urheberrechtsverletzung ab wann und wie ?

Filmaufnahmen sind generell wie Tonaufnahmen urheberrechtlich geschützt und können grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers u.a. öffentlich zugänglich gemacht werden.

Fremde Filmaufnahmen mit eigener Musik zu unterlegen und auf Youtube zu stellen ist rein formell unzulässig.

Eine andere Frage ist, ob der jeweilige Urheber das auch verfolgt, weil es ja zB viele Mashups oder Lets Plays gibt, die als "Fan-Art" eher als Tribut gesehen werden.

Ganz abgesehen davon ist die Frage, ob du als Boesewicht ermittelt werdrn kannst, s.o.

Wahrscheinlich sperrt YT das Vid im worst case.
 
und da fällt mir noc hwas ein. wegen dem samplen von dem SNAP song habe ich die zuständige stelle angeschreiben und tatsächlich eien Antwort bekommen :D

und zwar vom COPYRIGHT MANAGER des Warner Chappell Music Vertriebes. alerdings werde ich nciht ganz schlau daraus. darum Poste ich mal den text hier:

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Sofern es sich bei Ihrer Aufnahme um ein sogenanntes 1:1 Cover handelt, bei dem weder Musik, noch Text, noch Ablauf, noch Charakter verändert wurde, haben wir gegen eine Aufnahme nichts einzuwenden.

Sowohl bei der GEMA als auch im Booklet/Inlay der CD muss der die korrekte Copyrightvermerk angegeben werden.

Instrumentalversionen können, wenn sie bis auf das Weglassen des Textes unverändert bleiben, auch 1:1 Versionen sein.

Falls es sich um eine Bearbeitung handelt, muss ich den Titel bei den Originalverlagen anfragen. Dafür benötige ich ein MP3 (max. 10 MB), und zusätzliche Informationen (Formular anbei).

Bearbeitungen werden grundsätzlich nur für kommerzielle Veröffentlichungen angefragt, eine Genehmigung für eine VÖ auf eigenem Label ohne Labelcode kann nicht erteilt werden.

Ebenso wird keine Genehmigung für YouTube, MySpace oder ähnliche Portale erteilt.


Mit freundlichen Grüßen


Ich weiß jetzt nich was ich darf und was ich nicht darf... bzw was gehen würde und was nicht. und ob und wie fiel cih zahlen müsste für die genemigung...
 
Du darst den Titel 1:1 unverändert nachspielen und aufführen etc. wenn du dafür die GEMA abdrückst und darstellst das der Titel gecovert worden ist.
 
und wie schaut es mit dem samplen aus ?
 
Steht doch dem Sinn gemäß da:

"
Falls es sich um eine Bearbeitung handelt, muss ich den Titel bei den Originalverlagen anfragen. Dafür benötige ich ein MP3 (max. 10 MB), und zusätzliche Informationen (Formular anbei).

Bearbeitungen werden grundsätzlich nur für kommerzielle Veröffentlichungen angefragt, eine Genehmigung für eine VÖ auf eigenem Label ohne Labelcode kann nicht erteilt werden.

Ebenso wird keine Genehmigung für YouTube, MySpace oder ähnliche Portale erteilt.
"

Du musst dein Anliegen darstellen und ausformulieren und einreichen.
Da kannst du auch gleich nach dem Preis fragen im Falle das.

Aber generell nur wenn du kommerziell arbeitest und veröffentlichst.
Nicht für Privatzocke.



Nach 1 kommt 2 *** Klipp Klapp
 
Schon interessant das man es unverändert oder für kommerzielle Zwecke bearbeiten und veröffentlichen kann.
Andererseits auch irgendwie klar, nur davon hätten sie einen Nutzen. ...It´s all about the money :D

Ich bleib dabei, begib dich aufs Glatteis oder lass es! ;)
 
Das heißt jetzt free samplen für youtube is nicht.. ich kann nur für zb singel oder Album nutzen ?

was heißt klatteis ?
 
Wenn du bildlich gesehen mit deinem nicht lizenzierten Track ausrutschen willst.

Wenn du von der GVL einen Labelcode hast dann wirst du den Track dort claimen und darfst diesen dann gerne veröffentlichen.
 
Wenn du bildlich gesehen mit deinem nicht lizenzierten Track ausrutschen willst.

Wenn du von der GVL einen Labelcode hast dann wirst du den Track dort claimen und darfst diesen dann gerne veröffentlichen.

kostet so ein lable code was ?. oder bin ich da für iergendwas gebunden ?
 
Ein labelcode selbst quasi nur die Briefmarke aber du musst vorher ein Gewerbe anmelden. Oder du nutzt einen LC von einem Freund / Bekannten / aehnliches.
 
