch einen Teil des Geldes bekäme, wenn der Song im Music Store komme. Aber ihr Anteil werde natürlich grösser sein. Das bezweifle ich eben ein bisschen.
Texterin im engeren Sinn bin ich eigentlich nicht, "bloss" Übersetzerin. Siehe auch was nielssternel zu dem Thema schreibt. Aber was bedeutet das für die Tantiemen?

Wie geht das denn mit den Tantiemen, werden die gesplittet nach Komposition, Text und interpretation? Ich verstehe leider gar nichts davon. Auch bei der Interpretation wären wohl nicht 100% für mich, da ich nur singe.

Natürlich ist es auch toll, wenn der Song im Music Store kommt. Ich wäre natürlich schon sehr gespannt, ob er sich verkaufen wird. Ich finde es einfach schade, dass etwas, was als Fun-Projekt begann, nun kommerziell enden muss. Und noch vorallem sehr schade, wenn man den Song nicht mehr zuerst ganz anhören kann.

Danke für die Komplimente! Ich habe eben zum Teil vernichtende Kritiken für den Song bekommen und bin daher skeptisch, ob sich der Song überhaupt verkaufen wird. Vorallem wenn man nur einen kleinen Ausschnitt hören kann vorher, weil ich befürchte, dass die Leute dann das Risiko nicht eingehen. Wenn nicht, dann wäre das eben sehr schade. Man könnte es auch so ausdrücken: Ich werde lieber berühmt als reich :)) d.h. mir geht es darum, dass möglichst viele Leute den Song hören können und Spass daran haben.

Den Song von meiner Website ganz wegnehmen ist also gerade das Gegenteil von dem, was ich will.

Schwedische Version übrigens hier: http://www.ilovemymacthesong.com/internationSongs/page9/page9.html

Preview englischer Song: http://www.ilovemymacthesong.com/ (auf den Text "Click to hear sample" klicken)
 
Die Tantiemen für Text und Musik sind jeweils extra.
50/50 würde ich mal sagen.

Ich sehe Dich nicht als Übersetzer, sondern als Texter.
Aber über Deinen tatsächlichen Anteil kannst Du ja evtl. verhandeln.

Deine kanadische Kollegin wird Dir sicher ein Angebot machen, mit dem Du gut leben kannst. Sie hat sich sicher auch schon informiert, wie soetwas zu handhaben ist.


P.S. : Die Komponistin hat ja auch die Musik produziert.
Sprich : Sie besitzt also auch die ''Rechte an der Originalaufnahme''
und die ''mechanischen Vervielfältigungsrechte''.

Dadurch wird naturgemäß ihr Anteil auch höher sein als Deiner.
Als Sängerin (''ausübende Künstlerin'') steht Dir auch GVL zu.

Es gibt irgendwo ein Buch : [g=119]GEMA[/g]-Leicht gemacht
Besorge Dir das mal. Da steht das wichtigste drin.

An euer Stelle würde ich den Song komplett an Apple verticken.
Das Ding schreit ja geradezu nach Werbespot.
 
hi,
leider ist daphne DIE SCHÖPFERIN des songs im original.
somit liegen urheberrechte in ihren händen.
dass du der song auf deine weise gecovert hast gibt dir leider keine große rechte (entscheidungsfreiheiten).
dein fehler war dass du kein lizenzvertrag mit daphne geschlossen hast, somit wäre, falls im vertrag vorgesehen, die vermarktung deiner version zur hälfte in deinen händen.
das ist nähmlich so, dass die lizenzverträge teilen des einnahmes und der vermarktungsrechten regeln.
bissel kompliziert, ich weiss, aber die jura ist so...
also, in diesem fall, kann daphne mit ihrem song (und cover-versionen) machen was sie will. (dich um 3 uhr nachts anrufen und kontoauszüge von dir verlangen, was der song betrifft, z.b.)...
also geld von cover-musiker verlangen, veröffentlichung verbieten oder was auch immer.
du kannst höchstens ein teil der rechte an deiner deutschen übersetzung erwerben, aber auch nur als übersetzerin (oder: du hast wirklich aus ihrem text etwas gaaanz neues gemacht - dann liegt das recht für den text in deinen händen).
sorry dass ich keine tolle nachrichten für dich habe - nächstes mal nach exclusiver lizenz nachfragen - somit kannst du dein/euer song auch selber vermarkten, aber nicht mehr als das... nur daphne hat das sagen, in diesem fall.
vg
dia
 
Tantiemen: Die [g=119]Gema[/g] ist eine Verwertungsgesellschaft, die - im Sinne aller Komponisten und Texter - Geld umverteilt. Diesbezüglich gibt es, bei geringen Umsätzen, allerdings nicht ausschliesslich Vorteile. Darüber findest Du diverse Infos hier im Forum. - Und, ja: Gesplittet nach Text und Musik.

