Eurodance Contest 2024 - Das Voting

  • Ersteller zoolander
  • Erstellt am
Das ist natürlich doof. Sample CDs sind natürlich immer noch explizit erlaubt.
Vengeance hat aber auch wirklich einige gute Libraries im Angebot. Gerade was die Dance-Schiene angeht.
 
Die Frage ist: Hat Danceboy dann einfach auch diese Library benutzt?
 
Ja, das lässt die Sache anders aussehen, mea Culpa. War vielleicht etwas vorschnell. Ich schreibe gleich noch was.

Per Contest Regeln ist der Beitrag wohl ok, allerdings haben wir eine uheberrechtliche Thematik.
 
Ja, das lässt die Sache anders aussehen, mea Culpa. War vielleicht etwas vorschnell. Ich schreibe gleich noch was.

Per Contest Regeln ist der Beitrag wohl ok, allerdings haben wir eine uheberrechtliche Thematik.
Ja, das erinnert mich an Logic 8 zu 9/10.
Da wurden Samples die für Enigma verwendet wurden und bei Virgin lizensiert einfach wieder bei 9 oder 10 rausgenommen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm irgendwie.
 
Disqualifiziert weil zu gut 😂

Andererseits waren das aber auch eher vollständige Vocal-Stems und nicht das, was man gemeinhin unter "Sample" verstehen kann.
 
Ist wirklich nicht schlimm, ich bin nicht sauer oder so. Hat Spaß gemacht mal so was zu produzieren. Mit der Disqualifikation komme ich absolut klar, kein Problem! :)

Nach den Contest Regeln, über die am Ende der Contest Ausrichter entscheiden soll, im Rahmen des Contests, ist der Beitrag ok, wenngleich imho grenzwertig, weil man unter Vocal Samples in der Tat etwas anderes verstehen kann als komplette Stems bzw. fertiges Acapella zu benutzen. Das müsst ihr im Grunde unter Euch ausmachen.

Was mich "getriggert" hat, war dass hier offensichtlich eben ein Song verwendet worden ist, der offiziell veröffentlicht worden ist und damit urheberrechtliche Probleme aufwerfen kann.

Aufgrund dieser Thematik könnt ihr den Titel wieder reinnehmen, aber extern hosten, z.B. Dropbox, Soundcloud usw. und hier verlinken.
 
Wieso? Diese Librarys zu verwenden ist doch erlaubt, solange man diese Samples nicht weiter verkauft.
Wozu kauft man sich diese auch sonst.

Diese Libraries sind nicht so ganz ohne. Dabei muss man 2 Rechtsverhältnisse betrachten. Das zwischen Hersteller und Kunden. Der Hersteller kann für die Samples, wie bei anderen urheberrechtlich geschützen Inhalten wie Musik oder Software "Regeln" aufstellen, die in einem Lizenzvertrag oder Nutzungsbedingungen niedergelegt sind.

Ob diese inhaltlich wirksam sind oder wirksam vereinbart worden sind ("duch Nutzung erkennen sie...") spielt hier erstmal keine Rolle.

Eine ganz andere Frage ist - hat der Hersteller dieser Sample CDs alle Samples ordnungsgemäß im Verhältnis zu den Urhebern oder Rechteinhabern "gecleared" oder nicht. Wenn nicht, ist die CD selbst ganz oder teilweise illegal.

Nur weil der Endkunde sie irgendwo kauft (Keys, Flohmarkt, Bahnhofsklo) wird es dadurch nicht legal. Es gibt keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb bei sogenannten Rechtsmängeln.

D.h. wenn die Macher des Originalsongs einen abmahnen und man sagt, aber ich habe das Sample von dieser CD, ist dies keine wirksame Rechtsverteidigung.
 
War erlaubt:
"Vocals. Idealerweise produziert ihr die selbst oder verwendet dafür Samples."

Hey, wenn es nach mir geht, hättest Du eindeutig gewonnen. Denn

1. Instrumentenauswahl und Sounddesign entsprechen der Vorgabe "Eurodance" (gute Wahl!)
2. Ebenso Rhythmus und Beat (andere Stück erinnern mich eher an Schlager und Pop)
3. Und auch der Mix ist gut gelungen und entspricht dem, was damals üblich war.

Leider geben die Stems dann aber doch zu viel an Struktur und Arrangement vor ... insofern: schwierig zu beurteilen.
 
Ist wirklich nicht schlimm, ich bin nicht sauer oder so. Hat Spaß gemacht mal so was zu produzieren. Mit der Disqualifikation komme ich absolut klar, kein Problem! :)
Ich denke du kannst dich in jedem Fall als Gewinner betrachten, da es klar der beste Beitrag ist.
 
Eine ganz andere Frage ist - hat der Hersteller dieser Sample CDs alle Samples ordnungsgemäß im Verhältnis zu den Urhebern oder Rechteinhabern "gecleared" oder nicht. Wenn nicht, ist die CD selbst ganz oder teilweise illegal.

Nur weil der Endkunde sie irgendwo kauft (Keys, Flohmarkt, Bahnhofsklo) wird es dadurch nicht legal. Es gibt keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb bei sogenannten Rechtsmängeln.

D.h. wenn die Macher des Originalsongs einen abmahnen und man sagt, aber ich habe das Sample von dieser CD, ist dies keine wirksame Rechtsverteidigung.
Welcher Originalsong? Das setzt doch voraus, dass die Sample Library die Vocals aus einem Song geklaut hat. Ich würde das anders herum sehen. Die Sample CD ist das Original. Vengeance hat vermutlich professionelle Singer und Writer dafür vertraglich entlohnt. Dann kann doch jeder, der eine Lizenz für die Sample CD hat, diese gleichwertig nutzen, oder etwa nicht? Gilt hier first come first serve und alle anderen Käufer gucken anschließend in die Röhre? Eigentlich schwer vorstellbar. Bin aber nur Amateurjurist. :smil451c7211b9e19:
 
Ich würde das anders herum sehen. Die Sample CD ist das Original. Vengeance hat vermutlich professionelle Singer und Writer dafür vertraglich entlohnt. Dann kann doch jeder, der eine Lizenz für die Sample CD hat, diese gleichwertig nutzen, oder etwa nicht.

Genau so würde ich das auch sehen.
 

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