Wohnungsbesichtigungen!

Man darf aber Schlagzeug spielen, solange das in der Hausordnung nicht anders geregelt ist.
Wenn man das also bei der Selbstauskunft bestreitet, aber bereits online Schlagzeugunterricht anbietet etc..
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit dem Rechtsweg gemacht bisher.

Aber, das ist kein "Lärm", zum Glück bzw leider..
Es gibt dazu viele Urteile.
Es muss ja auch keine Probleme geben
 
Es gibt dazu viele Urteile.
So hat beispielsweise das bayrische Oberlandesgericht entschieden, dass ein Klavier für etwa drei Stunden am Tag gespielt werden darf. (BayObLG 2 Z BR 55/95). Dem Spielen eines Schlagzeugs hingegen räumt das Landesgericht Nürnberg-Fürth hingegen nur 45 bis 90 Minuten pro Tag ein, jedoch nicht an Sonntagen. (LG Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90)
Andere Gerichte räumen Schlagzeugern eine tägliche Spielzeit von bis zu zwei Stunden ein. Allerdings gelten auch diese Urteile meist nur für Werktage und außerhalb der Ruhezeiten. An Sonn- und Feiertagen haben die Drumsticks Pause.

Oh wow, 2h Schlagzeug pro Tag... o_O
 
Hi, ich ziehe (hoffentlich) bald in meine erste eigene Wohnung.
Mich würd mal interessieren wie man das audiotechnisch checkt.
Ich hab jetz kein Bock Messmikrofone zu kaufen und zur Besichtigung rumzuschleppen, oder, keine Ahnung, würdet ihr mir so was empfehlen? :D
Ich dachte mehr so danach an verschiedenen Stellen zu klatschen und mir die Raumantwort anzuhören, mal dadurch checken ob Flatterechos und so gibt und wie stark die sind, außerdem den Vermieter zu fragen wie es mit Lärm von draußen aussieht.

Wie siehts denn aus mit Altbau (hohe Decken), sind die zu bevorzugen? Jaja mehr Stauraum nach oben und so aber ich meinte die Akustik, wird die dadurch eher verbessert oder verschlechtert oder kann man das nicht so genau sagen?

Der Raum sollte idealerweise gross sein, kein Quadrat und kein Schlauch, die Flächen sollten irgendwie symmetrisch sein, d.h. lieber 2 Fenster hinter den Speakern als 1 Fenster und 1 Wand. Sm besten lässt die Dimension zu, dass msn die Speaker 1.5m von der Rückwand platzieren kann und dann weitere 1.5m zwischen sich und den Tröten hat und dann noch 2-3m zur Rückwand. Hohe Decken sind ein Plus, weil man diese entweder dämmen kann oder die Reflektionen im Verhältnis zum Direktsound der Speaker nicht so ins Gewicht fallen.
 
Also könnte ich eine Wohnung mieten, dem Vermieter nicht sagen, dass ich ein Instrument spiele und dann wenn ich drin bin mein Schlagzeug da aufbauen und jeden Tag eine Stunde üben und dann sagen es hat sich so ergeben?
Erst mal korrekt. Dann wird er aber kommen und dir sagen, dass du die Anwohner störst. Und wenn du nicht aufhörst oder die Lärmbelästigung abstellst oder in andere Zeiten legst oder ..., kann er dich kündigen.

Es gibt kein schwarz und weiss. Es gilt immer der Punkt der Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit.

Da kann er aber bei jedem anderen Musikinstrument auch so kommen;-).
 
Wenn der Vermieter/Gestzgeber 2h Drums erlaubt ist es immer noch hochgradig asozial gegenüber den Nachbarn.
 
Anscheinend bist du kein Vermieter. :)
Doch. Sozusagen. Ich wähle den Mieter (1-Zimmer-Wohnung) für jemanden, der dafür zu alt ist, aber sonst nicht viel hat.

Und was genau hat die Nationalität damit zu tun?
Oh je.. o_O

Prinzipiell erst mal gar nix, aber jemand der hier keinerlei Wurzeln hat, also nicht zu greifen ist, morgen in Usbekistan sein kann, kommt nicht rein.

WEM DAS SCHON WIEDER POLITISCH KLINGT, EUER PECH, IST ES NICHT.

Meine Wohnung, meine Regeln. :)
Dann wollen wir mal hoffen, dass der Verstoß gegen das AGG Deinen abgelehnten Mietinteressenten nicht bekannt wird. Sonst bist Du derjenige, der Schadensersatz zahlen darf.
 
Sonst bist Du derjenige, der Schadensersatz zahlen darf.

Aha.
Welchen Schadenersatz sieht das Gesetz den für das Nichtbekommen einer Mietwohnung vor?