Bezüglich der Interpretation / des Gesanges ist die GVL zuständig für die finanzielle Umverteilung. Dabei erbringst Du eine Leistung aufgrund eines bestehenden Werkes und erwirbst damit automatisch ein sogenanntes Leistungsschutzrecht. GVL = Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

Die Leistungsschutzrechte für den Gesang stehen Dir zu 100% zu. Die für die Instrumenten-Einspielungen natürlich nicht.

Bitte lies mal meine Beiträge zu ähnlichen Fragestellungen:
mein Beitrag zum Thema Ge.m.a. (allgemeine Erläuterungen):
http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=46266&forum=3&start=0#375306

meinen Beitrag zum Thema "Verlag":
http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=47571&forum=3&start=0#376396

Beitrag von nilssternel zum Thema Rechte und Gema

mein Beitrag zum Thema eigene Musik verkaufen:
http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=47270&forum=3&start=0#373374

Grüße
Nils

nils.sternel[at]gmx.de
 
fmo schrieb:
Ich sehe Dich nicht als Übersetzer, sondern als Texter.
Diese Frage kann man nicht ohne weiteres beantworten. Schon gar nicht, wenn man den Original-Text nicht kennt. Zudem ist das immer eine Einschätzungsfrage. Ihr müsst Euch dazu einfach "vernünftig" einigen. Wenn es gut läuft: einige Dich direkt mit Daphne. Ansonsten befrag mal die [g=119]Gema[/g] (es ist nicht deren Pflicht Dich über sowas zu informieren, aber meistens machen sie es trotzem), oder befrag mal einen Juristen, der sich tiefgreifend mit dem Urheberrechtsgesetz befasst hat, wie dieser konkrete Fall einzuschätzen ist. - Aber: Daphne und Du könnt - theoretisch - alles aushandeln was Ihr wollt.

Ggfls findest Du die Antwort auch hier: http://bundesrecht.juris.de/urhg/ § 3 Bearbeitungen

Oder guck mal bei Google nach "Urheberrecht +Bearbeitungen" oder "Urheberrechtsgesetz +Bearbeitungen" oder "Urheberrecht +Übersetzung" und so weiter.

Lg
Nils
 
iLoveMyMac schrieb:
Ich finde es einfach schade, dass etwas, was als Fun-Projekt begann, nun kommerziell enden muss.
Ich sehe die "Geldübergabe" der Hörer auch als eine Art der Wertschätzung der Musik. Finde es völlig legitim, mit Musik Geld zu verdienen.

Wenn Du das trotzdem nicht möchtest: dagegen wehren kannst Du Dich immer, das ist kein Problem. Du brauchst einfach nur sagen "Nicht mit meinem Text / nicht mit meinem Gesang" und dann bist Du aus der Nummer raus. - Also den Anspruch auf Gelder loszuwerden ist wesentlich unproblematischer, als ihn zu bekommen ;)

...Und, ich muss mal sagen: wenn Du Dich auf ein "Fun-Projekt" mit einer Berufsmusikerin einlässt, liegt es irgendwie nahe, dass sie mit der Musik gerne Geld verdienen möchte bzw. auf die Einkünfte durch ihre Musik angewiesen ist. Wenn Du einen anderen Job hast, sei froh, aber dreh Daphne möglichst keinen Strick draus, dass sie mit ihrer Musik Geld verdienen möchte / will.
 
