Was genau ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?

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Was genau ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?

Wieviele Jahre dauern sie?
Kann man zum Beispiel ein 20-jähriger Song remixen, ohne Probleme mit dem ehemaligen Producer zu bekommen? Was meint die [g=119]GEMA[/g] dazu?

Ja, viele Fragen... hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann.

Gruss
Cyron
 
Bin mir jetzt nicht so 100% sicher aber ich meine gelesen zu haben das sich die [g=119]GEMA[/g]-Rechte für einen Song an die Erben überträgt.

Gruß Timo
 
Hi,

copyright ist ein Begriff aus der anglo-amerikanischen Rechtssprechung, wenn du dich über die deutschen Verhältnisse informieren willst, lese am besten das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht... letzteres ist gerade bei Remixen noch wichtiger....irgendwo im Forum schwirrt auch ein Thread zu diesem Thema rum...prinzipiell gilt aber: ohne erworbene Lizenzen is' nix mit Remixen

Gruß

tkay
 
Hi!

Urherberrecht hat man automatisch nach Schaffung des Werkes (Literatur, Musik,...). Man muß lediglich beweisen können, das das Werk sein eigenes geistiges Werk ist, was beim Rechtsstreit desöfteren dann haarig wird. DH um das Urheberrecht an deinem Song zu erhalten brauchst du keinen Anwalt, sondern dass hasst du automatisch.

Copyright weiß ich jetzt nicht bescheid. Vermutlich ist das das Recht ein Werk zu duplizieren.

Such im Forum, der Marcoman hat mal das Thema sehr gut aufgearbeitet.

Grüße don_huberto
 
den begriff copyright gibt es juristisch gesehen nur in den USA. ein copyright kann übertragen/verkauft werden.
die Urheberschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtswesen. Die Urheberschaft kann auf keine Weise übertragen/verkauft werden.
etwas anderes ist es mit Vermarktungs-/Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte. die können natürlich verkauft/vermieten/übetragen werden.
 
Man hört doch oftmals, dass in einem Track, klassische Melodien von Beethoven und co, verwendet wird.
In [g=32]MIDI[/g]-Files, die man oft im WWW findet, wird auch alles geremixt. Sei es nun Filmmusik, Klassisch, mehr oder weniger aktuelle Chartmusik, Gametracks...

Sind die alle illegal?


Cyron
 
.. das Urheberrecht verfällt glaub ich 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten, aber das Leistungschutzrecht des Verlages besteht weiterhin...

Gruß

tkay
 
genau, urheberrecht verfällt eben 70 jahre nach dem tod des komponisten, das bedeutet, dass du die melodien verwenden darfst. samplen darfst du aber deswegen auch nicht, denn wie tkay schon sagte verletzt das die leistungsschutzrechte von plattenfirma und musiker der aufnahme. leistungsschutzrecht gilt 50 jahre ab veröffentlichung oder aufführung, d.h. wäre eine aufnahme von 1954 und der komponist schon vor 1935 verstorben, wäre samplen legal.

der produzent hat übrigens gar nix mit urheberrecht oder sonstigem zu tun, solange er nicht der komponist des songs/textes ist, oder mit dem urheber einen plattenvertrag vereinbart in dem ihm das alleinige recht der vervielfältigung usw. übertragen wird.

es wurde auch schon gesagt, dass das urheberrecht nur in amerika übertragbar ist (meines erachtens ein kompletter schwachsinn).

zur info, seit der RBÜ (revidierte berner übereinkunft) muss kein copyright mehr auf cd's angeführt werden. der übersicht heit halber und aus gewohnheit (vielleicht auch als abschreckung) wird das aber weiterhin gemacht.

lg
flox
 

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