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Deathofsincerity
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Man darf aber Schlagzeug spielen, solange das in der Hausordnung nicht anders geregelt ist.
Wenn man das also bei der Selbstauskunft bestreitet, aber bereits online Schlagzeugunterricht anbietet etc..
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit dem Rechtsweg gemacht bisher.
Aber, das ist kein "Lärm", zum Glück bzw leider..
Es gibt dazu viele Urteile.
Es muss ja auch keine Probleme geben
Wenn man das also bei der Selbstauskunft bestreitet, aber bereits online Schlagzeugunterricht anbietet etc..
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit dem Rechtsweg gemacht bisher.
Aber, das ist kein "Lärm", zum Glück bzw leider..
Es gibt dazu viele Urteile.
Es muss ja auch keine Probleme geben