iLoveMyMac schrieb:
Ich könnte also Daphne die Verbreitung/Verkauf des deutschen Songs verbieten oder den Song sogar ganz zurückziehen. Aber sie könnte ebenso mir die Verbreitung des deutschen Songs verbieten. Sie kann also darüber bestimmen, wie lang der Preview auf meiner Website sein darf und ob der Song überhaupt auf der Website sein darf. Unabhängig davon, ob der Song im Music Store ist oder gratis ist. Das stimmt so, oder?
nilssternel schrieb daraufhin:
Daphne darf alles entscheiden, was die Musik und den Inhalt Ihres Textes angeht. Über Deine Gesangsspur und Deine Bearbeitung darf sie nichts entscheiden.
Da habe ich eben ein Durcheinander, weil beim deutschen Song ja die Musik von ihr und die Gesangsspuren von mir sind. Ich könnte also die Verbreitung des deutschen Songs untersagen, da die Gesangsspuren von mir sind, aber auch Daphne könnte umgekehrt mir die Verbreitung des Songs untersagen, da die Musik von ihr ist. Oder?
Mir geht es einfach darum, definitiv zu wissen, ob Daphne bestimmen kann, wieviel von dem deutschen Song auf meiner Website sein darf.

iLoveMyMac schrieb:
Kann jemand noch eine Aussage machen dazu, wie gross mein Anteil an den Einnahmen in etwa sein könnte in dieser Situation? Daphne wird mir bald ein Angebot machen und ich wäre froh, wenn ich dieses beurteilen könnte.
nilssternel schrieb daraufhin:
Wenn Dir der Text - auch inhaltlich - komplett zugesprochen wird (bzw. Du Dich mit Daphne entsprechend einigst; "zugesprochen" wäre verbunden mit einer Auseinandersetzung zwischen Anwälten), bekommst Du 100% der [g=119]Gema[/g]-Tantiemen für Text. Diese sind, wie fmo richtig sagt, ähnlich hoch wie die Tantiemen (Geld-Ausschüttungen) für die Musik. - Aber achtung: Als [g=119]Gema[/g]-Mitglied müsstest Du nach aktueller Bestimmung auch für die Preview und den Download auf Deiner Webseite Gebühren zahlen.
Wenn der Text Dir als Bearbeiterin zugesprochen wird - erhältst Du einen Teil der [g=119]Gema[/g]-Tantiemen, die durch den Text generiert werden. Dabei kann es sein, dass Daphne - aufgrund der inhaltlichen Idee / Vorgabe - gewisse Anteile der Textrechte behält. Dazu solltest Du mal mit der [g=119]Gema[/g] München telefonieren, oder einen Musikanwalt fragen. ([g=119]Gema[/g]-Telefonat kostet nur Telefongebühren; wahrscheinlich kriegst Du dort schon die Infos die Du möchtest; Musikanwalt will meistens sofort Geld haben...)

Bin in der Schweiz, [g=119]Gema[/g] ist also nicht relevant. Das wäre dann die Suisa, da läuft es wohl wieder anders. Ich möchte auch nicht Mitglied der Suisa werden, vermutlich würde Daphne mir das Geld direkt geben. Aber interessant ist natürlich trotzdem, wie es laufen <b>würde</b>, wenn das Ganze über die [g=119]Gema[/g]/Suisa laufen würde.

Ich denke nicht, dass der Text mir zugesprochen werden kann. Der Anteil an den Text-Tantiemen wäre sehr klein, wenn überhaupt vorhanden. Bekommt der Interpret eigentlich auch etwas? Wie werden denn die Tantiemen normalerweise aufgeteilt, welche Elemente gibt es da (Text, Musik, ...)? Ist das von Land zu Land verschieden?
 
Da habe ich eben ein Durcheinander, weil beim deutschen Song ja die Musik von ihr und die Gesangsspuren von mir sind. Ich könnte also die Verbreitung des deutschen Songs untersagen, da die Gesangsspuren von mir sind, aber auch Daphne könnte umgekehrt mir die Verbreitung des Songs untersagen, da die Musik von ihr ist. Oder?
Mir geht es einfach darum, definitiv zu wissen, ob Daphne bestimmen kann, wieviel von dem deutschen Song auf meiner Website sein darf.
Daphne darf über die Musik entscheiden, - egal welcher Gesang drauf ist. - Und Du darfst über die Gesangsspur entscheiden, egal welche Musik drunter ist (letzteres stimmt nicht ganz, weil die Gesangsmelodie ja auch von Daphne ist, aber so ungefähr ist es)

Daphne darf also nicht speziell über die "deutsche Version" entscheiden. Aber diese Version ist ja ohne Musik ziemlich witzlos. - Und sie darf entscheiden, was mit der Musik passiert. Wenn Sie sagt "Musik nach 30 Sekunden ausblenden", dann musst Du das machen.