Muss der Vermieter dem Opfer dann ein Haus bauen, in dem er Wohnen kann?

Gesetze sind gut und schön. Wenn ich mich für einen von 50 Miet-Bewerbern entscheide, muss mlr der Ungleich behandelte erstmal nachweisen, dass ich ihn auf Grund seiner Herkunft nicht genommen habe. Schliesslich haben 48 andere auch eine Absage bekommen.
 
Und selbst wenn es nur zwei Bewerber gab, das Gesetz verpflichtet mich nicht, den Ausländer vorzuziehen. Eine "Ausländerquote" sieht das Mietrecht nicht vor.
 
Es gibt einen Online-Rechner, der bei gegebenen Maßen die zu erwartenden Raummoden berechnet.
https://www.hunecke.de/en/calculators/room-eigenmodes.html
(Kann man ja vom Handy aufrufen.)

Ich würde mir in einer Mietwohnung nicht zuviel Hoffnung auf optimale Akustik machen. Vermutlich darfst Du nicht einfach mal eine Decke abhängen. Und wenn der Vermieter Bassabsorber an Aussenwänden sieht und die Schimmelproblematik (auch nur vom Hörensagen) kennt ...
 
Es gibt einen Online-Rechner, der bei gegebenen Maßen die zu erwartenden Raummoden berechnet.
https://www.hunecke.de/en/calculators/room-eigenmodes.html
Naja was bringt mir das in dem Moment dann? Das is eher was für wenn ich die Wohnung hab und Lautsprecher positionieren will und so…

Ich würde mir in einer Mietwohnung nicht zuviel Hoffnung auf optimale Akustik machen. Vermutlich darfst Du nicht einfach mal eine Decke abhängen.
Ich hab mal Leute gesehen die so ne art Akustikvorhang unter die Decke gespannt haben, das müsste schon möglich sein bei ner Mietwohnung oder? Quasi ne Hängematte an der Decke, so sah das aus.

Ne, der andere Nahe Osten wo ich in Thüringen für verprügelt werd ^^
Aber stimmt schon, Westasien wär präziser, sagt nur keiner cause ideology.

Gesetze sind gut und schön. Wenn ich mich für einen von 50 Miet-Bewerbern entscheide, muss mlr der Ungleich behandelte erstmal nachweisen, dass ich ihn auf Grund seiner Herkunft nicht genommen habe. Schliesslich haben 48 andere auch eine Absage bekommen.
Joa, isso. Aber die Lage ist extrem - entweder dürfen die diskriminieren und keiner gibt nen Fick oder die müssten mir als Strafe ne Wohnung zur verfügung stellen oder ähnliches, sowas wirds halt net in absehbarer Zeit geben, also bin ich bis dato gefickt :/
 
Aha.
Welchen Schadenersatz sieht das Gesetz den für das Nichtbekommen einer Mietwohnung vor?
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG gibt es hier auch bei immateriellen Schäden einen Entschädigungsanspruch. Der fällt mitunter je nach Gericht und Fall unterschiedlich aus. Drei Monatsmieten sind aber ggf. schon drin.
Muss der Vermieter dem Opfer dann ein Haus bauen, in dem er Wohnen kann?
Schön wär's. Dann würde ich auch AGG-Hopping betreiben. ;)
Gesetze sind gut und schön. Wenn ich mich für einen von 50 Miet-Bewerbern entscheide, muss mlr der Ungleich behandelte erstmal nachweisen, dass ich ihn auf Grund seiner Herkunft nicht genommen habe. Schliesslich haben 48 andere auch eine Absage bekommen.
Das ist schon richtig. Aber es passieren immer wieder "Fehler". Ich sag nur "Ossi (-)".
https://www.sueddeutsche.de/karrier...ung-ossi-streit-endet-mit-vergleich-1.1012988
Aus Versehen gelangen interne Vermerke doch mal nach draußen und spätestens dann ist Schluss mit Lustig.
 
Wenn ich mich für einen von 50 Miet-Bewerbern entscheide, muss mlr der Ungleich behandelte erstmal nachweisen, dass ich ihn auf Grund seiner Herkunft nicht genommen habe.
Und wenn er Indizien vorbringt, weil irgendein Satz gefallen ist, dreht sich die Beweislast mal gemäß § 22 AGG schön um.
 
Die Frage ist nur, ob das alles im Forum "Raumkaustik" erörtert werden muss, insbesondere weil danach gar nicht gefrägt worden am been was.

Die Antworten gehören eher in die Kategorie Recht / -> "Kann ich in einer Mietwohnung morgens um 3h Porn-Grind Blasteinlagen üben, nachdem mein Vermieter die Wohnung offenbar nicht diskriminierungsfrei an den Mann*In*Es bringen wollte?"
 

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