:right: @ TJK und hoax666ify

smil47eddb11b3f3e.gif
Wenn er jetzt immernoch nicht weiss was gemeint ist , dann weiss ich auch nicht mehr weiter.
 
haha ich wusste schon wie ihr das ca meint... so is ja nett... aber was damit gemeit ist meine ich :D

ja n lable code bringt mir jetzt leider noch nichts... da warte ihc lieber noch :D
 
Du darst den Titel 1:1 unverändert nachspielen und aufführen etc. wenn du dafür die GEMA abdrückst und darstellst das der Titel gecovert worden ist.

Ohne Probleme können die Tonart, das Tempo, der Rhythmus, die Stilistik, das Arrangement verändert werden. Wenn eine Blasmusikkapelle unbedingt Lemmy spielen will, spricht nichts dagegen. Solls ja schon gegeben haben...

Die spannende Frage ist immer, ob das Werk in einen neuen Zusammenhang gestellt wird.

Das wird i.d.R. dann der Fall sein, wenn nur Fragmente verwendet werden oder auf einmal Rap statt Gesang läuft oder die Abfolge im Song ganz grundlegend verändert wird (z.B. Tausch einzelner Textzeilen) oder auch wenn das Stück für eine andere Funktion (Film, Werbung...) genutzt wird. Abfolge/Wiederholungen von Strophe/Refrain bzw. deren Reihenfolge innerhalb des Songs haben hierauf keinen Einfluss.

Solange keine Bearbeitung vorliegt, ist lediglich darauf zu achten, dass die Urheber bei Veröffentlichungen, Aufführungen usw. wahrheitsgemäß benannt werden.
 
bei mir geht es ja um eine bearbeitung. Sample...
 
bei mir geht es ja um eine bearbeitung. Sample...

Ja.
Das haben alle verstanden.

Und.
Du darfst es nicht.

Die Eigentümer und Urheber dessen, was du ratzen willst, wollen das nicht.
Nicht einfach so.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Die wollen nicht, dass du das, was ihnen gehört, du für deine Interessen, ohne ihre Zustimmung, zerrammelst.

Du willst was von Denen.
Du musst dich da, den Gebern gegenüber, geeignet bewegen und dich bewerben und darstellen.

Und trotz allem deinem Wollen, kann jedoch die Antwort Nein sein.
Das ist dann zu akzeptieren.

Wenn so, musst du dir halt selber was geniales einfallen lassen.

Kannst du das nicht und du kannst nicht zukaufen, lässt du es (mangels Talent und Fleiss) halt bleiben.
Den Diebstahl der jeweiligen geistigen Werte darf man dir nicht zuraten.

Wer es tut, liegt in seiner Auffassung in einem Bereich, der hier in diesem Forum keinen Raum haben kann.

Auch das sollte klar sein.

Ich hoffe das ist allen Aufgewirbelten klar!
 
so jetzt habe ich mal nach GEMA freie musik gesucht :)

also darf ich was ich gefunden habe für Komerzielle zwecke nutzen ?



und dan noch diese Seite: http://freemusicarchive.org/curator/WFMU/

wenn jetzt leute fragen warum ich nicht Selbst schaue... ich kann kein stück english und der google übersetzer ist mir zu zwilichtig... Wäre nett wenn mich wer aufklären würde :)
 
You're free to use this song in any of your videos, but you must include the following in your video description:

Nothing (Bonus Track) by Kai Engel
Subscribe: http://bit.ly/RoyaltyFreeCopyrightMusic

Daraus würde ich schließen, dass Du die Mucke dafür verwenden kannst, um deine YT Vids zu unterlegen, aber nicht weiterzuverwurschteln und nicht kommerziell zu verwenden.

Kommerziell meint im Übrigen nicht nur die Musik selbst zu verkaufen, sondern auch zB das eigene Studio damit zu bewerben, etwa in einem Demo-Reel.
 
Und zu der Website "Free Music Archive":

Du kannst dort kostenlos Musik runterladen. Alles weitere ist für jeden einzelnen Song unterschiedlich geregelt, aber alle scheinen mit den verschiedenen Creative Commons (CC) Lizenzen zu arbeiten. Damit solltest du dich aus verschiedenen Gründen unbedingt mal befassen, denn das ist ziemlich interessant. Viele Künstler bieten ihre Musik zur freien Verwendung an - in manchen Fällen auch zur kommerziellen Nutzung, Verfremdung etc. Was genau man mit dem jeweiligen Stück machen darf, ist durch die verschiedenen CC-Lizenzen geregelt: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
 
Youtube ist nicht wirklich vertrauenswürdig. Jeder Hanswurst kann etwas raufladen und hinschreiben.

Der Urheber wäre dann:
http://www.kai-engel.com/

Das steht bei jedem Album:
NOT FOR COMMERCIAL USE!

Und in der FAQ unteranderem:
1) According to CC BY-NC-SA 4.0 license, you have an unlimited non-exclusive right to use my compositions and change them or their parts in your NON-commercial work with attribution of the authorship.

Also nicht für kommerzielle Zwecke und nur mit Nennung des Urhebers.
 

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