=> Du könntest / solltest Daphne aber ggfls. mal nahebringen, dass die "Download-Problematik" hier in Deutschland wesentlich ausgeprägter ist, als in Kanada. Hier in good old Germany kauft ja fast niemand mehr Musik, sondern wenn, dann eher Klingeltöne oder sowas. Von daher ist es unter Umständen(!) auf dem deutschsprachigen Markt geschickter, den Song erstmal bekannt zu machen und nicht sofort zu verkaufen. - Aber: Wenn Daphne sagt "nein", dann ist das ein "nein" für die Musik.
[/quote]
Bin in der Schweiz, [g=119]Gema[/g] ist also nicht relevant. Das wäre dann die Suisa, da läuft es wohl wieder anders. Ich möchte auch nicht Mitglied der Suisa werden, vermutlich würde Daphne mir das Geld direkt geben.
Oh, oh. ;) Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn die schon so "hart" drauf ist und Dir suggeriert, dass DU nur wenig abbekommst.
Aber interessant ist natürlich trotzdem, wie es laufen <b>würde</b>, wenn das Ganze über die [g=119]Gema[/g]/Suisa laufen würde.

Ich denke nicht, dass der Text mir zugesprochen werden kann. Der Anteil an den Text-Tantiemen wäre sehr klein, wenn überhaupt vorhanden. Bekommt der Interpret eigentlich auch etwas? Wie werden denn die Tantiemen normalerweise aufgeteilt, welche Elemente gibt es da (Text, Musik, ...)? Ist das von Land zu Land verschieden?
Das ist von Land- zu Land etwas verschieden, aber die Schweiz und Deutschland nehmen sich da rechtlich wahrscheinlich nicht viel.

Der Anteil muss gar nicht mal so gering sein, wie Du vielleicht glaubst. - Ich würde jetzt aus dem Bauch heraus sagen, dass Du MINDESTENS 50% der Text-rechte bekommen solltest. Vielleicht sogar eher 70%. Und - nicht zu vergessen - die Leistungsschutzrechte für den Gesang.

Damit hat Daphne immernoch recht mit ihrer Aussage, dass sie (insgesamt) mehr bekommt als Du, denn sie kriegt 100% der Musikrechte plus 30%(?) der Textrechte, plus Leistungsschutzrechte an den Instrumenten.

Aber stell Dir mal vor, Du hättest 70% der Textrechte und die Leistungsschutzrechte für Gesang an "Schnappi, das Krokodil" (nur mal als Beispiel). - Das wäre nicht wenig, sondern eine ganze Menge.

Mein Beitrag zum Thema Suisa (Beitrag hier im Forum)

Grüße
Nils
 
Du solltest nicht töricht sein.
Tritt Deiner Swiss-[g=119]Gema[/g] bei !

Das ist gut für Dich.
Nur diese Gesellschaft kann aufgrund internationaler Abkommen Deine Rechte vertreten und dafür sorgen, daß Tantiemen bei Dir ankommen.

Stell Dir mal vor, irgendein amerikanischer Radiosender spielt Dein Lied :
Da kannst Du nicht anrufen und sagen ''Hallo überweist mir mal 2,76$
auf das und das Konto. ''
Sowas geht nicht.

Es mag sein, daß Du Dich jetzt fragst ''Oh mein Gott, ich wollte doch nur Musik machen und Spaß haben und andere daran teilhaben lassen . Und nun befinde ich mich auch schon mitten in einer komplizierten internationalen rechtlichen Auseinandersetzung !''

Für Dich persönlich mag es so kompliziert aussehen, aber es ist normal. Bestimmte Dinge müssen geregelt werden.
Einen Nachteil wirst Du in garkeinem Fall dadurch erleiden.
Du mußt Dich nur an die Regeln halten.

Also : Nimm das Lied von Deiner Website runter, wenn Daphna Dich dazu auffordert.
 
fmo schrieb:
Tritt Deiner Swiss-[g=119]Gema[/g] bei !
Einen Nachteil wirst Du in garkeinem Fall dadurch erleiden.
Es sei denn, Deine Musik spielt (soweit ich die Suisa-Seite verstehe) auf Lebenszeit nichtmal die einmaligen(?) 100 Franken (ca. 64 Euro) Beitrittsgebühren ein. Dann hast Du einen leichten finanziellen Verlust. Aber ansonsten: keine Nachteile. // Ich würde Dir tendentiell auch zur Suisa raten. Und zu einer "vernünftigen" / menschlichen Einigung mit dieser Daphna
 
vielen Dank für eure vielen Antworten! Ich bin zwar immer noch etwas verwirrt was die Tantiemenfrage betrifft, aber ihr habt mir sehr viel geholfen!!

Hier meine Schlussfolgerungen:

Ich habe nicht vor, Daphne die Vermarktung des deutschen Songs zu verbieten. Ich habe ihr bezüglich der Veröffentlichung in iTunes bereits früher das OK gegeben. Dies weil es mir bewusst wurde, dass sie im Gegensatz zu mir von der Musik lebt und ich möchte ihr da nichts wegnehmen. Ich wollte nur wissen, ob ich das Recht HÄTTE, die Vermarktung zu verhindern. Es ist übrigens gar noch nicht sicher, ob der deutsche Song im Music Store kommen wird, Daphne klärt das zurzeit ab.

Bezüglich der Veröffentlichung des Songs auf meiner Website bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als nachzugeben, wenn Daphne auf dem 30-sekündigen Preview beharrt. Ich werde ihr daher mitteilen, dass es für mich OK ist, nur noch ein Preview auf meiner Website anzubieten. Allerdings werde ich versuchen, ein längeres Preview auszuhandeln, so dass man sich zumindest eine ganze Strophe samt Refrain anhören kann. Ich habe bereits versucht, Daphne zu erklären, dass die Leute hier in Europa skeptischer sind, Songs zu kaufen, die sie nicht als Ganzes kennen, sowieso wenn sie den Interpreten/Komponisten auch nicht kennen. Das ist ja meine Sorge, dass der Song einfach nicht bekannt genug ist für dieses Vorgehen. Mit dieser Argumentation hatte ich aber keinen Erfolg.

Was die Tantiemen betrifft, bin ich immer noch verwirrt. Aber auch hier wurde meine Hauptfrage beantwortet: Daphnes Aussage, ihr Anteil sei grösser als meiner, entspricht der Wahrheit. Das reicht mir erst mal und ich werde wohl einfach akzeptieren, was sie mir anbietet (in der Hoffnung, dass sie als Berufsmusikerin korrekt handelt).
 
Zur Tantiemen-Frage:

Es geht nur darum, wie hoch mein Anteil an den Einnahmen des Verkaufs im iTunes Music Store ist. Von Ausstrahlung am Radio/TV oder an Veranstaltungen bzw. Aufführung in Konzerten ist erst mal nicht die Rede, und ich denke bei einem Song wie diesem wird es auch dabei bleiben.

Wenn ich nilssternels Ausführungen über die [g=119]Gema[/g] oder auch die Infos auf den Seiten der Suisa lese, ist da immer bloss von Ausstrahlung oder Aufführung die Rede. Zitat nielssternel "Es macht erst Sinn [g=119]Gema[/g]-mitglied zu werden, wenn die von Dir geschriebene Musik viele Radioeinsätze/Fernseheinsätze hat."

Irgendwie habe ich das Gefühl, beim Verkauf von Musik (CDs oder online) hat die [g=119]Gema[/g]/Suisa gar nichts zu tun? Käme da nicht das Label ins Spiel, das mir das Geld geben müsste?
 
iLoveMyMac schrieb:
Irgendwie habe ich das Gefühl, beim Verkauf von Musik (CDs oder online) hat die [g=119]Gema[/g]/Suisa gar nichts zu tun?
Das ist völlig richtig.

Allerdings: Wenn CDs hergestellt werden, kommt die [g=119]Gema[/g] (und ich vermute mal, ebenso die Suisa) wieder in's Spiel, denn pro hergestellter CD werden in Deutschland 9,09% (ich hoffe die Zahl ist noch aktuell?) des Händlerabgabepreises zugunsten der Komponisten "eingezogen", wenn gemeldetes Material vervielfältigt wird.

Wie die Regelungen für den digitalen Vertrieb sind, weiss ich nicht. Aber, wie ich schonmal sagte: Für Previews von [g=119]Gema[/g]-gemeldeten Stücken muss der Seitenbetreiber in Deutschland Geld bezahlen. Wie das in der Schweiz läuft, weiss ich nicht.

Käme da nicht das Label ins Spiel, das mir das Geld geben müsste?
Nein, nicht unbedingt. - Es ist jedem gestattet die eigene Musik privat zu verkaufen. - Ein Label ist ja "nur" eine Firma, die sich auf die großflächige Vermartkung von Musik spezialisiert hat. Wenn man es schafft, Musik ohne Label zu verkaufen: umso besser, weil, bleibt mehr Geld für die Musiker.

Und, nebenbei bemerkt, Ihr dürft alle Beteiligungen aushandeln, die Ihr für fair haltet. Da gibt es keine Vorschriften. - Ich würde aus dem Bauch heraus sagen: Daphne = 100%Musik plus 30% Text plus Instrumente, - Du 70% Text plus Gesang, - dann würde ich rechnen 50(Text-anteil)/100(durch gesamtes Werk)*70(mal Dein Textanteil)=35% Anteil am Gesamtwerk. (Dein Text-Anteil ist natürlich geschätzt)

Dann "über den Daumen" den Gesang gegengewichten gegen Instrumente: Gesang = für den Zuhörer wichtiger als die einzelnen Instrumente, - aber Instrumente machen i.d.R. (wenn es um die gesamte Instrumentierung geht) insgesamt um einiges mehr Arbeit. Würde sagen ist in etwa gleich viel "wert" (da ich nicht singen kann, sondern mir die Nächte mit Instrumentalisierungen um die Ohren haue, füge ich hinzu: ...leider ;) )

Würde sagen, Du solltest in etwa 30%-35% von Daphnes Einnahmen bekommen. Natürlich nur für die deutsche Version.

Wenn dabei ein Label in's Spiel kommt, kannst Du Dir so Summen wie 30% erstmal abschminken! - Aber als Direktverkauf aus Musikerhand: klar.

Du solltest Deine Rolle als "Mitgestalterin" nicht so ganz unter den Scheffel stellen. Bei 30% gehen immernoch 70% am Daphne. Damit soll die gefälligst zufrieden sein, denn ohne Dich hätte sie gar keinen Zugang zum deutschen Markt.

Das reicht mir erst mal und ich werde wohl einfach akzeptieren, was sie mir anbietet (in der Hoffnung, dass sie als Berufsmusikerin korrekt handelt).
Ein doppeltes *oh oh* ;) Musiker sind Menschen. Und Menschen sind Schweine. Darauf würde ich mich nicht blind verlassen.

Eine alte Frau sprach mich mal auf der Strasse an und begann mit mir über das Leben zu plaudern (das ist kein Scherz), - und irgendwann brachte sie den Satz (weil Ihr Sohn offenbar von einem Geschäftspartner gelinkt wurde): "Junger Mann, hauen Sie im Leben niemanden über's Ohr, das bringt nur Unheil. Aber lassen Sie sich auch nicht über's Ohr hauen."

So weit mein Wort zum Sonntag.

Grüße
Nils
 
iLoveMyMac:
Irgendwie habe ich das Gefühl, beim Verkauf von Musik (CDs oder online) hat die [g=119]Gema[/g]/Suisa gar nichts zu tun?

nilssternel:
Das ist völlig richtig.
Allerdings: Wenn CDs hergestellt werden, kommt die [g=119]Gema[/g] (und ich vermute mal, ebenso die Suisa) wieder in's Spiel, denn pro hergestellter CD werden in Deutschland 9,09% (ich hoffe die Zahl ist noch aktuell?) des Händlerabgabepreises zugunsten der Komponisten "eingezogen", wenn gemeldetes Material vervielfältigt wird.

Wie die Regelungen für den digitalen Vertrieb sind, weiss ich nicht. Aber, wie ich schonmal sagte: Für Previews von [g=119]Gema[/g]-gemeldeten Stücken muss der Seitenbetreiber in Deutschland Geld bezahlen. Wie das in der Schweiz läuft, weiss ich nicht.

Die Suisa schreibt dazu:
"Darf ich meine eigenen Kompositionen mittels MP3-Files im Internet veröffentlichen?
Ja. Falls Sie UrheberIn von Musik und Text eines Musikwerkes sind, so dürfen ausschliesslich Sie über die Verwendung der entsprechenden Schöpfung bestimmen. Haben Sie allerdings schon Teile Ihrer Urheberrechte übertragen, so muss folgendes beachtet werden:
Falls Sie bereits SUISA-Mitglied sind, so darf die Internet-Veröffentlichung nur auf der eigenen Homepage erfolgen, um entschädigungsfrei zu bleiben. Erfolgt die Veröffentlichung auf einer anderen Website (z.B. ''MP3.com''), so muss deren Inhaber die entsprechende Entschädigung bezahlen.
Falls Sie bereits über einen Verlags- oder einen Tonträgervertrag verfügen, haben Sie gewisse Verwertungsrechte dem Verlag oder der Tonträgerfirma abgetreten. Veröffentlichen Sie nun die Songs, welche Gegenstand des Vertrages bilden, auf dem Internet, ohne über eine Einwilligung der betreffenden Firma zu verfügen, so verletzen Sie den mit ihr abgeschlossenen Vertrag."

dies steht im FAQ für Urheber, aber das wäre ich ja nicht...

dann steht aber auch:
"Bei Sound-Samples handelt es sich um kurze Hörproben einzelner Musiktitel, zum Beispiel für einen CD-Katalog oder die Präsentation von Veranstaltungen, Musikgruppen etc. Es handelt sich dabei normalerweise um reine Audiodateien, die auf der Website unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Für das Einspeichern in den Server hat der Betreiber des Servers oder sein Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von CHF 1.25 pro 60 Sekunden geschützter Musik zu bezahlen (vgl. Ziffer 14 des Tarifs PN). Diese Entschädigung ist einmalig für jeden eingespeicherten Titel zu entrichten.
Für die Präsentation des Titels im Netz beträgt die anfallende Entschädigung CHF 12.50 pro Monat für bis zu 15 gleichzeitig mögliche Zugriffe."

irgendwie schwierig da drauszukommen. ist eigentlich das Musik-Business ohne Anwalt überhaut zu machen??

Aber ich denke, momentan macht eine Suisa-Mitgliedschaft keinen Sinn für mich.

iLoveMyMac:
Käme da nicht das Label ins Spiel, das mir das Geld geben müsste?

nilssternel:
Nein, nicht unbedingt. - Es ist jedem gestattet die eigene Musik privat zu verkaufen. - Ein Label ist ja "nur" eine Firma, die sich auf die großflächige Vermartkung von Musik spezialisiert hat. Wenn man es schafft, Musik ohne Label zu verkaufen: umso besser, weil, bleibt mehr Geld für die Musiker.

Daphne ist neuerdings bei einem Label. Vermutlich muss sie das sein, wenn sie ihren Song im iTunes Music Store anbieten will. Daher nehme ich an, dass sie das Geld von dem Label bekommt. Und ich wohl auch. Wieviel überhaupt für mich übrig bleiben kann, wenn ein Song einen Dollar kostet, nimmt mich ja auch wunder...

Du solltest Deine Rolle als "Mitgestalterin" nicht so ganz unter den Scheffel stellen. Bei 30% gehen immernoch 70% am Daphne. Damit soll die gefälligst zufrieden sein, denn ohne Dich hätte sie gar keinen Zugang zum deutschen Markt.

Sie hat mir noch kein Angebot gemacht. Aber diese Zahl ist interessant für mich, um ihr Angebot dann zu beurteilen.

iLoveMyMac:
Das reicht mir erst mal und ich werde wohl einfach akzeptieren, was sie mir anbietet (in der Hoffnung, dass sie als Berufsmusikerin korrekt handelt).

nilssternel:
Ein doppeltes *oh oh* ;) Musiker sind Menschen. Und Menschen sind Schweine. Darauf würde ich mich nicht blind verlassen.

Klar. Da muss ich erst mal abwarten, was sie mir konkret vorschlägt, auch bezüglich der Form, wie ich das Geld erhalten würde bzw. die Zahlen überprüfen kann.

Eine alte Frau sprach mich mal auf der Strasse an und begann mit mir über das Leben zu plaudern (das ist kein Scherz), - und irgendwann brachte sie den Satz (weil Ihr Sohn offenbar von einem Geschäftspartner gelinkt wurde): "Junger Mann, hauen Sie im Leben niemanden über's Ohr, das bringt nur Unheil. Aber lassen Sie sich auch nicht über's Ohr hauen."

der ist gut!
 
Nein, Daphne wird ihr geld auch nicht von ihrem Plattenlabel erhalten, sondern durch eine Verwertungsgesellschaft, der sie wiederum angehört !!!
 

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